Umweltverträglichkeitsbericht UVB 1. Stufe - Tram Region Bern
Umweltverträglichkeitsbericht UVB 1. Stufe - Tram Region Bern
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<strong>Umweltverträglichkeitsbericht</strong> <strong>UVB</strong><br />
<strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong><br />
Datum 25. Juli 2011
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />
Impressum<br />
PRONA AG<br />
Collègegasse 9<br />
CH – 2500 Biel / Bienne<br />
Projektleitung:<br />
Christian Stampfli, dipl. Bauingenieur FH/STV<br />
Sachbearbeitung:<br />
Gabriel Gerber, dipl. Umweltingenieur FH<br />
Peter Steiger, dipl. Ing. Landschaftsarchitekt TUH<br />
Simon Bohnenblust, dipl. Umweltnaturwissenschafter ETHZ<br />
Michael Dicht, dipl. Biologe UNIBE<br />
Änderungsnachweis<br />
Version Datum Bezeichnung der Änderungen Verteiler<br />
1 16.1<strong>1.</strong>10 Vorläufiger Zwischenbericht GPL<br />
2 26.0<strong>1.</strong>11 <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> (ohne Teil Lärm) GPL<br />
3 3<strong>1.</strong>03.11 <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> GPL<br />
4 25.07.11 Anpassungen <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> Planungsgemeinschaft TRB<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>1.</strong> Einleitung 1<br />
2. Verfahren 2<br />
2.1 Massgebliches Verfahren 2<br />
2.2 Erforderliche Spezialbewilligungen 2<br />
3. Standort und Umgebung 4<br />
3.1 Untersuchungsperimeter 4<br />
3.2 Nutzungszonen 5<br />
4. Vorhaben 6<br />
4.1 Beschreibung des Vorhabens 6<br />
4.2 Übereinstimmung mit der Raumplanung 9<br />
4.3 Verkehrsgrundlagen 11<br />
4.4 Rationelle Energienutzung 12<br />
4.5 Beschreibung der Bauphase 12<br />
5. Auswirkung des Vorhabens auf die Umwelt in der Betriebsphase 14<br />
5.1 Luftreinhaltung und Klima 14<br />
5.2 Lärm 15<br />
5.3 Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall 26<br />
5.4 Nichtionisierende Strahlung (NIS) 29<br />
5.5 Gewässer 30<br />
5.6 Boden 32<br />
5.7 Altlasten und belastete Standorte 37<br />
5.8 Abfälle, umweltgefährdende Stoffe 38<br />
5.9 Umweltgefährdende Organismen 39<br />
5.10 Störfallvorsorge / Katastrophenschutz 39<br />
5.11 Wald 39<br />
5.12 Flora, Fauna, Lebensräume 44<br />
5.13 Landschaft und Ortsbild 52<br />
5.14 Kulturdenkmäler, archäologische Stätten 58<br />
5.15 Umweltrelevanzmatrix 66<br />
6. Zusammenfassung Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> 67<br />
7. Anhänge 70<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Projektorganisation 6<br />
Abbildung 2: Zeitplan für das Projekt 1<br />
Abbildung 3: Aufteilung in die verschiedenen Teilprojekte 4<br />
Abbildung 4: Generalisierte Bauzonen und schützenswerte Ortsbilder 5<br />
Abbildung 5: Teilprojekte und Trasseetypen 6<br />
Abbildung 6: Schema Mischverkehr 7<br />
Abbildung 8: Schema Eigentrassee 8<br />
Abbildung 9: Schema Eigentrassee 8<br />
Abbildung 10: Naturgefahrenkarte Köniz 10<br />
Abbildung 11: Zonierungskarte der Schweiz gem. Erdbebenbaunorm SIA 261 10<br />
Abbildung 12: Lärmbelastung durch den Strassenverkehr in der Umgebung von <strong>Bern</strong> 11<br />
Abbildung 13: Luftbelastung an Standorttypen 14<br />
Abbildung 14: Bebauungsdichte 27<br />
Abbildung 15: Gewässerschutzkarte 30<br />
Abbildung 16: Wasserläufe im Projektperimeter 31<br />
Abbildung 17: Beispiel von zwei Grünflächen in Wabern und Schliern 32<br />
Abbildung 18: Ist-Zustand der geplanten Wendeschlaufe in Schliern und die geplante<br />
Verbreiterung der Muhlernstrasse 32<br />
Abbildung 19: Ist-Zustand der geplanten Wendeschlaufe bei der Sandwürfi Haltestelle<br />
in Köniz und geplantes <strong>Tram</strong>trassee im TP4 in Ostermundigen 33<br />
Abbildung 20: Ist-Zustand des geplanten <strong>Tram</strong>trassees im TP5 vor dem Tunnel im<br />
Rütibergund geplante Wendeschlaufe im TP6 in Wabern 33<br />
Abbildung 21: Wendeschlaufe in Schliern 34<br />
Abbildung 22: Bodenflächen im Bereich Wendeschlaufe Sandwürfi und Verbreiterung<br />
Muhlernstrasse. 34<br />
Abbildung 23: Bodennutzung des neuen Trassees im Bereich Sportplatz 35<br />
Abbildung 24: Bodennutzung der Linienführung im TP5 35<br />
Abbildung 25: Bodenverbrauch bei der Wendeschlaufe in Kleinwabern 36<br />
Abbildung 26: TRB Linienführung mit 3 Waldflächen im Nahbereich des geplanten<br />
<strong>Tram</strong>trassees 39<br />
Abbildung 27: Waldrand Steihölzli, Ansicht von der Schwarzenburgstrasse 40<br />
Abbildung 28: Waldrand Schosshaldenfriedhof, Ansicht von der Ostermundigenstrasse 40<br />
Abbildung 29: Waldrand Rüti, Ansicht von der Rütistrasse 40<br />
Abbildung 30: Geplante Rodungsfläche im Schosshaldenfriedhof Wald 42<br />
Abbildung 31: Durch provisorische Rodung betroffene Fläche 43<br />
Abbildung 32: Beispiel eines neu gepflanzten Einzelbaums in Schliern und einer<br />
Baumallee in <strong>Bern</strong> 45<br />
Abbildung 33: Beispiel von zwei Hecken in Schliern (TP1) mit einer guten strukturellen<br />
Diversität 45<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />
Abbildung 35: Muhlerstrasse mit den Böschung der ein Halbtrockenstandort beinhaltet. 46<br />
Abbildung 36: Vegetationsstruktur in Trögen im Bereich des Eigerplatzes 48<br />
Abbildung 37: Denkmäler von lokaler Bedeutung (Schutzzonenplan von Köniz) 59<br />
Abbildung 38: Gebäude von nationaler Bedeutung im Abschnitt Ende TP1, TP2 und<br />
Anfang TP3 60<br />
Abbildung 39: Gebäude von nationaler Bedeutung im Abschnitt Ende TP3, Anfang TP4 61<br />
Abbildung 40: Gebäude von nationaler Bedeutung im Abschnitt TP4,<br />
Schosshaldenfriedhof 61<br />
Abbildung 41: Geschützte Bauobjekte der Gemeinde Ostermundigen 62<br />
Abbildung 42: Historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) im Projektperimeter TP4 63<br />
Abbildung 43: Denkmäler von lokaler Bedeutung (Schutzzonenplan von Köniz) 64<br />
Abbildung 44: Archäologisches Schutzgebiet in Kleinwabern 64<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Genehmigungsverfahren ............................................................................. 2<br />
Tabelle 2: Trasseetypen ............................................................................................... 7<br />
Tabelle 3: Mögliche Auswirkungen in der Bauphase.................................................. 13<br />
Tabelle 4: Fahrleistungen Gas- und Dieselbusse....................................................... 14<br />
Tabelle 5: Schadstoffemissionen von Diesel- und Gasbussen................................... 15<br />
Tabelle 6: Lr,e Schalldruckpegel in 1 m Abstand ....................................................... 17<br />
Tabelle 7: Belastungsgrenzwerte (BGW), Lr in dB(A) ................................................ 19<br />
Tabelle 8: Lärmbeurteilung TP1 ................................................................................. 22<br />
Tabelle 9: Lärmbeurteilung TP2 ................................................................................. 23<br />
Tabelle 10: Belastete Standorte ................................................................................... 37<br />
Tabelle 11: Umweltrelevanzmatrix................................................................................ 66<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />
Übersicht und Einführung<br />
Der vorliegende <strong>Umweltverträglichkeitsbericht</strong> betrifft alle Teilprojekte für die Projektphasen<br />
Vorstudie (SIA 21) und Vorprojekt (SIA 31).<br />
Abbildung 1 zeigt, wie sich der Bericht in die anderen Dokumentationen einordnet. Für die<br />
übergeordneten Informationen zum Projekt sei auf den zusammenfassenden Schlussbericht<br />
verwiesen.<br />
Kopfdossier (Ersteller: GPL)<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Projektverständnis<br />
und -Anforderungen<br />
Teilprojekte (Ersteller: Planer)<br />
Dossier TP4<br />
(B +S AG)<br />
- Vorstudien<br />
- Technischer Bericht<br />
- Pläne<br />
Zusammenfassender<br />
Schlussbericht<br />
Dossier TP2<br />
(B+S/Hager/Guliani)<br />
- Vorstudien<br />
- Technischer Bericht<br />
- Pläne<br />
Dossier TP5<br />
(IG AKB)<br />
- Vorstudien<br />
- Technischer Bericht<br />
- Pläne<br />
Querschnittsthemen (Ersteller: Diverse)<br />
<strong>UVB</strong><br />
(Prona AG)<br />
- Zwischenbericht<br />
Kunst (Gruppe KiöR)<br />
- Vorgehenskonzept<br />
- Inventar KiöR<br />
Energieversorgung<br />
(Enotrac)<br />
- Bericht<br />
Gestaltung<br />
(Hans-Peter Liechti)<br />
- Grundlagenbericht<br />
Dossier TP3<br />
- Synthesebericht<br />
Innenstadt (RK BM)<br />
Dossier TP6<br />
(IG RGS)<br />
- Vorstudien<br />
- Technischer Bericht<br />
- Pläne<br />
Grundlagenberichte/ergänzende Studien (Ersteller: Diverse)<br />
öV-Studien<br />
(RK BM)<br />
- Mitwirkungsberichte<br />
Variantenstudie Rüti<br />
(TBF + Partner AG)<br />
- Expertenbericht<br />
Abbildung 1: Projektorganisation<br />
Kostenschätzung<br />
Verkehrsmanagement<br />
(RK & P AG)<br />
- Grundlagenbericht<br />
Inputs Partizipation<br />
(GPL und andere)<br />
- Bericht<br />
Machbarkeitsstudie<br />
TP 6 (IG RGS)<br />
- Bericht<br />
Erschliessung<br />
Galgenfeld (B+S AG)<br />
- Studie<br />
Übersichtsplan<br />
Fahrleitungen<br />
(PKAG, Furrer + Frey)<br />
- Berichte Lose A, B, C<br />
Vermessung<br />
(bbp ag)<br />
- technischer Bericht<br />
Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />
(Ecoplan)<br />
- Bericht<br />
Planungsstudie<br />
TP 5 (INGE AKB)<br />
- Bericht<br />
Brühlplatz<br />
(??)<br />
- Gestaltungs- und<br />
Potenzialstudie<br />
Bericht der<br />
Projektleitung<br />
(übergeordnete<br />
Fragen + Festlegungen)<br />
- Verkehr (z.B. Modelle)<br />
- Kostenteilergrundsätze<br />
- Terminplan (inkl. Bau)<br />
- Projektmanagement<br />
- Empfehlungen<br />
Angebotskonzept öV<br />
(RK BM, BEM, AöV)<br />
- Bericht<br />
Bahntechnik<br />
(BENRMOBIL)<br />
- Bericht<br />
Liebefeld<br />
(AG, FF ecoptima)<br />
- Gestaltungs- und<br />
Potenzialstudie<br />
BHF Ostermundigen<br />
(??)<br />
- Studie??<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />
Zusammenfassung<br />
Das heutige Verkehrssystem in der <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> stösst jetzt an seine Kapazitätsgrenzen.<br />
Unter Betrachtung der prognostizierten Zunahme von Bevölkerung und Verkehr wird dies in<br />
Zukunft noch stärker der Fall sein. Die erweiterte Anbindung der Agglomeration <strong>Bern</strong> an den<br />
öffentlichen Verkehr mit dem Projekt <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> (TRB) hat das Ziel, das Verkehrssystem<br />
zu optimieren, um den zukünftigen Verkehr besser bewältigen zu können. Die Streckenführung<br />
des Projektes <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> (TRB) ist weitgehend auf der bestehenden<br />
Strecke der Buslinie 10 vorgesehen. Im Rahmen von TRB wird auch die <strong>Tram</strong>linie 9 entlang<br />
der Seftigenstrasse bis zur zukünftigen S-Bahnhaltestelle Kleinwabern (BLS) verlängert. Der<br />
Zeitplan sieht die Aufnahme der Bauarbeiten für das Jahr 2014 vor. Nach einer Bauzeit von<br />
3 bis 4 Jahren ist die Inbetriebnahme für das Jahr 2017 geplant.<br />
Das vorliegende Eisenbahnbauprojekt geht von einem Kostenrahmen von 390 Mio. Franken<br />
aus und ist dadurch gemäss Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV),<br />
Anhang 1, UVP-pflichtig.<br />
Die Relevanz des Projektes für die zu untersuchenden Umweltbereiche lässt sich in drei Kategorien<br />
einteilen:<br />
<strong>1.</strong> Nicht relevante Auswirkungen<br />
Auf der Basis des Vorprojektes lässt sich kein Umweltbereich definitiv beurteilen und somit<br />
als abgeschlossen betrachten. Insbesondere die Auswirkungen der Bauphase sind noch<br />
nicht bekannt.<br />
2. Potentiell relevante Auswirkungen<br />
In den drei Umweltbereichen Luft, Katastrophenschutz und Abfälle sind nur in der Bauphase<br />
Auswirkungen zu möglich.<br />
Es gehen keine relevanten Auswirkungen der nichtionisierenden Strahlung (NIS) von den<br />
mit Gleichstrom betriebenen Fahrleitungen aus. Die Beurteilung der notwendigen Nebeneinrichtungen<br />
(Gleichrichterstationen) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.<br />
Für den Umweltbereich Gewässer konnten die Beurteilungen nicht abschliessend durchgeführt<br />
werden. So fehlen derzeit ein Entwässerungskonzept und konkrete Angaben zu Auswirkungen<br />
auf eingedolte Bäche. Einzelne lokale Eingriffe in das Grundwasser durch Kunstbauten<br />
können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Diese Abklärungen und Beurteilungen<br />
werden Gegenstand des <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> sein.<br />
Im Projektperimeter liegen einige belastete Standorte, die potentiell von den Bauarbeiten<br />
betroffen sein könnten. In dem <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> sind die durch Bauarbeiten betroffenen Gebiete<br />
genauer zu untersuchen und allfällige Massnahmen zu definieren.<br />
Die Problematik des Umgangs mit Neophyten stellt sich durch die vorgesehen Arbeiten im<br />
Bereich Boden während der Bauphase. In der Betriebsphase werden durch Unterhalts- und<br />
Pflegekonzepte die Ruderalflächen mit spontaner Sukzession und rekultivierte Flächen von<br />
Neophyten freigehalten.<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />
Die bisherigen Abklärungen haben aufgezeigt, dass es im Fachbereich Kulturgüterschutz<br />
und Archäologie Auswirkungen auf entsprechende Objekte geben kann. Die wesentlichen<br />
sensiblen Bereiche konnten identifiziert werden, so dass die Arbeiten in der nächsten Projektphase<br />
gezielt weitergeführt werden können.<br />
3. Relevante Auswirkungen<br />
Der Einsatz des <strong>Tram</strong>s anstelle von Bussen auf der Linie 10 bewirkt generell eine Abnahme<br />
der Lärmemissionen. Mit einer wahrnehmbaren Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB<br />
muss nur bei einzelnen Strassenabschnitten resp. bei vereinzelten Gebäuden gerechnet<br />
werden. Die Liegenschaften, für welche aufgrund des <strong>Tram</strong>projektes mit einer wahrnehmbaren<br />
Lärmzunahme zu rechnen ist, konnten identifiziert werden. Entsprechende Lärm- und<br />
Schallschutzmassnahmen zur Reduktion der Lärmzunahmen bei den betroffenen Liegenschaften<br />
werden geprüft. Die Kosten der erforderlichen Lärm- und Schallschutzmassnahmen<br />
werden nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt.<br />
Der <strong>Tram</strong>betrieb durch dicht besiedeltes Gebiet führt in der Regel zu Konflikten im Bereich<br />
Erschütterungen / Körperschall. Im Rahmen der UVP 2. <strong>Stufe</strong> ist eine umfassende Immissionsprognose<br />
der Erschütterungen und des abgestrahlten Körperschalls mit einem Prognoseverfahren<br />
durchzuführen. Dadurch können die weiteren baulichen Massnahmen geplant<br />
und eine Beurteilung vorgenommen werden.<br />
Obwohl der grösste Teil der Linienführung auf bestehenden Strassen geplant ist, sind insgesamt<br />
ca. 30‘000 m 2 unversiegelte Bodenfläche vom Projekt TRB betroffen. Der grösste Teil<br />
dieser Fläche wird bereits beim Bau benötigt. Die zu rekultivierenden und schlussendlich unversiegelten<br />
Bodenflächen werden den gesamten Bodenverbrauch etwas vermindern.<br />
Insgesamt sind Rodungen von Wald auf einer Fläche von rund 550 m 2 notwendig. Die Ersatzmassnahmen<br />
sind vor Ort geplant.<br />
Die Auswirkungen im Fachbereich Flora, Fauna und Lebensräume sind auf die Gestaltung<br />
des neuen Strassenraumes und der baulichen Eingriffe zurückzuführen. Insbesondere beansprucht<br />
das <strong>Tram</strong> mehr Strassenraum aufgrund der baulichen und sicherheitstechnischen<br />
Randbedingungen. Dadurch wir der Ersatz einer gewissen Anzahl an Bäumen notwendig. Im<br />
Rahmen des <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> ist eine Detailkartierung der kleinräumigen Naturwerte sowie ein<br />
Inventar der Bäume entlang der <strong>Tram</strong>linie zu erstellen, damit die Auswirkungen quantifiziert<br />
und die entsprechende Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen definiert werden können.<br />
Landschaft und Ortsbild sind aufgrund der Auswirkungen auf Alleen und Einzelbäume sowie<br />
der Eingriff in die Obstgärten betroffen. Auf der <strong>Stufe</strong> Vorprojekt sind in den meisten Fällen<br />
noch keine abschliessenden Darstellungen möglich. In dem <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> werden die<br />
noch zu erstellenden Landschaftsgestaltungskonzepte beurteilt.<br />
Die Abklärungen auf der <strong>Stufe</strong> <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> haben in keinem Umweltbereich unlösbare<br />
Probleme ergeben. Die weiteren notwendigen Arbeiten sind erkannt und in dem Pflichtenheft<br />
für den <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> zusammengefasst. Eine Übersicht der Beurteilung findet sich der Relevanzmatrix<br />
in Kap. 5.15. Eine Übersicht der Auswirkungen ist in dem Umweltkonfliktplan im<br />
Anhang 3 gegeben.<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />
Grundlagen<br />
Gesetze, Verordnungen<br />
[1] Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz,<br />
USG)<br />
[2] Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPV)<br />
[3] Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG)<br />
[4] Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985, SR 814.318.142.1<br />
[5] Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender<br />
Strahlung (NISV), SR 814.710<br />
[6] Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV), SR 814.201<br />
[7] Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (GSchG),<br />
SR 814.20<br />
[8] Verordnung vom <strong>1.</strong> Juli 1998 über die Belastungen des Bodens (VBBo), SR<br />
814.12<br />
[9] Verordnung vom 27. Februar 1991 (Stand am <strong>1.</strong> Juli 2008) über den Schutz vor<br />
Störfällen (Störfallverordnung, StFV), SR 814.012<br />
[10] Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten<br />
(Altlasten-Verordnung, AltlV), SR 814.680<br />
[11] Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 (Stand am 06.04.2004) über den Wald<br />
(WaG), SR 92<strong>1.</strong>0<br />
[12] Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (Waldverordnung, WaV),<br />
SR 92<strong>1.</strong>01<br />
[13] Bundesgesetz vom <strong>1.</strong> Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG), SR<br />
451<br />
[14] Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHV), SR<br />
45<strong>1.</strong>1<br />
[15] Verordnung vom 9. September 1981 über das Bundesinventar des schützenswerten<br />
Ortsbilder der Schweiz (VISOS), RS 45<strong>1.</strong>12<br />
[16] Kantonales Gesetz vom 8. September 1999 über die Denkmalpflege (DPG)<br />
[17] Kantonale Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Denkmalpflege (DPV)<br />
[18] Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender<br />
Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0<br />
[19] Kantonales Naturschutzgesetz (NSCHG) vom 15. September 1992<br />
[20] Kantonale Naturschutzverordnung (NSchV) vom 10. November 1993<br />
[21] Technische Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (TVA), SR<br />
814.600<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />
Fachliche und projektspezifische Grundlagen<br />
[22] BAFU, 2009, UVP-Handbuch, Richtlinie des Bundes für die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
[23] grEIE, 2004, Empfehlungen zum Inhalt von <strong>Umweltverträglichkeitsbericht</strong>en<br />
(<strong>UVB</strong>)<br />
[24] ASTRA, Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz vom<br />
14. April 2010<br />
[25] ISOS, 1995, Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, Bundesamt<br />
für Kultur<br />
[26] Stadt Köniz, Geoportal, Nutzungsplan, Schutzplan Naturobjekte, Schutzplan Bauten<br />
und Schutzplan Schutzgebiete<br />
[27] Stadt <strong>Bern</strong>, Bauordnung der Stadt <strong>Bern</strong> (BO) vom 24. September 2006 (Stand:<br />
23. November 2009)<br />
[28] Stadt Ostermundigen, 1993, Schutzzonenplan<br />
[29] Stadt Ostermundigen, 1993, Baureglement<br />
[30] INGE IMAD 2, Technischer Bericht Vorprojekt, Teilprojekt TP1 Köniz, Stand<br />
29.10.10<br />
[31] B+S/Hager/Guliani, Technischer Bericht Vorprojekt, Teilprojekt TP2 Eigerplatz,<br />
Stand 3<strong>1.</strong>08.10<br />
[32] B+S AG, Technischer Bericht Vorprojekt, Teilprojekt TP4 Ostermundigen, Stand<br />
12.10.10<br />
[33] INGE AKB, Technischer Bericht Vorprojekt, Teilprojekt TP5 Ostermundigen,<br />
Stand 28.10.10<br />
[34] IG RGS, Technischer Bericht Vorprojekt, Teilprojekt TP6 , Stand 30.07.10<br />
[35] BUWAL, 2004, Luftschadstoff-Emissionen des Strassenverkehrs 1980-2030<br />
[36] BUWAL, 2005, Elektrosmog in der Umwelt<br />
[37] BERNMOBIL, Informationen über Busemissionen, 2<strong>1.</strong> September 2010<br />
[38] BERNMOBIL, provisorische Fahrpläne der geplanten BERNMOBIL-Linien 6, 7<br />
und 8 gemäss <strong>Tram</strong> <strong>Bern</strong> West (Betrieb ab 12.12.2010), 18. Oktober 2010<br />
[39] BERNMOBIL, Angaben über die Buslinie 10 und provisorische Fahrpläne den<br />
geplante <strong>Tram</strong>linie 10 und Buslinie 3 gemäss <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> (Betrieb ab<br />
2018), 29. August 2010<br />
[40] BERNMOBIL, Angaben über die geplante Geschwindigkeit von <strong>Tram</strong>linie 10 und<br />
die Standorte der Schmieranlagen, 23. August 2010<br />
[41] Fahrpläne und Liniennetz der BERNMOBIL-Linien in Betrieb (gültig bis<br />
1<strong>1.</strong>12.2010), www.BERNMOBIL.ch<br />
[42] Prona AG, UVP Thema Lärm: Verkehrszahlen, Methodik und Vorgehen der Verkehrszahlen-Erstellung,<br />
09.1<strong>1.</strong>10<br />
[43] Prona AG, Aktennotiz Besprechung über das Thema Rodungen im TP5 – Rütiberg,<br />
2<strong>1.</strong>10.10<br />
[44] Richtplan des Kantons <strong>Bern</strong>, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons<br />
<strong>Bern</strong><br />
[45] Gesamtmobilitätsstrategie, Regierungsrat des Kantons <strong>Bern</strong>, August 2008<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />
Besprechungen / Korrespondenz<br />
[46] Herr B. Furrer, Amt für Kultur - Denkmalpflege Kanton <strong>Bern</strong>, 02.1<strong>1.</strong>10<br />
[47] Frau W. Hoyer, Amt für Kultur, Archäologischer Dienst des Kantons <strong>Bern</strong>,<br />
3.1<strong>1.</strong>10<br />
[48] Frau K. Bieri, <strong>Bern</strong>ische Informationsstelle für Fledermausschutz (BIF), 4.1<strong>1.</strong>10<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 1<br />
<strong>1.</strong> Einleitung<br />
Gesuchsteller<br />
Das Vorhaben <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> wird als gemeinsames Projekt unter der Leitung der Bau-,<br />
Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons <strong>Bern</strong> (BVE) zusammen mit den beteiligten Gemeinden,<br />
mit BERNMOBIL und mit der <strong>Region</strong>alen Verkehrskonferenz <strong>Bern</strong>-Mittelland (RVK<br />
4) vorangetrieben.<br />
Untersuchungszeiträume<br />
Für die Erarbeitung des <strong>Umweltverträglichkeitsbericht</strong>es wird von den drei folgenden relevanten<br />
Systemzuständen ausgegangen:<br />
� Ist-Zustand (Z0): 2010 (Situation mit Buslinie 10)<br />
� Ausgangzustand (Zt): 2017 (Situation mit Buslinie 10)<br />
� Betriebsphase (Zt+): 2017 (Situation mit <strong>Tram</strong>linie 10 und Verlängerung Linie 9)<br />
Terminplan<br />
Der Zeitplan für das Projekt<br />
(siehe Abbildung 2)<br />
sieht die Aufnahme der<br />
Bauarbeiten für das Jahr<br />
2014 vor. Es wird mit einer<br />
Bauzeit von 3 bis 4<br />
Jahren gerechnet. Die Inbetriebnahme<br />
ist für das<br />
Jahr 2017 geplant.<br />
UVP-Pflicht des Vorhabens<br />
Abbildung 2: Zeitplan für das Projekt<br />
Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV), Anhang 1, besagt, dass Eisenbahnanlagen<br />
mit Kostenvoranschlag von mehr als 40 Mio. CHF Rohbausubstanz UVPpflichtig<br />
sind. Die Kostenschätzung Stand Vorprojekt für das <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> im engeren<br />
Sinn beträgt CHF 395 Mio. +/- 20 % exkl. MwSt. (Bericht der Gesamtprojektleitung, Vorprojekt<br />
<strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong>, TBF+Partner AG, 28.2.2011). Das Projekt ist somit UVP-pflichtig.<br />
Weitere Dokumente<br />
Die folgenden Dokumente sind dem <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> angehängt und sind Bestandteil der Akten:<br />
� Prona AG, UVP Thema Lärm: Verkehrszahlen, Methodik und Vorgehen der Verkehrszahlen-Erstellung,<br />
03.03.2011 (Anhang <strong>1.</strong>1).<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 2<br />
2. Verfahren<br />
2.1 Massgebliches Verfahren<br />
Neue Eisenbahnlinien konzessionierter Bahnunternehmungen durchlaufen ein zweistufiges<br />
Bewilligungsverfahren welches aus dem Konzessions- und dem Plangenehmigungsverfahren<br />
besteht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird diesen Verfahren angehängt. Die UVP<br />
wird dadurch in einem 2-stufigen Verfahren durchgeführt. Der Ablauf und die Zuständigkeiten<br />
sind in der untenstehenden Tabelle aufgeführt (Auszug aus dem Anhang der Verordnung<br />
über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Anhang UVPV, Anhang Anlagetyp 12.1).<br />
Tabelle 1: Genehmigungsverfahren<br />
Nr. Anlagetyp UVP<br />
12.1<br />
Neue EisenbahnlinienkonzessionierterBahnunternehmungen<br />
Behörde, die die Abklärung<br />
der Umweltauswirkungen<br />
leitet<br />
Entscheid-<br />
behörde<br />
<strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> BAV Bundesrat<br />
2. <strong>Stufe</strong> BAV<br />
BAV; Eisenbahngrossprojekte:<br />
UVEK<br />
Massgebliches<br />
Verfahren<br />
Konzessionsverfahren <br />
Plangenehmigungsverfahren<br />
In der ersten <strong>Stufe</strong> sieht das massgebliche Verfahren (Konzessionsverfahren) eine Erteilung<br />
der Konzession durch den Bundesrat vor (Art. 5 des BG vom 20. Dez. 1957 über die Eisenbahnen).<br />
In diesem Verfahren wird die UVP <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> durchgeführt.<br />
In der zweiten <strong>Stufe</strong> ist das massgebliche Verfahren das Plangenehmigungsverfahren gem.<br />
Art. 18 des BG vom 20. Dez. 1957 über die Eisenbahnen. Entscheidbehörde ist das Bundesamt<br />
für Verkehr (BAV), respektive bei Eisenbahngrossprojekten das Eidgenössische Departement<br />
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). In diesem Verfahren<br />
wird die UVP 2. <strong>Stufe</strong> durchgeführt.<br />
Die Behörde, welche die Abklärungen der Umweltauswirkungen in den beiden <strong>Stufe</strong>n leitet,<br />
ist das Bundesamt für Verkehr.<br />
Der Bundesrat hat sich bereits vorgängig geäussert. In seiner Botschaft von Ende 2008 sieht<br />
er vor, die Realisierung der <strong>Tram</strong>vorhaben in erster Priorität mit Mitteln aus dem Infrastrukturfonds<br />
zu unterstützen. Um davon profitieren zu können, muss der Bau spätestens 2014 in<br />
Angriff genommen werden.<br />
2.2 Erforderliche Spezialbewilligungen<br />
Der Betrieb einer neuen Bahnlinie benötigt eine Konzession gemäss dem BG vom<br />
20.12.1957 über die Eisenbahnen.<br />
Für den Neubau der Strecke sowie notwendiger Nebenanlagen sind wahrscheinlich Rodungen<br />
notwendig. Das genaue Ausmass ist im momentanen Projektstand noch nicht endgültig<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 3<br />
definiert, beträgt jedoch ungefähr 500m 2 . Für die notwendigen Rodungen ist eine Rodungsbewilligung<br />
gemäss dem Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 einzuholen.<br />
Für den Betrieb der notwendigen elektrischen Nebenanlagen ist nachzuweisen, dass die geforderten<br />
Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung (NIS) eingehalten werden. Die erforderlichen<br />
Angaben sind in der Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender<br />
Strahlung (NISV) definiert.<br />
Eventuell ist eine Bewilligung für technische Eingriffe in Gewässer nach dem Bundesgesetz<br />
vom 2<strong>1.</strong> Juni 1991 über die Fischerei notwendig. Im momentanen Projektstand ist noch nicht<br />
klar, ob bei den Bauarbeiten im Bereich der Fliessgewässer die eingedolten Gewässer betroffen<br />
sind. Diese Abklärungen sind im weiteren Verlauf des Projektes durchzuführen.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 4<br />
3. Standort und Umgebung<br />
Die Agglomeration <strong>Bern</strong> ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor und Wohnstandort des Kantons.<br />
Sie soll und wird in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen. Die Entwicklung soll vermehrt auf<br />
die gut durch öffentlichen Verkehr erschlossenen Gebiete konzentriert werden. Wie in anderen<br />
<strong>Region</strong>en auch, entkoppelte sich dabei in der <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> der Flächenverbrauch von der<br />
Bevölkerungsentwicklung. Gründe für den zunehmenden Flächenverbrauch pro Kopf liegen<br />
im Trend zum Wohnen im Grünen und in flächenintensiven Einfamilienhaussiedlungen. Bis<br />
im Jahr 2030 wird die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner um sechs Prozent und die<br />
Zahl der Beschäftigten um neun Prozent zunehmen. Dies führt zu einer Zunahmen des<br />
Strassenverkehrs. Gemäss Prognosen ist mit einer Zunahme von 26% beim Strassenverkehr<br />
und 56% beim öffentlichen Verkehr zu rechnen 1 .<br />
3.1 Untersuchungsperimeter<br />
Die umweltrelevanten Aspekte werden in einem Perimeter erarbeitet, der durch das projektierte<br />
<strong>Tram</strong>trassee und die Haltestellen begrenzt ist. Bereits bestehende und ebenfalls beanspruchte<br />
Nebengebäude, wie z.B. Depots für die <strong>Tram</strong>s, sind nicht Teil dieses Berichtes. Eine<br />
Ausweitung des Untersuchungsperimeters wird nur im Bereich Lärmschutz geprüft. Die<br />
Aufteilung in die verschiedenen Teilprojekte (TP1 bis TP 6) ist in der Abbildung 3 ersichtlich.<br />
Abbildung 3: Aufteilung in die verschiedenen Teilprojekte<br />
1 Quelle: Gesamtverkehrsmodell Kanton <strong>Bern</strong><br />
Quelle: http://www.tramregionbern.ch<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 5<br />
3.2 Nutzungszonen<br />
Das <strong>Tram</strong>projekt verläuft über drei Gemeindegebiete durch mehrheitlich besiedeltes Gebiet.<br />
Die generalisierten Bauzonen der betroffenen Strecken sind in der Abbildung 4 (Quelle:<br />
Richtplan-Informationssystem des Kantons <strong>Bern</strong>, Amt für Gemeinden und Raumordnung,<br />
JGK). Aufgrund der längeren Strecken sind Gebiete mit verschiedensten Nutzungszonen betroffen<br />
(Wohnen, gemischte Nutzung, Arbeiten, öffentliche Nutzung sowie übrige Zonen).<br />
Besonders zu erwähnen sind die schützenswerten Ortsbilder gemäss ISOS-Inventar der<br />
Gemeinden Köniz (regionale Bedeutung), <strong>Bern</strong> (nationale Bedeutung und UNESCO-<br />
Weltkulturerbe) und Wabern (lokale Bedeutung). Auf die Bedeutung der Ortsbilder wird im<br />
Kapitel 5.14 eingegangen.<br />
Abbildung 4: Generalisierte Bauzonen und schützenswerte Ortsbilder<br />
Legende<br />
Bauzonen generalisiert<br />
Wohnen<br />
Gemischte Nutzung<br />
Arbeiten<br />
Öffentliche Nutzung<br />
Übrige Zonen<br />
Fruchtfolgefläche<br />
ISOS schützenswerte Ortsbilder<br />
National<br />
<strong>Region</strong>al<br />
Lokal<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 6<br />
4. Vorhaben<br />
4.1 Beschreibung des Vorhabens<br />
Das Projekt <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> (TRB) umfasst einerseits die neue <strong>Tram</strong>linie Köniz – <strong>Bern</strong> –<br />
Ostermundigen (Ersatz der heutigen Buslinie 10) und andererseits die Verlängerung der<br />
<strong>Tram</strong>linie 9 in Wabern. Das <strong>Tram</strong> soll weitgehend auf der bestehenden Strecke der Buslinie<br />
10 verkehren. Diese führt von Köniz Schliern über das Liebefeld zum Eigerplatz und von dort<br />
über den Hirschengraben zum Bahnhof. In Richtung Ostermundigen verläuft sie durch die<br />
Innenstadt und zweigt beim Zytglogge zum Viktoriaplatz ab, wo sie rechts Richtung Schönburg<br />
abbiegt. Beim Rosengarten biegt sie in die Ostermundigenstrasse ein und führt bis zur<br />
Endstation Ostermundigen Rüti. Die <strong>Tram</strong>linie 9 soll entlang der Seftigenstrasse bis zur zukünftigen<br />
S-Bahnhaltestelle Kleinwabern (BLS) verlängert werden.<br />
In der Abbildung 5 sind die einzelnen Teilprojekte und die Abschnitte der verschiedenen<br />
Trasseetypen dargestellt:<br />
TP1: Schliern - Eigerplatz<br />
TP3: <strong>Bern</strong>er Innen-<br />
TP2: Eigerplatz<br />
Legende<br />
Abbildung 5: Teilprojekte und Trasseetypen<br />
TP4: Viktoriaplatz - Rüti-<br />
TP6: Wa-<br />
TP5: Rü-<br />
TRB Linienführung, Mischverkehr<br />
TRB Linienführung, Eigentrassee<br />
TRB Linienführung, Eigentrassee und Mischverkehr<br />
TRB Linienführung, schon bestehend<br />
Wechsel des Trasseetyps<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 7<br />
In der folgenden Tabelle sind die verschiedenen Trasseetypen aufgelistet:<br />
Tabelle 2: Trasseetypen<br />
Teilprojekt Gemeinde Strassenabschnitt Trasseetyp<br />
TP1 Köniz Schliern - Eichmatt Mischverkehr / neu<br />
TP1 Köniz Eichmatt - Schlossbereich Mittiges Eigentrassee / neu<br />
TP1 Köniz Schlossbereich –Brühlplatz Mischverkehr / neu<br />
TP1 Köniz Brühlplatz –Liebefeld Park Mittiges Eigentrassee / neu<br />
TP1 Köniz - <strong>Bern</strong> Liebefeld Park – Eigerplatz Mischverkehr / neu<br />
TP2 <strong>Bern</strong> Eigerplatz Eigentrassee / neu<br />
TP3 <strong>Bern</strong> Eigerplatz - Viktoriaplatz<br />
Eigentrassee und Mischverkehr<br />
/ bestehend<br />
TP4 <strong>Bern</strong> Viktoriaplatz-Rosengarten Mischverkehr / neu<br />
TP4 <strong>Bern</strong><br />
Rosengarten<br />
friedhof<br />
- Schosshalden-<br />
Eigentrassee und Mischverkehr<br />
/ neu<br />
TP4 <strong>Bern</strong> Schosshaldenfriedhof - Waldeck Eigentrassee / neu<br />
TP4 Ostermundigen Waldeck - Rütiweg Mischverkehr / neu<br />
TP5 Ostermundigen Oberfeld – Rüti - Wendeschlaufe 80% Eigentrassee / neu<br />
TP6 Wabern Wabern Mischverkehr / neu<br />
TP6 Wabern Kleinwabern Mischverkehr und Eigentrassee<br />
/ neu<br />
TP6 Wabern Wendeschlaufe Eigentrassee / neu<br />
Die folgenden Querschnitte stellen die verschiedenen Trasseetypen dar (Quelle: B+S AG,<br />
Querprofil <strong>Tram</strong>achse, Stand 30.07.10):<br />
Mischverkehr<br />
Abbildung 6: Schema Mischverkehr<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 8<br />
Mischverkehr und Eigentrassee<br />
Abbildung 7: Schema Mischverkehr und Eigentrassee<br />
Eigentrassee<br />
Abbildung 8: Schema Eigentrassee<br />
Mittiges Eigentrassee<br />
Abbildung 9: Schema Eigentrassee<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 9<br />
4.2 Übereinstimmung mit der Raumplanung<br />
Der Richtplan des Kantons <strong>Bern</strong> setzt für die Raumordnung neun Hauptziele. Eines dieser<br />
Hauptziele ist: „Verkehr- und Siedlungspolitik aufeinander abstimmen“. Für die Umsetzung<br />
dieses Zieles sind die folgenden Punkte relevant:<br />
• Siedlungsentwicklung<br />
• Gesamtverkehr<br />
• Privater Verkehr<br />
• Öffentlicher Verkehr<br />
• u.a. Luftverkehr/Güterverkehr<br />
Zur Umsetzung der Verkehrspolitik wurde durch den Regierungsrat des Kantons <strong>Bern</strong> im<br />
August 2008 eine Strategie unter dem Titel „Gesamtmobilität“ veröffentlicht. Darin sind die<br />
wichtigsten Ziele definiert:<br />
• Vermeiden der Verkehrszunahme, insbesondere durch die Abstimmung der Verkehrs-<br />
und der Siedlungsentwicklung.<br />
• Verlagern: Der Anteil von ÖV und Langsamverkehr am Gesamtverkehr muss sich<br />
vergrössern.<br />
• Verträglich abwickeln: Der verbleibende Verkehr ist so schonend wie möglich für<br />
Mensch und Umwelt abzuwickeln.<br />
Die aktuelle Betrachtung beruht auf den beiden Zweckmässigkeitsbeurteilungen ÖV Ostermundigen<br />
und <strong>Bern</strong> Süd aus dem Jahre 2008. Verschiedene Linienführungsvarianten und<br />
Verkehrsmittel wurden ausführlich evaluiert. Im Agglomerationsprogramm <strong>Bern</strong> wird in diesem<br />
Zusammenhang als Massnahme vorgeschlagen, die bereits heute stark belastete Buslinie<br />
10 zwischen Köniz Schliern und Ostermundigen Rüti durch ein <strong>Tram</strong> zu ersetzen und die<br />
<strong>Tram</strong>linie 9 bis nach Kleinwabern zu verlängern. Erwiesenermassen verbindet das <strong>Tram</strong> die<br />
Wohnquartiere und Arbeitsstätten in Ostermundigen und im Süden von <strong>Bern</strong> am besten mit<br />
dem Stadtzentrum. Dieses ist volkswirtschaftlich sinnvoll, bietet mehr Platz und attraktiviert<br />
den öffentlichen Verkehr und ist umweltfreundlicher. An verschiedenen Stellen kann das<br />
<strong>Tram</strong> zudem mit der S-Bahn verknüpft werden. Damit entsteht ein Mehrwert für die ganze<br />
<strong>Region</strong>.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 10<br />
Naturgefahren<br />
Als Grundlage für die Gefahrenbeurteilung und<br />
Abklärung der Naturgefahrensituation dienen<br />
die von den Kantonen erarbeiteten Gefahrenkarten.<br />
Für den Projektperimeter liegen geringe<br />
Gefahrenstufen im Bereich Wasser auf dem<br />
Gemeindegebiet Köniz vor (TP1, siehe<br />
Abbildung 10). Die höchste Gefährdung geht<br />
von der Aare aus. Diese ist jedoch für dieses<br />
Projekt nicht relevant, da die Aare tiefer als das<br />
Niveau der <strong>Tram</strong>linie liegt und mit der Kornhausbrücke<br />
überquert wird. Im weiteren Verlauf<br />
des Projektes sind für einzelne Streckenabschnitte<br />
Abklärungen im Rahmen des Bauprojektes<br />
durchzuführen. Diese betreffen das Gebiet<br />
des Tunnels in Rüti (TP5) und das bereits<br />
vorgängig erwähnte Gebiet in Köniz.<br />
Das Projekt liegt gemäss Norm SIA 261 in<br />
keiner hohen Erdbebengefährdungszone.<br />
Die Abbildung 11 zeigt die unterschiedlichen<br />
Gefährdungsstufen. Es werden vier Zonen<br />
unterschieden – je dunkler die Zonen eingefärbt<br />
sind, desto höher sind die Anforderungen<br />
an Bauelemente und an die Bauweise<br />
(Quelle: Faktendatenblatt Erdbebengefährdung<br />
in der Schweiz, Schweizerischer Erdbebendienst,<br />
2006). Für den Grossraum<br />
<strong>Bern</strong> sind keine speziellen Massnahmen zu<br />
erfüllen.<br />
Abbildung 10: Naturgefahrenkarte Köniz<br />
Abbildung 11: Zonierungskarte der Schweiz gem.<br />
Erdbebenbaunorm SIA 261<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 11<br />
4.3 Verkehrsgrundlagen<br />
Als Grundlage für die Ermittlung der massgebenden Verkehrszahlen wurden folgende Angaben<br />
verwendet:<br />
• Verkehrszahlen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) der Stadt <strong>Bern</strong> und Umgebung<br />
gemäss Gesamtverkehrsmodell (GVM) des Kantons <strong>Bern</strong>.<br />
• Fahrpläne und Liniennetz der BERNMOBIL- und RBS-Linien in Betrieb sowie diverse<br />
provisorische Fahrpläne der nächsten Fahrplanperiode.<br />
Die zur Verfügung stehenden Angaben wurden in einem Bericht „ UVP Thema Lärm: Verkehrszahlen,<br />
Methodik und Vorgehen der Verkehrszahlen Erstellung, Prona AG, [42] (Anhang<br />
1) zusammenfassend dargestellt.<br />
Eine Abschätzung des momentanen Zustandes erlaubt die Lärmdatenbank des BAFU (Datenquelle:<br />
BAFU, SonBase (Lärmdatenbank der Schweiz). Die Lärmbelastung durch den<br />
Strassenverkehr (tagsüber) im erweiterten Projektperimeter ist in der Abbildung 12 dargestellt.<br />
Quelle: http://umweltzustand.admin.ch/<br />
Abbildung 12: Lärmbelastung durch den Strassenverkehr in der Umgebung von <strong>Bern</strong><br />
Die genauen Verkehrsdaten sowie die Auswirkungen der relevanten Systemzustände im<br />
Jahre 2017 werden im Fachbereich Lärm im Kap. 5.2 genauer behandelt.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 12<br />
4.4 Rationelle Energienutzung<br />
Durch die Betriebsumstellung von Bus auf <strong>Tram</strong> lässt sich eine Kapazitätssteigerung erreichen,<br />
welche für eine Umverteilung des privaten auf den öffentlichen Verkehr notwendig ist.<br />
Die Umstellung auf eine elektrische Versorgung ermöglicht es, fossile Brennstoffe einzusparen.<br />
Eine Zusammenstellung der möglichen Einsparungen ist im Kapitel Luftreinhaltung 5.<strong>1.</strong>1<br />
gegeben. Durch die Umstellung von Bus zu <strong>Tram</strong> lässt sich eine Verminderung des CO2-<br />
Ausstosses auf dem Betriebsnetz der BERNMOBIL von gegen 20% erreichen (Quelle:<br />
BERNMOBIL).<br />
Der erwartete Energieverbrauch beträgt pro Jahr, bezogen auf den heutigen Verbrauch mit<br />
den Gas- und Dieselbussen, ~8'000 MWh (Quelle: Auskunft BERNMOBIL 23.1<strong>1.</strong>2010). Trolleybusse<br />
und <strong>Tram</strong>züge von BERNMOBIL fahren seit dem <strong>1.</strong> Januar 2009 mit Strom aus<br />
Wasserkraft (Quelle: Geschäftsbericht 2009 BERNMOBIL).<br />
Die Umstellung von Bus- auf <strong>Tram</strong>betrieb steht somit mit den Zielen des Kantons <strong>Bern</strong>, definiert<br />
im Richtplan des Kantons <strong>Bern</strong> und der Strategie „Gesamtmobilität“, in Einklang. Das<br />
Projekt erfüllt die Forderung nach einer umweltschonenden und energieeffizienten Mobilitätsstrategie.<br />
4.5 Beschreibung der Bauphase<br />
Der momentane Projektstand auf <strong>Stufe</strong> Vorprojekt erlaubt noch keine detaillierte Betrachtung<br />
der Bauphase. Erfahrungsgemäss sind bei dieser Art von Projekten die Auswirkungen in den<br />
Bereichen Lärm, Luft und Erschütterungen am relevantesten. Weitere mögliche direkte Auswirkungen<br />
sind durch die notwendigen Rodungen oder die Beanspruchung von Bodenflächen<br />
für Installationen oder Lager zu erwarten. Indirekte Auswirkungen für die Bevölkerung<br />
und die Umwelt sind weiter durch die wahrscheinlich notwendig werdenden Verkehrsumleitungen<br />
zur Realisierung einzelner Etappen zu erwarten.<br />
Eine qualitative Übersicht der möglichen Auswirkungen und eine Abschätzung des Ausmasses<br />
ist in der Tabelle 3 aufgeführt. Dabei sind die möglichen Auswirkungen in folgende drei<br />
Klassen eingeteilt. Die Beschreibung ist nicht abschliessend. Die Auswirkungen können bei<br />
der Beurteilung verschiedenen Kategorien angehören:<br />
gering: Zeitrahmen auf einige Tage begrenzt und nicht zu speziell störenden Tageszeiten;<br />
Auswirkungen sind auf die direkte Umgebung beschränkt; Auswirkungen machen<br />
keine oder nur vereinzelte Massnahmen notwendig<br />
mittel: Zeitrahmen bis zu mehreren Wochen, Auswirkungen nachts oder am Wochenende<br />
vereinzelt möglich; Auswirkungen sind relevant für die nähere Umgebung; Auswirkungen<br />
machen Standardmassnahmen notwendig<br />
gross: Auswirkungen über längere Zeit, Arbeiten nachts oder an Wochenende wahrscheinlich;<br />
grossräumige Auswirkungen; Auswirkungen machen spezifische Massnahmen<br />
notwendig<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 13<br />
Die Beurteilung und Darstellung der Auswirkungen der Bauphase wird im <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> weiter<br />
vertieft.<br />
Tabelle 3: Mögliche Auswirkungen in der Bauphase<br />
Umweltbereich<br />
Lärm<br />
Themenbereich<br />
Lärmintensive Bauarbeiten und Arbeiten<br />
auf Installationsflächen<br />
Beurteilung<br />
Massnahmen<br />
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mittel<br />
Bautransporte mittel<br />
Phasenbezogene Massnahmen gem. Baulärmrichtlinie<br />
Umleitungen mittel Definition der Routen, Information der Anwohner<br />
Luft Baumaschinen, Bautransporte mittel Massnahmenstufe der Baustelle (A oder B)<br />
gemäss der Baurichtlinie Luft<br />
Erschütterung<br />
Erschütterungsintensive Arbeiten mittel Emissionsreduzierende Massnahmen<br />
Tunnelbau Rüti (Sprengvortrieb geplant)<br />
Abfälle Baustellenabfälle, insbesondere<br />
spezielle Abfälle (PAK-haltiger<br />
Strassenaufbruch, alte Eisenbahnschwellen,<br />
etc.)<br />
mittel Überwachung der Erschütterungen<br />
mittel Entsorgungskonzept für Baustellenabfälle<br />
(SIA-Empfehlung 430)<br />
Wald Temporäre Rodung gross Wiederaufforstung<br />
Bäume<br />
Boden<br />
Entwässerung<br />
Flora, Fauna <br />
Landschafts,<br />
Ortsbild<br />
Diverses<br />
Entfernung von Einzelbäumen und<br />
Alleen<br />
gross Ersatzmassnahmen<br />
Verletzung der bestehenden Bäume mittel Schutzmassnahmen<br />
Baupisten, Installationsflächen gross Schutz vor Verdichtung und<br />
Verschmutzung<br />
Bodenaushub, Zwischenlagerung gross Materialbewirtschaftungskonzept<br />
Baustellenentwässerung mittel Entwässerungskonzept<br />
SIA-Empfehlung 431<br />
Lagerung wassergefährdender Stoffe<br />
Sprengmaterial Tunnel Rüti mit Nitrit<br />
belastet<br />
mittel Sichere Lagerung, Einsatzplan für Schadensfall<br />
gering Kontrollmessungen<br />
Störungen durch Lärm, Licht gering Begrenzung der Emissionen<br />
Verbreitung von Neophyten mittel Erkennen von Neophyten, artgerechte Begrünung<br />
Baustellen und Installationsflächen gering Sichtschutz<br />
Gefahren für Bevölkerung gering Erkennen von Gefahrenpotentialen, Sicherung<br />
der Baustellen, Notfallplanung<br />
Schmutz auf Strassen gering Reinigung vor Fahrt auf Strassen
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 14<br />
5. Auswirkung des Vorhabens auf die Umwelt in der Betriebsphase<br />
5.1 Luftreinhaltung und Klima<br />
5.<strong>1.</strong>1 Ist- und Ausgangszustand<br />
Die Schadstoffbelastung zeigt grosse räumliche Unterschiede, die in erster Linie von der Art<br />
des Standortes und den dort vorhandenen Emissionsquellen abhängen. Im Bereich des Projektes<br />
TRB finden sich verschiedene Standorttypen. Diese Typen lassen sich mit dem folgenden<br />
Schema klassieren (Quelle: NABEL. Das nationale Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe.<br />
Messnetz, Stationen, Messresultate, BAFU 2001).<br />
Abbildung 13: Luftbelastung an Standorttypen<br />
Die <strong>Bern</strong>er Luft ist nach wie vor stark belastet. Hauptverursacher ist der immer noch wachsende<br />
Motorfahrzeugverkehr. Aktuelle Werte zu Ozon, Stickoxiden und lungengängigen Partikeln<br />
sind im Internet abrufbar 2 .<br />
5.<strong>1.</strong>2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />
Durch den <strong>Tram</strong>betrieb kann der luftschadstoffemitierende Busbetrieb substituiert werden.<br />
Dadurch ist mit einer Abnahme der Luftschadstoffemissionen zu rechnen. Eine Quantifizierung<br />
der eingesparten Emissionen kann auf der Basis der folgenden Überlegung gemacht<br />
werden:<br />
Der <strong>Tram</strong>einsatz auf der heutigen Buslinie 10 ersetzt mehrere Busse. Der Busverkehr der<br />
Linie 10 leistet heute eine Fahrleistung von ca. <strong>1.</strong>7 Mio. km pro Jahr (siehe Zahlen von<br />
BERNMOBIL [39]). Diese Fahrleistung wird grösstenteils von Gasbussen (mit EEV Normen)<br />
und ein paar Dieselbussen (Norm Euro 3 kompatibel) erbracht.<br />
Tabelle 4: Fahrleistungen Gas- und Dieselbusse<br />
Bus Typ Fahrleistung [%]<br />
Distanz<br />
[km/Jahr]<br />
Gasbusse EEV 85% 1'445'106<br />
Dieselbusse Euro 3 15% 255'019<br />
Mit den Angaben bezüglich Fahrleistung und den Emissionsdaten von Bussen gemäss [37],<br />
kann das Einsparungspotenzial für Luftschadstoffe berechnet werden. Die Einsparungen für<br />
2 http://www.bern.ch/leben_in_bern/sicherheit/umweltschutz/Luft/messwerte<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 15<br />
CO2 betragen dabei bei Emissionen von 1098 g/km rund 280‘000 kg/Jahr. Zum Vergleich:<br />
Seit 2007 liegen die Emissionen in der Schweiz bei ungefähr 6 t CO2 pro Kopf/Jahr 3 .<br />
Die möglichen Verminderung der Emission von Schadstoffen durch den Ersatz der Busse<br />
sind in der Tabelle 5 dargestellt.<br />
Tabelle 5: Schadstoffemissionen von Diesel- und Gasbussen<br />
Dieselbusse<br />
Schadstoffe<br />
Emissionen<br />
[g/km]<br />
Total Einsparung Emissionen<br />
[kg/Jahr]<br />
HC 0.51 130<br />
NOx 10.24 2‘611<br />
PM10 0.256 65<br />
Gasbusse<br />
CO <strong>1.</strong>5 2'168<br />
NOx 2.0 2'890<br />
PM10 0.02 29<br />
HC 0.25 361<br />
5.<strong>1.</strong>3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Der Einsatz von <strong>Tram</strong>s anstelle von Bussen auf der Linie 10 bewirkt eine Abnahme der Luftschadstoffemissionen.<br />
Durch die Kapazitätssteigerung wird gleichzeitig ein Anreiz zur Verlagerung<br />
des Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr geschaffen. Der motorisierte Individualverkehr<br />
wird ebenfalls reduziert. Insgesamt kann dadurch eine Reduktion der Luftschadstoffemissionen<br />
im städtischen Bereich erzielt werden. Das vorliegende Projekt wird<br />
somit zu keiner negativen Veränderung der Luftbelastung im Projektbereich führen.<br />
5.2 Lärm<br />
5.2.1 Ist- und Ausgangszustand<br />
Allgemein<br />
Die Lärmbelastungskarte aus der Lärmdatenbank des BAFU (siehe Abbildung 12 im Kapitel<br />
4.3) erlaubt eine Abschätzung des momentanen Zustandes. Sie vermittelt einen Überblick<br />
über die aktuelle Strassenlärm-Situation in <strong>Bern</strong> und Umgebung. Daraus ist ersichtlich, dass<br />
die aktuellen Belastungen durch den Strassenlärm im Projektperimeter als beachtlich zu beurteilen<br />
sind. Vielerorts sind die massgeblichen Belastungsgrenzwerte aufgrund des hohen<br />
Verkehrsaufkommens bereits heute überschritten.<br />
Strassenabschnitte mit Überschreitungen der Belastungsgrenzwerte sind sanierungsbedürftig<br />
(LSV Art. 13). Auf diversen Strassenabschnitten wurden von den jeweiligen Strasseneigentümern<br />
bereits Lärmsanierungen und somit Ausführungen von möglichen Lärm- und<br />
3 Quelle: http://www.bafu.admin.ch<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 16<br />
Schallschutzmassnahmen vorgenommen oder solche Sanierungen sind in Planung. Nachfolgend<br />
sind diese Strassenlärmsanierungen nach Gemeinde aufgeführt.<br />
Gemeinde Köniz (TP 1 und TP 6)<br />
• Entlang der Schwarzenburgstrasse hat die Gemeinde Köniz eine Lärmsanierung durchgeführt<br />
und abgeschlossen. Erleichterungen wurden gesprochen, und bei 4 Liegenschaften<br />
wurden Schallschutzfenster eingebaut.<br />
• Ebenfalls bereits saniert (Schallschutzfenster und Lärmschutzwände) ist der Kantonsteil<br />
der Schwarzenburgstrasse (Teil KS Köniz-Muhlernstrasse).<br />
• Der Kanton hat auch die Muhlernstrasse – ebenfalls eine Kantonsstrasse – saniert.<br />
• Für die Seftigenstrasse in Wabern – auch hier handelt es sich um eine Kantonsstrasse –<br />
wurde ein Lärmsanierungsprojekt durchgeführt. Die letzten Lärmschutzwände dieser Sanierung<br />
sind zurzeit noch im Bau.<br />
Stadt <strong>Bern</strong> (TP 2 und TP 3, Teil von TP 1 und TP 4)<br />
• Vor der Neubausiedlung Somazzistrasse 1-17 (Abschnitt Schwarzenburgstrasse: Dübystrasse<br />
– Gemeindegrenze) wurde eine Lärmschutzwand erstellt.<br />
• An der Schwarzenburgstrasse (Cäcilien- bis Weissensteinstrasse und Eigerplatz bis Cäcilienstrasse)<br />
wurden insgesamt 24 Gebäude saniert (Einbau von Schallschutzfenstern).<br />
• Entlang der Viktoriastrasse (Blumenbergstrasse bis Viktoriaplatz und Spitalacker- bis<br />
Blumenbergstrasse) werden zurzeit bei 18 Gebäuden die Fenster saniert.<br />
• Bei einem Gebäude an der Viktoriastrasse ist die Fenstersanierung bereits abgeschlossen<br />
(Abschnitt Papiermühle- bis Spitalackerstrasse).<br />
• An der Laubeggstrasse (Abschnitt Papiermühle- bis Ostermundigenstrasse) wurden bei<br />
6 Gebäuden die Fenster saniert resp. neue Schallschutzfenster eingebaut.<br />
• An der Ostermundigenstrasse (Abschnitt Laubeggstrasse bis Pulverweg) wurden bei<br />
29 Gebäuden die Fenster saniert resp. neue Schallschutzfenster eingebaut.<br />
• Vor den Liegenschaften Nussbaumweg 34-56 und Bolligenstrasse 28b und 30 wurden<br />
Lärmschutzwände erstellt.<br />
Gemeinde Ostermundigen (TP 4 und TP 5)<br />
Folgende Gemeindestrassen entlang der TRB-Linienführung sowie daran anschliessende<br />
Gemeindestrassen sind auf dem Gebiet der Gemeinde Ostermundigen in den vergangenen<br />
Jahren lärmsaniert worden:<br />
• <strong>Bern</strong>strasse (Akustisches Projekt, Einbau von Schallschutzfenstern)<br />
• Lärmsanierungsprojekt (LSP) Obere Zollgasse<br />
• Lärmsanierungsprojekt (LSP) Rütiweg<br />
• Lärmsanierungsprojekt (LSP) Untere Zollgasse<br />
• Lärmsanierungsprojekt (LSP) Wegmühlegässli<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 17<br />
5.2.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />
Allgemeines<br />
Der Themenbereich Lärm ist für das Projekt relevant. Massgebende Ausgangsgrösse für die<br />
Beurteilung der Lärmbelastungen sind die Verkehrszahlen des motorisierten Individual- und<br />
des <strong>Tram</strong>verkehrs sowie des übrigen ÖV.<br />
Die <strong>Tram</strong>verkehrszahlen liegen auf der Basis des Betriebskonzeptes vor. Die für die Berechnungen<br />
und Modellierungen verwendeten Strassenverkehrszahlen wurden im Herbst 2010<br />
im Bericht „UVP Thema Lärm: Verkehrszahlen, Methodik und Vorgehen der Verkehrszahlen-<br />
Erstellung“ (Anhang <strong>1.</strong>1) zusammengefasst und im Gesamtplanungsteam zur Kenntnis genommen.<br />
In diesem Bericht wurde des Weiteren auch die Vorgehensweise für die Berechnungen<br />
der zur Lärmermittlung notwendigen Parameter des MIV und ÖV auf den zu untersuchenden<br />
Strassenabschnitten beschrieben. Der Bericht ist im Anhang <strong>1.</strong>1 verfügbar.<br />
Für die Lärmbeurteilung wurden neben dem Wechsel der Linie 10 von Bus auf <strong>Tram</strong> auch<br />
die Umleitung des 12er-Busses auf die bisherige Linienführung des heutigen 10er Busses<br />
zwischen Bahnhofplatz und Kornhausplatz als Teil des Betriebszustandes von <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong><br />
<strong>Bern</strong> mitberücksichtigt. Auch das Buskonzept Ostermundigen-<strong>Bern</strong> und das Angebotskonzept<br />
Weissenbühl-Monbijou wurden als Folge des TRB-Betriebs betrachtet. Das Angebotskonzept<br />
Weissenbühl-Monbijou umfasst den Wechsel der Linie 3 von <strong>Tram</strong>- auf Busbetrieb<br />
mit Linienführung entlang der bisherigen Route des 10er Busses zwischen Eigerplatz (TP2)<br />
und Bahnhofplatz. Ausserdem sieht das Konzept die Trennung des Nord- und Südasts der<br />
Buslinie 12 zwischen Hirschengraben und Bahnhofplatz und deren Verknüpfung mit der Buslinie<br />
3 bzw. der Trolleybuslinie 20 vor.<br />
Emissionswerte <strong>Tram</strong><br />
Für die Lärmberechnungen wurden folgende Emissionswerte auf Asphalt verwendet:<br />
Tabelle 6: Lr,e Schalldruckpegel in 1 m Abstand<br />
Geschwindigkeit Be 4/6 Combino<br />
20 km / h 52.0 dB<br />
25 km / h 53.5 dB<br />
30 km / h 55.0 dB<br />
35 km / h 56.5 dB<br />
40 km / h 58.0 dB<br />
45 km / h 59.5 dB<br />
Die in Tabelle 6 präsentierten <strong>Tram</strong>emissionswerte stammen aus dem Bericht „<strong>Tram</strong>wendeschlaufe<br />
Bahnhof <strong>Bern</strong>, Fahrplanmässiger Betrieb Linie 3, Plangenehmigungsverfahren“ von<br />
<strong>Bern</strong>mobil und B+S AG (28. August 2009).<br />
• <strong>Tram</strong>geschwindigkeiten gemäss Angaben von <strong>Bern</strong>mobil (TP 1, 4-6: 17.08.10; TP 2<br />
und 3: 27.12.2010). Die entsprechenden Pläne befinden sich in der Beilage 2.<br />
• Formel Emissionspegelberechnung Lr <strong>Tram</strong> = LG + LM + LB + KP<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 18<br />
o LG = Grundwert: Schalldruckpegel gemäss Tab. 3<br />
o LM = Mengenzuschlag: LM = 10*LOG(Anzahl Fz / h)<br />
o LB = Korrekturfaktor für Zuschläge oder Reduktionen, wenn <strong>Tram</strong> auf speziellem<br />
Belag oder Rasen fährt:<br />
� LB = 0 bei normalem Asphaltbelag<br />
� LB = -4 bei Rasengitterbelag<br />
� LB = -1 bei lärmarmem Belag (AC_MR 8)<br />
o KP = Pegelkorrektur für <strong>Tram</strong>lärm,<br />
KP = K2, wenn der <strong>Tram</strong>lärm als Strassenlärm gemäss Anhang 3 LSV beurteilt<br />
wird (<strong>Tram</strong>trasse durch andere Strassenverkehrsmittel befahrbar)<br />
� K2 = -5<br />
KP = K1, Wenn der <strong>Tram</strong>lärm als Eisenbahnlärm gemäss Anhang 4 LSV<br />
beurteilt wird (<strong>Tram</strong>trasse durch andere Strassenverkehrsmittel nicht befahrbar):<br />
� K1 = -15 für N < 7.9<br />
� K1 = 10*log(N/250) für 7.9 ≤ N ≤ 79<br />
� K1 = -5 für N > 79<br />
mit N = Anzahl <strong>Tram</strong>fahrten pro Tag bzw. pro Nacht<br />
• Industrie- und Gewerbelärm an den Endstationen:<br />
Zum Fahrplanausgleich stehen die <strong>Tram</strong>s insbesondere abends jeweils längere Zeit<br />
an den Endstationen. Dabei können die Emissionen der Klima- und Lüftungsanlagen<br />
eine massgebliche Lärmquelle darstellen. Die Wendeschlaufen an den Endstationen<br />
befinden sich nicht auf der öffentlichen Strasse, sondern auf einem separaten Eigentrasse.<br />
Die dort anfallenden Emissionen der Klima- und Lüftungsanlagen der wartenden<br />
<strong>Tram</strong>s sind als Industrie- und Gewerbelärm gemäss Lärmschutz-Verordnung zu<br />
beurteilen. Die Emissionswerte der Klimaanlagen werden aus dem Messbericht von<br />
Terzer Rosa + Partner GmbH vom 10.<strong>1.</strong>2010 übernommen.<br />
Beurteilungsgrundlage<br />
Rechtliche Beurteilungsgrundlagen<br />
In der Lärmschutzverordnung (LSV) wird die Beurteilung der Lärmbelastung mit sogenannten<br />
Belastungsgrenzwerten (BGW) geregelt. Diese sind abhängig von der Lärmart, den betroffenen<br />
Nutzungszonen, der Beurteilungsperiode sowie der Art des Vorhabens (z. B. Neubau<br />
oder Änderung einer bestehenden Anlage). Wie aus der Tab. 4 ersichtlich ist, wird zwischen<br />
Immissionsgrenzwerten (Art. 13 USG), Alarmwerten (Art. 19 USG) und Planungswerten<br />
(Art. 34 USG) unterschieden.<br />
Die BGW gelten bei lärmempfindlichen Räumen in der Mitte des offenen Fensters. Lärmempfindliche<br />
Räume sind Räume in Wohnungen (ausgenommen Küchen ohne Wohnanteil,<br />
Sanitär- und Abstellräume) und in Betrieben, in denen sich Personen regelmässig während<br />
längerer Zeit aufhalten (ausgenommen Räume für die Nutztierhaltung und Räume mit erheblichem<br />
Betriebslärm).<br />
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Tabelle 7: Belastungsgrenzwerte (BGW), Lr in dB(A)<br />
Empfindlichkeitsstufe<br />
ES<br />
I<br />
II<br />
III<br />
IV<br />
Planungswert Immissionsgrenzwert Alarmwert<br />
PW<br />
IGW<br />
AW<br />
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />
50 40 55 45 65 60<br />
55 45 60 50 70 65<br />
60 50 65 55 70 65<br />
65 55 70 60 75 70<br />
Für Räume in Betrieben (Ausnahme: Schulen, Heime, Anstalten), die in Gebieten der Empfindlichkeitsstufe<br />
II oder III liegen, gelten um 5 dB(A) höhere Planungs- und Immissionsgrenzwerte.<br />
Für Räume in Gasthäusern gilt die Erhöhung nur, soweit sie auch bei geschlossenen<br />
Fenstern ausreichend belüftet werden können.<br />
Beurteilungsgrundlagen Strassenlärm<br />
Die geplante <strong>Tram</strong>linie verläuft fast ausschliesslich auf bereits bestehenden Strassen und ist<br />
somit in der Regel als Teil des Strassenlärms zu beurteilen. Dort, wo es aufgrund des TRB<br />
zu einer wahrnehmbaren Zunahme der Lärmbelastung kommt, sind die betroffenen Strassenabschnitte<br />
inklusive die neue <strong>Tram</strong>linie als wesentlich geänderte Anlage zu beurteilen.<br />
Eine wesentliche Änderung ist dann gegeben, wenn die Lärmbelastungen wahrnehmbar zunehmen;<br />
dies ist ab einer Zunahme von 1 dB(A) gegeben. Gemäss Art. 8 LSV müssen bei<br />
wesentlich geänderten Anlagen die Lärmemissionen der gesamten Anlage mindestens soweit<br />
begrenzt werden, dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.<br />
Gemäss Art. 9 LSV dürfen durch die Mehrbeanspruchung einer sanierungsbedürftigen Verkehrsanlage<br />
keine wahrnehmbar stärkeren Lärmimmissionen erzeugt werden. Die Wahrnehmbarkeit<br />
ist gegeben, wenn die Pegelzunahme ≥ 1 dB(A) ist.<br />
Für alle Liegenschaften, bei welchen der <strong>Tram</strong>betrieb in Gebieten mit einer Überschreitung<br />
des IGW im Betriebszustand 2017 eine wahrnehmbare Lärmzunahme verursacht, sind<br />
Lärmschutzmassnahmen zur Lärmreduktion vorzusehen. Wenn eine nicht wahrnehmbare<br />
Lärmzunahme (Zunahme zwischen 0.0 und 0.9 dB) zu einer Neuüberschreitung des IGW im<br />
Betriebszustand führt, so sind ebenfalls Massnahmen zur Lärmminderung zu prüfen.<br />
Können Massnahmen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg den Lärm nicht soweit<br />
mindern, dass die IGW eingehalten werden, so sind Erleichterungen zu beantragen und<br />
Schallschutzmassnahmen am Gebäude vorzusehen (i.d.R. Einbau von Schallschutzfenstern).<br />
Liegt im Betriebszustand keine IGW-Überschreitung vor, dann sind keine Lärmsanierungsmassnahmen<br />
erforderlich.Ist der IGW sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand<br />
überschritten, ohne dass aufgrund des TRB eine wahrnehmbare Lärmzunahme zu verzeichnen<br />
ist, so ist die Planung und Realisierung von Lärmschutzmassnahmen Aufgabe des jeweiligen<br />
Strasseneigentümers und nicht dem Projekt TRB anzulasten.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 20<br />
Beurteilungsgrundlagen Bahnlärm<br />
Die Immissionen von <strong>Tram</strong>zügen gelten nur dann nicht als Strassenlärm, wenn sie über ein<br />
eigenes Trasse verfügen, welches nicht befahrbar ist (auch nicht im Notfall), unabhängig davon,<br />
ob das Trasse im weiteren Strassenquerschnitt oder angrenzend verläuft (Referenz-<br />
Bericht vom 22.1<strong>1.</strong>04 (Version vom 1<strong>1.</strong>03.2005): Forschungsprojekt Ermittlung der <strong>Tram</strong>lärmemissionen,<br />
<strong>Bern</strong>mobil und Verkehrsbetriebe Zürich VBZ).<br />
In den Fällen, wo die neue <strong>Tram</strong>linie des TRB als Bahnlärm zu beurteilen ist, kommt für die<br />
entsprechenden <strong>Tram</strong>linienabschnitte der Art. 7 LSV zur Anwendung. Nach Art. 7 LSV müssen<br />
die Lärmemissionen einer neuen ortsfesten Anlage soweit begrenzt werden, als dies<br />
technisch und betrieblich möglich, sowie wirtschaftlich tragbar ist. Weiter dürfen die von der<br />
Anlage allein erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten. Die Vollzugsbehörde<br />
gewährt Erleichterungen, soweit die Einhaltung der Planungswerte zu einer<br />
unverhältnismässigen Belastung für die Anlage führen würde und ein überwiegendes öffentliches<br />
Interesse an der Anlage besteht. Die Immissionsgrenzwerte dürfen jedoch nicht überschritten<br />
werden.<br />
Folgende Abschnitte sind als Bahnlärm und somit nach Planungswert zu beurteilen:<br />
� Wendeschlaufe neben Plattenweg in Schliern (TP1)<br />
� Betriebswendeschlaufe bei der Haltestelle Sandwürfi-Friedhof in Köniz (TP1)<br />
� Neuer Abschnitt auf heutiger Grünfläche zwischen Schiessplatzweg und <strong>Bern</strong>strasse<br />
(TP4)<br />
� <strong>Tram</strong>-Eigentrasse neben dem Rütiweg inkl. Tunnelportale bis und mit Wendeschlaufe<br />
Rüti (TP5)<br />
� Wendeschlaufe in Kleinwabern (TP6)<br />
Neben der Einhaltung der Grenzwerte gemäss LSV verlangt das Umweltschutzgesetz (USG)<br />
auch die Vorsorge. Gemäss Art. 11, Abs. 2 USG sind „…Emissionen im Rahmen der Vorsorge<br />
so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich<br />
tragbar ist.“ (Vorsorgeprinzip).<br />
Der Vorsorge wurde bereits in der Projektplanung und Linienführung des TRB Rechnung getragen.<br />
Um die Emissionen möglichst gering zu halten, werden die engen Kurven mit<br />
Schmieranlagen versehen.<br />
Berechnung der Lärmbelastungen in der Betriebsphase<br />
Für die Ermittlung der Lärmbelastungen entlang der geplanten <strong>Tram</strong>linie 10 wurde nachfolgend<br />
beschriebenes Vorgehen gewählt.<br />
Für die neuen <strong>Tram</strong>linienabschnitte (TP 1 und TP 4 – 6):<br />
� Modellierung und Immissionsberechnung des Verkehrslärmes für die Liegenschaften<br />
an den Strassensegmenten entlang der TRB-Linienführung. Dabei wurden – dort wo<br />
relevant – auch Nebenstrassen resp. Querstrassen berücksichtigt.<br />
� Die Modellierungen und Berechnungen des Strassen- und Bahnlärmes erfolgten mit<br />
der Software Cadna, Version 4.1, Modell StL86+ / SEMIBEL. Als Datenbasis für das<br />
Berechnungsmodell dienten die ermittelten DTV-Werte und die signalisierten Geschwindigkeiten<br />
unter Berücksichtigung der Steigung.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 21<br />
� In den Lärmmodellen wurden jeweils Referenz- und Betriebszustand in Detail ermittelt<br />
(gebäude- resp. fassadenscharf). Für die Beurteilung wurden die Lärmpegel von<br />
Referenz- und Betriebszustand verglichen. Es wurde identifiziert und dargestellt, wo<br />
infolge TRB mit Lärmzunahmen und Überschreitungen des Belastungsgrenzwertes<br />
zu rechnen ist.<br />
Im Bereich Eigerplatz (TP 2):<br />
� Der Eigerplatz und die anschliessenden Strassen werden umgebaut und neu gestaltet.<br />
Dieses Vorhaben wird als wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage beurteilt.<br />
Massgeblicher Belastungsgrenzwert ist der IGW.<br />
� Die Auswirkungen der Änderungen im Bereich Eigerplatz wurden in detaillierten Modellen<br />
mit der Software Cadna berechnet und anschliessend beurteilt.<br />
� Von der Anzahl Linien und der grundsätzlichen Linienführung her ergeben sich punkto<br />
<strong>Tram</strong>- und Bus-Verkehr (abgesehen von der Neubaustrecke Schwarzenburgstrasse<br />
– Kreisel Eigerplatz) folgende Änderungen: einerseits wird das 3er-<strong>Tram</strong> aufgehoben<br />
und kommt neu auf dieser Strecke das <strong>Tram</strong> der heutigen Linie 10 zum Einsatz,<br />
andererseits wird der 10er-Bus aufgehoben und es verkehrt auf dieser Strecke neu<br />
die 3er Linie mit Bussen. Die Auswirkungen dieser Fahrzeug- und punktuell auch<br />
Routenänderungen auf den Linien 3 und 10 wurden (unter Berücksichtigung der vorgesehenen<br />
Frequenzen auf den einzelnen Linien und den unterschiedlichen Emissionen<br />
der verschiedenen Fahrzeuge) in der Detailmodellierung berücksichtigt.<br />
In der Innenstadt (TP 3 ):<br />
� In der Innenstadt (TP 3) sind keine neuen <strong>Tram</strong>linienabschnitte vorgesehen; das TRB<br />
fährt auf den bestehenden <strong>Tram</strong>linien.<br />
� Zwischen Kornhausplatz und Viktoriaplatz: Linienführung der Linie 10 unverändert,<br />
jedoch <strong>Tram</strong> statt Bus.<br />
� Die Auswirkungen von <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> wurden in einer ersten Beurteilungsphase<br />
emissionsseitig betrachtet. Dabei wurden auch Strassenabschnitte ausserhalb der<br />
TRB-Linienführung berücksichtigt, welche von weiteren Linienänderungen im Zusammenhang<br />
mit TRB betroffen sind. Unter diesen Abschnitten wurden solche mit<br />
einer Zunahme der Anzahl Fahrten pro Fahrzeugtyp betreffender ÖV-Linien identifiziert.<br />
Ziel war, Strassenabschnitte, deren Zunahme des ÖV eine wahrnehmbare<br />
Lärmzunahme zur Folge hatte, zu identifizieren und für diese Abschnitte eine detaillierte<br />
Immissionsberechnung durchzuführen.<br />
Auf dem umliegenden, bestehenden Strassennetz:<br />
� Anhand der verfügbaren Verkehrszahlen wurde ermittelt, ob auf umliegenden, bestehenden<br />
Strassenabschnitten ausserhalb der Linienführungen des TRB mit einer Zunahme<br />
des motorisierten Individualverkehrs im Betriebszustand (DTV MIV 2017<br />
<strong>Tram</strong>) von mehr als 10% gegenüber dem Referenzzustand (DTV MIV 2017 Bus) zu<br />
rechnen ist. Es wurde kein Strassenabschnitt mit einer Zunahme durch TRB von über<br />
10% identifiziert (siehe Anhang <strong>1.</strong>1). Aufgrund dieses Ergebnisses braucht es keine<br />
weiteren lärmtechnischen Abklärungen und Lärmberechnungen in Bezug auf das umliegende,<br />
bestehende Strassennetz.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 22<br />
Ergebnisse der Lärmbeurteilung des Betriebszustandes 2017<br />
Allgemeines<br />
Durch den Einsatz von <strong>Tram</strong>s anstelle der bisherigen Busse kann entlang der ÖV-Linie 10<br />
generell eine Lärmreduktion erzielt werden. Bei einzelnen Liegenschaften kommt es punktuell<br />
zu Lärmzunahmen. Dies ist insbesondere in Kreuzungsbereichen resp. überall dort der<br />
Fall, wo Fahrbahnen und Spuren geändert oder verbreitert werden und infolge des Projektes<br />
TRB der MIV oder ÖV im Betriebszustand näher an einzelnen Liegenschaften vorbeifährt als<br />
im Referenzzustand.<br />
Die Änderungen von ÖV-Linien im Rahmen der für die Lärmbeurteilung im Betriebszustand<br />
berücksichtigten Angebotskonzepte zeigen eine Abnahme der Lärmemissionen auf den<br />
meisten der betroffenen Streckenabschnitte.<br />
Die detaillierten Ergebnisse der Lärmberechnungen und –beurteilungen sind nach TP aufgeteilt<br />
und in Tabellen (Anhang <strong>1.</strong>4) und Plänen (Anhang <strong>1.</strong>6) dargestellt.<br />
Das Projekt TRB hat in den einzelnen Teilprojekten folgende wesentliche Auswirkungen im<br />
Fachbereich Lärm:<br />
Teilprojekt 1<br />
� Entlang der Linie 10 wurden im TP 1 für insgesamt 187 Liegenschaften die Lärmimmissionen<br />
für Referenz-und Betriebszustand 2017 berechnet. Die Beurteilung der<br />
Strassenlärm-Immissionen ergibt folgende Ergebnisse:<br />
Tabelle 8: Lärmbeurteilung TP1<br />
Lärmbeurteilung<br />
Referenzzustand Betriebszustand Differenz Betriebs-<br />
TP1<br />
2017<br />
2017<br />
Referenzzustand<br />
Anzahl untersuchte Liegensch.<br />
187 187 0<br />
Liegenschaften > IGW 153 140 -13<br />
Liegenschaften ≥ GWF 96 65 -31<br />
Liegenschaften ≥ AW<br />
Abkürzungen:<br />
IGW = Immissionsgrenzwert<br />
0 0 0<br />
GWF = Grenzwert Fenster (Praxis im Kanton <strong>Bern</strong>: 68 dB tags und 58 dB nachts)<br />
AW = Alarmwert<br />
Die Lärmpegel nehmen bei den im TP 1 untersuchten Liegenschaften im Durchschnitt<br />
sowohl tags als auch nachts um ca. 1 bis 2 dB(A) ab, dank der Umstellung der Linie<br />
10 von Bussen auf das <strong>Tram</strong>.<br />
Dadurch ist dank dem Projekt TRB im Betriebszustand mit 13 IGW-Überschreitungen<br />
weniger zu rechnen als im Referenzzustand (siehe Tabelle oben sowie Details im<br />
Anhang <strong>1.</strong>4). Dies entspricht ca. 10% der im Referenzzustand sanierungsbedürftigen<br />
Liegenschaften.<br />
Eine Reduktion der Lärmimmissionen unter den Fensterwert des Kantons <strong>Bern</strong><br />
(GWF) kann im TP 1 dank der Umstellung auf <strong>Tram</strong>s bei ca. einem Drittel der Liegenschaften,<br />
die im Referenzzustand den Fensterwert erreichen oder überschreiten,<br />
erzielt werden.<br />
Als Bahnlärm und somit nach Planungswert zu beurteilen waren im TP 1 einzig die<br />
beiden Wendeschlaufen am Plattenweg in Schliern und bei der Haltestelle Sandwürfi-<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 23<br />
Friedhof in Köniz. Die Planungswerte werden im Betriebszustand bei allen umliegenden<br />
Liegenschaften eingehalten (siehe Tabelle im Anhang <strong>1.</strong>4 und Plan im Anhang<br />
<strong>1.</strong>6). Es sind somit keine Massnahmen erforderlich.<br />
� Massnahmen:<br />
o Bei 185 der insgesamt 187 im TP 1 untersuchten Liegenschaften sind im<br />
Rahmen des TRB keine Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es<br />
handelt sich dabei um Liegenschaften, die entweder im Betriebszustand keine<br />
IGW-Überschreitung aufweisen oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand<br />
Pegel über IGW aufweisen, ohne dass eine wahrnehmbare<br />
Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt (siehe Kap. 5.2.2.).<br />
o Bei 2 der insgesamt 187 im TP 1 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen<br />
des TRB Lärm- oder Schallschutzmassnahmen zu prüfen. Es handelt<br />
sich um Liegenschaften mit einer wahrnehmbaren Zunahme (≥1dB) des<br />
Strassenlärms infolge TRB, die im Betriebszustand 2017 eine IGW-<br />
Überschreitung aufweisen.<br />
o Lärmschutzmassnahmen infolge des Projektes TRB sind im TP 1 bei folgenden<br />
Liegenschaften zu prüfen:<br />
� Schwarzenburgstrasse 38 (Berechnungspunkte 103 und 103.1)<br />
� Talbodenstrasse 7 (Berechnungspunkte 179 und 179.1)<br />
Mögliche Lärmschutzmassnahmen, sind für diese Liegenschaften in dem <strong>UVB</strong><br />
2. <strong>Stufe</strong> genauer zu prüfen und zu definieren.<br />
Teilprojekt 2<br />
� Gesamthaft wurden im TP 2 entlang der Linie 10 für 40 Liegenschaften die Lärmimmissionen<br />
für Referenz- und Betriebszustand 2017 berechnet. Die Beurteilung der<br />
Strassenlärm-Immissionen ergibt folgende Ergebnisse:<br />
Tabelle 9: Lärmbeurteilung TP2<br />
Lärmbeurteilung Referenzzustand Betriebszustand Differenz Betriebs-<br />
TP2<br />
2017<br />
2017<br />
Referenzzustand<br />
Anzahl untersuchte Liegensch.<br />
40 40 0<br />
Liegenschaften > IGW 21 23 2<br />
Liegenschaften ≥ GWF 11 10 -1<br />
Liegenschaften ≥ AW<br />
Abkürzungen:<br />
0 0 0<br />
IGW = Immissionsgrenzwert<br />
GWF = Grenzwert Fenster (Praxis im Kanton <strong>Bern</strong>: 68 dB tags und 58 dB nachts)<br />
AW = Alarmwert<br />
� Massnahmen:<br />
o Bei 33 der insgesamt 40 im TP 2 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen<br />
des TRB keine Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es<br />
handelt sich dabei um Liegenschaften, die entweder im Betriebszustand keine<br />
IGW-Überschreitung aufweisen oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand<br />
Pegel über IGW aufweisen, ohne dass eine wahrnehmbare<br />
Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt (siehe Kap. 5.2.2.).<br />
o Bei 7 der insgesamt 40 im TP 2 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen<br />
des TRB Lärm- oder Schallschutzmassnahmen zu prüfen. Es handelt sich um<br />
Liegenschaften mit einer wahrnehmbaren Zunahme (≥1dB) des Strassenlärms<br />
infolge TRB, die im Betriebszustand 2017 eine IGW-Überschreitung<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 24<br />
Teilprojekt 3<br />
aufweisen oder mit einer nicht wahrnehmbaren Lärmzunahme (
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 25<br />
Teilprojekt 5<br />
Mögliche Lärmschutzmassnahmen, sind für diese Liegenschaften in dem <strong>UVB</strong><br />
2. <strong>Stufe</strong> genauer zu prüfen und zu definieren.<br />
� Bei keiner der 24 im TP 5 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen des TRB<br />
Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es handelt sich dabei um Liegenschaften,<br />
die entweder im Betriebszustand keine IGW-Überschreitung aufweisen<br />
oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand Pegel über IGW aufweisen,<br />
ohne dass eine wahrnehmbare Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt<br />
(siehe Kap. 5.2.2.).<br />
� Infolge des Projektes TRB sind demnach im TP 5 keine Lärmschutzmassnahmen erforderlich.<br />
Teilprojekt 6<br />
� Bei keiner der 68 im TP 6 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen des TRB<br />
Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es handelt sich dabei um Liegenschaften,<br />
die entweder im Betriebszustand keine IGW-Überschreitung aufweisen<br />
oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand Pegel über IGW aufweisen,<br />
ohne dass eine wahrnehmbare Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt<br />
(siehe Kap. 5.2.2.).<br />
� Infolge des Projektes TRB sind demnach im TP 6 keine Lärmschutzmassnahmen erforderlich.<br />
5.2.3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Der Einsatz des <strong>Tram</strong>s anstelle von Bussen auf der Linie 10 bewirkt generell eine Abnahme<br />
der Lärmemissionen. Durch die Kapazitätssteigerung wird gleichzeitig ein Anreiz zur Verlagerung<br />
des Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr geschaffen. Eine Reduktion des Individualverkehrs<br />
wirkt sich positiv auf die Lärmsituation aus und trägt somit zu einer Minderung<br />
der Lärmemissionen bei.<br />
Die bisherigen Abklärungen haben gezeigt, dass im Bereich Lärm mit keinen unlösbaren<br />
Konflikten zu rechnen ist. Mit einer wahrnehmbaren Lärmzunahme aufgrund des Projektes<br />
TRB muss nur bei einzelnen Strassenabschnitten resp. bei vereinzelten Gebäuden gerechnet<br />
werden. Diese treten mehrheitlich nur punktuell auf und sind in der Regel die Folge von<br />
Verkehrsumlagerungen oder Fahrbahnverschiebungen aufgrund des <strong>Tram</strong>projektes. Die<br />
Liegenschaften, für welche aufgrund des <strong>Tram</strong>projektes mit einer wahrnehmbaren Lärmzunahme<br />
zu rechnen ist, konnten identifiziert werden. Entsprechende Lärm- und Schallschutzmassnahmen<br />
zur Reduktion der Lärmzunahmen bei den betroffenen Liegenschaften werden<br />
geprüft.<br />
Die Kosten der erforderlichen Lärm- und Schallschutzmassnahmen werden nach dem Verursacherprinzip<br />
aufgeteilt. Bei Strassenabschnitten mit Mischverkehr (neues <strong>Tram</strong> fährt auf<br />
bestehender Strasse) wird zwischen Strasseneigentümern und BERNMOBIL eine Kostenteilung<br />
für die vorzusehenden Lärm- und Schallschutzmassnahmen bestimmt. Aufgrund der<br />
Teilpegel, welche von den einzelnen Strassenlärmverursachern (Strasseneigentümer Gemeinde<br />
resp. Kanton und TRB) ausgehen, soll pro Liegenschaft mit Massnahmen ein Kostenteiler<br />
für die anfallenden Massnahmenkosten ermittelt (energieäquivalente Kostenaufteilung<br />
anhand der jeweiligen Lärmverursacher, d. h. anhand der Teilpegel) werden.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 26<br />
Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
� Um Umfang und Kosten der nötigen Lärm- und Schallschutzmassnahmen genauer<br />
definieren zu können, müssen die Nutzungen derjenigen Liegenschaften, die Überschreitungen<br />
und gleichzeitig eine wahrnehmbare Lärmzunahme infolge TRB aufweisen,<br />
abgeklärt werden.<br />
� Machbarkeit, Wirkung und Kosten-Nutzen von Lärmschutzmassnahmen (LSW, siehe<br />
Spalte “Massnahmen zu prüfen” in Anhang <strong>1.</strong>4) sind im Detail zu prüfen. Dabei sind<br />
u. a. auch Aspekte der Verkehrssicherheit und städtebauliche Belange zu berücksichtigen.<br />
Anschliessend ist die Projektierung der realisierbaren Massnahmen auf dem<br />
Ausbreitungsweg vorzunehmen. Entsprechende Objektblätter werden erstellt.<br />
� Für Liegenschaften, die aufgrund des TRB neue Überschreitungen des massgeblichen<br />
Belastungsgrenzwertes aufweisen, sind Erleichterungsanträge und<br />
–begründungen zu erstellen und zwar in all denjenigen Fällen, in denen die Lärmbelastung<br />
nicht ausreichend durch Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg oder an der<br />
Quelle (Lr nach Sanierung ≤ Belastungsgrenzwert) reduziert werden kann. Für diese<br />
Liegenschaften sind entsprechende Ersatzmassnahmen (Schallschutzfenster,<br />
Schallschutz am Gebäude) vorzusehen.<br />
� Die anfallenden Emissionen der Klima- und Lüftungsanlagen der wartenden <strong>Tram</strong>s in<br />
den Wendeschlaufen sind als Industrie- und Gewerbelärm gemäss Lärmschutz-<br />
Verordnung zu beurteilen.<br />
5.3 Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall<br />
5.3.1 Ist-Zustand<br />
Bei Vorbeifahrten von <strong>Tram</strong>s werden im Geleisbereich Erschütterungen ausgelöst, welche<br />
sich im Untergrund und in Gebäuden ausbreiten können. Dadurch können störende Erschütterungsimmissionen<br />
in Gebäuden entstehen. Teile von Gebäuden, welche in Vibration geraten,<br />
können die Schwingungen in Form von Luftschall an die Innenräume abgeben, wodurch<br />
störender abgestrahlter Körperschall entstehen kann.<br />
Entlang der geplanten Linienführung des TRB besteht bereits eine Vorbelastung für den Bereich<br />
Erschütterung / abgestrahlter Körperschall durch den bereits existierenden <strong>Tram</strong>betrieb.<br />
Dies ist in den Teilprojekten 2 Eigerplatz und 3 <strong>Bern</strong>er Innenstadt bereits der Fall. In<br />
den restlichen Teilprojekten besteht kein <strong>Tram</strong>betrieb welcher eine Erschütterungsvorbelastung<br />
bewirken könnte. Allenfalls kann durch den vorhandenen Strassenverkehr eine gewisse<br />
Erschütterungsvorbelastungen bestehen, welche aber im Rahmen des TRB-Projektes<br />
nicht erfasst wurde. Eine Übersicht der Teilprojekte ist in der Abbildung 3 gegeben.<br />
Die Bebauungsdichte ist im betrachteten Perimeter sehr unterschiedlich und reicht von dicht<br />
besiedelten Gebieten (<strong>Bern</strong>er Innenstadt), Vorortstrukturen (Bsp. Köniz, Ostermundigen) bis<br />
zu Streusiedlungsbereich resp. keine Bebauung/Landwirtschaftsflächen (Bsp. Sandwürfi<br />
TP1). Eine Übersicht der Bauzonen gemäss Richtplan ist in Abbildung 14 gegeben (Richtplan<br />
Siedlung, AGR - Richtplan-Informationssystem des Kantons <strong>Bern</strong>, Stand 2007).<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 27<br />
Abbildung 14: Bebauungsdichte<br />
Gebäude können einerseits aufgrund ihrer Bausubstanz (historische Gebäude) oder der<br />
Nutzung (Bsp. Labore, Präzisionsmechanik, Oper) als erschütterungssensitiv gelten. Beide<br />
Varianten sind im Projektperimeter höchstwahrscheinlich anzutreffen. Eine genaue Bestandsaufnahme<br />
dieser Gebäude liegt noch nicht vor.<br />
5.3.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />
Die Auswirkungen der Betriebsphase lassen sich in zwei unterschiedliche Wirkungsarten<br />
aufteilen:<br />
1) Bei den bereits bestehenden <strong>Tram</strong>strecken (TP2, TP3) können die neuen <strong>Tram</strong>linien<br />
zu veränderten oder erhöhten Emissionen zusätzlich zu den bereits bestehenden Belastungen<br />
durch den <strong>Tram</strong>verkehr führen.<br />
2) Bei den Neubaustrecken (TP1, TP2, TP4, TP5 und TP6) entsteht durch den Schienenverkehr<br />
zusätzlich zu Emissionen durch Strassenverkehr ein neuer Emissionstyp.<br />
Die Auswirkungen im Bereich Erschütterung und Körperschall durch den Schienenverkehr<br />
hängen von den folgenden Eigenschaften ab:<br />
Quelleneigenschaften im Betrieb (Emmission)<br />
Der Emissionstyp kann mit einer Linienquelle charakterisiert werden. Die Tiefenlage ist abhängig,<br />
ob eine offene Linienführung (oberflächlich) oder Tunnelstrecke (tiefliegend) vorliegt.<br />
Die verursachten Schwingungen sind von den folgenden Punkten abhängig: Die Schwingungsenergie<br />
entsteht aufgrund der Unwuchten der Räder, Trägheitskräften etc. Die Schlagenergie<br />
entsteht infolge Unebenheiten, Weichen, Fugen etc. Die Frequenz ist breitbandig (0<br />
– 250Hz) und die Einwirkungsrichtung hat keine bevorzugte Richtung. Die Einwirkungsdauer<br />
ist kurz (Durchfahrt) und die Häufigkeit ist abhängig von der Taktfrequenz des Fahrplans.<br />
Weitere Einflussgrössen der Quelle sind das Vorhandensein von Weiche und engen Kurven,<br />
das verwendete Rollmaterial, der Oberbautyp (Schotter oder direkte Auflagerung), die Fahrgeschwindigkeit<br />
sowie der allgemeiner Zustand der Schienen und Räder.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 28<br />
Eigenschaften der Umgebung (Ausbreitung, Transmission)<br />
Neben diesen Eigenschaften der Emissionsquelle sind für die Auswirkungen auch weitere<br />
Faktoren bezüglich der Gleisisolation, der Geologie und Werkleitungen relevant.<br />
Eigenschaften der Gebäude (Einwirkung, Immission)<br />
Die möglichen Auswirkungen der Immissionen sind abhängig von den Eigenschaften der betroffenen<br />
Gebäude. Die unterschiedlichen Fundationen, verwendeten Baumaterialien, die<br />
Stockwerkanzahl und Innenausbau beeinflussen die Ausbreitung der Schwingungen und die<br />
Abgabe von Körperschall im Innern der Gebäude.<br />
Ein Teil der notwendigen Informationen die für die Beurteilung der Erschütterungsimmissionen<br />
notwendig ist, ist zum momentanen Projektstand noch nicht vorhanden und ist im weiteren<br />
Verlauf zu beschaffen und zu erstellen.<br />
5.3.3 Schlussfolgerung und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Der <strong>Tram</strong>betrieb durch dicht besiedeltes Gebiet führt in der Regel zu Konflikten im Bereich<br />
Erschütterungen/Körperschall, insbesondere wenn keine Vorbelastung vorliegt, aber auch<br />
bei Veränderungen der Emissionen. Neben den Prognosewerten sind ebenfalls die psychologischen<br />
Effekte durch die neue Belastung verbunden mit den Lärmemission nicht zu vernachlässigen.<br />
Dieser Punkt zusammen mit der Tatsache, dass sich die Emissionen unterschiedlich<br />
aufgrund des Untergrundes und der Bausubstanz auswirken können, machen eine<br />
Einzelfallbetrachtung der Gebäude entlang des Projektperimeters notwendig.<br />
Im Bauprojekt ist eine umfassende Immissionsprognose der Erschütterungen und des abgestrahlten<br />
Körperschalls mit einem Prognoseverfahren (VIBRA-1-2) durchzuführen. Dadurch<br />
können die optimalen baulichen Massnahmen geplant und eine Beurteilung vorgenommen<br />
werden.<br />
Grundlagen für die weitere Betrachtung bilden die folgenden Dokumente:<br />
• Weisung Nr. 4, BAV/BUWAL 1992<br />
• Weisung für die Beurteilung von Erschütterungen und Körperschall bei Schienenverkehrsanlagen<br />
(BEKS), BUWAL 1999<br />
• DIN 4150-2 (Juni 1999)<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 29<br />
Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
• Die Zonennutzung und -charakteristik im Einflussgebiet inkl. speziell erschütterungssensitive<br />
Gebäuden werden aufegezeigt. Erfassung der relevanten Eigenschaften der<br />
Umgebung und der betroffenen Gebäude. Darstellen der Verkehrsdaten (Tag/Nacht)<br />
und der Eigenschaften der Strecke (neue/bestehende Teilstrecken, Weichenzone, offene<br />
Strecke, Tunnel etc.).<br />
• Die Überprüfung der Einhaltung der Anhalts-/Richtwerte wird mit dem Modell VIBRA<br />
2 für alle Gebäude durchgeführt.<br />
• Beurteilung der Erschütterungsimmissionen und der notwendigen Massnahmen (v. a.<br />
an der Quelle, aber auch auf dem Ausbreitungsweg oder beim Empfänger). Vorsorgliche<br />
emissionsreduzierende Massnahmen nach Kriterien von Art. 11 USG (betrieblich<br />
und technisch möglich sowie wirtschaftlich tragbar) werden aufgezeigt und beurteilt.<br />
5.4 Nichtionisierende Strahlung (NIS)<br />
5.4.1 Ist-Zustand<br />
Die heute auf der betrachteten Strecke verkehrenden Busse sind für den Themenbereich<br />
NIS nicht relevant, da von ihnen keine NIS-Emissionen ausgehen.<br />
5.4.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />
Der Antrieb des <strong>Tram</strong>s wird mit Gleichstrom betrieben. Charakteristisch für Gleichstromleitungen<br />
ist, dass keine Wechselfelder, sondern lediglich ein schwaches statisches Magnetfeld<br />
erzeugt wird. Die NIS-Verordnung enthält keine vorsorglichen Emissionsbegrenzungen für<br />
Anlagen, die mit Gleichstrom betrieben werden (siehe auch „Elektrosmog in der Umwelt,<br />
BUWAL, 2005, Seite 37).<br />
Der Betrieb der notwendigen relevanten Nebeneinrichtungen, wie Betriebsfunk, Transformatoren,<br />
Umspanner und Gleichrichter, sind NIS-relevant. Im momentanen Projektstand können<br />
die Auswirkungen noch nicht umschrieben werden, da im Vorprojekt diese Anlagen noch<br />
nicht projektiert werden. Dies wird erst im Bauprojekt, ev. sogar erst im Detailprojekt der Fall<br />
sein.<br />
5.4.3 Schlussfolgerung und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Von den mit Gleichstrom betriebenen Anlagen gehen keine relevanten Auswirkungen aus.<br />
Die Beurteilung der notwendigen Nebeneinrichtungen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.<br />
Die notwendigen Nebenanlagen sind durch „Energie Wasser <strong>Bern</strong>“ in einem Bericht dargestellt<br />
(Vorprojektbericht, Gleichrichterstationen <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong>, 22. Oktober 2010). Darin<br />
wird der Nachweis erbracht, dass die geforderten Stationen technisch in den vorgegebenen<br />
Perimetern realisierbar sind.<br />
Für die entsprechenden Anlagen ist ein Standortdatenblatt zu erstellen, das die Anlage, die<br />
nähere Umgebung und die von der Anlage erzeugte Strahlung beschreibt. Aufgrund der Be-<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 30<br />
triebserfahrungen des heutigen <strong>Tram</strong>netzes ist mit keinen Problemen zu rechnen, die baulich<br />
nicht gelöst werden könnten.<br />
Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
• Nachweis der Erfüllung der NIS-Verordnung relevanter Nebenanlagen; dazu sind im<br />
<strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> die in Artikel 11 Absatz 2 NISV aufgeführten Angaben zu machen.<br />
5.5 Gewässer<br />
5.5.1 Ist- und Ausgangszustand<br />
Grundwasser<br />
Durch das <strong>Tram</strong>projekt sind die Grundwasserschutzbereiche<br />
B sowie Au betroffen (siehe<br />
Abbildung 15, Quelle: Geoportal des Kantons<br />
<strong>Bern</strong> - Gewässerschutzkarte). Gemäss<br />
Gewässerschutzverordnung (GSchV) dürfen<br />
im Bereich Au Anlagen erstellt werden, die<br />
keine besondere Gefahr für ein Gewässer<br />
darstellen und nicht unter dem mittleren<br />
Grundwasserspiegel liegen. Beide Kriterien<br />
treffen beim vorliegenden Projekt zu. Für<br />
den Gewässerschutzbereich B sind keine<br />
generellen Ausschlusskriterien definiert.<br />
Oberflächengewässer und aquatische Ökosysteme<br />
Abbildung 15: Gewässerschutzkarte<br />
Im Projektbereich sind mehrere Oberflächengewässer vorhanden. Das Wichtigste ist sicherlich<br />
die Aare, welche unter der durch das <strong>Tram</strong>projekt betroffenen Kornhausbrücke verläuft.<br />
Die weiteren Gewässer sind kleiner und werden im Kreuzungsbereich mit Strassen eingedolt<br />
geführt.<br />
5.5.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />
Grundwasser<br />
Aufgrund der oberflächlich ausgeführten Bauarbeiten sind für die Betriebsphase keine Auswirkungen<br />
auf das Grundwasser infolge des Projektes zu erwarten. Ausnahme bilden einzelne<br />
Kunstbauten, welche lokal ins Grundwasser eindringen können. Dem Grundwasserschutz<br />
ist in diesem Fall im Rahmen des Bauprojektes solcher Kunstbauten Rechnung zu tragen.<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 31<br />
Oberflächengewässer und aquatische Ökosysteme<br />
Die geplante Linienführung des Projektes<br />
TRB überquert insgesamt 6<br />
Wasserläufe. Von diesen sind 5 im<br />
Querungsbereich eingedolt und befinden<br />
sich unter der Strasse (siehe<br />
Abbildung 16, (Quelle: Geoportal<br />
des Kt. <strong>Bern</strong>). Bei den Bauarbeiten<br />
im Bereich der eingedolten Bäche<br />
(u.a. durch die Erneuerung der<br />
Kanalisation) ist eine Auswirkung auf<br />
die Eindolung in dieser <strong>Stufe</strong> des<br />
Projektes noch nicht abschätzbar.<br />
Sollte bei den weiteren Planungsarbeiten<br />
eine Veränderung oder Verlegung<br />
der Eindolung notwendig erscheinen,<br />
sind mit der zuständigen<br />
kantonalen Fachstelle Lösungsmöglichkeiten<br />
zu erarbeiten.<br />
Abbildung 16: Wasserläufe im Projektperimeter<br />
Die Aare wird auf der Kornhausbrücke überquert. Dort besteht bereits eine <strong>Tram</strong>linienführung.<br />
Es sind keine Eingriffe notwendig. Dadurch ergeben sich in diesem Bereich auch keine<br />
Auswirkungen.<br />
Entwässerung<br />
Das <strong>Tram</strong> wird grösstenteils auf den bereits bestehenden Strassen gebaut, welche über eine<br />
Strassenabwasserleitung verfügen. Daher ist mit keiner Veränderung gegenüber dem heutigen<br />
Zustand zu rechnen. Das <strong>Tram</strong> verursacht keine Substanzen, die für die Behandlung<br />
des abgeleiteten Abwassers problematisch sein könnten. Einige Teilstrecken werden im Eigentrassee<br />
geführt. Diese Bereiche erfordern eine Verbreitung der Strasse. Voraussichtlich<br />
sind somit neue Meteorwasserleitungen einzubauen, um das zusätzliche Regenwasser abzuleiten.<br />
Auf der <strong>Stufe</strong> Vorprojekt fehlen bis anhin diesbezügliche weitere Informationen.<br />
5.5.3 Schlussfolgerung und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Der Fachbereich Gewässer kann im Grundsatz als nicht problematisch beurteilt werden. Der<br />
Bereich lässt sich auf Grund nicht vorhandener Daten nicht abschliessend beurteilen. In dem<br />
<strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> sind einzelne Aspekte im Bereich Gewässerschutz darzustellen.<br />
Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
• Beurteilung der Auswirkungen von einzelnen Kunstbauten auf das Grundwasser.<br />
• Überprüfen der Auswirkungen auf eingedolte Bäche durch die Bauarbeiten des TRB.<br />
• Darstellung der Ableitung des Meteorwassers und der Auswirkungen auf die Vorfluter.<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 32<br />
5.6 Boden<br />
5.6.1 Ist- und Ausgangszustand<br />
Die TRB Linienführung verläuft grösstenteils im Bereich von versiegelten Strassen und an an<br />
einzelnen Stellen auf grösseren nicht bebauten Bodenflächen. Diese Flächen können wie<br />
folgt umschrieben werden:<br />
� Bodenschützerisch nicht relevante Grünflächen im Strassenraum mit Blumen und anderen<br />
Bepflanzungen zur Dekoration als Strassengestaltungselement.<br />
Dies sind meistens kleine Flächen. Der Boden auf diesen Flächen kann durch Emission<br />
des Strassenverkehrs schadstoffbelastet sein. Dies ist bei allfälligen Aushubarbeiten<br />
zu berücksichtigen. Diese Flächen sind gegenwärtig nicht inventarisiert. Die<br />
beiden Abbildungen unten zeigen zwei typische Beispiele solcher Flächen.<br />
Abbildung 17: Beispiel von zwei Grünflächen in Wabern (links) und Schliern (rechts)<br />
� Bodenschützerisch relevante Kulturlandflächen oder Grünzonen grösseren Ausmasses.<br />
Diese Flächen werden heute landwirtschaftlich, als Gärten oder als Sportanlagen,<br />
genutzt.<br />
Die betroffenen bodenrelevanten Flächen sind in den unten folgenden Abbildungen<br />
dargestellt.<br />
Abbildung 18: Ist-Zustand der geplanten Wendeschlaufe in Schliern (links) und die geplante<br />
Verbreiterung der Muhlernstrasse (rechts)<br />
BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 33<br />
Abbildung 19: Ist-Zustand der geplanten Wendeschlaufe bei der Sandwürfi Haltestelle in Köniz<br />
(links) und geplantes <strong>Tram</strong>trassee im TP4 in Ostermundigen (rechts)<br />
Abbildung 20: Ist-Zustand des geplanten <strong>Tram</strong>trassees im TP5 vor dem Tunnel im Rütiberg<br />
(links) und geplante Wendeschlaufe im TP6 in Wabern (rechts)<br />
5.6.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />
An mehreren Stellen werden Strassen verbreitert oder <strong>Tram</strong>wendeschlaufen auf Grünflächen<br />
erstellt. Das TRB Projekt beansprucht folgende Flächen:<br />
- Vier Wendeschlaufen:<br />
o am Ende der Linienführung vom TP1 in Schliern,<br />
o bei der Haltestelle Sandwürfi in Köniz,<br />
o im Teil Oberfeld im TP5<br />
o und am Ende der Linienführung vom TP6 in Wabern.<br />
- Eine Strassenverbreiterung Muhlernstrasse im TP1 im Bereich der heutigen<br />
Landwirtschaftsfläche.<br />
- Ein neues Trassee durch einen Garten im TP4.<br />
Die nachfolgenden Beschreibungen basieren auf der Grundlage der technischen Berichte<br />
der Vorprojekte.<br />
BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 34<br />
Teilprojekt 1<br />
An zwei Stellen zwischen Schliern und dem Schloss Köniz hat das Projekt relevante Auswirkungen<br />
auf Böden im Kulturland. Zwei Wendeschlaufen sind ins landwirtschaftlich genutzte<br />
Gelände zu bauen. Die Muhlernstrasse benötigt eine Verbreitung aufgrund des vorgesehenen<br />
separaten <strong>Tram</strong>-Trassees.<br />
� Wendeschlaufe am Ende der <strong>Tram</strong>linie in Schliern, neben dem Plattenweg<br />
Die Wendeschlaufe wird ca.<br />
4‘500 m 2 Kulturland beanspruchen.<br />
Die Parzelle liegt in Hanglage, und<br />
der Einschnitt für die Wendeschlaufe<br />
hat eine Höhe von bis ca. 7 m.<br />
Der technische Bericht zum Vorprojekt<br />
TP1 beschreibt das Vorgehen<br />
folgendermassen: „Um den Verlust<br />
von Kulturland zu minimieren ist der<br />
Einbau eines Stützsystems mit grüner<br />
Front vorgesehen. Das System<br />
SYTEC TerraMur 2 erlaubt eine<br />
Frontneigung bis zu 80°. Das geologische<br />
Gutachten wird zurzeit erstellt.“<br />
(Stand 28.10.10).<br />
Abbildung 21: Wendeschlaufe in Schliern. Quelle:<br />
Gestaltungsplan, 4D, Stand 30.07.10<br />
� Wendeschlaufe bei der Sandwürfi-Friedhof Haltestelle und Verbreitung der<br />
Muhlernstrasse<br />
Es werden ca. 10‘200 m 2<br />
Grünlandfläche wegfallen,<br />
wovon je die Hälfte Kulturland<br />
oder Hecken / Böschungen<br />
sind (siehe Abbildung<br />
nebenan, Quelle:<br />
Gestaltungsplan, 4D, Stand<br />
30.07.10).<br />
300 m 2<br />
4500 m 2<br />
9900 m 2<br />
Abbildung 22: Bodenflächen im Bereich Wendeschlaufe<br />
Sandwürfi und Verbreiterung Muhlernstrasse.<br />
BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 35<br />
Für das TP1 ergibt sich somit eine betroffene Grünfläche von insgesamt 14‘700 m 2 . Zu dieser<br />
Fläche sind noch die begrünten Strassenränder sowie betroffenen Gärten von Privatpersonen<br />
hinzuzurechnen.<br />
Teilprojekt 2<br />
Die Linienführung führt im TP2 vollständig auf bestehenden Strassen. Daher sind in diesem<br />
TP keine Auswirkungen auf den Boden vorhanden.<br />
Teilprojekt 3<br />
Die Linienführung führt im TP3 vollständig auf bestehenden Strassen. Daher sind in diesem<br />
TP keine Auswirkungen auf den Boden vorhanden.<br />
Teilprojekt 4<br />
Am Ende des TP4 wird eine neue Linienführung<br />
auf Grünflächen gebaut. Wie im<br />
TP1, werden auch mehrere begrünte<br />
Strassenränder, Gärten und Parkstreifen<br />
für das Projekt benötigt.<br />
Teilprojekt 5<br />
Die Linienführung im TP5<br />
liegt grösstenteils auf unbefestigten<br />
Flächen. Im Teil<br />
Oberfeld sind dies ca.<br />
2‘000 m 2 Sportplätze und<br />
Grünstreifen. Für den Tunnelbau<br />
ist eine Waldfläche<br />
von 3‘000 m 2 betroffen.<br />
Quelle: Gestaltungsplan, B+S, Stand 30.07.10<br />
Abbildung 23: Bodennutzung des neuen Trassees<br />
im Bereich Sportplatz<br />
2000 m 2<br />
1600 m 2<br />
Quelle: Gestaltungplan: INGE AKB, Stand 14.10.10<br />
Abbildung 24: Bodennutzung der Linienführung im TP5<br />
Der Waldboden wird im Bereich Oberfeld beim zukünftigen Tunnelportal während der Bauphase<br />
des Tunnels beeinträchtigt. Die gesamte betroffene Bodenfläche wird im <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
bei der Betrachtung der Bauphase untersucht.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 36<br />
Teilprojekt 6<br />
Zu der projektierten Endhaltestelle vom<br />
TP6 in Kleinwabern gehört ein Bahnhof<br />
mit einem Vorplatz. Die genaue Ausführung<br />
dieses Projektes liegt noch nicht<br />
vor. Deshalb sind keine genaueren Angaben<br />
zu den betroffenen Flächen möglich.<br />
Es wird jedoch eine Fläche in der<br />
Grössenordnung von 13‘000 m 2 Kulturland<br />
benötigt, um die neue Haltestelle<br />
zu erstellen.<br />
13‘000 m 2<br />
5.6.3 Schlussfolgerung und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Quelle: Gestaltungplan: IG RGS, Stand 30.07.10<br />
Abbildung 25: Bodenverbrauch bei der Wendeschlaufe<br />
in Kleinwabern<br />
Obwohl der grösste Teil der Linienführung auf bestehenden Strassen geplant ist, sind insgesamt<br />
ca. 30‘000 m 2 unversiegelte Bodenfläche vom TRB Projekt betroffen. Der grösste Teil<br />
dieser Fläche wird bereits beim Bau benötigt. Die zu rekultivierenden und schlussendlich unversiegelten<br />
Bodenflächen werden den gesamten Bodenverbrauch etwas vermindern.<br />
Für die betroffenen Flächen sind die bodenkundlichen Eigenschaften gemäss Schweizer<br />
Norm SN 640‘581a aufzunehmen. Die Arbeiten sind mit einer bodenkundlichen Baubegleitung<br />
vorzunehmen und zu optimieren. Der Schutz des Bodens ist sicherzustellen.<br />
Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
• Kartierung der betroffenen Bodenflächen nach Bodentypen und Beschreibung der<br />
Schichten unter Berücksichtigung der Schweizer Norm SN 640‘581a.<br />
• Erstellen einer Bodenbilanz (Aushub, Lagerung, Wiederverwendung).<br />
• Erstellen eines Pflichtenheftes der bodenschützerischen Baubegleitung.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 37<br />
5.7 Altlasten und belastete Standorte<br />
5.7.1 Ist- und Ausgangszustand<br />
Bei der Realisierung des Projektes <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> erfolgen bauliche Eingriffe in den Untergrund.<br />
Im Hinblick auf die mögliche Überbauung ist zu prüfen, ob dabei belastete Standorte<br />
tangiert werden, bzw. ob hieraus Konsequenzen für das Projekt entstehen.<br />
Im Projektperimeter wurden gemäss dem Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons<br />
<strong>Bern</strong> 26 relevante Standorte ermittelt, welche das Bauprojekt unmittelbar oder teilweise<br />
tangieren. Die Strecke TP3 wird nicht berücksichtigt, da die Gleise schon bestehen.<br />
In den Plänen in Anhang 2 sind die 26 belasteten Standorte illustriert, welche im Perimeter<br />
liegen. In der nachfolgenden Tabelle sind alle im Kataster geführten Standorte nach Strecken<br />
geordnet aufgelistet. Es wird zwischen Ablagerungs- und Betriebsstandort unterschieden.<br />
Die Tabelle gibt weiterhin Auskunft über die Lage der Standorte, ob diese direkt im Perimeter<br />
oder in einer gewissen Entfernung liegen.<br />
Tabelle 10: Belastete Standorte<br />
Katasternummer<br />
des belasteten<br />
Probabilität vom TRB<br />
Projekt betroffen zu sein<br />
Standorts Direkt Nahbereich<br />
TP1<br />
Art des belasteten Standorts<br />
03550029 X Ablagerungsstandort, Bachtelengraben Eichmatt<br />
03550089 X Betriebsstandort, Kfz-Werkstatt<br />
03550088 X Betriebsstandort, Galvanik Schlierholz<br />
03550060 X Betriebsstandort, chem. Reinigung<br />
03550117 X Betriebsstandort, Shell-Tankstelle<br />
03550169 X Betriebsstandort, Forschungsanstalt Liebefeld<br />
03550087 X Betriebsstandort, Chem. Reinigung<br />
03550167 X Betriebsstandort, Tamoil Service Station<br />
03510441 X Betriebsstandort, Tankstelle (Diesel)<br />
TP4<br />
03510552 X Ablagerungsstandort, Viktoriaschulhaus<br />
03510504 X Betriebsstandort, ehem. Garage Willfratt<br />
03510030 X Ablagerungsstandort, Unteres Galgenfeld<br />
03510401 X Betriebsstandort, PTT Swisscom Tech. Zentrum<br />
03630042 X Betriebsstandort, Blaser Willy AG<br />
03630023 X Betriebsstandort, SAMAG<br />
03630041 X Betriebsstandort, Service-Station Bantiger<br />
03630029 X Ablagerungsstandort, Unterdorf/<strong>Bern</strong>str.<br />
03636028 X Ablagerungsstandort, Unterdorf/<strong>Bern</strong>str.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 38<br />
Katasternummer<br />
des belasteten<br />
Probabilität vom TRB<br />
Projekt betroffen zu sein<br />
Standorts Direkt Nahbereich<br />
Art des belasteten Standorts<br />
03630027 X Ablagerungsstandort, Sandsteinbruch C. <strong>Bern</strong>asconi<br />
03630003 X Ablagerungsstandort, Hättenberg/Küntigrube<br />
03630003 X Ablagerungsstandort, Hättenberg/Küntigrube<br />
TP5<br />
03630003 X Ablagerungsstandort, Hättenberg/Küntigrube<br />
TP6<br />
03550213 X Betriebsstandort, Migrol Servicestation<br />
03550212 X Betriebsstandort, ehem. Tankstelle<br />
03550054 X Betriebsstandort, Bundesamt für Landestopografie<br />
5.7.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />
Mit dem Projekt erfolgen Eingriffe in den Boden und den oberflächennahen Untergrund. Der<br />
natürliche geologische Schichtenaufbau wird durch Einschnitte, mögliche Anschüttungen<br />
(auch Kieskoffer) und tiefgründige Bauwerke (wie Fundamente und Pfählungen) verändert.<br />
Im Umfeld von belasteten Standorten sind projektspezifischen Abklärungen zu treffen. Das<br />
Vorgehen für die technischen Abklärungen ist vorgängig vom Amt für Wasser und Abfall<br />
(AWA) genehmigen zu lassen.<br />
Der Aushub ist im Hinblick auf eine sachgerechte Entsorgung zu untersuchen.<br />
5.7.3 Schlussfolgerung und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Der heutige Projektstand erlaubt noch keine genaue Beurteilung. Im Projektperimeter liegen<br />
einige belastete Standorte, die potentiell von den Bauarbeiten betroffen sein könnten. Dies<br />
ist in dem <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> genauer zu klären und das Vorgehen ist zu definieren.<br />
Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
� Identifizieren, welche belasteten Standorte vom Projekt TRB betroffen sein werden.<br />
Aufzeigen, ob Massnahmen notwendig sind, dass durch das Vorhaben die Standorte<br />
nicht sanierungsbedürftig werden oder ihre spätere Sanierung durch das Vorhaben<br />
nicht wesentlich erschwert wird (nach Art. 3 der AltlV).<br />
� Notwendigkeit, Umfang und Aufgaben einer fachgutachterlichen Begleitung aufzeigen.<br />
5.8 Abfälle, umweltgefährdende Stoffe<br />
Während der Betriebsphase wird das <strong>Tram</strong> keinen Abfall produzieren. Die Emissionen des<br />
<strong>Tram</strong>s beschränken sich auf Feinstaub, welcher in geringem Masse durch den Brems-, den<br />
Schienen- und den Radabrieb entstehen.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 39<br />
5.9 Umweltgefährdende Organismen<br />
Die Erzeugung respektive der Umgang mit genetisch veränderten oder pathogenen Organismen<br />
sind ausgeschlossen. Der Transport und die damit verbundene Gefahr der Freisetzung<br />
von umweltgefährdenden Gütern ist ebenfalls nicht vorgesehen.<br />
Die Problematik des Umgangs mit Neophyten stellt sich durch die vorgesehen Arbeiten im<br />
Bereich Boden während der Bauphase (siehe Tabelle in Kapitel 4.5 Beschreibung der Bauphase).<br />
In der Betriebsphase werden durch Unterhalts- und Pflegekonzepte die Ruderalflächen<br />
mit spontaner Sukzession und rekultivierte Flächen von Neophyten freigehalten.<br />
Pflichtenheft für UVP 2. <strong>Stufe</strong><br />
• Aufnahme des Artenvorkommens im Projektperimeter (insbesondere Neophyten).<br />
• Unterhalts- und Pflegekonzept für Ruderalflächen mit spontaner Sukzession und rekultivierte<br />
Flächen erarbeiten.<br />
5.10 Störfallvorsorge / Katastrophenschutz<br />
Das Projekt weist in der Betriebsphase keine Störfallrisiken im Sinne der Störfallverordnung<br />
Art. 1c auf (Transport / Lagerung von gefährlichen Gütern bei Eisenbahnanlagen).<br />
5.11 Wald<br />
5.1<strong>1.</strong>1 Ist- und Ausgangszustand<br />
Steihölzli<br />
Schosshaldenfriedhof Wald<br />
Rütiberg Wald<br />
Quelle:BAFU,Wald (www.ecogis.admin.ch)<br />
Im Projektperimeter sind<br />
drei Waldflächen im Nahbereich<br />
der geplanten<br />
TRB Linienführung vorhanden.<br />
Der nebenstehende Plan<br />
gibt die Orte dieser drei<br />
Waldflächen an.<br />
Auf den nachfolgenden<br />
Abbildungen sind die drei<br />
Waldflächen illustriert.<br />
Abbildung 26: TRB Linienführung mit 3 Waldflächen im Nahbereich des geplanten <strong>Tram</strong>trassees<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 40<br />
Abbildung 27: Waldrand Steihölzli, Ansicht von der Schwarzenburgstrasse<br />
Abbildung 28: Waldrand Schosshaldenfriedhof, Ansicht von der Ostermundigenstrasse<br />
Abbildung 29: Waldrand Rüti, Ansicht von der Rütistrasse<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 41<br />
Diese drei Waldflächen sind durch den Waldmeiser-Buchenwald charakterisiert. Gemäss<br />
dem „<strong>Region</strong>alen Waldplan 2003-2017“ der Waldabteilung 5, hat der Steihölzliwald eine<br />
„sehr wichtige Erholungsfunktion“ und der Rütiberg Wald eine „wichtige Erholungsfunktion“.<br />
Die Wälder werden aufgrund der nahen Wohngebiete häufig als Erholungsgebiet und für<br />
Freizeitaktivitäten genutzt.<br />
Die Wälder erfüllen andererseits eine wichtige landschaftliche und ökologische Funktion. Sie<br />
dienen als wichtige naturnahe Elemente und stellen Lebens- und Rückzugsräume in der intensiv<br />
besiedelten oder landwirtschaftlich genutzten Umgebung dar.<br />
Zwischen dem Ist-Zustand und dem Ausgangzustand sind keine Änderungen der Waldfläche<br />
zu erwarten.<br />
5.1<strong>1.</strong>2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />
Teilprojekt 1, 2, 3, 6<br />
In diesen Teilprojekten sind keine Waldflächen betroffen.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 42<br />
Teilprojekt 4<br />
Eine permanente Rodung von ca. 250 m 2 ist im Schosshaldenfriedhof Wald notwendig. Die<br />
Haltestelle Waldeck und der neue Kreisel machen eine Verbreiterung der Ostermundigenstrasse<br />
notwendig. Durch den strassenparallelen Weg im Waldesinnern ist bereits ein rückwärtiger<br />
Waldrand ausgebildet, der den voraussichtlich wegfallenden vorderen Waldrand optisch<br />
ersetzen kann.<br />
Die Rodungsfläche ist in der folgenden Karte dargestellt.<br />
Abbildung 30: Geplante Rodungsfläche im Schosshaldenfriedhof Wald<br />
Dieser Gehölzrand ist durch verschiedene Baum- oder Gebüscharten charakterisiert. Für<br />
diese Rodung ist ein Ersatz vorzusehen.<br />
Teilprojekt 5<br />
250 m 2<br />
Quelle: BAFU, Waldfläche (www.ecogis.admin.ch)<br />
Quelle: Gestaltungsplan, B+S AG, 30.07.10<br />
Im Vorfeld wurden für das Teilprojekt 5 verschiedene Varianten entwickelt und bewertet<br />
(Technischer Bericht TP5 [33]). Die schwierigen raumplanerischen (dicht bebautes Gebiet)<br />
und topographischen Gegebenheiten (steiles Gelände) machten dieses Vorgehen notwendig.<br />
Das Variantenstudium zeigte, dass die Variante mit dem Bau eines Tunnels durch den<br />
Rütiberg die beste Möglichkeit ist, die schwierige Problemstellung zu lösen. Diese Variante<br />
verursacht in der Bauphase die grössten Auswirkungen, bietet jedoch in der Betriebsphase<br />
grosse Vorteile (geringe Sichtbarkeit, kleiner Landbedarf, etc.).<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 43<br />
Aus geotechnischen Gründen müssen die ersten Meter des Tunnels im Tagbau erstellt werden,<br />
bis auf Fels gestossen wird. Der grösste Teil des Tunnels wird anschliessend im<br />
Sprengvortrieb erstellt.<br />
Der notwendige Tagbau am Tunnelportal macht eine Rodung notwendig. Die Waldabteilung<br />
5 <strong>Bern</strong>–Gantrisch wurde vorgängig informiert und in die Planung einbezogen. An einer Begehung<br />
vom 2<strong>1.</strong>10.2010 bestätigte die Waldabteilung, dass eine temporäre Rodung genehmigungsfähig<br />
ist. Es wird vorausgesetzt, dass die Waldfläche nach der Bauphase wieder im<br />
gleichen Umfang aufgeforstet wird. Das Tunnelportal soll im Vergleich zum Vorprojekt vom<br />
Stand 30.07.2010 so verlängert werden, dass die gesamte gerodete Fläche vor Ort wieder<br />
aufgeforstet werden kann. Eine entsprechende Optimierung zwischen der Lage des Tunnelportals<br />
und den Wiederaufforstungen ist im Rahmen des Bauprojektes durchzuführen. Die<br />
notwendigen Nebenanlagen sind ausserhalb des Waldes zu platzieren, sofern diese nicht<br />
standortgebunden sind. Der Zugang für den Forstdienst ist in der Betriebsphase sicherzustellen.<br />
Der nachfolgende Plan zeigt die<br />
betroffene Fläche:<br />
Abbildung 31:<br />
Durch provisorische Rodung<br />
betroffene Fläche<br />
5.1<strong>1.</strong>3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Quelle: BAFU, Waldfläche (www.ecogis.admin.ch)<br />
Provisorische Rodung<br />
von ca. 3000 m 2<br />
Insgesamt sind rund 550 m 2 Rodungen notwendig. Südlich der Haltestelle Waldeck im TP4<br />
wird eine definitive Rodung von ca. 250 m 2 erfolgen, um die bestehende Strasse zu verbreitern.<br />
Eine zweite Rodung ist temporäre Art, da für den Tunnelbau am Rütiberg im TP5 der<br />
erste Teil des Tunnels aus geologischen Gründen im Tagbau zu erstellen ist. Die Wiederaufforstung<br />
ist vor Ort geplant.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 44<br />
Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
• Für das TP5 sind die Eingriffe in die Waldfläche genauer festzulegen und nach Möglichkeit<br />
zu reduzieren. Eine genügende Überdeckung des Tunnels ist vorzusehen,<br />
damit die Wiederaufforstung durchgeführt werden kann. Der Zugang für den Forstdienst<br />
ist sicherzustellen.<br />
Für die notwendigen Rodungen ist eine Rodungsbewilligung im Plangenehmigungsdossier<br />
zu integrieren (nicht Teil des <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> sondern Teil des technischen Projektes).<br />
5.12 Flora, Fauna, Lebensräume<br />
5.12.1 Ist- und Ausgangszustand<br />
Der Projektperimeter ist grösstenteils durch ein städtisches Umfeld gekennzeichnet. Die<br />
wichtigsten naturnahen Elemente sind Einzelbäume, Obsthochstammgärten und Hecken. In<br />
den Bereichen der Projektendpunkte ergibt sich ein anderes Bild, da die Landschaft noch<br />
durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt ist. Diese Bereiche befinden sich in Schliern<br />
(TP1), Rüti (TP5) und Wabern (TP6). Hier finden sich naturnahe Landschaftselemente, die<br />
aber auch Druck durch den Wohnungsbau ausgesetzt sind. Die in diesen Bereichen vorhandenen<br />
Privatgärten und Sportplätze besitzen jedoch nur einen geringen ökologischen Wert.<br />
Das Projekt tangiert keine bedeutenden Flächen oder Naturobjekte von nationaler oder regionaler<br />
Bedeutung. Es bestehen keine Hinweise auf seltene oder geschützte Tier- und Pflanzenarten.<br />
In den Inventaren der Gemeinden sind allerdings mehrere ökologisch relevante Naturobjekte<br />
aufgeführt. Die Beschreibung der einzelnen Objekte erfolgt in den folgenden Abschnitten und<br />
ist im Anhang 3 auf dem Situationsplan dargestellt.<br />
Einzelbäume, Alleen<br />
Mehrere Einzelbäume und Alleen befinden sich im Projektperimeter. Teilweise sind sie in<br />
den Gemeindeinventaren aufgeführt und geschützt.<br />
Die Bäume sind mit Ausnahme der neugepflanzten hochwüchsig. Vor allem die Alleen mit<br />
vorherrschend Platane, Linde und Ahorn prägen das Landschaftsbild. Für Vögel, Insekten<br />
und Kleinsäuger schaffen diese Elemente, gleich ob als Solitärbäume oder Alleen, wichtige<br />
Lebensräume.<br />
Das Platzangebot dieser Bäume ist eingeschränkt und sie werden regelmässigen Pflegemassnahmen<br />
unterzogen (beispielsweise Rückschnitt von Zweigen und Ästen im Zuge von<br />
Verkehrssicherungsmassnahmen). Diese Bäume haben mehrheitlich zu wenig Platz um ungehindert<br />
wachsen zu können.<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 45<br />
Abbildung 32: Beispiel eines neu gepflanzten Einzelbaums in Schliern und einer Baumallee in <strong>Bern</strong><br />
Hecken<br />
Hecken befinden sich überwiegend auf Privatparzellen und sind als Einfriedungen und Sichtschutz<br />
zu den Strassen und Nachbarparzellen gepflanzt. Sehr häufig bestehen die Hecken<br />
aus immergrünen, nicht heimischen Arten. Sie bieten ganzjährig Sichtschutz. Aus ökologischer<br />
Sicht sind sie dagegen weniger wertvoll als Hecken aus einheimischen Arten, wie beispielsweise<br />
Hecken aus Hagebuche (Carpinus betulus), Gemeine Hasel (Corylus avellana),<br />
Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Eibe (Taxus baccata), Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum<br />
vulgare), etc.. Diese Arten bieten Nahrung für Kleintiere und sind auch Lebensräume<br />
sowie Vernetzungsobjekte.<br />
Die Hecken sind verschieden ausgebildet und weisen unterschiedliche Strukturen auf. So<br />
finden sich kleine Hecken, zusammengesetzt aus einzelnen Büschen, und solche aus hohen<br />
Bäumen und Büschen. Sie bestehen aus einer oder mehreren Arten. Eine grössere Diversität<br />
(strukturell oder artbedingt) wird normalerweise mit einer höheren ökologische Vielfalt und<br />
damit besseren Qualität gleichgesetzt.<br />
Die wertvollste Hecke im Projektbereich ist die mit dem Trockenstandort kombinierte Feldhecke<br />
Sandwürfi in Schliern.<br />
Abbildung 33: Beispiel von zwei Hecken in Schliern (TP1) mit einer guten strukturellen Diversität<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 46<br />
Hochstamm-Obstgärten<br />
Im Projektperimeter befinden sich drei Hochstamm-Obstgärten, davon zwei in Schliern und<br />
einer in Wabern. Die Hochstamm-Obstgärten sind durch die bäuerliche Tätigkeit entstanden<br />
und galten früher als fester Bestandteil jedes Bauernhofes. Heute sind sie wichtige Lebensräume<br />
für eine Vielzahl von Arten. So leben 5- bis 10mal mehr Vogelarten in diesen Flächen<br />
als in den umliegenden Landwirtschaftsflächen. Obstgärten mit extensiv genutzten Mähwiesen<br />
oder Weiden bilden einen ganz besonderen Lebensraum für Tiere.<br />
Alle drei Obstgärten sind im Schutzplan Naturobjekte der Gemeinde Köniz aufgeführt. Es<br />
sind Objekte mit einer hohen ökologischen Qualität.<br />
Abbildung 34: Hochstamm-Obstgärten in Wabern (links) und in Schliern (rechts)<br />
Sonderstandorte<br />
Entlang der Muhlernstrasse im TP1 befindet sich auf der Westseite eine Felsböschung von<br />
ca. 300 m Länge und 3 m Höhe. Diese Fläche ist als Sonderstandort im Schutzplan Naturobjekte<br />
von Köniz aufgeführt. Er besteht aus einem lang gezogenen Sandsteinabbruch der<br />
Oberen Meeresmolasse. (Geologische Karte der Schweiz 1:500‘000 Schweiz. Geolog.<br />
Kommission 1980). Die durch den Strassenbau entstandene Felskante ist mittlerweile von<br />
Magerwiesenfragmenten (Mesobromion) und einer artenreichen Strauchhecke bewachsen.<br />
Dieses Naturobjekt ist durch eine reiche Strukturen- und Artendiversität mit Gehölzen und<br />
Stauden trockener Standorte gekennzeichnet.<br />
Abbildung 35: Muhlernstrasse mit den Böschung der ein Halbtrockenstandort beinhaltet<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 47<br />
Fauna<br />
Das Projekt tangiert keine national oder regional bedeutenden Inventare (Landschafts- und<br />
Naturschutzobjekte oder –gebiete). Es bestehen keine Hinweise auf seltene oder geschützte<br />
Tierarten, mit Ausnahme der Fledermäuse.<br />
Gemäss der telefonischen Auskunft der bernischen Informationsstelle für Fledermausschutz<br />
(BIF) könnten in hohlen Ästen und Stämmen von Allee-, Einzel und Hochstammobstbäumen<br />
baumbewohnende Fledermäuse anzutreffen sein.<br />
Mit dem Vorkommen anderer geschützter Tiere, im speziellen Reptilien, Amphibien und Insekten<br />
ist im Projektperimeter jedoch lokal an einzelnen Orten zu rechnen.<br />
5.12.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />
Teilprojekt 1<br />
Im TP1 hat das TRB Projekt folgende Auswirkungen auf die Naturobjekte:<br />
� Zwei Obstgärten müssen in der Wendeschlaufe neben dem Plattenweg und neben<br />
der Haltestelle Schliern verkleinert werden. Einige Obstbäume werden entfernt. Die<br />
genaue Anzahl der entfernten Obstbäume ist nicht bekannt. Die im heutigen Zustand<br />
lückigen Obstgärten bieten genügend Raum für Ersatzpflanzungen. Idealerweise wird<br />
der Obstgarten zur Integration der landschaftlich wuchtigen Wendeschleife im Hangbereich<br />
nach Osten ausgedehnt.<br />
� Die langgezogene Gelände- und Felskante an der Westseite der Muhlernstrasse besteht<br />
aus Sandsteinfelsen, welcher mit kleinflächigen Trockenstandorten und einer<br />
langen, artenreichen Feldhecke bewachsen ist. Dieser muss westwärts verschoben<br />
werden. Der durch die Bauarbeiten neu zutage tretende Sandsteinfels soll als interessanter<br />
geologischer Aufschluss und ökologisch besonders wertvoller, trockener<br />
Pionierlebensraum auf keinen Fall zugedeckt, humusiert oder angesät werden. Für<br />
den Ersatz und die Verbesserung der heute zu schmalen Feldhecke (auch als Ausgleichsmassnahme<br />
für betroffene Hecken innerhalb des Siedlungsgebietes) ist von<br />
der Geländeoberkante westwärts ein mindestens zehn Meter breiter Streifen der heutigen<br />
Landwirtschaftsfläche für die Neupflanzung von Heckenstreifen, unterbrochen<br />
von Einzelbäumen und Magerwiesen, zu beanspruchen. Diese Neugestaltung soll direkt<br />
mit der Umgebungsgestaltung der Wendeschleife gegenüber dem Friedhof verknüpft<br />
werden. Die landschaftlich sensible, heute völlig ausgeräumte Landwirtschaftsfläche<br />
in direktem Sichtbezug zu Schloss und Friedhof bietet auch ausreichend Raum<br />
für Ausgleichsmassnahmen welche aus Platzgründen nicht im Siedlungsgebiet realisiert<br />
werden können.<br />
� Mehrere Hecken sind zu roden. Es handelt sich in den meisten Fällen um private Hecken,<br />
die aus exotischen Arten bestehen.<br />
� Es müssen Einzelbäume gefällt werden. Integrierter Teil des Projektes TRB ist ein<br />
Landschaftskonzept zum Ersatz der betroffenen Bäume. Die quantitative Baum-<br />
Bilanz ist in nachstehender Tabelle ersichtlich (Quelle: INGE IMAD 2, Technischer<br />
Bericht Vorprojekt, Teilprojekt TP1 Köniz, Stand 29.10.10 [30]):<br />
Gemeinde Bäume gefällt Bäume gepflanzt Bäume gefährdet* Baum-Bilanz<br />
Köniz 64 96 10 + 32<br />
<strong>Bern</strong> 7 13 2 +6<br />
Gesamte TP1 71 109 12 +38<br />
*Bei gefährdeten Bäumen kann noch nicht abgeschätzt werden, ob diese erhalten werden können.<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 48<br />
Die zwei Obstgärten und der Halbtrockenstandort sind wichtige Naturobjekte, für welche ein<br />
gleichwertiger Ersatz an Ort und Stelle geschaffen werden muss. Die projektbedingten Eingriffe<br />
können und müssen in den bestehenden Obstgärten durch Neupflanzungen kompensiert<br />
werden. Nach Möglichkeit sind die Obsthochstammgärten auf die entstehenden Wendeschlaufen<br />
Schliern auszudehnen.<br />
Ob in den durch das Projekt betroffenen Gebieten und Flächen oder Bäumen Kleinlebewesen<br />
oder Fledermäuse vorkommen, kann auf der vorliegenden Datenlage nicht abschliessend<br />
beurteilt werden. Entsprechende Feldaufnahmen sind als Basis für die Beurteilung in<br />
dem <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> durchzuführen, damit allfällige Schutz- oder Umsiedlungsmassnahmen<br />
vorgesehen werden können.<br />
In dem <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> müssen die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen qualitativ und quantitativ<br />
festgelegt werden. Die dazu notwendigen Flächen sind sicherzustellen.<br />
Teilprojekt 2<br />
Der Eigerplatz wird auf der gesamten Fläche umgestaltet. Baumfällungen sind unvermeidbar.<br />
Es werden Neuanpflanzungen vorgenommen, die die Zahl der Fällungen überproportional<br />
kompensiert. Die quantitative Bilanz fällt wie folgt aus (Quelle: Gestaltungsplan TP2, Hager<br />
Landschaftsarchitektur AG, Stand 3<strong>1.</strong>08.10):<br />
Gemeinde Bäume gefällt Bäume gepflanzt Bäume gefährdet* Baum-Bilanz<br />
<strong>Bern</strong> 10 55 0 +45<br />
Die vorwiegend exotischen Bepflanzungen in Trögen auf dem Eigerplatz werden entfernt.<br />
Dies stellt aus ökologischer Sicht kein Nachteil dar.<br />
Abbildung 36: Vegetationsstruktur in Trögen im Bereich des Eigerplatzes<br />
Teilprojekt 3<br />
Im Teilprojekt 3 sind keine Naturwerte durch das Bauprojekt betroffen.<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 49<br />
Teilprojekt 4<br />
Im TP4 hat das TRB Projekt folgende Auswirkungen auf Naturobjekte:<br />
� Entlang der Ostermundigenstrasse muss die alte historische Allee entfernt werden.<br />
Die Ostermundigenstrasse ist zu eng, als dass ein den technischen Randbedingungen<br />
entsprechender <strong>Tram</strong>betrieb kombiniert mit dem motorisierten Individualverkehr<br />
sowie einem sicheren und attraktiven Langsamverkehr realisiert werden kann. Hinzu<br />
kommt, dass die notwendigen Arbeiten am Strassenkörper (neue Werkleitungen,<br />
Fundationen und neue Randabschlüsse) die Wurzelstruktur der bestehenden Bäume<br />
dermassen schädigen würden, dass der Weiterbestand stark in Frage gestellt ist.<br />
Dies auch unter Berücksichtigung, dass der Zustand einzelner Bäume bereits heute<br />
schlecht ist (weitergehende Details sind im technischen Bericht TP4 verfügbar [32]).<br />
Die Teilprojektleitung erarbeitete zusammen mit der <strong>Bern</strong>er Stadtgärtnerei ein Konzept<br />
für den Ersatz der gefällten Bäume. Wichtig ist, dass bei den insgesamt 284 neu<br />
gepflanzten Bäumen, 79 am bisherigen Standort gepflanzt und 205 an neuen Standorten<br />
gepflanzt werden (Quelle: B+S AG, Technischer Bericht Vorprojekt, Teilprojekt<br />
TP4 Ostermundigen, Stand 12.10.10 [32]). Die quantitative Baum-Bilanz sieht für das<br />
TP4 wie folgt aus:<br />
Gemeinde Bäume gefällt Bäume gepflanzt Bäume gefährdet* Baum-Bilanz<br />
<strong>Bern</strong> 270 284 0 +14<br />
� Ein Teil der Linienführung muss auf bestehendes Grünvorland gebaut und einige<br />
Bäume müssen an diesem Platz gerodet werden. Diese Fläche weist keine sehr hohe<br />
ökologische Qualität auf, da sie aus artenarmen und monotonen Rasenflächen besteht.<br />
� Ob in den durch das Projekt betroffenen Gebieten und Flächen oder Bäumen Kleinlebewesen<br />
oder Fledermäuse vorkommen, kann auf der vorliegenden Datenlage nicht<br />
abschliessend beurteilt werden. Entsprechende Feldaufnahmen sind als Basis für die<br />
Beurteilung in der UVP 2. <strong>Stufe</strong> durchzuführen, damit allfällige Schutz- oder Umsiedlungsmassnahmen<br />
vorgesehen werden können.<br />
Teilprojekt 5<br />
Im TP5 hat das TRB Projekt folgende Auswirkungen auf die Naturobjekte:<br />
� Auch im TP5 werden einige Bäume entfernt. Es handelt sich dabei grösstenteils um<br />
Bäume auf Privatbesitz. Die genaue (quantitative) Bilanz der Bäume liegt noch nicht<br />
vor. Es ist jedoch von einer leicht positiven quantitativen Bilanz auszugehen, da Ersatzmassnahmen<br />
vorgesehen werden.<br />
� Die TRB-Linienführung wird streckenweise auf unversiegelten Rasenflächen (Böschungen)<br />
gebaut.<br />
� Der Waldrand vom Rütibergwald ist als geschützter Waldrand im Schutzplan der<br />
Gemeinde Ostermundigen aufgeführt und hat einen gewissen ökologischen Wert.<br />
Bei der Wiederaufforstung ist in Absprache mit der Waldabteilung die Ausbildung eines<br />
ökologisch wertvollen und landschaftlich ansprechenden Waldrandes anzustreben.<br />
� Im Gemeindereglement von Ostermundigen steht, dass in der Umgebung der geplante<br />
Wendeschlaufe in Rüti ein Weiher- oder Feuchtbiotop mit einer minimalen Fläche<br />
von 100 m 2 zu realisieren ist. Diese Auflage ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.<br />
� Ob in den durch das Projekt betroffenen Gebieten und Flächen oder Bäumen Kleinlebewesen<br />
oder Fledermäuse vorkommen, kann auf der vorliegenden Datenlage nicht<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 50<br />
Teilprojekt 6<br />
abschliessend beurteilt werden. Entsprechende Feldaufnahmen sind als Basis für die<br />
Beurteilung in der UVP 2. <strong>Stufe</strong> durchzuführen, damit allfällige Schutz- oder Umsiedlungsmassnahmen<br />
vorgesehen werden können.<br />
Im TP6 hat das TRB-Projekt folgende Auswirkungen auf die Naturobjekte:<br />
� Das geplante <strong>Tram</strong>trassee führt bei der neu geplanten Wendeschlaufe Kleinwabern<br />
durch einen Obstgarten. Dies wird zur Fällung einiger Obstbäume führen. Die Anzahl<br />
der zu entfernenden Bäume ist noch nicht bestimmt. Der bestehende Obstgarten<br />
kann entsprechend den entstehenden Verlusten an Obstbäumen durch Neupflanzungen<br />
beidseits des neuen Trassees aufgewertet werden. Die projektbedingten Eingriffe<br />
in den Obstgarten können und müssen im bestehenden Obstgarten durch Neupflanzungen<br />
kompensiert werden. Nach Möglichkeit sind die Obsthochstammgärten auf<br />
die entstehenden Wendeschlaufen Kleinwabern auszudehnen.<br />
� Entlang der Seftigenstrasse muss die beidseitige Birken-Allee entfernt werden. Die<br />
Gemeinde Köniz setzte sich zuerst für deren Erhalt ein. Die Variantenstudie zeigte<br />
auf, dass ein Erhalt der Allee unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen Aspekte<br />
(Veloführung, Achsabstand Fahrleitung - Baumachse) nicht möglich ist. Ein anderer<br />
Aspekt sind die strassenbautechnischen Rahmenbedingungen. Die Lage (Kote)<br />
des Baumstreifens passte nicht in das erforderliche Strassenprofil. Ebenfalls waren<br />
die Übergänge zur Neubebauung Bächtelenacker und die bestehenden Werkleitungen<br />
zu berücksichtigen. Im Ergebnis der Diskussion wurde der Ersatz der Baumallee<br />
als einzige mögliche Variante bestätigt und so auch anlässlich der Partizipationsveranstaltung<br />
dargelegt und begründet. Parallel zum Bauprojekt soll für den Ersatz der<br />
Allee ein landschaftspflegerisches Begleitkonzept erstellt werden. (Technischer Bericht<br />
Vorprojekt, TP6, IG RGS, Stand 30.07.10). Die quantitative Baum-Bilanz im TP6<br />
sieht gemäss dem aktuellen Stand wie folgt aus:<br />
Gemeinde Bäume gefällt Bäume gepflanzt Bäume gefährdet* Baum-Bilanz<br />
Köniz 141 133 0 -14<br />
Die negative Bilanz der Baumfällungen Birkenallee Seftigenstrasse kann evtl. auch in<br />
einer zusätzlichen Pflanzung im Obstgartenbereich oder durch Alleen entlang der<br />
neuen Wendeschlaufe ausgeglichen werden.<br />
� Ob in den durch das Projekt betroffenen Gebieten und Flächen oder Bäumen Kleinlebewesen<br />
oder Fledermäuse vorkommen, kann auf der vorliegenden Datenlage nicht<br />
abschliessend beurteilt werden. Entsprechende Feldaufnahmen sind als Basis für die<br />
Beurteilung in der UVP 2. <strong>Stufe</strong> durchzuführen, damit allfällige Schutz- oder Umsiedlungsmassnahmen<br />
vorgesehen werden können.<br />
5.12.3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Aufgrund der Gestaltung des neuen Strassenraumes und der baulichen Eingriffe müssen<br />
Einzelbäume und Alleen entfernt werden. Diese Eingriffe in den Baumbestand erfolgen aufgrund<br />
des Platzbedarfes des <strong>Tram</strong>s und der baulichen und sicherheitstechnischen Randbedingungen.<br />
Als Ausgleich sind Neupflanzungen vorgesehen. Diese führen zu einer quantitativ<br />
positiven Bilanz. Bei der weiteren Bearbeitung ist zu beachten, dass die Rodungen zunächst<br />
zu einer Verschlechterung der ökologischen Situation führen; die Neuanpflanzungen<br />
erfolgen erst nach der Fertigstellung der Bauarbeiten. Zusätzlich müssen sich die neuen<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 51<br />
Bäume erst entwickeln, bis die vorherige ökologische Wirkung erreicht wird. Somit sind genügend<br />
zusätzliche Ausgleichsmassnahmen vorzusehen.<br />
Für die zu ersetzenden Hecken ist ein Ersatz mit einheimischen Arten anzustreben.<br />
Diese Betrachtungen sind in dem <strong>UVB</strong> 2 <strong>Stufe</strong> detaillierter zu beachten und die technische<br />
Umsetzung der Neupflanzungen sind genauer zu definieren. Es wird auch nötig sein, den<br />
Schutz der verbleibenden Bäume sicherzustellen.<br />
Für die Quantifizierung der Baumverluste und der resultierenden Neupflanzungen ist ein tabellarisches<br />
Verzeichnis aller betroffenen Gehölze zu erstellen, welches Baumart, Grösse,<br />
Zustand, Standort sowie Ersatzstandort erfasst. Generell ist darauf zu achten, dass ein<br />
möglichst hoher Anteil der Neupflanzungen mit standortgerechten, einheimischen Baumarten<br />
erfolgt.<br />
Die Felskante mit Trockenstandorten und Hecke im TP1 und die entfernten Hochstammbäume<br />
müssen kompensiert werden. In dem <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> werden für diese Lebensräume<br />
Ersatzmassnahmen vorzuschlagen zu sein.<br />
Im Rahmen des <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> ist eine Detailkartierung der kleinräumigen Naturwerte entlang<br />
der <strong>Tram</strong>linie zu erstellen, damit die Auswirkungen quantifiziert und die entsprechende Ersatz-<br />
und Ausgleichsmassnahmen definiert werden können. Dazu gehört auch die Aufnahme<br />
der Fauna in den vom Projekt betroffenen Gebieten, insbesondere der Fledermauspopulationen.<br />
Grundsätzlich sind Obstgärten wertvolle Naturobjekte. Sämtliche Eingriffe in die Obstgärten<br />
sind im Rahmen des <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> zu bewerten und die notwendigen Ersatzmassnahmen<br />
sind konkret vorzuschlagen.<br />
Für den Wegfall der Allee im TP6 wird im Bauprojekt ein Ersatz im Rahmen der Landschaftschutzplanung<br />
entwickelt. Dies hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Köniz zu geschehen.<br />
Durch das Projekt werden neue Lichtemissionen entstehen. Dies ist besonders im Bereich<br />
der Haltestellen der Fall. Diese Lichtemissionen können Auswirkungen auf Kleintiere (Insekten<br />
etc.) haben.<br />
Eine Umweltbaubegleitung ist einzusetzen. Die Begleitung der Baustellen und die Umsetzung<br />
der Ersatzmassnahmen erfordert das notwendige ökologische Fachwissen.<br />
Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
� Bewertung und Beurteilung der Eingriffe in die Einzelbäume und Alleen sowie Festlegung<br />
der Ersatz- und Ausgleichmassnahmen.<br />
� Begleitung der Projektierung der Bauprojekte und Sicherstellen, dass die Baumpflanzungen<br />
dem Stand der Technik entsprechen und dass die Bäume genug Platz haben,<br />
um sich artgemäss zu entwickeln.<br />
� Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen für den Eingriff des Trockenstandortes und in<br />
den Obstgarten mit Hochstammobstbäume im TP1 festlegen.<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 52<br />
� Bilanz aller Eingriffe in die Naturwerte mit den entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen<br />
erstellen.<br />
� Feststellen, ob Fledermäuse vom Projekt gefährdet sein könnten. Wenn ja, Vorschriften<br />
erstellen, um die Fällung der Bäume in der richtige Periode durchzuführen oder<br />
Umsiedlungsaktionen planen.<br />
� Aufnahme betroffener Amphibien, Reptilien sowie Insekten und Erarbeitung allfälliger<br />
Schutz- und Ersatzkonzepte.<br />
� Gestaltungskonzepte für die Wendeschlaufen mit naturnaher Einbindung in die umgebende<br />
Landschaft entwickeln.<br />
� Die durch das Projekt neu entstehenden Lichtemissionen sind mit bereits bestehenden<br />
Emissionen und den notwendigen Erfordernissen bezüglich Sicherheit abzuwägen.<br />
5.13 Landschaft und Ortsbild<br />
5.13.1 Ist- und Ausgangszustand<br />
Die geplante <strong>Tram</strong>linie führt durch sehr unterschiedliche Stadträume und Ortsbilder. Vom urbanen<br />
Stadtquartier in der Stadt <strong>Bern</strong>, durch Vorortsquartiere in Köniz, Ostermundigen oder<br />
Wabern und vorbei an Stadtparks bis in landwirtschaftlich genutzte Landschaft in Schliern<br />
und Wabern. Die im Projektperimeter vorhandenen Landschaften sind folgend zusammengefasst:<br />
Stadtzentrum: Ist geprägt durch eine dichte Bebauung und ökonomische Aktivität. TP2 und<br />
TP3 sind ganz, TP1 und TP4 sind teilweise betroffen. Oft mit einem historischer Hintergrund<br />
(<strong>Bern</strong>er Altstadt, Schloss Köniz, etc.), der eine wertvolle Substanz darstellt.<br />
Stadtparks: Grüne Flächen innerhalb der Stadt, Orte für Entspannung oder andere Funktionen<br />
(Sport, Friedhof). Man findet sie im TP1 (Liebefeldpark), TP4 (Rosengarten, Schosshaldenfriedhof,<br />
etc.) und TP5 (Sportplätze).<br />
Vorortquartiere: Charakterisiert durch eine dichte Bebauung, aber wenig ökonomische Aktivität.<br />
Durchmischung von historischen und neuen Gebäuden. Solche Strukturen finden sich in<br />
allen TPs, ausser TP2 und TP3.<br />
Dörfer: Kleines Ballungsgebiet, das noch nicht räumlich mit der Stadt verbunden ist und noch<br />
eine dörfliche Organisation beinhaltet. Dies ist nur im TP1 (Schliern) zu finden.<br />
Landwirtschaftliche Landschaft: Bewirtschaftete Flächen, meistens als Kulturland aber auch<br />
als Wiese oder Weide. Obstgärten und Friedhöfe gehören auch zu dieser Landschaft. Man<br />
findet sie in TP1 und TP6.<br />
Wald: Waldfläche, in der Stadt (z.B. Steihölzli im TP1) oder ausserhalb (Rütiberg im TP5).<br />
Diese Orten prägen die Landschaft und werden durch die Bevölkerung zur Erholung oder für<br />
Freizeitaktivitäten genutzt.<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 53<br />
Inventarisierte Landschaften (in den Bundes- und Kantonsinventaren) sind für den Projektperimeter<br />
keine vorhanden. Drei Ortsbilder sind im ISOS-Inventar registriert:<br />
� Die Altstadt <strong>Bern</strong> ist als Ortsbild von nationaler Bedeutung inventarisiert und Weltkulturerbe<br />
der UNESCO.<br />
� Das Dorfzentrum Köniz ist als Ortsbild von regionaler Bedeutung inventarisiert.<br />
� Das Dorfzentrum Ostermundigen ist als Ortsbild von lokaler Bedeutung inventarisiert.<br />
Als weitere wertvolle Landschaftsobjekte, die im Perimeter vorkommen, können folgende erwähnt<br />
werden:<br />
� Baumalleen: sind bedeutende Landschaftsobjekte, die in Köniz (TP1), Stadt <strong>Bern</strong><br />
(TP4) und Wabern (TP6) vorkommen. Die heute bestehende Baumallee vom Viktoriaplatz<br />
bis Schönburg (TP4) entspricht weitgehend dem historischen Bestand, der<br />
rund 100 Jahre alt ist.<br />
� Hochstamm-Obstgärten: sind historische Landschaftsobjekte, die an die ursprünglich<br />
ländliche Prägung der Landschaft erinnern. Weil es immer weniger von diesen<br />
gibt, haben die verbleibenden Objekte eine wichtige landschaftliche Rolle.<br />
5.13.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />
Generelle Auswirkungen<br />
Das TRB-Projekt bewirkt durch die Erstellung von Betriebseinrichtungen einen Eingriff in das<br />
Ortsbild. Notwendige Installationen sind die Fahrleitungen, die Fahrleitungsmasten, Gebäude<br />
der Haltestellen und Gleichrichterstationen. Diese Bauten sind notwendig für den Betrieb der<br />
<strong>Tram</strong>linie und auf der ganze Linienführung anzutreffen.<br />
Im Bereich der Haltestellen wurden Konzepte von den Projektteams erarbeitet, um die Betriebseinrichtungen<br />
möglichst optimal in den bestehenden Strassenraum einzufügen. Nachfolgend<br />
werden die landschaftlichen Auswirkungen pro Teilprojekt beschrieben.<br />
Teilprojekt 1<br />
Im Abschnitt Schliern-Eigerplatz sind folgende Auswirkungen festzustellen:<br />
� Die beiden Wendeschlaufen erzeugen eine landschaftliche Veränderung des natürlichen<br />
Geländes. Das Terrain wird an das neue Trassee angepasst.<br />
� Zwei Hochstamm-Obstgärten werden aufgrund der Wendeschlaufe und der Verbreiterung<br />
der Strasse verkleinert.<br />
� Mehrere Einzelbäume und Alleen werden wegen Strassenänderungen entfernt (siehe<br />
Baum-Bilanz im Kapitel 5.8).<br />
Auf dem Gebiet der Wendeschlaufe wird im Rahmen des <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> ein Landschaftsschutzkonzept<br />
zu erarbeiten sein, um die Eingriffe in die Obstgartenanlage zu ersetzen und<br />
die Integration des neu gestalteten Terrains in die Landschaft zu optimieren.<br />
Der Ersatz der entfernten Alleen und Bäume sind Gegenstand des technischen Projekts.<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 54<br />
Teilprojekt 2<br />
Für den Eigerplatz wurde im Rahmen des Projektwettbewerbes durch das Projektteam ein<br />
Landschaftsschutzkonzept erarbeitet (Gestaltungswettbewerb 2009). Der technische Bericht<br />
beschreibt die Auswirkungen wie folgt (Kapitel 5.1, Gestaltung, Seite 25):<br />
„Der Eigerplatz als vom Verkehr stark geprägter Ort ist heute als Platzgefüge nicht mehr erfahrbar.<br />
Zersplittert in unzusammenhängende Restflächen stellt sich der städtische Raum<br />
eher als Platzfolge, denn als klar ablesbare Platzfigur dar.<br />
Mit Korrekturen in der Linienführung von baulichen Elementen wie Strassen und Platzfiguren,<br />
sowie der Bereinigung bestehender und Projektierung neuer Strukturen wie Plätzen,<br />
Parks, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen, wird eine Neuordnung innerhalb des Bearbeitungsgebietes<br />
angestrebt. Diese Neuordnung verweist einerseits zurück auf die Geschichte<br />
des Eigerplatzes als wichtigen Berührungs- und Angelpunkt von mehreren Quartieren. Andererseits<br />
wird auf die heutige Situation reagiert und der Blick in die Zukunft gerichtet. Eine Zukunft,<br />
in deren Fokus das <strong>Tram</strong>projekt, eine deutlich optimierte verkehrliche Situation und<br />
vielfältige qualitätsvolle Freiraumstrukturen stehen. (…)<br />
Im vorliegenden Projekt werden Raumkanten gestärkt und städtebauliche Bezüge hervorgehoben.<br />
Baumreihen werden zu räumlichen Begrenzungen und Leitfäden verknüpft; Baumgruppen<br />
setzen Schwerpunkte, definieren Aufenthaltsbereiche. Gehölze verhelfen Orten zu<br />
ihrem Charakter; vereinfachen die Orientierung und verknüpfen die Stadtstrukturen netz- und<br />
bandartig miteinander. Dabei wird behutsam mit wertvollen bestehenden Strukturen umgegangen.<br />
Die Charakteristika des Stadtteils werden respektvoll integriert und betont. Verunklärendes<br />
jedoch wird geklärt oder beseitigt.“ (B+S/Hager/Guliani, Technischer Bericht,<br />
Stand 3<strong>1.</strong>08.10 [31])<br />
Mit der Durchführung des Projektwettbewerbes und der Integration der landschafts- und<br />
ortsbildschützerischen Belange im Projektteam kann davon ausgegangen werden, dass es<br />
eine landschaftliche Verbesserung vom Eigerplatz geben wird.<br />
Teilprojekt 3<br />
In diesem Teilprojekt sind keine Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild zu erwarten,<br />
da keine Betriebsbauten erstellt oder verändert werden.<br />
Teilprojekt 4<br />
Im Abschnitt Viktoriaplatz - Waldeck müssen historische Alleen gerodet werden (siehe<br />
Baum-Bilanz im Kapitel 5.8). Die Auswirkungen werden im technischen Bericht wie folgend<br />
beschrieben:<br />
„Die Strassenabschnitte des TP 4 auf dem Gebiet der Stadt <strong>Bern</strong>, d.h. ab Viktoriaplatz bis in<br />
die Waldeck, sind geprägt durch historische Alleen. Im Zuge des <strong>Tram</strong>projekts müssen diese<br />
Alleen weitgehend ersetzt werden, wobei es zwei unterschiedliche Ursachen gibt:<br />
BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 55<br />
<strong>1.</strong> Der projektbedingte Ersatz. Hierzu gibt es wiederum 2 Gründe:<br />
a. Ein funktionierender <strong>Tram</strong>betrieb kombiniert mit einem funktionierenden MIV<br />
sowie einem sicheren und attraktiven Langsamverkehr führt auf der Laubeggstrasse<br />
und auf der Ostermundigenstrasse zu einem verbreiterten Strassenraumquerschnitt.<br />
Mehrere Baumreihen müssen hier an anderer Stelle neu gepflanzt<br />
werden.<br />
b. <strong>Tram</strong>bau und die Werkleitungsverlegungen führen zu einem totalen Umbau<br />
des Strassenkörpers. Dies betrifft insbesondere den Strassenkoffer und die<br />
Randabschlüsse im Bereich der Alleen. Wenn im Wurzelbereich der bestehenden<br />
Alleebäume Randabschlüsse erneuert, verlegt oder die Kofferungen<br />
verbessert werden müssen, werden die Bäume nachhaltige Schäden in Bezug<br />
auf die Standsicherheit erleiden. (…). Diese Problematik führt dazu, dass<br />
in der Viktoriastrasse die Alleen am alten Standort neu gepflanzt werden müssen,<br />
obwohl der <strong>Tram</strong>betrieb im bestehenden Strassenraum möglich ist.<br />
2. Der Ersatz aufgrund des schlechten Baumzustands: Bäume in schlechtem Zustand,<br />
die im Verlaufe der nächsten Jahre unabhängig vom <strong>Tram</strong>projekt zu ersetzen sind,<br />
werden im Zuge des <strong>Tram</strong>projekts erneuert. (…)<br />
Die Baumreihe an der Laubeggstrasse vis à vis Rosengarten ist gesund und vital, wenn auch<br />
unterschiedlich im Alter (vitalste Bäume im gesamten Planungsbereich). Verkehrlichbetriebliche<br />
Gründe bedingen eine Neupflanzung dieser Baumreihe näher an der Wohnsiedlung.<br />
Der weitgehende Ersatz der Alleen führt einerseits dazu, dass praktisch über eine Generation<br />
junge Bäume zu einer ausgewachsenen Alle heranreifen müssen, also bei der Neupflanzung<br />
über eine längere Zeit beträchtliche „Lücken“ entstehen. Andererseits besteht die<br />
Chance, ausgerichtet auf die neue Funktion des Strassraums eine einheitliche, klare strukturierte<br />
neue Allee mit neuen starken Bäumen aufzubauen.<br />
Das neue Alleenkonzept sieht wie folgt aus:<br />
� Viktoriaplatz: Neupflanzung der Alleen an der heutigen Lage und Verlängerung der<br />
Alleen bis zur Schönburg<br />
� Laubeggstrasse: Verschiebung und somit Neupflanzung der Baumreihe Richtung<br />
Wohnsiedlung<br />
� Ostermundigenstrasse, Abschnitt Laubeggstutz: Nach wie vor keine Alleen im Abschnitt<br />
vor der Siedlung Baumgarten<br />
� Ostermundigenstrasse, Abschnitt Baumgarten: Neugestaltung des Strassenraumes<br />
mit beidseitiger Neupflanzung der Baumreihen<br />
� Ostermundigenstrasse, Abschnitt Schosshaldenfriedhof: Neupflanzung beider Alleereihen,<br />
Seite Friedhof in ähnlicher Lage wie heute, Seite Gewerbegebiet näher an der<br />
Siedlung<br />
Daraus ergibt sich über die gesamte Strecke folgende Baumbilanz:<br />
� heute 305 bestehende Bäume<br />
� im Projekt insgesamt 319 Bäume, d.h. ein Gewinn von 14 Bäumen“<br />
(B+S AG, Technischer Bericht, Stand 12.10.10 [32])<br />
In diesem Abschnitt kann man davon ausgehen, dass die Auswirkungen durch den Baumersatz<br />
quantitativ kompensiert werden.<br />
BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 56<br />
Teilprojekt 5<br />
Das ansteigende Gelände des Rütibergs macht eine Anpassung des Terrains an die Linienführung<br />
des <strong>Tram</strong>s notwendig. Ein kleiner Damm wird gebaut, um die Steigung für das <strong>Tram</strong><br />
gering zu halten. Vor dem Tunnel kommt das Trassee in einen Einschnitt zu liegen. Zwischen<br />
<strong>Tram</strong>trassee und Strasse muss der Höhenunterschied mit einer Stützmauerkonstruktion<br />
überwunden werden. Das Niveau des Tunnelportals liegt tiefer als die Strasse und ist<br />
dadurch zum Teil verdeckt.<br />
Nachdem die <strong>Tram</strong>linie entlang der Sportplätze und im Tunnel von der Strasse getrennt geführt<br />
wird, muss die Linienführung nach dem Verlassen des Tunnels wieder in einen dichten,<br />
von mehreren Nutzern gleichzeitig beanspruchten Raum, integriert werden.<br />
Der technische Bericht enthält folgende Beschreibung:<br />
„Der Bereich nach dem Tunnelportal, welcher topographisch sehr komplex ist und auf viele<br />
Anschlusspunkte Rücksicht nehmen muss, kann in drei Zonen gegliedert werden. Die erste<br />
Zone ist der bestehende Rütiweg, der aus Richtung Süd nach Nord führt. Dieser Abschnitt<br />
stellt die Haupterschliessung der Endhaltestelle dar, mit Ausnahme derjenigen ÖV-Benutzer,<br />
die aus der Siedlung der WohnTerrassen kommen. Die zweite Zone ist der eigentliche Haltestellenbereich<br />
mit den zwei Perrons. Das Gefälle der Haltestelle ist dem Rütiweg entgegengesetzt,<br />
so dass im Portalbereich eine Differenzmauer vorgesehen werden muss. Die<br />
dritte Zone umfasst den Übergangsbereich von der Haltestelle in Richtung Ostermundigen<br />
zur neuen Überbauung WohnTerrassen, inkl. der Zufahrt für Feuerwehr, Kehrichtabfuhr etc.<br />
Auch hier müssen die Niveauunterschiede mit einer gestalteten Differenzmauer ausgeglichen<br />
werden.“<br />
(INGE AKB, Technischer Bericht, Stand 28.10.10 [33])<br />
Die landschaftspflegerische Begleitung ist im Projektteam sichergestellt und wird im Rahmen<br />
des Bauprojektes die entsprechenden Optimierungen einbringen. Der Landschaftsgestaltungsplan<br />
muss für die Beurteilung im <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> vorliegen.<br />
Teilprojekt 6<br />
Auf die Landschaft hat das TRB im TP6 folgende Auswirkungen:<br />
� Entlang der Seftigenstrasse muss ein Teil der Birkenallee aufgrund des Raumbedarfes<br />
des neu gestalteten Strassenraumes entfernt werden (siehe Bäume-Bilanz im<br />
Kapitel 5.8). Mit dem Bauprojekt wird ein landschaftpflegerisches Begleitkonzept erarbeitet,<br />
in welchem der Umgang mit dem Raumbedarf unter Berücksichtigung der<br />
landschaftsgestalterischen Aspekte aufgezeigt wird.<br />
� Mehrere Hochstammobstbäume sind wegen der neue Linienführung durch einen<br />
Obstgarten zu entfernen.<br />
Massnahmen zum Ersatz der Obstbäume müssen in der UVP 2. <strong>Stufe</strong> entwickelt werden.<br />
BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 57<br />
Die Birkenbäume der Allee sind im Schutzplan der Gemeinde Köniz in die Kategorie 1 (erste<br />
Priorität) eingeteilt. Die Vorschriften dieser Kategorie besagen, dass die entfernten Bäume<br />
am ursprünglicher Ort durch ein mindestens drei Meter hohes Exemplar der gleichen Art zu<br />
ersetzen sind. In der UVP 2. <strong>Stufe</strong> wird ein landschaftpflegerisches Begleitkonzept erarbeitet<br />
um sicherzustellen, dass diese Vorschriften eingehalten werden.<br />
5.13.3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Der Ersatz der Alleen und Einzelbäume sowie der Eingriff in die Obstgärten sind wesentliche<br />
Elemente der Landschaft. Diesen Aspekten wurde bereits in einem frühen Stadium des Projektes<br />
<strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> Rechnung getragen. In allen Projektteams sind Landschaftsarchitekten<br />
integriert. Auf der <strong>Stufe</strong> Vorprojekt sind jedoch in den meisten Fällen noch keine abschliessenden<br />
Darstellungen möglich. In der UVP 2. <strong>Stufe</strong> werden diese noch zu erstellenden<br />
Landschaftsgestaltungskonzepte beurteilt.<br />
Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
� Auf dem Gebiet der Wendeschlaufen ist ein Landschaftsschutzkonzept zu erarbeiten<br />
um die Eingriffe zu minimieren und die Integration des neu gestalteten Terrains in die<br />
Landschaft zu optimieren.<br />
� Anhand der Landschaftsgestaltungskonzepte der Projektteams die Voraussetzungen<br />
für den Ersatz der Alleen und Bäume prüfen und beurteilen (Arten, Dimensionen,<br />
Ort).<br />
� Erstellen eines Baubegleitungspflichtenheftes für die korrekte und erfolgversprechende<br />
Baumpflanzung und Darstellen des Unterhaltskonzeptes.<br />
� Begleiten der Landschaftskonzepte der Wendeschlaufen im TP1/TP6 und beim Tunnel<br />
im TP5 und mit den ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen koordinieren.<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 58<br />
5.14 Kulturdenkmäler, archäologische Stätten<br />
5.14.1 Ist- und Ausgangszustand<br />
Im Projektperimeter sind einige Kulturdenkmäler vorhanden. Besonders in der Stadt <strong>Bern</strong><br />
gibt es viele Gebäude, die im ISOS-Inventar (Bundesinventar der schützenwerten Ortsbilder<br />
der Schweiz) als Denkmäler von nationaler Bedeutung vorkommen. Ausserdem ist die Innenstadt<br />
von <strong>Bern</strong> Teil des UNESO Weltkulturerbes. In der Stadt Köniz ist die Baugruppe<br />
rund um das Schloss ein regionales Kulturgut und einige andere Gebäude sind lokal geschützt.<br />
In Ostermundigen sind einige Häuser als kommunale geschützte Bauobjekte im<br />
Schutzplan erwähnt.<br />
Weiter sind einige Strecken betroffen, welche im Bundesinventar der historischen Verkehrswege<br />
der Schweiz (IVS) vorkommen.<br />
Die TRB-Linienführung führt durch zwei archäologisch sensible Bereiche, Waldstück bei Rüti<br />
und den Bereich der Wendeschlaufe in Kleinwabern (gemäss Auskunft des archäologischen<br />
Dienstes des Kantons <strong>Bern</strong>, Email vom 08.1<strong>1.</strong>10).<br />
Die einzelnen Objekte werden in der folgenden Aufzählung nach Teilprojekten unterteilt beschrieben.<br />
Teilprojekt 1<br />
In der Gemeinde Köniz sind mehrere Gebäude als Denkmäler von lokaler Bedeutung aufgeführt:<br />
• Vier Gebäude im Dorfzentrum von Schliern<br />
• Die Gebäudegruppe rund um das Schloss<br />
• Einige Gebäude zwischen dem Liebefeld-Park und der Hessstrasse<br />
Diese Gebäude werden in der folgenden Abbildung dargestellt:<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 59<br />
Legende<br />
Linienführung TRB<br />
Schützenswerte Gebäude<br />
Erhaltenswerte Gebäude<br />
Schützenswerte Baugruppe<br />
Erhaltenswerte Baugruppe<br />
Mitte Dorf Schliern<br />
Quelle: www.koeniz.ch ,Geoportal Schutzplan Bauten Gemeinde Köniz<br />
Abbildung 37: Denkmäler von lokaler Bedeutung (Schutzzonenplan von Köniz)<br />
TP1 zwischen Liebefeldpark<br />
und Hessstrasse<br />
Schloss Köniz<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 60<br />
Teilprojekt 1 und 2<br />
In der Stadt <strong>Bern</strong> befinden sich viele Gebäude, die als Denkmal im ISOS Inventar als geschützt<br />
klassiert sind. Im Bereich Eigerplatz befinden sich folgende relevanten geschützten<br />
Gebäude von nationaler Bedeutung:<br />
Objekt 4<strong>1.</strong>03<br />
Beschreibung: Villa, 1894/95<br />
Erhaltungsziel: Erhaltung der Substanz<br />
Objekt 4<strong>1.</strong>08<br />
Beschreibung: Gasthaus Südbahnhof, 1899,<br />
Erhaltungsziel: Erhaltung der Substanz<br />
Abbildung 38: Gebäude von nationaler Bedeutung im Abschnitt Ende TP1, TP2 und Anfang TP3<br />
Teilprojekt 3<br />
Linienführung <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong><br />
Quelle: ISOS, Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, Kanton <strong>Bern</strong>,<br />
In diesem Teilprojekt sind keine baulichen Arbeiten geplant. Es wird deshalb auf eine Beschreibung<br />
verzichtet.<br />
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TP1<br />
TP3<br />
TP2
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 61<br />
Teilprojekt 4<br />
In der Stadt <strong>Bern</strong> befinden sich bei der Viktoriastrasse folgende relevanten geschützten Gebäude<br />
von nationaler Bedeutung direkt an der <strong>Tram</strong>linie:<br />
Objekt 0.0.108<br />
Beschreibung: Schulhaus Viktoria, 1905-07<br />
Erhaltungsziel: Erhaltung der Substanz<br />
Objekt 0.0.109<br />
Beschreibung: Feuerwehrzentrale, 1936<br />
Erhaltungsziel: Erhaltung der Substanz<br />
Abbildung 39: Gebäude von nationaler Bedeutung im Abschnitt Ende TP3, Anfang TP4<br />
Entlang dem Trassee im Bereich des Schlosshaldenfriedhofs befinden sich zwei Gebäude im<br />
ISOS Inventar von nationaler Bedeutung:<br />
Objekt 0.0.108<br />
Beschreibung: Hochhaus Swisscom,<br />
1967-71<br />
Objekt 0.0.108<br />
Beschreibung: Altes Pförtnerhaus von<br />
1877<br />
Quelle: ISOS, Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, Kanton <strong>Bern</strong><br />
Abbildung 40: Gebäude von nationaler Bedeutung im Abschnitt TP4, Schosshaldenfriedhof<br />
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TP3<br />
TP<br />
TP4<br />
Linienführung <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong><br />
Linienführung <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong><br />
Quelle: ISOS, Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, Kanton <strong>Bern</strong>
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 62<br />
Im Schutzplan der Gemeinde Ostermundigen sind im Projektperimeter ein Ortsbildschutzgebiet<br />
und sechs geschützte Gebäude von lokaler Bedeutung aufgeführt.<br />
Quelle: Schutzzonenplan Gemeinde Ostermundigen<br />
Abbildung 41: Geschützte Bauobjekte der Gemeinde Ostermundigen<br />
Legende<br />
TRB Linienführung<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 63<br />
Im Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) sind fünf Objekte erwähnenswert,<br />
die sich im Bereich der TRB Linienführung befinden. Diese sind im folgenden<br />
Plan dargestellt.<br />
Objekt 2412<br />
Quelle: http://ivs-gis.admin.ch/<br />
Objekt <strong>1.</strong>2<br />
Objekt <strong>1.</strong>1<br />
Objekt 4.3.1<br />
TP4<br />
Legende<br />
Objekt BE 2539<br />
Objekte von nationaler Bedeutung mit<br />
historischem Verlauf mit viel Substanz<br />
Objekte von nationaler Bedeutung mit<br />
historischem Verlauf mit Substanz<br />
Objekt von kantonaler Bedeutung, historischer<br />
Weg <strong>Bern</strong>-Worb<br />
TRB-Linienführung<br />
Potentieller Konflikt<br />
Abbildung 42: Historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) im Projektperimeter TP4<br />
Die vier Wege von nationaler Bedeutung (in rot) queren die TRB Linienführung. Hingegen<br />
befindet sich der Weg von kantonaler Bedeutung (in gelb) auf einem Teil des geplante <strong>Tram</strong>-<br />
Trassees zwischen der Laubeggstrasse bis zum Rütiweg.<br />
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TP5
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 64<br />
Teilprojekt 5<br />
Im TP5 Perimeter sind keine Kulturdenkmäler inventarisiert. Die geplante Bohrung für den<br />
Rüti-Tunnel könnte aber gemäss Besprechung mit der archäologischen Fachstelle eine noch<br />
unbekannte archäologische Fundstelle berühren. Weitere Abklärungen sind nicht ausgeschlossen.<br />
Teilprojekt 6<br />
In diesem Abschnitt ist ein Bauernhof bei der Wendeschlaufe als Denkmal von lokaler Bedeutung<br />
in der Gemeinde Köniz inventarisiert.<br />
Quelle: www.koeniz.ch, Geoportal Schutzplan Bauten<br />
Abbildung 43: Denkmäler von lokaler Bedeutung (Schutzzonenplan von Köniz)<br />
Gemäss dem archäologischen Dienst des Kantons <strong>Bern</strong> liegt die projektierte Wendeschlaufe<br />
im archäologischen Schutzgebiet "Chlywabere". Es handelt sich um den Standort einer römischen<br />
Villa, frühmittelalterliche Gräber sind ebenfalls zu erwarten. Unweit sind neuerdings<br />
auch prähistorische Siedlungsreste gefunden worden.<br />
Quelle: Amt für Kultur des Kantons <strong>Bern</strong>, archäologischer Dienst<br />
Legende<br />
Abbildung 44: Archäologisches Schutzgebiet in Kleinwabern<br />
Linienführung TRB<br />
Schützenswerte Gebäude<br />
Legende<br />
Linienführung TRB<br />
Archäologisches Schutzgebiet<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 65<br />
5.14.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />
Das Projekt TRB hat folgende wesentliche Auswirkungen im Fachbereich Kulturgüterschutz<br />
und Archäologie:<br />
� Das Anbringen der Fahrleitungen für die Stromversorgung des <strong>Tram</strong>s erfolgt entweder<br />
durch das Anbringen von Verankerungen in den benachbarten Gebäuden oder<br />
an neu erstellten Masten. Diese beiden Varianten stehen teilweise in Konkurrenz zueinander.<br />
Will man eine wertvolle Fassade nicht durch Verankerungen beeinträchtigen,<br />
so muss vor derjenigen ein Mast erstellt werden. Welche der beiden Varianten<br />
bei geschützten oder sehr wertvollen Gebäuden geeigneter ist, muss im Einzelfall<br />
abgeklärt werden. Aus Sicht der <strong>Tram</strong>betreiber sind Verankerungen die vorzuziehende<br />
Lösung.<br />
� Im TP5 führt der geplante Tunnel durch ein möglicherweise archäologisch wertvolles<br />
Gebiet.<br />
� Im TP6 führt die geplante Wendeschlaufe in Kleinwabern durch ein archäologisches<br />
Schutzgebiet.<br />
Im Rahmen der Projektierung des Bauprojektes ist der Kontakt zu den entsprechenden<br />
Fachstellen zu suchen. Insbesondere das Anbringen der Fahrleitungsverankerungen an den<br />
Fassaden wertvoller Gebäude ist mit der kommunalen und kantonalen Fachstelle frühzeitig<br />
abzusprechen.<br />
Für den Rütiberg soll mit Hilfe von vorgängigen Sondierungen im Rahmen des Bauprojektes<br />
geklärt werden, ob es im Projektperimeter bislang noch unbekannte archäologische Fundstellen<br />
gibt. Die Art und der Umfang dieser Arbeiten ist abzusprechen. Dies gilt auch für die<br />
Wendeschlaufe im TP5. „Bei positiven Sondierungsergebnissen im Bereich der beiden Teilprojekte<br />
(TP5 und TP6) folgen archäologische Rettungsgrabungen. Die archäologische Ausgrabung<br />
einer Fundstelle kann durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen. Deswegen müssen<br />
die Sondierungen im Voraus erfolgen, damit allfälligen Grabungen noch genügend Zeit<br />
eingeräumt werden kann. Träger öffentlicher Aufgaben haben sich an den Archäologiekosten<br />
zu beteiligen. Das weitere Vorgehen ist frühzeitig mit dem Archäologischen Dienst des Kantons<br />
<strong>Bern</strong> (ADB) abzusprechen.“ (ADB, E-Mail von 08.1<strong>1.</strong>10)<br />
5.14.3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Die bisherigen Abklärungen haben aufgezeigt, dass es keine unlösbaren Konflikte in Sachen<br />
Kulturgüterschutz oder Archäologie gibt. Die wesentlichen sensiblen Bereiche konnten identifiziert<br />
werden, so dass die Arbeiten in der nächsten Projektphase gezielt weitergeführt werden<br />
können.<br />
Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
� Das Fahrleitungsprojekt ist mit den kommunalen und kantonalen Denkmalpflegebehörden<br />
zu besprechen und die geeigneten Lösungen sind zusammen zu definieren.<br />
� Der archäologischen Dienst des Kantons <strong>Bern</strong> (ADB) ist in der nächsten Projektphase<br />
frühzeitig über die baulichen Eingriffe zu informieren und die Notwendigkeit von<br />
Sondierungen oder Grabungen sind zu prüfen.<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 66<br />
5.15 Umweltrelevanzmatrix<br />
In der nachfolgenden Relevanzmatrix sind die Ergebnisse des <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> als Übersicht zusammengefasst.<br />
Das Ziel dieser Matrix ist, dem Leser in Kürze eine Übersicht über betroffenen<br />
Umweltbereiche und der Auswirkungen des Projektes zu verschaffen und auf die Schwerpunkte<br />
der Umweltbearbeitung hinzuweisen.<br />
Im Anhang 3 befindet sich der Umweltkonfliktplan, welcher die Auswirkungen im Projektperimeter<br />
graphisch darstellt.<br />
Tabelle 11: Umweltrelevanzmatrix<br />
Umweltbereiche Bauphase Betriebsphase<br />
Luftreinhaltung und Klimaschutz --<br />
Lärm �<br />
Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall �<br />
Nichtionisierende Strahlung (NIS) �<br />
Gewässer �<br />
Boden �<br />
Altlasten �<br />
Abfälle, umweltgefährdende Stoffe --<br />
Umweltgefährdende Organismen �<br />
Störfallvorsorge/Katastrophenschutz --<br />
Wald �<br />
Flora, Fauna, Lebensräume �<br />
Landschaft und Ortsbild �<br />
Kulturdenkmäler, archäologische Stätten �<br />
LEGENDE<br />
Bauphase:<br />
Keine Betrachtung in <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> aufgrund der nicht vorhandenen Datenlage; im Kapitel<br />
„4.5 Beschreibung der Bauphase“ sind einige qualitative Hinweise gegeben.<br />
Betriebsphase:<br />
-- nicht relevant, keine oder nur geringe Auswirkungen<br />
� Auswirkungen potentiell relevant, vorhandene Informationen noch nicht genügend,<br />
um den Umweltbereich definitiv zu beurteilen. Pflichtenheft für UVP 2. <strong>Stufe</strong><br />
gibt Hinweise für das weitere Vorgehen<br />
� Auswirkungen relevant, Pflichtenheft für UVP 2. <strong>Stufe</strong> gibt Hinweise für das weitere<br />
Vorgehen<br />
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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 67<br />
6. Zusammenfassung Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Untersuchungsprogramm<br />
nach Umweltbereich<br />
Lärm<br />
Abklärung der Nutzungen<br />
derjenigen Liegenschaften,<br />
die Überschreitungen und<br />
gleichzeitig eine wahrnehmbare<br />
Lärmzunahme infolge<br />
TRB aufweisen.<br />
Machbarkeit, Wirkung und<br />
Kosten-Nutzen von Lärmschutzmassnahmen<br />
sind im<br />
Detail zu prüfen.<br />
Erleichterungsanträge und<br />
Ersatzmassnahmen sind bei<br />
entsprechend betroffenen<br />
Liegenschaften zu prüfen.<br />
Emissionen der Klima- und<br />
Lüftungsanlagen der wartenden<br />
<strong>Tram</strong>s in den Wendeschlaufen<br />
sind als Industrie-<br />
und Gewerbelärm gemäss<br />
Lärmschutz-Verordnung zu<br />
beurteilen<br />
Erschütterungen<br />
Beschaffen und Aufarbeiten<br />
der Ausgangsdaten zur Quelle,<br />
zur Ausbreitung und Übertragung<br />
der Emissionen sowie<br />
der Verkehrsdaten.<br />
Die Überprüfung der<br />
Einhaltung der Anhalts-<br />
/Richtwerte mit dem Modell<br />
VIBRA 2.<br />
Beurteilung der Immissionen<br />
und der Massnahmen. Vorsorglicheemissionsreduzierende<br />
Mass-nahmen nach<br />
Kriterien von Art. 11 USG<br />
aufzeigen.<br />
Nichtionisierende Strahlung (NIS)<br />
Nachweis Einhaltung der<br />
Grenzwerte.<br />
Perimeter,<br />
Phase<br />
Teilprojekte Ist* Bau** Betrieb<br />
Alle TP X<br />
Alle TP X X<br />
Alle TP X<br />
Alle TP X<br />
Alle TP X X<br />
Alle TP X<br />
Alle TP X X<br />
Grundlagen,<br />
Methoden, Bemerkungen<br />
LSV Anhang 6<br />
DIN 4150-2<br />
Art. 11 USG<br />
Einzelanlagen X NISV Art. 11<br />
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 68<br />
Gewässer<br />
Beurteilung der Auswirkungen<br />
von einzelnen Kunstbauten<br />
auf das Grundwasser.<br />
Überprüfen der Auswirkungen<br />
auf eingedolte Bäche durch<br />
die Bauarbeiten des <strong>Tram</strong>s.<br />
Darstellung der Ableitung des<br />
Meteorwassers und Auswirkungen<br />
auf die Vorfluter.<br />
Beurteilung der Entwässerungskonzepte<br />
der Baustellen<br />
Boden<br />
Kartierung der betroffenen<br />
Bodenflächen nach Bodentypen<br />
und Beschreibung der<br />
Schichten.<br />
Erstellen einer Bodenbilanz<br />
(Aushub, Lagerung, Wiederverwendung).<br />
Erstellen Pflichtenheft der<br />
bodenschützerischen Baubegleitung.<br />
Altlasten<br />
Identifikation der betroffenen<br />
belasteten Standorte.<br />
Erfordernisse der Massnahmen<br />
definieren<br />
Aufgaben der fachgutachterlichen<br />
Baubegleitung festlegen<br />
Umweltgefährdende Organismen<br />
Aufnahme von Neophyten im<br />
Projektperimeter<br />
Massnahmen zur Verhinderung<br />
der Verbreitung von Neophyten<br />
auf Baustellen<br />
Unterhalts- und Pflegekonzept<br />
zur Verhinderung der<br />
Ausbreitung von Neophyten<br />
Wald<br />
Ersatzmassnahme für die<br />
Rodung.<br />
Detaillierung des Projekts im<br />
TP5, um die Wiederaufforstung<br />
zu ermöglichen.<br />
Alle TP X<br />
Alle TP X X<br />
Alle TP X X<br />
Alle TP X SIA 431<br />
TP1<br />
TP4<br />
TP5<br />
TP6<br />
TP1<br />
TP4<br />
TP5<br />
TP6<br />
Alle TP X<br />
X SN 640‘581a<br />
Wegleitung zur Umsetzung<br />
des Grundwasserschutzes<br />
bei Untertagebauten<br />
BUWAL, 1998<br />
Wegleitung Gewässerschutz<br />
bei der Entwässerung von<br />
Verkehrswegen,<br />
BUWAL, 2002<br />
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X<br />
X<br />
SN 640582<br />
SN 640583<br />
X AltlV Art.3<br />
X<br />
X<br />
Alle TP X<br />
Alle TP X<br />
TP4 X<br />
TP5 X<br />
Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(M-UVP-17),<br />
Invasive Neophyten in der<br />
UVP, AUE <strong>Bern</strong><br />
„Rodungen, Inhalt des Rodungsgesuches“,Kreisschreiben<br />
Nr. 1 vom 15. März<br />
2007, BAFU
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 69<br />
Flora, Fauna, Lebensräume<br />
Bewertung und Beurteilung der Ersatzmassnahmen<br />
für entfernte Einzelbäume<br />
und Alleen.<br />
Sicherstellen der technischen Aspekte<br />
neuer Baumpflanzungen.<br />
Festlegen der Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen<br />
für Eingriffe in<br />
Trockenstandorte und Obstgarten<br />
mit Hochstammbäumen.<br />
Erstellen einer Bilanz für alle Eingriffe<br />
in die Naturwerte (auch kleinräumige)<br />
auf der Basis eines Inventars.<br />
Fledermausbestand feststellen und<br />
notwendige Massnahmen entwickeln.<br />
Aufnahme der betroffenen Fauna<br />
Auswirkungen der Lichtemissionen<br />
beurteilen<br />
Landschaft und Ortsbild<br />
Voraussetzungen für den Ersatz der<br />
Alleen und Bäume prüfen und beurteilen<br />
(Arten, Dimensionen, Ort).<br />
Erstellen eines Baubegleitungspflichtenheftes<br />
für die korrekte und<br />
erfolgversprechende Baumpflanzung<br />
und Darstellen des Unterhaltskonzeptes.<br />
Begleiten der Landschaftskonzepte<br />
der Wendeschlaufen im TP1 + 6<br />
und beim Tunnel im TP5 und mit<br />
den ökologische Ausgleichs- und<br />
Ersatzmassnahmen koordinieren.<br />
Kulturdenkmäler, Archäologie<br />
Das Fahrleitungsprojekt ist mit den<br />
kommunalen und kantonalen<br />
Denkmalpflegebehörden zu besprechen<br />
und die geeigneten Lösungen<br />
sind zusammen zu definieren.<br />
Der archäologischen Dienst des<br />
Kantons <strong>Bern</strong> (ADB) ist frühzeitig<br />
über die baulichen Eingriffe zu informieren<br />
und die Notwendigkeit<br />
von Sondierungen oder Grabungen<br />
sind zu prüfen.<br />
Legende:<br />
Alle TP<br />
TP1<br />
TP6<br />
Alle TP<br />
X<br />
BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X X<br />
X X<br />
Alle TP X<br />
Alle TP X<br />
TP1<br />
TP5<br />
TP6<br />
X<br />
Alle TP X X<br />
TP1<br />
TP5<br />
TP6<br />
X X<br />
Wiederherstellung und Ersatz<br />
im Natur- und Landschaftsschutz<br />
Leitfaden Umwelt Nr. 11,<br />
BUWAL, 2002<br />
* Ist- und Ausgangszustand sind gleichzusetzen<br />
** Keine detaillierte Betrachtung in <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> aufgrund der nicht vorhandenen Datenlage<br />
möglich<br />
X Aussage im <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> verlangt
PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 70<br />
7. Anhänge<br />
Anhang 1: Lärm<br />
<strong>1.</strong>1 Verkehrszahlen-Bericht „Methodik und Vorgehen der Verkehrszahlen-Erstellung“,<br />
überarbeitete Version vom<br />
25.07.2011<br />
<strong>1.</strong>2 <strong>Tram</strong>geschwindigkeiten, Pläne von <strong>Bern</strong>mobil, 17.08. und<br />
27.12.2010<br />
<strong>1.</strong>3 Emissionstabellen: Emissionspegel der Strassen- und <strong>Tram</strong>abschnitte<br />
pro Teilprojekt<br />
<strong>1.</strong>4 Immissionstabellen (LBK): Immissionspegel an Berechnungspunkten<br />
pro Teilprojekt<br />
<strong>1.</strong>5 Übersichtskarte der Pläne (Anhang <strong>1.</strong>6)<br />
<strong>1.</strong>6 Pläne mit Ergebnissen im Betriebszustand 2017 (TP 1, 4-6)<br />
bzw. im Referenz- und Betriebszustand 2017 (TP 2)<br />
Anhang 2: Situationspläne Altlasten<br />
2.<strong>1.</strong> Situationsplan TP1 Süd<br />
2.2. Situationsplan TP1 Nord<br />
2.3. Situationsplan TP4 West<br />
2.4. Situationsplan TP4 Ost<br />
2.5. Situationsplan TP6 gesamt<br />
Anhang 3: Umweltkonfliktplan<br />
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