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Umweltverträglichkeitsbericht UVB 1. Stufe - Tram Region Bern

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 23<br />

Friedhof in Köniz. Die Planungswerte werden im Betriebszustand bei allen umliegenden<br />

Liegenschaften eingehalten (siehe Tabelle im Anhang <strong>1.</strong>4 und Plan im Anhang<br />

<strong>1.</strong>6). Es sind somit keine Massnahmen erforderlich.<br />

� Massnahmen:<br />

o Bei 185 der insgesamt 187 im TP 1 untersuchten Liegenschaften sind im<br />

Rahmen des TRB keine Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es<br />

handelt sich dabei um Liegenschaften, die entweder im Betriebszustand keine<br />

IGW-Überschreitung aufweisen oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand<br />

Pegel über IGW aufweisen, ohne dass eine wahrnehmbare<br />

Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt (siehe Kap. 5.2.2.).<br />

o Bei 2 der insgesamt 187 im TP 1 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen<br />

des TRB Lärm- oder Schallschutzmassnahmen zu prüfen. Es handelt<br />

sich um Liegenschaften mit einer wahrnehmbaren Zunahme (≥1dB) des<br />

Strassenlärms infolge TRB, die im Betriebszustand 2017 eine IGW-<br />

Überschreitung aufweisen.<br />

o Lärmschutzmassnahmen infolge des Projektes TRB sind im TP 1 bei folgenden<br />

Liegenschaften zu prüfen:<br />

� Schwarzenburgstrasse 38 (Berechnungspunkte 103 und 103.1)<br />

� Talbodenstrasse 7 (Berechnungspunkte 179 und 179.1)<br />

Mögliche Lärmschutzmassnahmen, sind für diese Liegenschaften in dem <strong>UVB</strong><br />

2. <strong>Stufe</strong> genauer zu prüfen und zu definieren.<br />

Teilprojekt 2<br />

� Gesamthaft wurden im TP 2 entlang der Linie 10 für 40 Liegenschaften die Lärmimmissionen<br />

für Referenz- und Betriebszustand 2017 berechnet. Die Beurteilung der<br />

Strassenlärm-Immissionen ergibt folgende Ergebnisse:<br />

Tabelle 9: Lärmbeurteilung TP2<br />

Lärmbeurteilung Referenzzustand Betriebszustand Differenz Betriebs-<br />

TP2<br />

2017<br />

2017<br />

Referenzzustand<br />

Anzahl untersuchte Liegensch.<br />

40 40 0<br />

Liegenschaften > IGW 21 23 2<br />

Liegenschaften ≥ GWF 11 10 -1<br />

Liegenschaften ≥ AW<br />

Abkürzungen:<br />

0 0 0<br />

IGW = Immissionsgrenzwert<br />

GWF = Grenzwert Fenster (Praxis im Kanton <strong>Bern</strong>: 68 dB tags und 58 dB nachts)<br />

AW = Alarmwert<br />

� Massnahmen:<br />

o Bei 33 der insgesamt 40 im TP 2 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen<br />

des TRB keine Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es<br />

handelt sich dabei um Liegenschaften, die entweder im Betriebszustand keine<br />

IGW-Überschreitung aufweisen oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand<br />

Pegel über IGW aufweisen, ohne dass eine wahrnehmbare<br />

Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt (siehe Kap. 5.2.2.).<br />

o Bei 7 der insgesamt 40 im TP 2 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen<br />

des TRB Lärm- oder Schallschutzmassnahmen zu prüfen. Es handelt sich um<br />

Liegenschaften mit einer wahrnehmbaren Zunahme (≥1dB) des Strassenlärms<br />

infolge TRB, die im Betriebszustand 2017 eine IGW-Überschreitung<br />

BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG

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