Umweltverträglichkeitsbericht UVB 1. Stufe - Tram Region Bern
Umweltverträglichkeitsbericht UVB 1. Stufe - Tram Region Bern
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 25<br />
Teilprojekt 5<br />
Mögliche Lärmschutzmassnahmen, sind für diese Liegenschaften in dem <strong>UVB</strong><br />
2. <strong>Stufe</strong> genauer zu prüfen und zu definieren.<br />
� Bei keiner der 24 im TP 5 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen des TRB<br />
Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es handelt sich dabei um Liegenschaften,<br />
die entweder im Betriebszustand keine IGW-Überschreitung aufweisen<br />
oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand Pegel über IGW aufweisen,<br />
ohne dass eine wahrnehmbare Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt<br />
(siehe Kap. 5.2.2.).<br />
� Infolge des Projektes TRB sind demnach im TP 5 keine Lärmschutzmassnahmen erforderlich.<br />
Teilprojekt 6<br />
� Bei keiner der 68 im TP 6 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen des TRB<br />
Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es handelt sich dabei um Liegenschaften,<br />
die entweder im Betriebszustand keine IGW-Überschreitung aufweisen<br />
oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand Pegel über IGW aufweisen,<br />
ohne dass eine wahrnehmbare Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt<br />
(siehe Kap. 5.2.2.).<br />
� Infolge des Projektes TRB sind demnach im TP 6 keine Lärmschutzmassnahmen erforderlich.<br />
5.2.3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Der Einsatz des <strong>Tram</strong>s anstelle von Bussen auf der Linie 10 bewirkt generell eine Abnahme<br />
der Lärmemissionen. Durch die Kapazitätssteigerung wird gleichzeitig ein Anreiz zur Verlagerung<br />
des Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr geschaffen. Eine Reduktion des Individualverkehrs<br />
wirkt sich positiv auf die Lärmsituation aus und trägt somit zu einer Minderung<br />
der Lärmemissionen bei.<br />
Die bisherigen Abklärungen haben gezeigt, dass im Bereich Lärm mit keinen unlösbaren<br />
Konflikten zu rechnen ist. Mit einer wahrnehmbaren Lärmzunahme aufgrund des Projektes<br />
TRB muss nur bei einzelnen Strassenabschnitten resp. bei vereinzelten Gebäuden gerechnet<br />
werden. Diese treten mehrheitlich nur punktuell auf und sind in der Regel die Folge von<br />
Verkehrsumlagerungen oder Fahrbahnverschiebungen aufgrund des <strong>Tram</strong>projektes. Die<br />
Liegenschaften, für welche aufgrund des <strong>Tram</strong>projektes mit einer wahrnehmbaren Lärmzunahme<br />
zu rechnen ist, konnten identifiziert werden. Entsprechende Lärm- und Schallschutzmassnahmen<br />
zur Reduktion der Lärmzunahmen bei den betroffenen Liegenschaften werden<br />
geprüft.<br />
Die Kosten der erforderlichen Lärm- und Schallschutzmassnahmen werden nach dem Verursacherprinzip<br />
aufgeteilt. Bei Strassenabschnitten mit Mischverkehr (neues <strong>Tram</strong> fährt auf<br />
bestehender Strasse) wird zwischen Strasseneigentümern und BERNMOBIL eine Kostenteilung<br />
für die vorzusehenden Lärm- und Schallschutzmassnahmen bestimmt. Aufgrund der<br />
Teilpegel, welche von den einzelnen Strassenlärmverursachern (Strasseneigentümer Gemeinde<br />
resp. Kanton und TRB) ausgehen, soll pro Liegenschaft mit Massnahmen ein Kostenteiler<br />
für die anfallenden Massnahmenkosten ermittelt (energieäquivalente Kostenaufteilung<br />
anhand der jeweiligen Lärmverursacher, d. h. anhand der Teilpegel) werden.<br />
BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG