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Umweltverträglichkeitsbericht UVB 1. Stufe - Tram Region Bern

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 25<br />

Teilprojekt 5<br />

Mögliche Lärmschutzmassnahmen, sind für diese Liegenschaften in dem <strong>UVB</strong><br />

2. <strong>Stufe</strong> genauer zu prüfen und zu definieren.<br />

� Bei keiner der 24 im TP 5 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen des TRB<br />

Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es handelt sich dabei um Liegenschaften,<br />

die entweder im Betriebszustand keine IGW-Überschreitung aufweisen<br />

oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand Pegel über IGW aufweisen,<br />

ohne dass eine wahrnehmbare Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt<br />

(siehe Kap. 5.2.2.).<br />

� Infolge des Projektes TRB sind demnach im TP 5 keine Lärmschutzmassnahmen erforderlich.<br />

Teilprojekt 6<br />

� Bei keiner der 68 im TP 6 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen des TRB<br />

Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es handelt sich dabei um Liegenschaften,<br />

die entweder im Betriebszustand keine IGW-Überschreitung aufweisen<br />

oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand Pegel über IGW aufweisen,<br />

ohne dass eine wahrnehmbare Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt<br />

(siehe Kap. 5.2.2.).<br />

� Infolge des Projektes TRB sind demnach im TP 6 keine Lärmschutzmassnahmen erforderlich.<br />

5.2.3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Der Einsatz des <strong>Tram</strong>s anstelle von Bussen auf der Linie 10 bewirkt generell eine Abnahme<br />

der Lärmemissionen. Durch die Kapazitätssteigerung wird gleichzeitig ein Anreiz zur Verlagerung<br />

des Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr geschaffen. Eine Reduktion des Individualverkehrs<br />

wirkt sich positiv auf die Lärmsituation aus und trägt somit zu einer Minderung<br />

der Lärmemissionen bei.<br />

Die bisherigen Abklärungen haben gezeigt, dass im Bereich Lärm mit keinen unlösbaren<br />

Konflikten zu rechnen ist. Mit einer wahrnehmbaren Lärmzunahme aufgrund des Projektes<br />

TRB muss nur bei einzelnen Strassenabschnitten resp. bei vereinzelten Gebäuden gerechnet<br />

werden. Diese treten mehrheitlich nur punktuell auf und sind in der Regel die Folge von<br />

Verkehrsumlagerungen oder Fahrbahnverschiebungen aufgrund des <strong>Tram</strong>projektes. Die<br />

Liegenschaften, für welche aufgrund des <strong>Tram</strong>projektes mit einer wahrnehmbaren Lärmzunahme<br />

zu rechnen ist, konnten identifiziert werden. Entsprechende Lärm- und Schallschutzmassnahmen<br />

zur Reduktion der Lärmzunahmen bei den betroffenen Liegenschaften werden<br />

geprüft.<br />

Die Kosten der erforderlichen Lärm- und Schallschutzmassnahmen werden nach dem Verursacherprinzip<br />

aufgeteilt. Bei Strassenabschnitten mit Mischverkehr (neues <strong>Tram</strong> fährt auf<br />

bestehender Strasse) wird zwischen Strasseneigentümern und BERNMOBIL eine Kostenteilung<br />

für die vorzusehenden Lärm- und Schallschutzmassnahmen bestimmt. Aufgrund der<br />

Teilpegel, welche von den einzelnen Strassenlärmverursachern (Strasseneigentümer Gemeinde<br />

resp. Kanton und TRB) ausgehen, soll pro Liegenschaft mit Massnahmen ein Kostenteiler<br />

für die anfallenden Massnahmenkosten ermittelt (energieäquivalente Kostenaufteilung<br />

anhand der jeweiligen Lärmverursacher, d. h. anhand der Teilpegel) werden.<br />

BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG

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