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Umweltverträglichkeitsbericht UVB 1. Stufe - Tram Region Bern

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />

Die bisherigen Abklärungen haben aufgezeigt, dass es im Fachbereich Kulturgüterschutz<br />

und Archäologie Auswirkungen auf entsprechende Objekte geben kann. Die wesentlichen<br />

sensiblen Bereiche konnten identifiziert werden, so dass die Arbeiten in der nächsten Projektphase<br />

gezielt weitergeführt werden können.<br />

3. Relevante Auswirkungen<br />

Der Einsatz des <strong>Tram</strong>s anstelle von Bussen auf der Linie 10 bewirkt generell eine Abnahme<br />

der Lärmemissionen. Mit einer wahrnehmbaren Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB<br />

muss nur bei einzelnen Strassenabschnitten resp. bei vereinzelten Gebäuden gerechnet<br />

werden. Die Liegenschaften, für welche aufgrund des <strong>Tram</strong>projektes mit einer wahrnehmbaren<br />

Lärmzunahme zu rechnen ist, konnten identifiziert werden. Entsprechende Lärm- und<br />

Schallschutzmassnahmen zur Reduktion der Lärmzunahmen bei den betroffenen Liegenschaften<br />

werden geprüft. Die Kosten der erforderlichen Lärm- und Schallschutzmassnahmen<br />

werden nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt.<br />

Der <strong>Tram</strong>betrieb durch dicht besiedeltes Gebiet führt in der Regel zu Konflikten im Bereich<br />

Erschütterungen / Körperschall. Im Rahmen der UVP 2. <strong>Stufe</strong> ist eine umfassende Immissionsprognose<br />

der Erschütterungen und des abgestrahlten Körperschalls mit einem Prognoseverfahren<br />

durchzuführen. Dadurch können die weiteren baulichen Massnahmen geplant<br />

und eine Beurteilung vorgenommen werden.<br />

Obwohl der grösste Teil der Linienführung auf bestehenden Strassen geplant ist, sind insgesamt<br />

ca. 30‘000 m 2 unversiegelte Bodenfläche vom Projekt TRB betroffen. Der grösste Teil<br />

dieser Fläche wird bereits beim Bau benötigt. Die zu rekultivierenden und schlussendlich unversiegelten<br />

Bodenflächen werden den gesamten Bodenverbrauch etwas vermindern.<br />

Insgesamt sind Rodungen von Wald auf einer Fläche von rund 550 m 2 notwendig. Die Ersatzmassnahmen<br />

sind vor Ort geplant.<br />

Die Auswirkungen im Fachbereich Flora, Fauna und Lebensräume sind auf die Gestaltung<br />

des neuen Strassenraumes und der baulichen Eingriffe zurückzuführen. Insbesondere beansprucht<br />

das <strong>Tram</strong> mehr Strassenraum aufgrund der baulichen und sicherheitstechnischen<br />

Randbedingungen. Dadurch wir der Ersatz einer gewissen Anzahl an Bäumen notwendig. Im<br />

Rahmen des <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> ist eine Detailkartierung der kleinräumigen Naturwerte sowie ein<br />

Inventar der Bäume entlang der <strong>Tram</strong>linie zu erstellen, damit die Auswirkungen quantifiziert<br />

und die entsprechende Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen definiert werden können.<br />

Landschaft und Ortsbild sind aufgrund der Auswirkungen auf Alleen und Einzelbäume sowie<br />

der Eingriff in die Obstgärten betroffen. Auf der <strong>Stufe</strong> Vorprojekt sind in den meisten Fällen<br />

noch keine abschliessenden Darstellungen möglich. In dem <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> werden die<br />

noch zu erstellenden Landschaftsgestaltungskonzepte beurteilt.<br />

Die Abklärungen auf der <strong>Stufe</strong> <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> haben in keinem Umweltbereich unlösbare<br />

Probleme ergeben. Die weiteren notwendigen Arbeiten sind erkannt und in dem Pflichtenheft<br />

für den <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> zusammengefasst. Eine Übersicht der Beurteilung findet sich der Relevanzmatrix<br />

in Kap. 5.15. Eine Übersicht der Auswirkungen ist in dem Umweltkonfliktplan im<br />

Anhang 3 gegeben.<br />

BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG

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