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DGUV Vorschrift 2 - Die BG ETEM

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<strong>DGUV</strong> <strong>Vorschrift</strong> 2<br />

heitsschutz am Arbeitsplatz nachweislich erworben haben oder der Berufsgenossenschaft<br />

gegenüber eine nicht länger als fünf Jahre zurückliegende Ausbildung<br />

nachweisen können, die diese Themenbereiche einschließt, können auch Selbstlernmaß<br />

nahmen mit Wirksamkeitskontrolle (Fernlehrgang ohne Präsenz phasen)<br />

wählen.<br />

2.2 Fortbildungsmaßnahmen<br />

Im Anschluss an die Motivations- und Informationsmaßnahmen nimmt der Unternehmer<br />

regelmäßig an von der Berufsgenossenschaft durchgeführten oder anerkannten<br />

Fortbildungsveranstaltungen teil:<br />

Tabelle: Fortbildungsmaßnahmen<br />

1 2 3 4<br />

Längstmögliche Frist<br />

zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen<br />

Art der<br />

Fortbildungsmaßnahme<br />

Gruppe I 3 Jahre Präsenzmaßnahme 8 LE<br />

Gruppe II 5 Jahre Präsenzmaßnahme 4 LE<br />

Gruppe III 5 Jahre Präsenz- oder Selbstlernmaßnahme<br />

Mindestumfang<br />

der Fortbildungsmaßnahme<br />

Der Unternehmer ist nach der Teilnahme an Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen<br />

nicht dazu befähigt, als Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

tätig zu werden.<br />

3. Bedarfsorientierte Betreuung<br />

Nach dem Abschluss der Motivations- und Informationsmaßnahmen kann der<br />

Unternehmer über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung<br />

selbst entscheiden. Eine sachgerechte bedarfsorientierte betriebsärztliche und<br />

sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb erfolgt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung,<br />

die erforderlichenfalls unter Einschaltung von Betriebsarzt<br />

und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenspezifi schen Kenntnissen durchgeführt<br />

wird.<br />

Darüber hinaus ist der Unternehmer verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen<br />

qualifi ziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch einen<br />

Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener<br />

Fachkunde betreuen zu lassen. Besondere Anlässe für eine Betreuung durch<br />

2 LE<br />

33

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