Umweltverträglichkeitsbericht UVB 1. Stufe - Tram Region Bern
Umweltverträglichkeitsbericht UVB 1. Stufe - Tram Region Bern
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 23<br />
Friedhof in Köniz. Die Planungswerte werden im Betriebszustand bei allen umliegenden<br />
Liegenschaften eingehalten (siehe Tabelle im Anhang <strong>1.</strong>4 und Plan im Anhang<br />
<strong>1.</strong>6). Es sind somit keine Massnahmen erforderlich.<br />
� Massnahmen:<br />
o Bei 185 der insgesamt 187 im TP 1 untersuchten Liegenschaften sind im<br />
Rahmen des TRB keine Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es<br />
handelt sich dabei um Liegenschaften, die entweder im Betriebszustand keine<br />
IGW-Überschreitung aufweisen oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand<br />
Pegel über IGW aufweisen, ohne dass eine wahrnehmbare<br />
Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt (siehe Kap. 5.2.2.).<br />
o Bei 2 der insgesamt 187 im TP 1 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen<br />
des TRB Lärm- oder Schallschutzmassnahmen zu prüfen. Es handelt<br />
sich um Liegenschaften mit einer wahrnehmbaren Zunahme (≥1dB) des<br />
Strassenlärms infolge TRB, die im Betriebszustand 2017 eine IGW-<br />
Überschreitung aufweisen.<br />
o Lärmschutzmassnahmen infolge des Projektes TRB sind im TP 1 bei folgenden<br />
Liegenschaften zu prüfen:<br />
� Schwarzenburgstrasse 38 (Berechnungspunkte 103 und 103.1)<br />
� Talbodenstrasse 7 (Berechnungspunkte 179 und 179.1)<br />
Mögliche Lärmschutzmassnahmen, sind für diese Liegenschaften in dem <strong>UVB</strong><br />
2. <strong>Stufe</strong> genauer zu prüfen und zu definieren.<br />
Teilprojekt 2<br />
� Gesamthaft wurden im TP 2 entlang der Linie 10 für 40 Liegenschaften die Lärmimmissionen<br />
für Referenz- und Betriebszustand 2017 berechnet. Die Beurteilung der<br />
Strassenlärm-Immissionen ergibt folgende Ergebnisse:<br />
Tabelle 9: Lärmbeurteilung TP2<br />
Lärmbeurteilung Referenzzustand Betriebszustand Differenz Betriebs-<br />
TP2<br />
2017<br />
2017<br />
Referenzzustand<br />
Anzahl untersuchte Liegensch.<br />
40 40 0<br />
Liegenschaften > IGW 21 23 2<br />
Liegenschaften ≥ GWF 11 10 -1<br />
Liegenschaften ≥ AW<br />
Abkürzungen:<br />
0 0 0<br />
IGW = Immissionsgrenzwert<br />
GWF = Grenzwert Fenster (Praxis im Kanton <strong>Bern</strong>: 68 dB tags und 58 dB nachts)<br />
AW = Alarmwert<br />
� Massnahmen:<br />
o Bei 33 der insgesamt 40 im TP 2 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen<br />
des TRB keine Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es<br />
handelt sich dabei um Liegenschaften, die entweder im Betriebszustand keine<br />
IGW-Überschreitung aufweisen oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand<br />
Pegel über IGW aufweisen, ohne dass eine wahrnehmbare<br />
Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt (siehe Kap. 5.2.2.).<br />
o Bei 7 der insgesamt 40 im TP 2 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen<br />
des TRB Lärm- oder Schallschutzmassnahmen zu prüfen. Es handelt sich um<br />
Liegenschaften mit einer wahrnehmbaren Zunahme (≥1dB) des Strassenlärms<br />
infolge TRB, die im Betriebszustand 2017 eine IGW-Überschreitung<br />
BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG