DGUV Vorschrift 2 - Die BG ETEM
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<strong>DGUV</strong> <strong>Vorschrift</strong> 2<br />
heitsschutz am Arbeitsplatz nachweislich erworben haben oder der Berufsgenossenschaft<br />
gegenüber eine nicht länger als fünf Jahre zurückliegende Ausbildung<br />
nachweisen können, die diese Themenbereiche einschließt, können auch Selbstlernmaß<br />
nahmen mit Wirksamkeitskontrolle (Fernlehrgang ohne Präsenz phasen)<br />
wählen.<br />
2.2 Fortbildungsmaßnahmen<br />
Im Anschluss an die Motivations- und Informationsmaßnahmen nimmt der Unternehmer<br />
regelmäßig an von der Berufsgenossenschaft durchgeführten oder anerkannten<br />
Fortbildungsveranstaltungen teil:<br />
Tabelle: Fortbildungsmaßnahmen<br />
1 2 3 4<br />
Längstmögliche Frist<br />
zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen<br />
Art der<br />
Fortbildungsmaßnahme<br />
Gruppe I 3 Jahre Präsenzmaßnahme 8 LE<br />
Gruppe II 5 Jahre Präsenzmaßnahme 4 LE<br />
Gruppe III 5 Jahre Präsenz- oder Selbstlernmaßnahme<br />
Mindestumfang<br />
der Fortbildungsmaßnahme<br />
Der Unternehmer ist nach der Teilnahme an Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen<br />
nicht dazu befähigt, als Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
tätig zu werden.<br />
3. Bedarfsorientierte Betreuung<br />
Nach dem Abschluss der Motivations- und Informationsmaßnahmen kann der<br />
Unternehmer über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung<br />
selbst entscheiden. Eine sachgerechte bedarfsorientierte betriebsärztliche und<br />
sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb erfolgt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung,<br />
die erforderlichenfalls unter Einschaltung von Betriebsarzt<br />
und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenspezifi schen Kenntnissen durchgeführt<br />
wird.<br />
Darüber hinaus ist der Unternehmer verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen<br />
qualifi ziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch einen<br />
Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener<br />
Fachkunde betreuen zu lassen. Besondere Anlässe für eine Betreuung durch<br />
2 LE<br />
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