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Umweltverträglichkeitsbericht UVB 1. Stufe - Tram Region Bern

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<strong>Umweltverträglichkeitsbericht</strong> <strong>UVB</strong><br />

<strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong><br />

Datum 25. Juli 2011


PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />

Impressum<br />

PRONA AG<br />

Collègegasse 9<br />

CH – 2500 Biel / Bienne<br />

Projektleitung:<br />

Christian Stampfli, dipl. Bauingenieur FH/STV<br />

Sachbearbeitung:<br />

Gabriel Gerber, dipl. Umweltingenieur FH<br />

Peter Steiger, dipl. Ing. Landschaftsarchitekt TUH<br />

Simon Bohnenblust, dipl. Umweltnaturwissenschafter ETHZ<br />

Michael Dicht, dipl. Biologe UNIBE<br />

Änderungsnachweis<br />

Version Datum Bezeichnung der Änderungen Verteiler<br />

1 16.1<strong>1.</strong>10 Vorläufiger Zwischenbericht GPL<br />

2 26.0<strong>1.</strong>11 <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> (ohne Teil Lärm) GPL<br />

3 3<strong>1.</strong>03.11 <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> GPL<br />

4 25.07.11 Anpassungen <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> Planungsgemeinschaft TRB<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>1.</strong> Einleitung 1<br />

2. Verfahren 2<br />

2.1 Massgebliches Verfahren 2<br />

2.2 Erforderliche Spezialbewilligungen 2<br />

3. Standort und Umgebung 4<br />

3.1 Untersuchungsperimeter 4<br />

3.2 Nutzungszonen 5<br />

4. Vorhaben 6<br />

4.1 Beschreibung des Vorhabens 6<br />

4.2 Übereinstimmung mit der Raumplanung 9<br />

4.3 Verkehrsgrundlagen 11<br />

4.4 Rationelle Energienutzung 12<br />

4.5 Beschreibung der Bauphase 12<br />

5. Auswirkung des Vorhabens auf die Umwelt in der Betriebsphase 14<br />

5.1 Luftreinhaltung und Klima 14<br />

5.2 Lärm 15<br />

5.3 Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall 26<br />

5.4 Nichtionisierende Strahlung (NIS) 29<br />

5.5 Gewässer 30<br />

5.6 Boden 32<br />

5.7 Altlasten und belastete Standorte 37<br />

5.8 Abfälle, umweltgefährdende Stoffe 38<br />

5.9 Umweltgefährdende Organismen 39<br />

5.10 Störfallvorsorge / Katastrophenschutz 39<br />

5.11 Wald 39<br />

5.12 Flora, Fauna, Lebensräume 44<br />

5.13 Landschaft und Ortsbild 52<br />

5.14 Kulturdenkmäler, archäologische Stätten 58<br />

5.15 Umweltrelevanzmatrix 66<br />

6. Zusammenfassung Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> 67<br />

7. Anhänge 70<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Projektorganisation 6<br />

Abbildung 2: Zeitplan für das Projekt 1<br />

Abbildung 3: Aufteilung in die verschiedenen Teilprojekte 4<br />

Abbildung 4: Generalisierte Bauzonen und schützenswerte Ortsbilder 5<br />

Abbildung 5: Teilprojekte und Trasseetypen 6<br />

Abbildung 6: Schema Mischverkehr 7<br />

Abbildung 8: Schema Eigentrassee 8<br />

Abbildung 9: Schema Eigentrassee 8<br />

Abbildung 10: Naturgefahrenkarte Köniz 10<br />

Abbildung 11: Zonierungskarte der Schweiz gem. Erdbebenbaunorm SIA 261 10<br />

Abbildung 12: Lärmbelastung durch den Strassenverkehr in der Umgebung von <strong>Bern</strong> 11<br />

Abbildung 13: Luftbelastung an Standorttypen 14<br />

Abbildung 14: Bebauungsdichte 27<br />

Abbildung 15: Gewässerschutzkarte 30<br />

Abbildung 16: Wasserläufe im Projektperimeter 31<br />

Abbildung 17: Beispiel von zwei Grünflächen in Wabern und Schliern 32<br />

Abbildung 18: Ist-Zustand der geplanten Wendeschlaufe in Schliern und die geplante<br />

Verbreiterung der Muhlernstrasse 32<br />

Abbildung 19: Ist-Zustand der geplanten Wendeschlaufe bei der Sandwürfi Haltestelle<br />

in Köniz und geplantes <strong>Tram</strong>trassee im TP4 in Ostermundigen 33<br />

Abbildung 20: Ist-Zustand des geplanten <strong>Tram</strong>trassees im TP5 vor dem Tunnel im<br />

Rütibergund geplante Wendeschlaufe im TP6 in Wabern 33<br />

Abbildung 21: Wendeschlaufe in Schliern 34<br />

Abbildung 22: Bodenflächen im Bereich Wendeschlaufe Sandwürfi und Verbreiterung<br />

Muhlernstrasse. 34<br />

Abbildung 23: Bodennutzung des neuen Trassees im Bereich Sportplatz 35<br />

Abbildung 24: Bodennutzung der Linienführung im TP5 35<br />

Abbildung 25: Bodenverbrauch bei der Wendeschlaufe in Kleinwabern 36<br />

Abbildung 26: TRB Linienführung mit 3 Waldflächen im Nahbereich des geplanten<br />

<strong>Tram</strong>trassees 39<br />

Abbildung 27: Waldrand Steihölzli, Ansicht von der Schwarzenburgstrasse 40<br />

Abbildung 28: Waldrand Schosshaldenfriedhof, Ansicht von der Ostermundigenstrasse 40<br />

Abbildung 29: Waldrand Rüti, Ansicht von der Rütistrasse 40<br />

Abbildung 30: Geplante Rodungsfläche im Schosshaldenfriedhof Wald 42<br />

Abbildung 31: Durch provisorische Rodung betroffene Fläche 43<br />

Abbildung 32: Beispiel eines neu gepflanzten Einzelbaums in Schliern und einer<br />

Baumallee in <strong>Bern</strong> 45<br />

Abbildung 33: Beispiel von zwei Hecken in Schliern (TP1) mit einer guten strukturellen<br />

Diversität 45<br />

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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />

Abbildung 35: Muhlerstrasse mit den Böschung der ein Halbtrockenstandort beinhaltet. 46<br />

Abbildung 36: Vegetationsstruktur in Trögen im Bereich des Eigerplatzes 48<br />

Abbildung 37: Denkmäler von lokaler Bedeutung (Schutzzonenplan von Köniz) 59<br />

Abbildung 38: Gebäude von nationaler Bedeutung im Abschnitt Ende TP1, TP2 und<br />

Anfang TP3 60<br />

Abbildung 39: Gebäude von nationaler Bedeutung im Abschnitt Ende TP3, Anfang TP4 61<br />

Abbildung 40: Gebäude von nationaler Bedeutung im Abschnitt TP4,<br />

Schosshaldenfriedhof 61<br />

Abbildung 41: Geschützte Bauobjekte der Gemeinde Ostermundigen 62<br />

Abbildung 42: Historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) im Projektperimeter TP4 63<br />

Abbildung 43: Denkmäler von lokaler Bedeutung (Schutzzonenplan von Köniz) 64<br />

Abbildung 44: Archäologisches Schutzgebiet in Kleinwabern 64<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Genehmigungsverfahren ............................................................................. 2<br />

Tabelle 2: Trasseetypen ............................................................................................... 7<br />

Tabelle 3: Mögliche Auswirkungen in der Bauphase.................................................. 13<br />

Tabelle 4: Fahrleistungen Gas- und Dieselbusse....................................................... 14<br />

Tabelle 5: Schadstoffemissionen von Diesel- und Gasbussen................................... 15<br />

Tabelle 6: Lr,e Schalldruckpegel in 1 m Abstand ....................................................... 17<br />

Tabelle 7: Belastungsgrenzwerte (BGW), Lr in dB(A) ................................................ 19<br />

Tabelle 8: Lärmbeurteilung TP1 ................................................................................. 22<br />

Tabelle 9: Lärmbeurteilung TP2 ................................................................................. 23<br />

Tabelle 10: Belastete Standorte ................................................................................... 37<br />

Tabelle 11: Umweltrelevanzmatrix................................................................................ 66<br />

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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />

Übersicht und Einführung<br />

Der vorliegende <strong>Umweltverträglichkeitsbericht</strong> betrifft alle Teilprojekte für die Projektphasen<br />

Vorstudie (SIA 21) und Vorprojekt (SIA 31).<br />

Abbildung 1 zeigt, wie sich der Bericht in die anderen Dokumentationen einordnet. Für die<br />

übergeordneten Informationen zum Projekt sei auf den zusammenfassenden Schlussbericht<br />

verwiesen.<br />

Kopfdossier (Ersteller: GPL)<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Projektverständnis<br />

und -Anforderungen<br />

Teilprojekte (Ersteller: Planer)<br />

Dossier TP4<br />

(B +S AG)<br />

- Vorstudien<br />

- Technischer Bericht<br />

- Pläne<br />

Zusammenfassender<br />

Schlussbericht<br />

Dossier TP2<br />

(B+S/Hager/Guliani)<br />

- Vorstudien<br />

- Technischer Bericht<br />

- Pläne<br />

Dossier TP5<br />

(IG AKB)<br />

- Vorstudien<br />

- Technischer Bericht<br />

- Pläne<br />

Querschnittsthemen (Ersteller: Diverse)<br />

<strong>UVB</strong><br />

(Prona AG)<br />

- Zwischenbericht<br />

Kunst (Gruppe KiöR)<br />

- Vorgehenskonzept<br />

- Inventar KiöR<br />

Energieversorgung<br />

(Enotrac)<br />

- Bericht<br />

Gestaltung<br />

(Hans-Peter Liechti)<br />

- Grundlagenbericht<br />

Dossier TP3<br />

- Synthesebericht<br />

Innenstadt (RK BM)<br />

Dossier TP6<br />

(IG RGS)<br />

- Vorstudien<br />

- Technischer Bericht<br />

- Pläne<br />

Grundlagenberichte/ergänzende Studien (Ersteller: Diverse)<br />

öV-Studien<br />

(RK BM)<br />

- Mitwirkungsberichte<br />

Variantenstudie Rüti<br />

(TBF + Partner AG)<br />

- Expertenbericht<br />

Abbildung 1: Projektorganisation<br />

Kostenschätzung<br />

Verkehrsmanagement<br />

(RK & P AG)<br />

- Grundlagenbericht<br />

Inputs Partizipation<br />

(GPL und andere)<br />

- Bericht<br />

Machbarkeitsstudie<br />

TP 6 (IG RGS)<br />

- Bericht<br />

Erschliessung<br />

Galgenfeld (B+S AG)<br />

- Studie<br />

Übersichtsplan<br />

Fahrleitungen<br />

(PKAG, Furrer + Frey)<br />

- Berichte Lose A, B, C<br />

Vermessung<br />

(bbp ag)<br />

- technischer Bericht<br />

Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

(Ecoplan)<br />

- Bericht<br />

Planungsstudie<br />

TP 5 (INGE AKB)<br />

- Bericht<br />

Brühlplatz<br />

(??)<br />

- Gestaltungs- und<br />

Potenzialstudie<br />

Bericht der<br />

Projektleitung<br />

(übergeordnete<br />

Fragen + Festlegungen)<br />

- Verkehr (z.B. Modelle)<br />

- Kostenteilergrundsätze<br />

- Terminplan (inkl. Bau)<br />

- Projektmanagement<br />

- Empfehlungen<br />

Angebotskonzept öV<br />

(RK BM, BEM, AöV)<br />

- Bericht<br />

Bahntechnik<br />

(BENRMOBIL)<br />

- Bericht<br />

Liebefeld<br />

(AG, FF ecoptima)<br />

- Gestaltungs- und<br />

Potenzialstudie<br />

BHF Ostermundigen<br />

(??)<br />

- Studie??<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />

Zusammenfassung<br />

Das heutige Verkehrssystem in der <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> stösst jetzt an seine Kapazitätsgrenzen.<br />

Unter Betrachtung der prognostizierten Zunahme von Bevölkerung und Verkehr wird dies in<br />

Zukunft noch stärker der Fall sein. Die erweiterte Anbindung der Agglomeration <strong>Bern</strong> an den<br />

öffentlichen Verkehr mit dem Projekt <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> (TRB) hat das Ziel, das Verkehrssystem<br />

zu optimieren, um den zukünftigen Verkehr besser bewältigen zu können. Die Streckenführung<br />

des Projektes <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> (TRB) ist weitgehend auf der bestehenden<br />

Strecke der Buslinie 10 vorgesehen. Im Rahmen von TRB wird auch die <strong>Tram</strong>linie 9 entlang<br />

der Seftigenstrasse bis zur zukünftigen S-Bahnhaltestelle Kleinwabern (BLS) verlängert. Der<br />

Zeitplan sieht die Aufnahme der Bauarbeiten für das Jahr 2014 vor. Nach einer Bauzeit von<br />

3 bis 4 Jahren ist die Inbetriebnahme für das Jahr 2017 geplant.<br />

Das vorliegende Eisenbahnbauprojekt geht von einem Kostenrahmen von 390 Mio. Franken<br />

aus und ist dadurch gemäss Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV),<br />

Anhang 1, UVP-pflichtig.<br />

Die Relevanz des Projektes für die zu untersuchenden Umweltbereiche lässt sich in drei Kategorien<br />

einteilen:<br />

<strong>1.</strong> Nicht relevante Auswirkungen<br />

Auf der Basis des Vorprojektes lässt sich kein Umweltbereich definitiv beurteilen und somit<br />

als abgeschlossen betrachten. Insbesondere die Auswirkungen der Bauphase sind noch<br />

nicht bekannt.<br />

2. Potentiell relevante Auswirkungen<br />

In den drei Umweltbereichen Luft, Katastrophenschutz und Abfälle sind nur in der Bauphase<br />

Auswirkungen zu möglich.<br />

Es gehen keine relevanten Auswirkungen der nichtionisierenden Strahlung (NIS) von den<br />

mit Gleichstrom betriebenen Fahrleitungen aus. Die Beurteilung der notwendigen Nebeneinrichtungen<br />

(Gleichrichterstationen) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

Für den Umweltbereich Gewässer konnten die Beurteilungen nicht abschliessend durchgeführt<br />

werden. So fehlen derzeit ein Entwässerungskonzept und konkrete Angaben zu Auswirkungen<br />

auf eingedolte Bäche. Einzelne lokale Eingriffe in das Grundwasser durch Kunstbauten<br />

können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Diese Abklärungen und Beurteilungen<br />

werden Gegenstand des <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> sein.<br />

Im Projektperimeter liegen einige belastete Standorte, die potentiell von den Bauarbeiten<br />

betroffen sein könnten. In dem <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> sind die durch Bauarbeiten betroffenen Gebiete<br />

genauer zu untersuchen und allfällige Massnahmen zu definieren.<br />

Die Problematik des Umgangs mit Neophyten stellt sich durch die vorgesehen Arbeiten im<br />

Bereich Boden während der Bauphase. In der Betriebsphase werden durch Unterhalts- und<br />

Pflegekonzepte die Ruderalflächen mit spontaner Sukzession und rekultivierte Flächen von<br />

Neophyten freigehalten.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />

Die bisherigen Abklärungen haben aufgezeigt, dass es im Fachbereich Kulturgüterschutz<br />

und Archäologie Auswirkungen auf entsprechende Objekte geben kann. Die wesentlichen<br />

sensiblen Bereiche konnten identifiziert werden, so dass die Arbeiten in der nächsten Projektphase<br />

gezielt weitergeführt werden können.<br />

3. Relevante Auswirkungen<br />

Der Einsatz des <strong>Tram</strong>s anstelle von Bussen auf der Linie 10 bewirkt generell eine Abnahme<br />

der Lärmemissionen. Mit einer wahrnehmbaren Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB<br />

muss nur bei einzelnen Strassenabschnitten resp. bei vereinzelten Gebäuden gerechnet<br />

werden. Die Liegenschaften, für welche aufgrund des <strong>Tram</strong>projektes mit einer wahrnehmbaren<br />

Lärmzunahme zu rechnen ist, konnten identifiziert werden. Entsprechende Lärm- und<br />

Schallschutzmassnahmen zur Reduktion der Lärmzunahmen bei den betroffenen Liegenschaften<br />

werden geprüft. Die Kosten der erforderlichen Lärm- und Schallschutzmassnahmen<br />

werden nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt.<br />

Der <strong>Tram</strong>betrieb durch dicht besiedeltes Gebiet führt in der Regel zu Konflikten im Bereich<br />

Erschütterungen / Körperschall. Im Rahmen der UVP 2. <strong>Stufe</strong> ist eine umfassende Immissionsprognose<br />

der Erschütterungen und des abgestrahlten Körperschalls mit einem Prognoseverfahren<br />

durchzuführen. Dadurch können die weiteren baulichen Massnahmen geplant<br />

und eine Beurteilung vorgenommen werden.<br />

Obwohl der grösste Teil der Linienführung auf bestehenden Strassen geplant ist, sind insgesamt<br />

ca. 30‘000 m 2 unversiegelte Bodenfläche vom Projekt TRB betroffen. Der grösste Teil<br />

dieser Fläche wird bereits beim Bau benötigt. Die zu rekultivierenden und schlussendlich unversiegelten<br />

Bodenflächen werden den gesamten Bodenverbrauch etwas vermindern.<br />

Insgesamt sind Rodungen von Wald auf einer Fläche von rund 550 m 2 notwendig. Die Ersatzmassnahmen<br />

sind vor Ort geplant.<br />

Die Auswirkungen im Fachbereich Flora, Fauna und Lebensräume sind auf die Gestaltung<br />

des neuen Strassenraumes und der baulichen Eingriffe zurückzuführen. Insbesondere beansprucht<br />

das <strong>Tram</strong> mehr Strassenraum aufgrund der baulichen und sicherheitstechnischen<br />

Randbedingungen. Dadurch wir der Ersatz einer gewissen Anzahl an Bäumen notwendig. Im<br />

Rahmen des <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> ist eine Detailkartierung der kleinräumigen Naturwerte sowie ein<br />

Inventar der Bäume entlang der <strong>Tram</strong>linie zu erstellen, damit die Auswirkungen quantifiziert<br />

und die entsprechende Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen definiert werden können.<br />

Landschaft und Ortsbild sind aufgrund der Auswirkungen auf Alleen und Einzelbäume sowie<br />

der Eingriff in die Obstgärten betroffen. Auf der <strong>Stufe</strong> Vorprojekt sind in den meisten Fällen<br />

noch keine abschliessenden Darstellungen möglich. In dem <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> werden die<br />

noch zu erstellenden Landschaftsgestaltungskonzepte beurteilt.<br />

Die Abklärungen auf der <strong>Stufe</strong> <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> haben in keinem Umweltbereich unlösbare<br />

Probleme ergeben. Die weiteren notwendigen Arbeiten sind erkannt und in dem Pflichtenheft<br />

für den <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> zusammengefasst. Eine Übersicht der Beurteilung findet sich der Relevanzmatrix<br />

in Kap. 5.15. Eine Übersicht der Auswirkungen ist in dem Umweltkonfliktplan im<br />

Anhang 3 gegeben.<br />

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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />

Grundlagen<br />

Gesetze, Verordnungen<br />

[1] Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz,<br />

USG)<br />

[2] Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPV)<br />

[3] Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG)<br />

[4] Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985, SR 814.318.142.1<br />

[5] Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender<br />

Strahlung (NISV), SR 814.710<br />

[6] Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV), SR 814.201<br />

[7] Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (GSchG),<br />

SR 814.20<br />

[8] Verordnung vom <strong>1.</strong> Juli 1998 über die Belastungen des Bodens (VBBo), SR<br />

814.12<br />

[9] Verordnung vom 27. Februar 1991 (Stand am <strong>1.</strong> Juli 2008) über den Schutz vor<br />

Störfällen (Störfallverordnung, StFV), SR 814.012<br />

[10] Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten<br />

(Altlasten-Verordnung, AltlV), SR 814.680<br />

[11] Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 (Stand am 06.04.2004) über den Wald<br />

(WaG), SR 92<strong>1.</strong>0<br />

[12] Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (Waldverordnung, WaV),<br />

SR 92<strong>1.</strong>01<br />

[13] Bundesgesetz vom <strong>1.</strong> Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG), SR<br />

451<br />

[14] Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHV), SR<br />

45<strong>1.</strong>1<br />

[15] Verordnung vom 9. September 1981 über das Bundesinventar des schützenswerten<br />

Ortsbilder der Schweiz (VISOS), RS 45<strong>1.</strong>12<br />

[16] Kantonales Gesetz vom 8. September 1999 über die Denkmalpflege (DPG)<br />

[17] Kantonale Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Denkmalpflege (DPV)<br />

[18] Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender<br />

Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0<br />

[19] Kantonales Naturschutzgesetz (NSCHG) vom 15. September 1992<br />

[20] Kantonale Naturschutzverordnung (NSchV) vom 10. November 1993<br />

[21] Technische Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (TVA), SR<br />

814.600<br />

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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />

Fachliche und projektspezifische Grundlagen<br />

[22] BAFU, 2009, UVP-Handbuch, Richtlinie des Bundes für die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

[23] grEIE, 2004, Empfehlungen zum Inhalt von <strong>Umweltverträglichkeitsbericht</strong>en<br />

(<strong>UVB</strong>)<br />

[24] ASTRA, Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz vom<br />

14. April 2010<br />

[25] ISOS, 1995, Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, Bundesamt<br />

für Kultur<br />

[26] Stadt Köniz, Geoportal, Nutzungsplan, Schutzplan Naturobjekte, Schutzplan Bauten<br />

und Schutzplan Schutzgebiete<br />

[27] Stadt <strong>Bern</strong>, Bauordnung der Stadt <strong>Bern</strong> (BO) vom 24. September 2006 (Stand:<br />

23. November 2009)<br />

[28] Stadt Ostermundigen, 1993, Schutzzonenplan<br />

[29] Stadt Ostermundigen, 1993, Baureglement<br />

[30] INGE IMAD 2, Technischer Bericht Vorprojekt, Teilprojekt TP1 Köniz, Stand<br />

29.10.10<br />

[31] B+S/Hager/Guliani, Technischer Bericht Vorprojekt, Teilprojekt TP2 Eigerplatz,<br />

Stand 3<strong>1.</strong>08.10<br />

[32] B+S AG, Technischer Bericht Vorprojekt, Teilprojekt TP4 Ostermundigen, Stand<br />

12.10.10<br />

[33] INGE AKB, Technischer Bericht Vorprojekt, Teilprojekt TP5 Ostermundigen,<br />

Stand 28.10.10<br />

[34] IG RGS, Technischer Bericht Vorprojekt, Teilprojekt TP6 , Stand 30.07.10<br />

[35] BUWAL, 2004, Luftschadstoff-Emissionen des Strassenverkehrs 1980-2030<br />

[36] BUWAL, 2005, Elektrosmog in der Umwelt<br />

[37] BERNMOBIL, Informationen über Busemissionen, 2<strong>1.</strong> September 2010<br />

[38] BERNMOBIL, provisorische Fahrpläne der geplanten BERNMOBIL-Linien 6, 7<br />

und 8 gemäss <strong>Tram</strong> <strong>Bern</strong> West (Betrieb ab 12.12.2010), 18. Oktober 2010<br />

[39] BERNMOBIL, Angaben über die Buslinie 10 und provisorische Fahrpläne den<br />

geplante <strong>Tram</strong>linie 10 und Buslinie 3 gemäss <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> (Betrieb ab<br />

2018), 29. August 2010<br />

[40] BERNMOBIL, Angaben über die geplante Geschwindigkeit von <strong>Tram</strong>linie 10 und<br />

die Standorte der Schmieranlagen, 23. August 2010<br />

[41] Fahrpläne und Liniennetz der BERNMOBIL-Linien in Betrieb (gültig bis<br />

1<strong>1.</strong>12.2010), www.BERNMOBIL.ch<br />

[42] Prona AG, UVP Thema Lärm: Verkehrszahlen, Methodik und Vorgehen der Verkehrszahlen-Erstellung,<br />

09.1<strong>1.</strong>10<br />

[43] Prona AG, Aktennotiz Besprechung über das Thema Rodungen im TP5 – Rütiberg,<br />

2<strong>1.</strong>10.10<br />

[44] Richtplan des Kantons <strong>Bern</strong>, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons<br />

<strong>Bern</strong><br />

[45] Gesamtmobilitätsstrategie, Regierungsrat des Kantons <strong>Bern</strong>, August 2008<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE<br />

Besprechungen / Korrespondenz<br />

[46] Herr B. Furrer, Amt für Kultur - Denkmalpflege Kanton <strong>Bern</strong>, 02.1<strong>1.</strong>10<br />

[47] Frau W. Hoyer, Amt für Kultur, Archäologischer Dienst des Kantons <strong>Bern</strong>,<br />

3.1<strong>1.</strong>10<br />

[48] Frau K. Bieri, <strong>Bern</strong>ische Informationsstelle für Fledermausschutz (BIF), 4.1<strong>1.</strong>10<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 1<br />

<strong>1.</strong> Einleitung<br />

Gesuchsteller<br />

Das Vorhaben <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> wird als gemeinsames Projekt unter der Leitung der Bau-,<br />

Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons <strong>Bern</strong> (BVE) zusammen mit den beteiligten Gemeinden,<br />

mit BERNMOBIL und mit der <strong>Region</strong>alen Verkehrskonferenz <strong>Bern</strong>-Mittelland (RVK<br />

4) vorangetrieben.<br />

Untersuchungszeiträume<br />

Für die Erarbeitung des <strong>Umweltverträglichkeitsbericht</strong>es wird von den drei folgenden relevanten<br />

Systemzuständen ausgegangen:<br />

� Ist-Zustand (Z0): 2010 (Situation mit Buslinie 10)<br />

� Ausgangzustand (Zt): 2017 (Situation mit Buslinie 10)<br />

� Betriebsphase (Zt+): 2017 (Situation mit <strong>Tram</strong>linie 10 und Verlängerung Linie 9)<br />

Terminplan<br />

Der Zeitplan für das Projekt<br />

(siehe Abbildung 2)<br />

sieht die Aufnahme der<br />

Bauarbeiten für das Jahr<br />

2014 vor. Es wird mit einer<br />

Bauzeit von 3 bis 4<br />

Jahren gerechnet. Die Inbetriebnahme<br />

ist für das<br />

Jahr 2017 geplant.<br />

UVP-Pflicht des Vorhabens<br />

Abbildung 2: Zeitplan für das Projekt<br />

Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV), Anhang 1, besagt, dass Eisenbahnanlagen<br />

mit Kostenvoranschlag von mehr als 40 Mio. CHF Rohbausubstanz UVPpflichtig<br />

sind. Die Kostenschätzung Stand Vorprojekt für das <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> im engeren<br />

Sinn beträgt CHF 395 Mio. +/- 20 % exkl. MwSt. (Bericht der Gesamtprojektleitung, Vorprojekt<br />

<strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong>, TBF+Partner AG, 28.2.2011). Das Projekt ist somit UVP-pflichtig.<br />

Weitere Dokumente<br />

Die folgenden Dokumente sind dem <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> angehängt und sind Bestandteil der Akten:<br />

� Prona AG, UVP Thema Lärm: Verkehrszahlen, Methodik und Vorgehen der Verkehrszahlen-Erstellung,<br />

03.03.2011 (Anhang <strong>1.</strong>1).<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 2<br />

2. Verfahren<br />

2.1 Massgebliches Verfahren<br />

Neue Eisenbahnlinien konzessionierter Bahnunternehmungen durchlaufen ein zweistufiges<br />

Bewilligungsverfahren welches aus dem Konzessions- und dem Plangenehmigungsverfahren<br />

besteht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird diesen Verfahren angehängt. Die UVP<br />

wird dadurch in einem 2-stufigen Verfahren durchgeführt. Der Ablauf und die Zuständigkeiten<br />

sind in der untenstehenden Tabelle aufgeführt (Auszug aus dem Anhang der Verordnung<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Anhang UVPV, Anhang Anlagetyp 12.1).<br />

Tabelle 1: Genehmigungsverfahren<br />

Nr. Anlagetyp UVP<br />

12.1<br />

Neue EisenbahnlinienkonzessionierterBahnunternehmungen<br />

Behörde, die die Abklärung<br />

der Umweltauswirkungen<br />

leitet<br />

Entscheid-<br />

behörde<br />

<strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> BAV Bundesrat<br />

2. <strong>Stufe</strong> BAV<br />

BAV; Eisenbahngrossprojekte:<br />

UVEK<br />

Massgebliches<br />

Verfahren<br />

Konzessionsverfahren <br />

Plangenehmigungsverfahren<br />

In der ersten <strong>Stufe</strong> sieht das massgebliche Verfahren (Konzessionsverfahren) eine Erteilung<br />

der Konzession durch den Bundesrat vor (Art. 5 des BG vom 20. Dez. 1957 über die Eisenbahnen).<br />

In diesem Verfahren wird die UVP <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> durchgeführt.<br />

In der zweiten <strong>Stufe</strong> ist das massgebliche Verfahren das Plangenehmigungsverfahren gem.<br />

Art. 18 des BG vom 20. Dez. 1957 über die Eisenbahnen. Entscheidbehörde ist das Bundesamt<br />

für Verkehr (BAV), respektive bei Eisenbahngrossprojekten das Eidgenössische Departement<br />

für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). In diesem Verfahren<br />

wird die UVP 2. <strong>Stufe</strong> durchgeführt.<br />

Die Behörde, welche die Abklärungen der Umweltauswirkungen in den beiden <strong>Stufe</strong>n leitet,<br />

ist das Bundesamt für Verkehr.<br />

Der Bundesrat hat sich bereits vorgängig geäussert. In seiner Botschaft von Ende 2008 sieht<br />

er vor, die Realisierung der <strong>Tram</strong>vorhaben in erster Priorität mit Mitteln aus dem Infrastrukturfonds<br />

zu unterstützen. Um davon profitieren zu können, muss der Bau spätestens 2014 in<br />

Angriff genommen werden.<br />

2.2 Erforderliche Spezialbewilligungen<br />

Der Betrieb einer neuen Bahnlinie benötigt eine Konzession gemäss dem BG vom<br />

20.12.1957 über die Eisenbahnen.<br />

Für den Neubau der Strecke sowie notwendiger Nebenanlagen sind wahrscheinlich Rodungen<br />

notwendig. Das genaue Ausmass ist im momentanen Projektstand noch nicht endgültig<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 3<br />

definiert, beträgt jedoch ungefähr 500m 2 . Für die notwendigen Rodungen ist eine Rodungsbewilligung<br />

gemäss dem Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 einzuholen.<br />

Für den Betrieb der notwendigen elektrischen Nebenanlagen ist nachzuweisen, dass die geforderten<br />

Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung (NIS) eingehalten werden. Die erforderlichen<br />

Angaben sind in der Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender<br />

Strahlung (NISV) definiert.<br />

Eventuell ist eine Bewilligung für technische Eingriffe in Gewässer nach dem Bundesgesetz<br />

vom 2<strong>1.</strong> Juni 1991 über die Fischerei notwendig. Im momentanen Projektstand ist noch nicht<br />

klar, ob bei den Bauarbeiten im Bereich der Fliessgewässer die eingedolten Gewässer betroffen<br />

sind. Diese Abklärungen sind im weiteren Verlauf des Projektes durchzuführen.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 4<br />

3. Standort und Umgebung<br />

Die Agglomeration <strong>Bern</strong> ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor und Wohnstandort des Kantons.<br />

Sie soll und wird in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen. Die Entwicklung soll vermehrt auf<br />

die gut durch öffentlichen Verkehr erschlossenen Gebiete konzentriert werden. Wie in anderen<br />

<strong>Region</strong>en auch, entkoppelte sich dabei in der <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> der Flächenverbrauch von der<br />

Bevölkerungsentwicklung. Gründe für den zunehmenden Flächenverbrauch pro Kopf liegen<br />

im Trend zum Wohnen im Grünen und in flächenintensiven Einfamilienhaussiedlungen. Bis<br />

im Jahr 2030 wird die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner um sechs Prozent und die<br />

Zahl der Beschäftigten um neun Prozent zunehmen. Dies führt zu einer Zunahmen des<br />

Strassenverkehrs. Gemäss Prognosen ist mit einer Zunahme von 26% beim Strassenverkehr<br />

und 56% beim öffentlichen Verkehr zu rechnen 1 .<br />

3.1 Untersuchungsperimeter<br />

Die umweltrelevanten Aspekte werden in einem Perimeter erarbeitet, der durch das projektierte<br />

<strong>Tram</strong>trassee und die Haltestellen begrenzt ist. Bereits bestehende und ebenfalls beanspruchte<br />

Nebengebäude, wie z.B. Depots für die <strong>Tram</strong>s, sind nicht Teil dieses Berichtes. Eine<br />

Ausweitung des Untersuchungsperimeters wird nur im Bereich Lärmschutz geprüft. Die<br />

Aufteilung in die verschiedenen Teilprojekte (TP1 bis TP 6) ist in der Abbildung 3 ersichtlich.<br />

Abbildung 3: Aufteilung in die verschiedenen Teilprojekte<br />

1 Quelle: Gesamtverkehrsmodell Kanton <strong>Bern</strong><br />

Quelle: http://www.tramregionbern.ch<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 5<br />

3.2 Nutzungszonen<br />

Das <strong>Tram</strong>projekt verläuft über drei Gemeindegebiete durch mehrheitlich besiedeltes Gebiet.<br />

Die generalisierten Bauzonen der betroffenen Strecken sind in der Abbildung 4 (Quelle:<br />

Richtplan-Informationssystem des Kantons <strong>Bern</strong>, Amt für Gemeinden und Raumordnung,<br />

JGK). Aufgrund der längeren Strecken sind Gebiete mit verschiedensten Nutzungszonen betroffen<br />

(Wohnen, gemischte Nutzung, Arbeiten, öffentliche Nutzung sowie übrige Zonen).<br />

Besonders zu erwähnen sind die schützenswerten Ortsbilder gemäss ISOS-Inventar der<br />

Gemeinden Köniz (regionale Bedeutung), <strong>Bern</strong> (nationale Bedeutung und UNESCO-<br />

Weltkulturerbe) und Wabern (lokale Bedeutung). Auf die Bedeutung der Ortsbilder wird im<br />

Kapitel 5.14 eingegangen.<br />

Abbildung 4: Generalisierte Bauzonen und schützenswerte Ortsbilder<br />

Legende<br />

Bauzonen generalisiert<br />

Wohnen<br />

Gemischte Nutzung<br />

Arbeiten<br />

Öffentliche Nutzung<br />

Übrige Zonen<br />

Fruchtfolgefläche<br />

ISOS schützenswerte Ortsbilder<br />

National<br />

<strong>Region</strong>al<br />

Lokal<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 6<br />

4. Vorhaben<br />

4.1 Beschreibung des Vorhabens<br />

Das Projekt <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> (TRB) umfasst einerseits die neue <strong>Tram</strong>linie Köniz – <strong>Bern</strong> –<br />

Ostermundigen (Ersatz der heutigen Buslinie 10) und andererseits die Verlängerung der<br />

<strong>Tram</strong>linie 9 in Wabern. Das <strong>Tram</strong> soll weitgehend auf der bestehenden Strecke der Buslinie<br />

10 verkehren. Diese führt von Köniz Schliern über das Liebefeld zum Eigerplatz und von dort<br />

über den Hirschengraben zum Bahnhof. In Richtung Ostermundigen verläuft sie durch die<br />

Innenstadt und zweigt beim Zytglogge zum Viktoriaplatz ab, wo sie rechts Richtung Schönburg<br />

abbiegt. Beim Rosengarten biegt sie in die Ostermundigenstrasse ein und führt bis zur<br />

Endstation Ostermundigen Rüti. Die <strong>Tram</strong>linie 9 soll entlang der Seftigenstrasse bis zur zukünftigen<br />

S-Bahnhaltestelle Kleinwabern (BLS) verlängert werden.<br />

In der Abbildung 5 sind die einzelnen Teilprojekte und die Abschnitte der verschiedenen<br />

Trasseetypen dargestellt:<br />

TP1: Schliern - Eigerplatz<br />

TP3: <strong>Bern</strong>er Innen-<br />

TP2: Eigerplatz<br />

Legende<br />

Abbildung 5: Teilprojekte und Trasseetypen<br />

TP4: Viktoriaplatz - Rüti-<br />

TP6: Wa-<br />

TP5: Rü-<br />

TRB Linienführung, Mischverkehr<br />

TRB Linienführung, Eigentrassee<br />

TRB Linienführung, Eigentrassee und Mischverkehr<br />

TRB Linienführung, schon bestehend<br />

Wechsel des Trasseetyps<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 7<br />

In der folgenden Tabelle sind die verschiedenen Trasseetypen aufgelistet:<br />

Tabelle 2: Trasseetypen<br />

Teilprojekt Gemeinde Strassenabschnitt Trasseetyp<br />

TP1 Köniz Schliern - Eichmatt Mischverkehr / neu<br />

TP1 Köniz Eichmatt - Schlossbereich Mittiges Eigentrassee / neu<br />

TP1 Köniz Schlossbereich –Brühlplatz Mischverkehr / neu<br />

TP1 Köniz Brühlplatz –Liebefeld Park Mittiges Eigentrassee / neu<br />

TP1 Köniz - <strong>Bern</strong> Liebefeld Park – Eigerplatz Mischverkehr / neu<br />

TP2 <strong>Bern</strong> Eigerplatz Eigentrassee / neu<br />

TP3 <strong>Bern</strong> Eigerplatz - Viktoriaplatz<br />

Eigentrassee und Mischverkehr<br />

/ bestehend<br />

TP4 <strong>Bern</strong> Viktoriaplatz-Rosengarten Mischverkehr / neu<br />

TP4 <strong>Bern</strong><br />

Rosengarten<br />

friedhof<br />

- Schosshalden-<br />

Eigentrassee und Mischverkehr<br />

/ neu<br />

TP4 <strong>Bern</strong> Schosshaldenfriedhof - Waldeck Eigentrassee / neu<br />

TP4 Ostermundigen Waldeck - Rütiweg Mischverkehr / neu<br />

TP5 Ostermundigen Oberfeld – Rüti - Wendeschlaufe 80% Eigentrassee / neu<br />

TP6 Wabern Wabern Mischverkehr / neu<br />

TP6 Wabern Kleinwabern Mischverkehr und Eigentrassee<br />

/ neu<br />

TP6 Wabern Wendeschlaufe Eigentrassee / neu<br />

Die folgenden Querschnitte stellen die verschiedenen Trasseetypen dar (Quelle: B+S AG,<br />

Querprofil <strong>Tram</strong>achse, Stand 30.07.10):<br />

Mischverkehr<br />

Abbildung 6: Schema Mischverkehr<br />

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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 8<br />

Mischverkehr und Eigentrassee<br />

Abbildung 7: Schema Mischverkehr und Eigentrassee<br />

Eigentrassee<br />

Abbildung 8: Schema Eigentrassee<br />

Mittiges Eigentrassee<br />

Abbildung 9: Schema Eigentrassee<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 9<br />

4.2 Übereinstimmung mit der Raumplanung<br />

Der Richtplan des Kantons <strong>Bern</strong> setzt für die Raumordnung neun Hauptziele. Eines dieser<br />

Hauptziele ist: „Verkehr- und Siedlungspolitik aufeinander abstimmen“. Für die Umsetzung<br />

dieses Zieles sind die folgenden Punkte relevant:<br />

• Siedlungsentwicklung<br />

• Gesamtverkehr<br />

• Privater Verkehr<br />

• Öffentlicher Verkehr<br />

• u.a. Luftverkehr/Güterverkehr<br />

Zur Umsetzung der Verkehrspolitik wurde durch den Regierungsrat des Kantons <strong>Bern</strong> im<br />

August 2008 eine Strategie unter dem Titel „Gesamtmobilität“ veröffentlicht. Darin sind die<br />

wichtigsten Ziele definiert:<br />

• Vermeiden der Verkehrszunahme, insbesondere durch die Abstimmung der Verkehrs-<br />

und der Siedlungsentwicklung.<br />

• Verlagern: Der Anteil von ÖV und Langsamverkehr am Gesamtverkehr muss sich<br />

vergrössern.<br />

• Verträglich abwickeln: Der verbleibende Verkehr ist so schonend wie möglich für<br />

Mensch und Umwelt abzuwickeln.<br />

Die aktuelle Betrachtung beruht auf den beiden Zweckmässigkeitsbeurteilungen ÖV Ostermundigen<br />

und <strong>Bern</strong> Süd aus dem Jahre 2008. Verschiedene Linienführungsvarianten und<br />

Verkehrsmittel wurden ausführlich evaluiert. Im Agglomerationsprogramm <strong>Bern</strong> wird in diesem<br />

Zusammenhang als Massnahme vorgeschlagen, die bereits heute stark belastete Buslinie<br />

10 zwischen Köniz Schliern und Ostermundigen Rüti durch ein <strong>Tram</strong> zu ersetzen und die<br />

<strong>Tram</strong>linie 9 bis nach Kleinwabern zu verlängern. Erwiesenermassen verbindet das <strong>Tram</strong> die<br />

Wohnquartiere und Arbeitsstätten in Ostermundigen und im Süden von <strong>Bern</strong> am besten mit<br />

dem Stadtzentrum. Dieses ist volkswirtschaftlich sinnvoll, bietet mehr Platz und attraktiviert<br />

den öffentlichen Verkehr und ist umweltfreundlicher. An verschiedenen Stellen kann das<br />

<strong>Tram</strong> zudem mit der S-Bahn verknüpft werden. Damit entsteht ein Mehrwert für die ganze<br />

<strong>Region</strong>.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 10<br />

Naturgefahren<br />

Als Grundlage für die Gefahrenbeurteilung und<br />

Abklärung der Naturgefahrensituation dienen<br />

die von den Kantonen erarbeiteten Gefahrenkarten.<br />

Für den Projektperimeter liegen geringe<br />

Gefahrenstufen im Bereich Wasser auf dem<br />

Gemeindegebiet Köniz vor (TP1, siehe<br />

Abbildung 10). Die höchste Gefährdung geht<br />

von der Aare aus. Diese ist jedoch für dieses<br />

Projekt nicht relevant, da die Aare tiefer als das<br />

Niveau der <strong>Tram</strong>linie liegt und mit der Kornhausbrücke<br />

überquert wird. Im weiteren Verlauf<br />

des Projektes sind für einzelne Streckenabschnitte<br />

Abklärungen im Rahmen des Bauprojektes<br />

durchzuführen. Diese betreffen das Gebiet<br />

des Tunnels in Rüti (TP5) und das bereits<br />

vorgängig erwähnte Gebiet in Köniz.<br />

Das Projekt liegt gemäss Norm SIA 261 in<br />

keiner hohen Erdbebengefährdungszone.<br />

Die Abbildung 11 zeigt die unterschiedlichen<br />

Gefährdungsstufen. Es werden vier Zonen<br />

unterschieden – je dunkler die Zonen eingefärbt<br />

sind, desto höher sind die Anforderungen<br />

an Bauelemente und an die Bauweise<br />

(Quelle: Faktendatenblatt Erdbebengefährdung<br />

in der Schweiz, Schweizerischer Erdbebendienst,<br />

2006). Für den Grossraum<br />

<strong>Bern</strong> sind keine speziellen Massnahmen zu<br />

erfüllen.<br />

Abbildung 10: Naturgefahrenkarte Köniz<br />

Abbildung 11: Zonierungskarte der Schweiz gem.<br />

Erdbebenbaunorm SIA 261<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 11<br />

4.3 Verkehrsgrundlagen<br />

Als Grundlage für die Ermittlung der massgebenden Verkehrszahlen wurden folgende Angaben<br />

verwendet:<br />

• Verkehrszahlen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) der Stadt <strong>Bern</strong> und Umgebung<br />

gemäss Gesamtverkehrsmodell (GVM) des Kantons <strong>Bern</strong>.<br />

• Fahrpläne und Liniennetz der BERNMOBIL- und RBS-Linien in Betrieb sowie diverse<br />

provisorische Fahrpläne der nächsten Fahrplanperiode.<br />

Die zur Verfügung stehenden Angaben wurden in einem Bericht „ UVP Thema Lärm: Verkehrszahlen,<br />

Methodik und Vorgehen der Verkehrszahlen Erstellung, Prona AG, [42] (Anhang<br />

1) zusammenfassend dargestellt.<br />

Eine Abschätzung des momentanen Zustandes erlaubt die Lärmdatenbank des BAFU (Datenquelle:<br />

BAFU, SonBase (Lärmdatenbank der Schweiz). Die Lärmbelastung durch den<br />

Strassenverkehr (tagsüber) im erweiterten Projektperimeter ist in der Abbildung 12 dargestellt.<br />

Quelle: http://umweltzustand.admin.ch/<br />

Abbildung 12: Lärmbelastung durch den Strassenverkehr in der Umgebung von <strong>Bern</strong><br />

Die genauen Verkehrsdaten sowie die Auswirkungen der relevanten Systemzustände im<br />

Jahre 2017 werden im Fachbereich Lärm im Kap. 5.2 genauer behandelt.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 12<br />

4.4 Rationelle Energienutzung<br />

Durch die Betriebsumstellung von Bus auf <strong>Tram</strong> lässt sich eine Kapazitätssteigerung erreichen,<br />

welche für eine Umverteilung des privaten auf den öffentlichen Verkehr notwendig ist.<br />

Die Umstellung auf eine elektrische Versorgung ermöglicht es, fossile Brennstoffe einzusparen.<br />

Eine Zusammenstellung der möglichen Einsparungen ist im Kapitel Luftreinhaltung 5.<strong>1.</strong>1<br />

gegeben. Durch die Umstellung von Bus zu <strong>Tram</strong> lässt sich eine Verminderung des CO2-<br />

Ausstosses auf dem Betriebsnetz der BERNMOBIL von gegen 20% erreichen (Quelle:<br />

BERNMOBIL).<br />

Der erwartete Energieverbrauch beträgt pro Jahr, bezogen auf den heutigen Verbrauch mit<br />

den Gas- und Dieselbussen, ~8'000 MWh (Quelle: Auskunft BERNMOBIL 23.1<strong>1.</strong>2010). Trolleybusse<br />

und <strong>Tram</strong>züge von BERNMOBIL fahren seit dem <strong>1.</strong> Januar 2009 mit Strom aus<br />

Wasserkraft (Quelle: Geschäftsbericht 2009 BERNMOBIL).<br />

Die Umstellung von Bus- auf <strong>Tram</strong>betrieb steht somit mit den Zielen des Kantons <strong>Bern</strong>, definiert<br />

im Richtplan des Kantons <strong>Bern</strong> und der Strategie „Gesamtmobilität“, in Einklang. Das<br />

Projekt erfüllt die Forderung nach einer umweltschonenden und energieeffizienten Mobilitätsstrategie.<br />

4.5 Beschreibung der Bauphase<br />

Der momentane Projektstand auf <strong>Stufe</strong> Vorprojekt erlaubt noch keine detaillierte Betrachtung<br />

der Bauphase. Erfahrungsgemäss sind bei dieser Art von Projekten die Auswirkungen in den<br />

Bereichen Lärm, Luft und Erschütterungen am relevantesten. Weitere mögliche direkte Auswirkungen<br />

sind durch die notwendigen Rodungen oder die Beanspruchung von Bodenflächen<br />

für Installationen oder Lager zu erwarten. Indirekte Auswirkungen für die Bevölkerung<br />

und die Umwelt sind weiter durch die wahrscheinlich notwendig werdenden Verkehrsumleitungen<br />

zur Realisierung einzelner Etappen zu erwarten.<br />

Eine qualitative Übersicht der möglichen Auswirkungen und eine Abschätzung des Ausmasses<br />

ist in der Tabelle 3 aufgeführt. Dabei sind die möglichen Auswirkungen in folgende drei<br />

Klassen eingeteilt. Die Beschreibung ist nicht abschliessend. Die Auswirkungen können bei<br />

der Beurteilung verschiedenen Kategorien angehören:<br />

gering: Zeitrahmen auf einige Tage begrenzt und nicht zu speziell störenden Tageszeiten;<br />

Auswirkungen sind auf die direkte Umgebung beschränkt; Auswirkungen machen<br />

keine oder nur vereinzelte Massnahmen notwendig<br />

mittel: Zeitrahmen bis zu mehreren Wochen, Auswirkungen nachts oder am Wochenende<br />

vereinzelt möglich; Auswirkungen sind relevant für die nähere Umgebung; Auswirkungen<br />

machen Standardmassnahmen notwendig<br />

gross: Auswirkungen über längere Zeit, Arbeiten nachts oder an Wochenende wahrscheinlich;<br />

grossräumige Auswirkungen; Auswirkungen machen spezifische Massnahmen<br />

notwendig<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 13<br />

Die Beurteilung und Darstellung der Auswirkungen der Bauphase wird im <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> weiter<br />

vertieft.<br />

Tabelle 3: Mögliche Auswirkungen in der Bauphase<br />

Umweltbereich<br />

Lärm<br />

Themenbereich<br />

Lärmintensive Bauarbeiten und Arbeiten<br />

auf Installationsflächen<br />

Beurteilung<br />

Massnahmen<br />

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mittel<br />

Bautransporte mittel<br />

Phasenbezogene Massnahmen gem. Baulärmrichtlinie<br />

Umleitungen mittel Definition der Routen, Information der Anwohner<br />

Luft Baumaschinen, Bautransporte mittel Massnahmenstufe der Baustelle (A oder B)<br />

gemäss der Baurichtlinie Luft<br />

Erschütterung<br />

Erschütterungsintensive Arbeiten mittel Emissionsreduzierende Massnahmen<br />

Tunnelbau Rüti (Sprengvortrieb geplant)<br />

Abfälle Baustellenabfälle, insbesondere<br />

spezielle Abfälle (PAK-haltiger<br />

Strassenaufbruch, alte Eisenbahnschwellen,<br />

etc.)<br />

mittel Überwachung der Erschütterungen<br />

mittel Entsorgungskonzept für Baustellenabfälle<br />

(SIA-Empfehlung 430)<br />

Wald Temporäre Rodung gross Wiederaufforstung<br />

Bäume<br />

Boden<br />

Entwässerung<br />

Flora, Fauna <br />

Landschafts,<br />

Ortsbild<br />

Diverses<br />

Entfernung von Einzelbäumen und<br />

Alleen<br />

gross Ersatzmassnahmen<br />

Verletzung der bestehenden Bäume mittel Schutzmassnahmen<br />

Baupisten, Installationsflächen gross Schutz vor Verdichtung und<br />

Verschmutzung<br />

Bodenaushub, Zwischenlagerung gross Materialbewirtschaftungskonzept<br />

Baustellenentwässerung mittel Entwässerungskonzept<br />

SIA-Empfehlung 431<br />

Lagerung wassergefährdender Stoffe<br />

Sprengmaterial Tunnel Rüti mit Nitrit<br />

belastet<br />

mittel Sichere Lagerung, Einsatzplan für Schadensfall<br />

gering Kontrollmessungen<br />

Störungen durch Lärm, Licht gering Begrenzung der Emissionen<br />

Verbreitung von Neophyten mittel Erkennen von Neophyten, artgerechte Begrünung<br />

Baustellen und Installationsflächen gering Sichtschutz<br />

Gefahren für Bevölkerung gering Erkennen von Gefahrenpotentialen, Sicherung<br />

der Baustellen, Notfallplanung<br />

Schmutz auf Strassen gering Reinigung vor Fahrt auf Strassen


PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 14<br />

5. Auswirkung des Vorhabens auf die Umwelt in der Betriebsphase<br />

5.1 Luftreinhaltung und Klima<br />

5.<strong>1.</strong>1 Ist- und Ausgangszustand<br />

Die Schadstoffbelastung zeigt grosse räumliche Unterschiede, die in erster Linie von der Art<br />

des Standortes und den dort vorhandenen Emissionsquellen abhängen. Im Bereich des Projektes<br />

TRB finden sich verschiedene Standorttypen. Diese Typen lassen sich mit dem folgenden<br />

Schema klassieren (Quelle: NABEL. Das nationale Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe.<br />

Messnetz, Stationen, Messresultate, BAFU 2001).<br />

Abbildung 13: Luftbelastung an Standorttypen<br />

Die <strong>Bern</strong>er Luft ist nach wie vor stark belastet. Hauptverursacher ist der immer noch wachsende<br />

Motorfahrzeugverkehr. Aktuelle Werte zu Ozon, Stickoxiden und lungengängigen Partikeln<br />

sind im Internet abrufbar 2 .<br />

5.<strong>1.</strong>2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />

Durch den <strong>Tram</strong>betrieb kann der luftschadstoffemitierende Busbetrieb substituiert werden.<br />

Dadurch ist mit einer Abnahme der Luftschadstoffemissionen zu rechnen. Eine Quantifizierung<br />

der eingesparten Emissionen kann auf der Basis der folgenden Überlegung gemacht<br />

werden:<br />

Der <strong>Tram</strong>einsatz auf der heutigen Buslinie 10 ersetzt mehrere Busse. Der Busverkehr der<br />

Linie 10 leistet heute eine Fahrleistung von ca. <strong>1.</strong>7 Mio. km pro Jahr (siehe Zahlen von<br />

BERNMOBIL [39]). Diese Fahrleistung wird grösstenteils von Gasbussen (mit EEV Normen)<br />

und ein paar Dieselbussen (Norm Euro 3 kompatibel) erbracht.<br />

Tabelle 4: Fahrleistungen Gas- und Dieselbusse<br />

Bus Typ Fahrleistung [%]<br />

Distanz<br />

[km/Jahr]<br />

Gasbusse EEV 85% 1'445'106<br />

Dieselbusse Euro 3 15% 255'019<br />

Mit den Angaben bezüglich Fahrleistung und den Emissionsdaten von Bussen gemäss [37],<br />

kann das Einsparungspotenzial für Luftschadstoffe berechnet werden. Die Einsparungen für<br />

2 http://www.bern.ch/leben_in_bern/sicherheit/umweltschutz/Luft/messwerte<br />

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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 15<br />

CO2 betragen dabei bei Emissionen von 1098 g/km rund 280‘000 kg/Jahr. Zum Vergleich:<br />

Seit 2007 liegen die Emissionen in der Schweiz bei ungefähr 6 t CO2 pro Kopf/Jahr 3 .<br />

Die möglichen Verminderung der Emission von Schadstoffen durch den Ersatz der Busse<br />

sind in der Tabelle 5 dargestellt.<br />

Tabelle 5: Schadstoffemissionen von Diesel- und Gasbussen<br />

Dieselbusse<br />

Schadstoffe<br />

Emissionen<br />

[g/km]<br />

Total Einsparung Emissionen<br />

[kg/Jahr]<br />

HC 0.51 130<br />

NOx 10.24 2‘611<br />

PM10 0.256 65<br />

Gasbusse<br />

CO <strong>1.</strong>5 2'168<br />

NOx 2.0 2'890<br />

PM10 0.02 29<br />

HC 0.25 361<br />

5.<strong>1.</strong>3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Der Einsatz von <strong>Tram</strong>s anstelle von Bussen auf der Linie 10 bewirkt eine Abnahme der Luftschadstoffemissionen.<br />

Durch die Kapazitätssteigerung wird gleichzeitig ein Anreiz zur Verlagerung<br />

des Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr geschaffen. Der motorisierte Individualverkehr<br />

wird ebenfalls reduziert. Insgesamt kann dadurch eine Reduktion der Luftschadstoffemissionen<br />

im städtischen Bereich erzielt werden. Das vorliegende Projekt wird<br />

somit zu keiner negativen Veränderung der Luftbelastung im Projektbereich führen.<br />

5.2 Lärm<br />

5.2.1 Ist- und Ausgangszustand<br />

Allgemein<br />

Die Lärmbelastungskarte aus der Lärmdatenbank des BAFU (siehe Abbildung 12 im Kapitel<br />

4.3) erlaubt eine Abschätzung des momentanen Zustandes. Sie vermittelt einen Überblick<br />

über die aktuelle Strassenlärm-Situation in <strong>Bern</strong> und Umgebung. Daraus ist ersichtlich, dass<br />

die aktuellen Belastungen durch den Strassenlärm im Projektperimeter als beachtlich zu beurteilen<br />

sind. Vielerorts sind die massgeblichen Belastungsgrenzwerte aufgrund des hohen<br />

Verkehrsaufkommens bereits heute überschritten.<br />

Strassenabschnitte mit Überschreitungen der Belastungsgrenzwerte sind sanierungsbedürftig<br />

(LSV Art. 13). Auf diversen Strassenabschnitten wurden von den jeweiligen Strasseneigentümern<br />

bereits Lärmsanierungen und somit Ausführungen von möglichen Lärm- und<br />

3 Quelle: http://www.bafu.admin.ch<br />

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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 16<br />

Schallschutzmassnahmen vorgenommen oder solche Sanierungen sind in Planung. Nachfolgend<br />

sind diese Strassenlärmsanierungen nach Gemeinde aufgeführt.<br />

Gemeinde Köniz (TP 1 und TP 6)<br />

• Entlang der Schwarzenburgstrasse hat die Gemeinde Köniz eine Lärmsanierung durchgeführt<br />

und abgeschlossen. Erleichterungen wurden gesprochen, und bei 4 Liegenschaften<br />

wurden Schallschutzfenster eingebaut.<br />

• Ebenfalls bereits saniert (Schallschutzfenster und Lärmschutzwände) ist der Kantonsteil<br />

der Schwarzenburgstrasse (Teil KS Köniz-Muhlernstrasse).<br />

• Der Kanton hat auch die Muhlernstrasse – ebenfalls eine Kantonsstrasse – saniert.<br />

• Für die Seftigenstrasse in Wabern – auch hier handelt es sich um eine Kantonsstrasse –<br />

wurde ein Lärmsanierungsprojekt durchgeführt. Die letzten Lärmschutzwände dieser Sanierung<br />

sind zurzeit noch im Bau.<br />

Stadt <strong>Bern</strong> (TP 2 und TP 3, Teil von TP 1 und TP 4)<br />

• Vor der Neubausiedlung Somazzistrasse 1-17 (Abschnitt Schwarzenburgstrasse: Dübystrasse<br />

– Gemeindegrenze) wurde eine Lärmschutzwand erstellt.<br />

• An der Schwarzenburgstrasse (Cäcilien- bis Weissensteinstrasse und Eigerplatz bis Cäcilienstrasse)<br />

wurden insgesamt 24 Gebäude saniert (Einbau von Schallschutzfenstern).<br />

• Entlang der Viktoriastrasse (Blumenbergstrasse bis Viktoriaplatz und Spitalacker- bis<br />

Blumenbergstrasse) werden zurzeit bei 18 Gebäuden die Fenster saniert.<br />

• Bei einem Gebäude an der Viktoriastrasse ist die Fenstersanierung bereits abgeschlossen<br />

(Abschnitt Papiermühle- bis Spitalackerstrasse).<br />

• An der Laubeggstrasse (Abschnitt Papiermühle- bis Ostermundigenstrasse) wurden bei<br />

6 Gebäuden die Fenster saniert resp. neue Schallschutzfenster eingebaut.<br />

• An der Ostermundigenstrasse (Abschnitt Laubeggstrasse bis Pulverweg) wurden bei<br />

29 Gebäuden die Fenster saniert resp. neue Schallschutzfenster eingebaut.<br />

• Vor den Liegenschaften Nussbaumweg 34-56 und Bolligenstrasse 28b und 30 wurden<br />

Lärmschutzwände erstellt.<br />

Gemeinde Ostermundigen (TP 4 und TP 5)<br />

Folgende Gemeindestrassen entlang der TRB-Linienführung sowie daran anschliessende<br />

Gemeindestrassen sind auf dem Gebiet der Gemeinde Ostermundigen in den vergangenen<br />

Jahren lärmsaniert worden:<br />

• <strong>Bern</strong>strasse (Akustisches Projekt, Einbau von Schallschutzfenstern)<br />

• Lärmsanierungsprojekt (LSP) Obere Zollgasse<br />

• Lärmsanierungsprojekt (LSP) Rütiweg<br />

• Lärmsanierungsprojekt (LSP) Untere Zollgasse<br />

• Lärmsanierungsprojekt (LSP) Wegmühlegässli<br />

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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 17<br />

5.2.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />

Allgemeines<br />

Der Themenbereich Lärm ist für das Projekt relevant. Massgebende Ausgangsgrösse für die<br />

Beurteilung der Lärmbelastungen sind die Verkehrszahlen des motorisierten Individual- und<br />

des <strong>Tram</strong>verkehrs sowie des übrigen ÖV.<br />

Die <strong>Tram</strong>verkehrszahlen liegen auf der Basis des Betriebskonzeptes vor. Die für die Berechnungen<br />

und Modellierungen verwendeten Strassenverkehrszahlen wurden im Herbst 2010<br />

im Bericht „UVP Thema Lärm: Verkehrszahlen, Methodik und Vorgehen der Verkehrszahlen-<br />

Erstellung“ (Anhang <strong>1.</strong>1) zusammengefasst und im Gesamtplanungsteam zur Kenntnis genommen.<br />

In diesem Bericht wurde des Weiteren auch die Vorgehensweise für die Berechnungen<br />

der zur Lärmermittlung notwendigen Parameter des MIV und ÖV auf den zu untersuchenden<br />

Strassenabschnitten beschrieben. Der Bericht ist im Anhang <strong>1.</strong>1 verfügbar.<br />

Für die Lärmbeurteilung wurden neben dem Wechsel der Linie 10 von Bus auf <strong>Tram</strong> auch<br />

die Umleitung des 12er-Busses auf die bisherige Linienführung des heutigen 10er Busses<br />

zwischen Bahnhofplatz und Kornhausplatz als Teil des Betriebszustandes von <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong><br />

<strong>Bern</strong> mitberücksichtigt. Auch das Buskonzept Ostermundigen-<strong>Bern</strong> und das Angebotskonzept<br />

Weissenbühl-Monbijou wurden als Folge des TRB-Betriebs betrachtet. Das Angebotskonzept<br />

Weissenbühl-Monbijou umfasst den Wechsel der Linie 3 von <strong>Tram</strong>- auf Busbetrieb<br />

mit Linienführung entlang der bisherigen Route des 10er Busses zwischen Eigerplatz (TP2)<br />

und Bahnhofplatz. Ausserdem sieht das Konzept die Trennung des Nord- und Südasts der<br />

Buslinie 12 zwischen Hirschengraben und Bahnhofplatz und deren Verknüpfung mit der Buslinie<br />

3 bzw. der Trolleybuslinie 20 vor.<br />

Emissionswerte <strong>Tram</strong><br />

Für die Lärmberechnungen wurden folgende Emissionswerte auf Asphalt verwendet:<br />

Tabelle 6: Lr,e Schalldruckpegel in 1 m Abstand<br />

Geschwindigkeit Be 4/6 Combino<br />

20 km / h 52.0 dB<br />

25 km / h 53.5 dB<br />

30 km / h 55.0 dB<br />

35 km / h 56.5 dB<br />

40 km / h 58.0 dB<br />

45 km / h 59.5 dB<br />

Die in Tabelle 6 präsentierten <strong>Tram</strong>emissionswerte stammen aus dem Bericht „<strong>Tram</strong>wendeschlaufe<br />

Bahnhof <strong>Bern</strong>, Fahrplanmässiger Betrieb Linie 3, Plangenehmigungsverfahren“ von<br />

<strong>Bern</strong>mobil und B+S AG (28. August 2009).<br />

• <strong>Tram</strong>geschwindigkeiten gemäss Angaben von <strong>Bern</strong>mobil (TP 1, 4-6: 17.08.10; TP 2<br />

und 3: 27.12.2010). Die entsprechenden Pläne befinden sich in der Beilage 2.<br />

• Formel Emissionspegelberechnung Lr <strong>Tram</strong> = LG + LM + LB + KP<br />

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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 18<br />

o LG = Grundwert: Schalldruckpegel gemäss Tab. 3<br />

o LM = Mengenzuschlag: LM = 10*LOG(Anzahl Fz / h)<br />

o LB = Korrekturfaktor für Zuschläge oder Reduktionen, wenn <strong>Tram</strong> auf speziellem<br />

Belag oder Rasen fährt:<br />

� LB = 0 bei normalem Asphaltbelag<br />

� LB = -4 bei Rasengitterbelag<br />

� LB = -1 bei lärmarmem Belag (AC_MR 8)<br />

o KP = Pegelkorrektur für <strong>Tram</strong>lärm,<br />

KP = K2, wenn der <strong>Tram</strong>lärm als Strassenlärm gemäss Anhang 3 LSV beurteilt<br />

wird (<strong>Tram</strong>trasse durch andere Strassenverkehrsmittel befahrbar)<br />

� K2 = -5<br />

KP = K1, Wenn der <strong>Tram</strong>lärm als Eisenbahnlärm gemäss Anhang 4 LSV<br />

beurteilt wird (<strong>Tram</strong>trasse durch andere Strassenverkehrsmittel nicht befahrbar):<br />

� K1 = -15 für N < 7.9<br />

� K1 = 10*log(N/250) für 7.9 ≤ N ≤ 79<br />

� K1 = -5 für N > 79<br />

mit N = Anzahl <strong>Tram</strong>fahrten pro Tag bzw. pro Nacht<br />

• Industrie- und Gewerbelärm an den Endstationen:<br />

Zum Fahrplanausgleich stehen die <strong>Tram</strong>s insbesondere abends jeweils längere Zeit<br />

an den Endstationen. Dabei können die Emissionen der Klima- und Lüftungsanlagen<br />

eine massgebliche Lärmquelle darstellen. Die Wendeschlaufen an den Endstationen<br />

befinden sich nicht auf der öffentlichen Strasse, sondern auf einem separaten Eigentrasse.<br />

Die dort anfallenden Emissionen der Klima- und Lüftungsanlagen der wartenden<br />

<strong>Tram</strong>s sind als Industrie- und Gewerbelärm gemäss Lärmschutz-Verordnung zu<br />

beurteilen. Die Emissionswerte der Klimaanlagen werden aus dem Messbericht von<br />

Terzer Rosa + Partner GmbH vom 10.<strong>1.</strong>2010 übernommen.<br />

Beurteilungsgrundlage<br />

Rechtliche Beurteilungsgrundlagen<br />

In der Lärmschutzverordnung (LSV) wird die Beurteilung der Lärmbelastung mit sogenannten<br />

Belastungsgrenzwerten (BGW) geregelt. Diese sind abhängig von der Lärmart, den betroffenen<br />

Nutzungszonen, der Beurteilungsperiode sowie der Art des Vorhabens (z. B. Neubau<br />

oder Änderung einer bestehenden Anlage). Wie aus der Tab. 4 ersichtlich ist, wird zwischen<br />

Immissionsgrenzwerten (Art. 13 USG), Alarmwerten (Art. 19 USG) und Planungswerten<br />

(Art. 34 USG) unterschieden.<br />

Die BGW gelten bei lärmempfindlichen Räumen in der Mitte des offenen Fensters. Lärmempfindliche<br />

Räume sind Räume in Wohnungen (ausgenommen Küchen ohne Wohnanteil,<br />

Sanitär- und Abstellräume) und in Betrieben, in denen sich Personen regelmässig während<br />

längerer Zeit aufhalten (ausgenommen Räume für die Nutztierhaltung und Räume mit erheblichem<br />

Betriebslärm).<br />

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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 19<br />

Tabelle 7: Belastungsgrenzwerte (BGW), Lr in dB(A)<br />

Empfindlichkeitsstufe<br />

ES<br />

I<br />

II<br />

III<br />

IV<br />

Planungswert Immissionsgrenzwert Alarmwert<br />

PW<br />

IGW<br />

AW<br />

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />

50 40 55 45 65 60<br />

55 45 60 50 70 65<br />

60 50 65 55 70 65<br />

65 55 70 60 75 70<br />

Für Räume in Betrieben (Ausnahme: Schulen, Heime, Anstalten), die in Gebieten der Empfindlichkeitsstufe<br />

II oder III liegen, gelten um 5 dB(A) höhere Planungs- und Immissionsgrenzwerte.<br />

Für Räume in Gasthäusern gilt die Erhöhung nur, soweit sie auch bei geschlossenen<br />

Fenstern ausreichend belüftet werden können.<br />

Beurteilungsgrundlagen Strassenlärm<br />

Die geplante <strong>Tram</strong>linie verläuft fast ausschliesslich auf bereits bestehenden Strassen und ist<br />

somit in der Regel als Teil des Strassenlärms zu beurteilen. Dort, wo es aufgrund des TRB<br />

zu einer wahrnehmbaren Zunahme der Lärmbelastung kommt, sind die betroffenen Strassenabschnitte<br />

inklusive die neue <strong>Tram</strong>linie als wesentlich geänderte Anlage zu beurteilen.<br />

Eine wesentliche Änderung ist dann gegeben, wenn die Lärmbelastungen wahrnehmbar zunehmen;<br />

dies ist ab einer Zunahme von 1 dB(A) gegeben. Gemäss Art. 8 LSV müssen bei<br />

wesentlich geänderten Anlagen die Lärmemissionen der gesamten Anlage mindestens soweit<br />

begrenzt werden, dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.<br />

Gemäss Art. 9 LSV dürfen durch die Mehrbeanspruchung einer sanierungsbedürftigen Verkehrsanlage<br />

keine wahrnehmbar stärkeren Lärmimmissionen erzeugt werden. Die Wahrnehmbarkeit<br />

ist gegeben, wenn die Pegelzunahme ≥ 1 dB(A) ist.<br />

Für alle Liegenschaften, bei welchen der <strong>Tram</strong>betrieb in Gebieten mit einer Überschreitung<br />

des IGW im Betriebszustand 2017 eine wahrnehmbare Lärmzunahme verursacht, sind<br />

Lärmschutzmassnahmen zur Lärmreduktion vorzusehen. Wenn eine nicht wahrnehmbare<br />

Lärmzunahme (Zunahme zwischen 0.0 und 0.9 dB) zu einer Neuüberschreitung des IGW im<br />

Betriebszustand führt, so sind ebenfalls Massnahmen zur Lärmminderung zu prüfen.<br />

Können Massnahmen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg den Lärm nicht soweit<br />

mindern, dass die IGW eingehalten werden, so sind Erleichterungen zu beantragen und<br />

Schallschutzmassnahmen am Gebäude vorzusehen (i.d.R. Einbau von Schallschutzfenstern).<br />

Liegt im Betriebszustand keine IGW-Überschreitung vor, dann sind keine Lärmsanierungsmassnahmen<br />

erforderlich.Ist der IGW sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand<br />

überschritten, ohne dass aufgrund des TRB eine wahrnehmbare Lärmzunahme zu verzeichnen<br />

ist, so ist die Planung und Realisierung von Lärmschutzmassnahmen Aufgabe des jeweiligen<br />

Strasseneigentümers und nicht dem Projekt TRB anzulasten.<br />

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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 20<br />

Beurteilungsgrundlagen Bahnlärm<br />

Die Immissionen von <strong>Tram</strong>zügen gelten nur dann nicht als Strassenlärm, wenn sie über ein<br />

eigenes Trasse verfügen, welches nicht befahrbar ist (auch nicht im Notfall), unabhängig davon,<br />

ob das Trasse im weiteren Strassenquerschnitt oder angrenzend verläuft (Referenz-<br />

Bericht vom 22.1<strong>1.</strong>04 (Version vom 1<strong>1.</strong>03.2005): Forschungsprojekt Ermittlung der <strong>Tram</strong>lärmemissionen,<br />

<strong>Bern</strong>mobil und Verkehrsbetriebe Zürich VBZ).<br />

In den Fällen, wo die neue <strong>Tram</strong>linie des TRB als Bahnlärm zu beurteilen ist, kommt für die<br />

entsprechenden <strong>Tram</strong>linienabschnitte der Art. 7 LSV zur Anwendung. Nach Art. 7 LSV müssen<br />

die Lärmemissionen einer neuen ortsfesten Anlage soweit begrenzt werden, als dies<br />

technisch und betrieblich möglich, sowie wirtschaftlich tragbar ist. Weiter dürfen die von der<br />

Anlage allein erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten. Die Vollzugsbehörde<br />

gewährt Erleichterungen, soweit die Einhaltung der Planungswerte zu einer<br />

unverhältnismässigen Belastung für die Anlage führen würde und ein überwiegendes öffentliches<br />

Interesse an der Anlage besteht. Die Immissionsgrenzwerte dürfen jedoch nicht überschritten<br />

werden.<br />

Folgende Abschnitte sind als Bahnlärm und somit nach Planungswert zu beurteilen:<br />

� Wendeschlaufe neben Plattenweg in Schliern (TP1)<br />

� Betriebswendeschlaufe bei der Haltestelle Sandwürfi-Friedhof in Köniz (TP1)<br />

� Neuer Abschnitt auf heutiger Grünfläche zwischen Schiessplatzweg und <strong>Bern</strong>strasse<br />

(TP4)<br />

� <strong>Tram</strong>-Eigentrasse neben dem Rütiweg inkl. Tunnelportale bis und mit Wendeschlaufe<br />

Rüti (TP5)<br />

� Wendeschlaufe in Kleinwabern (TP6)<br />

Neben der Einhaltung der Grenzwerte gemäss LSV verlangt das Umweltschutzgesetz (USG)<br />

auch die Vorsorge. Gemäss Art. 11, Abs. 2 USG sind „…Emissionen im Rahmen der Vorsorge<br />

so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich<br />

tragbar ist.“ (Vorsorgeprinzip).<br />

Der Vorsorge wurde bereits in der Projektplanung und Linienführung des TRB Rechnung getragen.<br />

Um die Emissionen möglichst gering zu halten, werden die engen Kurven mit<br />

Schmieranlagen versehen.<br />

Berechnung der Lärmbelastungen in der Betriebsphase<br />

Für die Ermittlung der Lärmbelastungen entlang der geplanten <strong>Tram</strong>linie 10 wurde nachfolgend<br />

beschriebenes Vorgehen gewählt.<br />

Für die neuen <strong>Tram</strong>linienabschnitte (TP 1 und TP 4 – 6):<br />

� Modellierung und Immissionsberechnung des Verkehrslärmes für die Liegenschaften<br />

an den Strassensegmenten entlang der TRB-Linienführung. Dabei wurden – dort wo<br />

relevant – auch Nebenstrassen resp. Querstrassen berücksichtigt.<br />

� Die Modellierungen und Berechnungen des Strassen- und Bahnlärmes erfolgten mit<br />

der Software Cadna, Version 4.1, Modell StL86+ / SEMIBEL. Als Datenbasis für das<br />

Berechnungsmodell dienten die ermittelten DTV-Werte und die signalisierten Geschwindigkeiten<br />

unter Berücksichtigung der Steigung.<br />

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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 21<br />

� In den Lärmmodellen wurden jeweils Referenz- und Betriebszustand in Detail ermittelt<br />

(gebäude- resp. fassadenscharf). Für die Beurteilung wurden die Lärmpegel von<br />

Referenz- und Betriebszustand verglichen. Es wurde identifiziert und dargestellt, wo<br />

infolge TRB mit Lärmzunahmen und Überschreitungen des Belastungsgrenzwertes<br />

zu rechnen ist.<br />

Im Bereich Eigerplatz (TP 2):<br />

� Der Eigerplatz und die anschliessenden Strassen werden umgebaut und neu gestaltet.<br />

Dieses Vorhaben wird als wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage beurteilt.<br />

Massgeblicher Belastungsgrenzwert ist der IGW.<br />

� Die Auswirkungen der Änderungen im Bereich Eigerplatz wurden in detaillierten Modellen<br />

mit der Software Cadna berechnet und anschliessend beurteilt.<br />

� Von der Anzahl Linien und der grundsätzlichen Linienführung her ergeben sich punkto<br />

<strong>Tram</strong>- und Bus-Verkehr (abgesehen von der Neubaustrecke Schwarzenburgstrasse<br />

– Kreisel Eigerplatz) folgende Änderungen: einerseits wird das 3er-<strong>Tram</strong> aufgehoben<br />

und kommt neu auf dieser Strecke das <strong>Tram</strong> der heutigen Linie 10 zum Einsatz,<br />

andererseits wird der 10er-Bus aufgehoben und es verkehrt auf dieser Strecke neu<br />

die 3er Linie mit Bussen. Die Auswirkungen dieser Fahrzeug- und punktuell auch<br />

Routenänderungen auf den Linien 3 und 10 wurden (unter Berücksichtigung der vorgesehenen<br />

Frequenzen auf den einzelnen Linien und den unterschiedlichen Emissionen<br />

der verschiedenen Fahrzeuge) in der Detailmodellierung berücksichtigt.<br />

In der Innenstadt (TP 3 ):<br />

� In der Innenstadt (TP 3) sind keine neuen <strong>Tram</strong>linienabschnitte vorgesehen; das TRB<br />

fährt auf den bestehenden <strong>Tram</strong>linien.<br />

� Zwischen Kornhausplatz und Viktoriaplatz: Linienführung der Linie 10 unverändert,<br />

jedoch <strong>Tram</strong> statt Bus.<br />

� Die Auswirkungen von <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> wurden in einer ersten Beurteilungsphase<br />

emissionsseitig betrachtet. Dabei wurden auch Strassenabschnitte ausserhalb der<br />

TRB-Linienführung berücksichtigt, welche von weiteren Linienänderungen im Zusammenhang<br />

mit TRB betroffen sind. Unter diesen Abschnitten wurden solche mit<br />

einer Zunahme der Anzahl Fahrten pro Fahrzeugtyp betreffender ÖV-Linien identifiziert.<br />

Ziel war, Strassenabschnitte, deren Zunahme des ÖV eine wahrnehmbare<br />

Lärmzunahme zur Folge hatte, zu identifizieren und für diese Abschnitte eine detaillierte<br />

Immissionsberechnung durchzuführen.<br />

Auf dem umliegenden, bestehenden Strassennetz:<br />

� Anhand der verfügbaren Verkehrszahlen wurde ermittelt, ob auf umliegenden, bestehenden<br />

Strassenabschnitten ausserhalb der Linienführungen des TRB mit einer Zunahme<br />

des motorisierten Individualverkehrs im Betriebszustand (DTV MIV 2017<br />

<strong>Tram</strong>) von mehr als 10% gegenüber dem Referenzzustand (DTV MIV 2017 Bus) zu<br />

rechnen ist. Es wurde kein Strassenabschnitt mit einer Zunahme durch TRB von über<br />

10% identifiziert (siehe Anhang <strong>1.</strong>1). Aufgrund dieses Ergebnisses braucht es keine<br />

weiteren lärmtechnischen Abklärungen und Lärmberechnungen in Bezug auf das umliegende,<br />

bestehende Strassennetz.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 22<br />

Ergebnisse der Lärmbeurteilung des Betriebszustandes 2017<br />

Allgemeines<br />

Durch den Einsatz von <strong>Tram</strong>s anstelle der bisherigen Busse kann entlang der ÖV-Linie 10<br />

generell eine Lärmreduktion erzielt werden. Bei einzelnen Liegenschaften kommt es punktuell<br />

zu Lärmzunahmen. Dies ist insbesondere in Kreuzungsbereichen resp. überall dort der<br />

Fall, wo Fahrbahnen und Spuren geändert oder verbreitert werden und infolge des Projektes<br />

TRB der MIV oder ÖV im Betriebszustand näher an einzelnen Liegenschaften vorbeifährt als<br />

im Referenzzustand.<br />

Die Änderungen von ÖV-Linien im Rahmen der für die Lärmbeurteilung im Betriebszustand<br />

berücksichtigten Angebotskonzepte zeigen eine Abnahme der Lärmemissionen auf den<br />

meisten der betroffenen Streckenabschnitte.<br />

Die detaillierten Ergebnisse der Lärmberechnungen und –beurteilungen sind nach TP aufgeteilt<br />

und in Tabellen (Anhang <strong>1.</strong>4) und Plänen (Anhang <strong>1.</strong>6) dargestellt.<br />

Das Projekt TRB hat in den einzelnen Teilprojekten folgende wesentliche Auswirkungen im<br />

Fachbereich Lärm:<br />

Teilprojekt 1<br />

� Entlang der Linie 10 wurden im TP 1 für insgesamt 187 Liegenschaften die Lärmimmissionen<br />

für Referenz-und Betriebszustand 2017 berechnet. Die Beurteilung der<br />

Strassenlärm-Immissionen ergibt folgende Ergebnisse:<br />

Tabelle 8: Lärmbeurteilung TP1<br />

Lärmbeurteilung<br />

Referenzzustand Betriebszustand Differenz Betriebs-<br />

TP1<br />

2017<br />

2017<br />

Referenzzustand<br />

Anzahl untersuchte Liegensch.<br />

187 187 0<br />

Liegenschaften > IGW 153 140 -13<br />

Liegenschaften ≥ GWF 96 65 -31<br />

Liegenschaften ≥ AW<br />

Abkürzungen:<br />

IGW = Immissionsgrenzwert<br />

0 0 0<br />

GWF = Grenzwert Fenster (Praxis im Kanton <strong>Bern</strong>: 68 dB tags und 58 dB nachts)<br />

AW = Alarmwert<br />

Die Lärmpegel nehmen bei den im TP 1 untersuchten Liegenschaften im Durchschnitt<br />

sowohl tags als auch nachts um ca. 1 bis 2 dB(A) ab, dank der Umstellung der Linie<br />

10 von Bussen auf das <strong>Tram</strong>.<br />

Dadurch ist dank dem Projekt TRB im Betriebszustand mit 13 IGW-Überschreitungen<br />

weniger zu rechnen als im Referenzzustand (siehe Tabelle oben sowie Details im<br />

Anhang <strong>1.</strong>4). Dies entspricht ca. 10% der im Referenzzustand sanierungsbedürftigen<br />

Liegenschaften.<br />

Eine Reduktion der Lärmimmissionen unter den Fensterwert des Kantons <strong>Bern</strong><br />

(GWF) kann im TP 1 dank der Umstellung auf <strong>Tram</strong>s bei ca. einem Drittel der Liegenschaften,<br />

die im Referenzzustand den Fensterwert erreichen oder überschreiten,<br />

erzielt werden.<br />

Als Bahnlärm und somit nach Planungswert zu beurteilen waren im TP 1 einzig die<br />

beiden Wendeschlaufen am Plattenweg in Schliern und bei der Haltestelle Sandwürfi-<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 23<br />

Friedhof in Köniz. Die Planungswerte werden im Betriebszustand bei allen umliegenden<br />

Liegenschaften eingehalten (siehe Tabelle im Anhang <strong>1.</strong>4 und Plan im Anhang<br />

<strong>1.</strong>6). Es sind somit keine Massnahmen erforderlich.<br />

� Massnahmen:<br />

o Bei 185 der insgesamt 187 im TP 1 untersuchten Liegenschaften sind im<br />

Rahmen des TRB keine Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es<br />

handelt sich dabei um Liegenschaften, die entweder im Betriebszustand keine<br />

IGW-Überschreitung aufweisen oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand<br />

Pegel über IGW aufweisen, ohne dass eine wahrnehmbare<br />

Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt (siehe Kap. 5.2.2.).<br />

o Bei 2 der insgesamt 187 im TP 1 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen<br />

des TRB Lärm- oder Schallschutzmassnahmen zu prüfen. Es handelt<br />

sich um Liegenschaften mit einer wahrnehmbaren Zunahme (≥1dB) des<br />

Strassenlärms infolge TRB, die im Betriebszustand 2017 eine IGW-<br />

Überschreitung aufweisen.<br />

o Lärmschutzmassnahmen infolge des Projektes TRB sind im TP 1 bei folgenden<br />

Liegenschaften zu prüfen:<br />

� Schwarzenburgstrasse 38 (Berechnungspunkte 103 und 103.1)<br />

� Talbodenstrasse 7 (Berechnungspunkte 179 und 179.1)<br />

Mögliche Lärmschutzmassnahmen, sind für diese Liegenschaften in dem <strong>UVB</strong><br />

2. <strong>Stufe</strong> genauer zu prüfen und zu definieren.<br />

Teilprojekt 2<br />

� Gesamthaft wurden im TP 2 entlang der Linie 10 für 40 Liegenschaften die Lärmimmissionen<br />

für Referenz- und Betriebszustand 2017 berechnet. Die Beurteilung der<br />

Strassenlärm-Immissionen ergibt folgende Ergebnisse:<br />

Tabelle 9: Lärmbeurteilung TP2<br />

Lärmbeurteilung Referenzzustand Betriebszustand Differenz Betriebs-<br />

TP2<br />

2017<br />

2017<br />

Referenzzustand<br />

Anzahl untersuchte Liegensch.<br />

40 40 0<br />

Liegenschaften > IGW 21 23 2<br />

Liegenschaften ≥ GWF 11 10 -1<br />

Liegenschaften ≥ AW<br />

Abkürzungen:<br />

0 0 0<br />

IGW = Immissionsgrenzwert<br />

GWF = Grenzwert Fenster (Praxis im Kanton <strong>Bern</strong>: 68 dB tags und 58 dB nachts)<br />

AW = Alarmwert<br />

� Massnahmen:<br />

o Bei 33 der insgesamt 40 im TP 2 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen<br />

des TRB keine Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es<br />

handelt sich dabei um Liegenschaften, die entweder im Betriebszustand keine<br />

IGW-Überschreitung aufweisen oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand<br />

Pegel über IGW aufweisen, ohne dass eine wahrnehmbare<br />

Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt (siehe Kap. 5.2.2.).<br />

o Bei 7 der insgesamt 40 im TP 2 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen<br />

des TRB Lärm- oder Schallschutzmassnahmen zu prüfen. Es handelt sich um<br />

Liegenschaften mit einer wahrnehmbaren Zunahme (≥1dB) des Strassenlärms<br />

infolge TRB, die im Betriebszustand 2017 eine IGW-Überschreitung<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 24<br />

Teilprojekt 3<br />

aufweisen oder mit einer nicht wahrnehmbaren Lärmzunahme (


PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 25<br />

Teilprojekt 5<br />

Mögliche Lärmschutzmassnahmen, sind für diese Liegenschaften in dem <strong>UVB</strong><br />

2. <strong>Stufe</strong> genauer zu prüfen und zu definieren.<br />

� Bei keiner der 24 im TP 5 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen des TRB<br />

Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es handelt sich dabei um Liegenschaften,<br />

die entweder im Betriebszustand keine IGW-Überschreitung aufweisen<br />

oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand Pegel über IGW aufweisen,<br />

ohne dass eine wahrnehmbare Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt<br />

(siehe Kap. 5.2.2.).<br />

� Infolge des Projektes TRB sind demnach im TP 5 keine Lärmschutzmassnahmen erforderlich.<br />

Teilprojekt 6<br />

� Bei keiner der 68 im TP 6 untersuchten Liegenschaften sind im Rahmen des TRB<br />

Lärm- oder Schallschutzmassnahmen erforderlich. Es handelt sich dabei um Liegenschaften,<br />

die entweder im Betriebszustand keine IGW-Überschreitung aufweisen<br />

oder sowohl im Referenz- als auch im Betriebszustand Pegel über IGW aufweisen,<br />

ohne dass eine wahrnehmbare Lärmzunahme aufgrund des Projektes TRB vorliegt<br />

(siehe Kap. 5.2.2.).<br />

� Infolge des Projektes TRB sind demnach im TP 6 keine Lärmschutzmassnahmen erforderlich.<br />

5.2.3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Der Einsatz des <strong>Tram</strong>s anstelle von Bussen auf der Linie 10 bewirkt generell eine Abnahme<br />

der Lärmemissionen. Durch die Kapazitätssteigerung wird gleichzeitig ein Anreiz zur Verlagerung<br />

des Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr geschaffen. Eine Reduktion des Individualverkehrs<br />

wirkt sich positiv auf die Lärmsituation aus und trägt somit zu einer Minderung<br />

der Lärmemissionen bei.<br />

Die bisherigen Abklärungen haben gezeigt, dass im Bereich Lärm mit keinen unlösbaren<br />

Konflikten zu rechnen ist. Mit einer wahrnehmbaren Lärmzunahme aufgrund des Projektes<br />

TRB muss nur bei einzelnen Strassenabschnitten resp. bei vereinzelten Gebäuden gerechnet<br />

werden. Diese treten mehrheitlich nur punktuell auf und sind in der Regel die Folge von<br />

Verkehrsumlagerungen oder Fahrbahnverschiebungen aufgrund des <strong>Tram</strong>projektes. Die<br />

Liegenschaften, für welche aufgrund des <strong>Tram</strong>projektes mit einer wahrnehmbaren Lärmzunahme<br />

zu rechnen ist, konnten identifiziert werden. Entsprechende Lärm- und Schallschutzmassnahmen<br />

zur Reduktion der Lärmzunahmen bei den betroffenen Liegenschaften werden<br />

geprüft.<br />

Die Kosten der erforderlichen Lärm- und Schallschutzmassnahmen werden nach dem Verursacherprinzip<br />

aufgeteilt. Bei Strassenabschnitten mit Mischverkehr (neues <strong>Tram</strong> fährt auf<br />

bestehender Strasse) wird zwischen Strasseneigentümern und BERNMOBIL eine Kostenteilung<br />

für die vorzusehenden Lärm- und Schallschutzmassnahmen bestimmt. Aufgrund der<br />

Teilpegel, welche von den einzelnen Strassenlärmverursachern (Strasseneigentümer Gemeinde<br />

resp. Kanton und TRB) ausgehen, soll pro Liegenschaft mit Massnahmen ein Kostenteiler<br />

für die anfallenden Massnahmenkosten ermittelt (energieäquivalente Kostenaufteilung<br />

anhand der jeweiligen Lärmverursacher, d. h. anhand der Teilpegel) werden.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 26<br />

Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

� Um Umfang und Kosten der nötigen Lärm- und Schallschutzmassnahmen genauer<br />

definieren zu können, müssen die Nutzungen derjenigen Liegenschaften, die Überschreitungen<br />

und gleichzeitig eine wahrnehmbare Lärmzunahme infolge TRB aufweisen,<br />

abgeklärt werden.<br />

� Machbarkeit, Wirkung und Kosten-Nutzen von Lärmschutzmassnahmen (LSW, siehe<br />

Spalte “Massnahmen zu prüfen” in Anhang <strong>1.</strong>4) sind im Detail zu prüfen. Dabei sind<br />

u. a. auch Aspekte der Verkehrssicherheit und städtebauliche Belange zu berücksichtigen.<br />

Anschliessend ist die Projektierung der realisierbaren Massnahmen auf dem<br />

Ausbreitungsweg vorzunehmen. Entsprechende Objektblätter werden erstellt.<br />

� Für Liegenschaften, die aufgrund des TRB neue Überschreitungen des massgeblichen<br />

Belastungsgrenzwertes aufweisen, sind Erleichterungsanträge und<br />

–begründungen zu erstellen und zwar in all denjenigen Fällen, in denen die Lärmbelastung<br />

nicht ausreichend durch Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg oder an der<br />

Quelle (Lr nach Sanierung ≤ Belastungsgrenzwert) reduziert werden kann. Für diese<br />

Liegenschaften sind entsprechende Ersatzmassnahmen (Schallschutzfenster,<br />

Schallschutz am Gebäude) vorzusehen.<br />

� Die anfallenden Emissionen der Klima- und Lüftungsanlagen der wartenden <strong>Tram</strong>s in<br />

den Wendeschlaufen sind als Industrie- und Gewerbelärm gemäss Lärmschutz-<br />

Verordnung zu beurteilen.<br />

5.3 Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall<br />

5.3.1 Ist-Zustand<br />

Bei Vorbeifahrten von <strong>Tram</strong>s werden im Geleisbereich Erschütterungen ausgelöst, welche<br />

sich im Untergrund und in Gebäuden ausbreiten können. Dadurch können störende Erschütterungsimmissionen<br />

in Gebäuden entstehen. Teile von Gebäuden, welche in Vibration geraten,<br />

können die Schwingungen in Form von Luftschall an die Innenräume abgeben, wodurch<br />

störender abgestrahlter Körperschall entstehen kann.<br />

Entlang der geplanten Linienführung des TRB besteht bereits eine Vorbelastung für den Bereich<br />

Erschütterung / abgestrahlter Körperschall durch den bereits existierenden <strong>Tram</strong>betrieb.<br />

Dies ist in den Teilprojekten 2 Eigerplatz und 3 <strong>Bern</strong>er Innenstadt bereits der Fall. In<br />

den restlichen Teilprojekten besteht kein <strong>Tram</strong>betrieb welcher eine Erschütterungsvorbelastung<br />

bewirken könnte. Allenfalls kann durch den vorhandenen Strassenverkehr eine gewisse<br />

Erschütterungsvorbelastungen bestehen, welche aber im Rahmen des TRB-Projektes<br />

nicht erfasst wurde. Eine Übersicht der Teilprojekte ist in der Abbildung 3 gegeben.<br />

Die Bebauungsdichte ist im betrachteten Perimeter sehr unterschiedlich und reicht von dicht<br />

besiedelten Gebieten (<strong>Bern</strong>er Innenstadt), Vorortstrukturen (Bsp. Köniz, Ostermundigen) bis<br />

zu Streusiedlungsbereich resp. keine Bebauung/Landwirtschaftsflächen (Bsp. Sandwürfi<br />

TP1). Eine Übersicht der Bauzonen gemäss Richtplan ist in Abbildung 14 gegeben (Richtplan<br />

Siedlung, AGR - Richtplan-Informationssystem des Kantons <strong>Bern</strong>, Stand 2007).<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 27<br />

Abbildung 14: Bebauungsdichte<br />

Gebäude können einerseits aufgrund ihrer Bausubstanz (historische Gebäude) oder der<br />

Nutzung (Bsp. Labore, Präzisionsmechanik, Oper) als erschütterungssensitiv gelten. Beide<br />

Varianten sind im Projektperimeter höchstwahrscheinlich anzutreffen. Eine genaue Bestandsaufnahme<br />

dieser Gebäude liegt noch nicht vor.<br />

5.3.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />

Die Auswirkungen der Betriebsphase lassen sich in zwei unterschiedliche Wirkungsarten<br />

aufteilen:<br />

1) Bei den bereits bestehenden <strong>Tram</strong>strecken (TP2, TP3) können die neuen <strong>Tram</strong>linien<br />

zu veränderten oder erhöhten Emissionen zusätzlich zu den bereits bestehenden Belastungen<br />

durch den <strong>Tram</strong>verkehr führen.<br />

2) Bei den Neubaustrecken (TP1, TP2, TP4, TP5 und TP6) entsteht durch den Schienenverkehr<br />

zusätzlich zu Emissionen durch Strassenverkehr ein neuer Emissionstyp.<br />

Die Auswirkungen im Bereich Erschütterung und Körperschall durch den Schienenverkehr<br />

hängen von den folgenden Eigenschaften ab:<br />

Quelleneigenschaften im Betrieb (Emmission)<br />

Der Emissionstyp kann mit einer Linienquelle charakterisiert werden. Die Tiefenlage ist abhängig,<br />

ob eine offene Linienführung (oberflächlich) oder Tunnelstrecke (tiefliegend) vorliegt.<br />

Die verursachten Schwingungen sind von den folgenden Punkten abhängig: Die Schwingungsenergie<br />

entsteht aufgrund der Unwuchten der Räder, Trägheitskräften etc. Die Schlagenergie<br />

entsteht infolge Unebenheiten, Weichen, Fugen etc. Die Frequenz ist breitbandig (0<br />

– 250Hz) und die Einwirkungsrichtung hat keine bevorzugte Richtung. Die Einwirkungsdauer<br />

ist kurz (Durchfahrt) und die Häufigkeit ist abhängig von der Taktfrequenz des Fahrplans.<br />

Weitere Einflussgrössen der Quelle sind das Vorhandensein von Weiche und engen Kurven,<br />

das verwendete Rollmaterial, der Oberbautyp (Schotter oder direkte Auflagerung), die Fahrgeschwindigkeit<br />

sowie der allgemeiner Zustand der Schienen und Räder.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 28<br />

Eigenschaften der Umgebung (Ausbreitung, Transmission)<br />

Neben diesen Eigenschaften der Emissionsquelle sind für die Auswirkungen auch weitere<br />

Faktoren bezüglich der Gleisisolation, der Geologie und Werkleitungen relevant.<br />

Eigenschaften der Gebäude (Einwirkung, Immission)<br />

Die möglichen Auswirkungen der Immissionen sind abhängig von den Eigenschaften der betroffenen<br />

Gebäude. Die unterschiedlichen Fundationen, verwendeten Baumaterialien, die<br />

Stockwerkanzahl und Innenausbau beeinflussen die Ausbreitung der Schwingungen und die<br />

Abgabe von Körperschall im Innern der Gebäude.<br />

Ein Teil der notwendigen Informationen die für die Beurteilung der Erschütterungsimmissionen<br />

notwendig ist, ist zum momentanen Projektstand noch nicht vorhanden und ist im weiteren<br />

Verlauf zu beschaffen und zu erstellen.<br />

5.3.3 Schlussfolgerung und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Der <strong>Tram</strong>betrieb durch dicht besiedeltes Gebiet führt in der Regel zu Konflikten im Bereich<br />

Erschütterungen/Körperschall, insbesondere wenn keine Vorbelastung vorliegt, aber auch<br />

bei Veränderungen der Emissionen. Neben den Prognosewerten sind ebenfalls die psychologischen<br />

Effekte durch die neue Belastung verbunden mit den Lärmemission nicht zu vernachlässigen.<br />

Dieser Punkt zusammen mit der Tatsache, dass sich die Emissionen unterschiedlich<br />

aufgrund des Untergrundes und der Bausubstanz auswirken können, machen eine<br />

Einzelfallbetrachtung der Gebäude entlang des Projektperimeters notwendig.<br />

Im Bauprojekt ist eine umfassende Immissionsprognose der Erschütterungen und des abgestrahlten<br />

Körperschalls mit einem Prognoseverfahren (VIBRA-1-2) durchzuführen. Dadurch<br />

können die optimalen baulichen Massnahmen geplant und eine Beurteilung vorgenommen<br />

werden.<br />

Grundlagen für die weitere Betrachtung bilden die folgenden Dokumente:<br />

• Weisung Nr. 4, BAV/BUWAL 1992<br />

• Weisung für die Beurteilung von Erschütterungen und Körperschall bei Schienenverkehrsanlagen<br />

(BEKS), BUWAL 1999<br />

• DIN 4150-2 (Juni 1999)<br />

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TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 29<br />

Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

• Die Zonennutzung und -charakteristik im Einflussgebiet inkl. speziell erschütterungssensitive<br />

Gebäuden werden aufegezeigt. Erfassung der relevanten Eigenschaften der<br />

Umgebung und der betroffenen Gebäude. Darstellen der Verkehrsdaten (Tag/Nacht)<br />

und der Eigenschaften der Strecke (neue/bestehende Teilstrecken, Weichenzone, offene<br />

Strecke, Tunnel etc.).<br />

• Die Überprüfung der Einhaltung der Anhalts-/Richtwerte wird mit dem Modell VIBRA<br />

2 für alle Gebäude durchgeführt.<br />

• Beurteilung der Erschütterungsimmissionen und der notwendigen Massnahmen (v. a.<br />

an der Quelle, aber auch auf dem Ausbreitungsweg oder beim Empfänger). Vorsorgliche<br />

emissionsreduzierende Massnahmen nach Kriterien von Art. 11 USG (betrieblich<br />

und technisch möglich sowie wirtschaftlich tragbar) werden aufgezeigt und beurteilt.<br />

5.4 Nichtionisierende Strahlung (NIS)<br />

5.4.1 Ist-Zustand<br />

Die heute auf der betrachteten Strecke verkehrenden Busse sind für den Themenbereich<br />

NIS nicht relevant, da von ihnen keine NIS-Emissionen ausgehen.<br />

5.4.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />

Der Antrieb des <strong>Tram</strong>s wird mit Gleichstrom betrieben. Charakteristisch für Gleichstromleitungen<br />

ist, dass keine Wechselfelder, sondern lediglich ein schwaches statisches Magnetfeld<br />

erzeugt wird. Die NIS-Verordnung enthält keine vorsorglichen Emissionsbegrenzungen für<br />

Anlagen, die mit Gleichstrom betrieben werden (siehe auch „Elektrosmog in der Umwelt,<br />

BUWAL, 2005, Seite 37).<br />

Der Betrieb der notwendigen relevanten Nebeneinrichtungen, wie Betriebsfunk, Transformatoren,<br />

Umspanner und Gleichrichter, sind NIS-relevant. Im momentanen Projektstand können<br />

die Auswirkungen noch nicht umschrieben werden, da im Vorprojekt diese Anlagen noch<br />

nicht projektiert werden. Dies wird erst im Bauprojekt, ev. sogar erst im Detailprojekt der Fall<br />

sein.<br />

5.4.3 Schlussfolgerung und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Von den mit Gleichstrom betriebenen Anlagen gehen keine relevanten Auswirkungen aus.<br />

Die Beurteilung der notwendigen Nebeneinrichtungen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

Die notwendigen Nebenanlagen sind durch „Energie Wasser <strong>Bern</strong>“ in einem Bericht dargestellt<br />

(Vorprojektbericht, Gleichrichterstationen <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong>, 22. Oktober 2010). Darin<br />

wird der Nachweis erbracht, dass die geforderten Stationen technisch in den vorgegebenen<br />

Perimetern realisierbar sind.<br />

Für die entsprechenden Anlagen ist ein Standortdatenblatt zu erstellen, das die Anlage, die<br />

nähere Umgebung und die von der Anlage erzeugte Strahlung beschreibt. Aufgrund der Be-<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 30<br />

triebserfahrungen des heutigen <strong>Tram</strong>netzes ist mit keinen Problemen zu rechnen, die baulich<br />

nicht gelöst werden könnten.<br />

Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

• Nachweis der Erfüllung der NIS-Verordnung relevanter Nebenanlagen; dazu sind im<br />

<strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> die in Artikel 11 Absatz 2 NISV aufgeführten Angaben zu machen.<br />

5.5 Gewässer<br />

5.5.1 Ist- und Ausgangszustand<br />

Grundwasser<br />

Durch das <strong>Tram</strong>projekt sind die Grundwasserschutzbereiche<br />

B sowie Au betroffen (siehe<br />

Abbildung 15, Quelle: Geoportal des Kantons<br />

<strong>Bern</strong> - Gewässerschutzkarte). Gemäss<br />

Gewässerschutzverordnung (GSchV) dürfen<br />

im Bereich Au Anlagen erstellt werden, die<br />

keine besondere Gefahr für ein Gewässer<br />

darstellen und nicht unter dem mittleren<br />

Grundwasserspiegel liegen. Beide Kriterien<br />

treffen beim vorliegenden Projekt zu. Für<br />

den Gewässerschutzbereich B sind keine<br />

generellen Ausschlusskriterien definiert.<br />

Oberflächengewässer und aquatische Ökosysteme<br />

Abbildung 15: Gewässerschutzkarte<br />

Im Projektbereich sind mehrere Oberflächengewässer vorhanden. Das Wichtigste ist sicherlich<br />

die Aare, welche unter der durch das <strong>Tram</strong>projekt betroffenen Kornhausbrücke verläuft.<br />

Die weiteren Gewässer sind kleiner und werden im Kreuzungsbereich mit Strassen eingedolt<br />

geführt.<br />

5.5.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />

Grundwasser<br />

Aufgrund der oberflächlich ausgeführten Bauarbeiten sind für die Betriebsphase keine Auswirkungen<br />

auf das Grundwasser infolge des Projektes zu erwarten. Ausnahme bilden einzelne<br />

Kunstbauten, welche lokal ins Grundwasser eindringen können. Dem Grundwasserschutz<br />

ist in diesem Fall im Rahmen des Bauprojektes solcher Kunstbauten Rechnung zu tragen.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 31<br />

Oberflächengewässer und aquatische Ökosysteme<br />

Die geplante Linienführung des Projektes<br />

TRB überquert insgesamt 6<br />

Wasserläufe. Von diesen sind 5 im<br />

Querungsbereich eingedolt und befinden<br />

sich unter der Strasse (siehe<br />

Abbildung 16, (Quelle: Geoportal<br />

des Kt. <strong>Bern</strong>). Bei den Bauarbeiten<br />

im Bereich der eingedolten Bäche<br />

(u.a. durch die Erneuerung der<br />

Kanalisation) ist eine Auswirkung auf<br />

die Eindolung in dieser <strong>Stufe</strong> des<br />

Projektes noch nicht abschätzbar.<br />

Sollte bei den weiteren Planungsarbeiten<br />

eine Veränderung oder Verlegung<br />

der Eindolung notwendig erscheinen,<br />

sind mit der zuständigen<br />

kantonalen Fachstelle Lösungsmöglichkeiten<br />

zu erarbeiten.<br />

Abbildung 16: Wasserläufe im Projektperimeter<br />

Die Aare wird auf der Kornhausbrücke überquert. Dort besteht bereits eine <strong>Tram</strong>linienführung.<br />

Es sind keine Eingriffe notwendig. Dadurch ergeben sich in diesem Bereich auch keine<br />

Auswirkungen.<br />

Entwässerung<br />

Das <strong>Tram</strong> wird grösstenteils auf den bereits bestehenden Strassen gebaut, welche über eine<br />

Strassenabwasserleitung verfügen. Daher ist mit keiner Veränderung gegenüber dem heutigen<br />

Zustand zu rechnen. Das <strong>Tram</strong> verursacht keine Substanzen, die für die Behandlung<br />

des abgeleiteten Abwassers problematisch sein könnten. Einige Teilstrecken werden im Eigentrassee<br />

geführt. Diese Bereiche erfordern eine Verbreitung der Strasse. Voraussichtlich<br />

sind somit neue Meteorwasserleitungen einzubauen, um das zusätzliche Regenwasser abzuleiten.<br />

Auf der <strong>Stufe</strong> Vorprojekt fehlen bis anhin diesbezügliche weitere Informationen.<br />

5.5.3 Schlussfolgerung und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Der Fachbereich Gewässer kann im Grundsatz als nicht problematisch beurteilt werden. Der<br />

Bereich lässt sich auf Grund nicht vorhandener Daten nicht abschliessend beurteilen. In dem<br />

<strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> sind einzelne Aspekte im Bereich Gewässerschutz darzustellen.<br />

Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

• Beurteilung der Auswirkungen von einzelnen Kunstbauten auf das Grundwasser.<br />

• Überprüfen der Auswirkungen auf eingedolte Bäche durch die Bauarbeiten des TRB.<br />

• Darstellung der Ableitung des Meteorwassers und der Auswirkungen auf die Vorfluter.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 32<br />

5.6 Boden<br />

5.6.1 Ist- und Ausgangszustand<br />

Die TRB Linienführung verläuft grösstenteils im Bereich von versiegelten Strassen und an an<br />

einzelnen Stellen auf grösseren nicht bebauten Bodenflächen. Diese Flächen können wie<br />

folgt umschrieben werden:<br />

� Bodenschützerisch nicht relevante Grünflächen im Strassenraum mit Blumen und anderen<br />

Bepflanzungen zur Dekoration als Strassengestaltungselement.<br />

Dies sind meistens kleine Flächen. Der Boden auf diesen Flächen kann durch Emission<br />

des Strassenverkehrs schadstoffbelastet sein. Dies ist bei allfälligen Aushubarbeiten<br />

zu berücksichtigen. Diese Flächen sind gegenwärtig nicht inventarisiert. Die<br />

beiden Abbildungen unten zeigen zwei typische Beispiele solcher Flächen.<br />

Abbildung 17: Beispiel von zwei Grünflächen in Wabern (links) und Schliern (rechts)<br />

� Bodenschützerisch relevante Kulturlandflächen oder Grünzonen grösseren Ausmasses.<br />

Diese Flächen werden heute landwirtschaftlich, als Gärten oder als Sportanlagen,<br />

genutzt.<br />

Die betroffenen bodenrelevanten Flächen sind in den unten folgenden Abbildungen<br />

dargestellt.<br />

Abbildung 18: Ist-Zustand der geplanten Wendeschlaufe in Schliern (links) und die geplante<br />

Verbreiterung der Muhlernstrasse (rechts)<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 33<br />

Abbildung 19: Ist-Zustand der geplanten Wendeschlaufe bei der Sandwürfi Haltestelle in Köniz<br />

(links) und geplantes <strong>Tram</strong>trassee im TP4 in Ostermundigen (rechts)<br />

Abbildung 20: Ist-Zustand des geplanten <strong>Tram</strong>trassees im TP5 vor dem Tunnel im Rütiberg<br />

(links) und geplante Wendeschlaufe im TP6 in Wabern (rechts)<br />

5.6.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />

An mehreren Stellen werden Strassen verbreitert oder <strong>Tram</strong>wendeschlaufen auf Grünflächen<br />

erstellt. Das TRB Projekt beansprucht folgende Flächen:<br />

- Vier Wendeschlaufen:<br />

o am Ende der Linienführung vom TP1 in Schliern,<br />

o bei der Haltestelle Sandwürfi in Köniz,<br />

o im Teil Oberfeld im TP5<br />

o und am Ende der Linienführung vom TP6 in Wabern.<br />

- Eine Strassenverbreiterung Muhlernstrasse im TP1 im Bereich der heutigen<br />

Landwirtschaftsfläche.<br />

- Ein neues Trassee durch einen Garten im TP4.<br />

Die nachfolgenden Beschreibungen basieren auf der Grundlage der technischen Berichte<br />

der Vorprojekte.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 34<br />

Teilprojekt 1<br />

An zwei Stellen zwischen Schliern und dem Schloss Köniz hat das Projekt relevante Auswirkungen<br />

auf Böden im Kulturland. Zwei Wendeschlaufen sind ins landwirtschaftlich genutzte<br />

Gelände zu bauen. Die Muhlernstrasse benötigt eine Verbreitung aufgrund des vorgesehenen<br />

separaten <strong>Tram</strong>-Trassees.<br />

� Wendeschlaufe am Ende der <strong>Tram</strong>linie in Schliern, neben dem Plattenweg<br />

Die Wendeschlaufe wird ca.<br />

4‘500 m 2 Kulturland beanspruchen.<br />

Die Parzelle liegt in Hanglage, und<br />

der Einschnitt für die Wendeschlaufe<br />

hat eine Höhe von bis ca. 7 m.<br />

Der technische Bericht zum Vorprojekt<br />

TP1 beschreibt das Vorgehen<br />

folgendermassen: „Um den Verlust<br />

von Kulturland zu minimieren ist der<br />

Einbau eines Stützsystems mit grüner<br />

Front vorgesehen. Das System<br />

SYTEC TerraMur 2 erlaubt eine<br />

Frontneigung bis zu 80°. Das geologische<br />

Gutachten wird zurzeit erstellt.“<br />

(Stand 28.10.10).<br />

Abbildung 21: Wendeschlaufe in Schliern. Quelle:<br />

Gestaltungsplan, 4D, Stand 30.07.10<br />

� Wendeschlaufe bei der Sandwürfi-Friedhof Haltestelle und Verbreitung der<br />

Muhlernstrasse<br />

Es werden ca. 10‘200 m 2<br />

Grünlandfläche wegfallen,<br />

wovon je die Hälfte Kulturland<br />

oder Hecken / Böschungen<br />

sind (siehe Abbildung<br />

nebenan, Quelle:<br />

Gestaltungsplan, 4D, Stand<br />

30.07.10).<br />

300 m 2<br />

4500 m 2<br />

9900 m 2<br />

Abbildung 22: Bodenflächen im Bereich Wendeschlaufe<br />

Sandwürfi und Verbreiterung Muhlernstrasse.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 35<br />

Für das TP1 ergibt sich somit eine betroffene Grünfläche von insgesamt 14‘700 m 2 . Zu dieser<br />

Fläche sind noch die begrünten Strassenränder sowie betroffenen Gärten von Privatpersonen<br />

hinzuzurechnen.<br />

Teilprojekt 2<br />

Die Linienführung führt im TP2 vollständig auf bestehenden Strassen. Daher sind in diesem<br />

TP keine Auswirkungen auf den Boden vorhanden.<br />

Teilprojekt 3<br />

Die Linienführung führt im TP3 vollständig auf bestehenden Strassen. Daher sind in diesem<br />

TP keine Auswirkungen auf den Boden vorhanden.<br />

Teilprojekt 4<br />

Am Ende des TP4 wird eine neue Linienführung<br />

auf Grünflächen gebaut. Wie im<br />

TP1, werden auch mehrere begrünte<br />

Strassenränder, Gärten und Parkstreifen<br />

für das Projekt benötigt.<br />

Teilprojekt 5<br />

Die Linienführung im TP5<br />

liegt grösstenteils auf unbefestigten<br />

Flächen. Im Teil<br />

Oberfeld sind dies ca.<br />

2‘000 m 2 Sportplätze und<br />

Grünstreifen. Für den Tunnelbau<br />

ist eine Waldfläche<br />

von 3‘000 m 2 betroffen.<br />

Quelle: Gestaltungsplan, B+S, Stand 30.07.10<br />

Abbildung 23: Bodennutzung des neuen Trassees<br />

im Bereich Sportplatz<br />

2000 m 2<br />

1600 m 2<br />

Quelle: Gestaltungplan: INGE AKB, Stand 14.10.10<br />

Abbildung 24: Bodennutzung der Linienführung im TP5<br />

Der Waldboden wird im Bereich Oberfeld beim zukünftigen Tunnelportal während der Bauphase<br />

des Tunnels beeinträchtigt. Die gesamte betroffene Bodenfläche wird im <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

bei der Betrachtung der Bauphase untersucht.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 36<br />

Teilprojekt 6<br />

Zu der projektierten Endhaltestelle vom<br />

TP6 in Kleinwabern gehört ein Bahnhof<br />

mit einem Vorplatz. Die genaue Ausführung<br />

dieses Projektes liegt noch nicht<br />

vor. Deshalb sind keine genaueren Angaben<br />

zu den betroffenen Flächen möglich.<br />

Es wird jedoch eine Fläche in der<br />

Grössenordnung von 13‘000 m 2 Kulturland<br />

benötigt, um die neue Haltestelle<br />

zu erstellen.<br />

13‘000 m 2<br />

5.6.3 Schlussfolgerung und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Quelle: Gestaltungplan: IG RGS, Stand 30.07.10<br />

Abbildung 25: Bodenverbrauch bei der Wendeschlaufe<br />

in Kleinwabern<br />

Obwohl der grösste Teil der Linienführung auf bestehenden Strassen geplant ist, sind insgesamt<br />

ca. 30‘000 m 2 unversiegelte Bodenfläche vom TRB Projekt betroffen. Der grösste Teil<br />

dieser Fläche wird bereits beim Bau benötigt. Die zu rekultivierenden und schlussendlich unversiegelten<br />

Bodenflächen werden den gesamten Bodenverbrauch etwas vermindern.<br />

Für die betroffenen Flächen sind die bodenkundlichen Eigenschaften gemäss Schweizer<br />

Norm SN 640‘581a aufzunehmen. Die Arbeiten sind mit einer bodenkundlichen Baubegleitung<br />

vorzunehmen und zu optimieren. Der Schutz des Bodens ist sicherzustellen.<br />

Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

• Kartierung der betroffenen Bodenflächen nach Bodentypen und Beschreibung der<br />

Schichten unter Berücksichtigung der Schweizer Norm SN 640‘581a.<br />

• Erstellen einer Bodenbilanz (Aushub, Lagerung, Wiederverwendung).<br />

• Erstellen eines Pflichtenheftes der bodenschützerischen Baubegleitung.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 37<br />

5.7 Altlasten und belastete Standorte<br />

5.7.1 Ist- und Ausgangszustand<br />

Bei der Realisierung des Projektes <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> erfolgen bauliche Eingriffe in den Untergrund.<br />

Im Hinblick auf die mögliche Überbauung ist zu prüfen, ob dabei belastete Standorte<br />

tangiert werden, bzw. ob hieraus Konsequenzen für das Projekt entstehen.<br />

Im Projektperimeter wurden gemäss dem Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons<br />

<strong>Bern</strong> 26 relevante Standorte ermittelt, welche das Bauprojekt unmittelbar oder teilweise<br />

tangieren. Die Strecke TP3 wird nicht berücksichtigt, da die Gleise schon bestehen.<br />

In den Plänen in Anhang 2 sind die 26 belasteten Standorte illustriert, welche im Perimeter<br />

liegen. In der nachfolgenden Tabelle sind alle im Kataster geführten Standorte nach Strecken<br />

geordnet aufgelistet. Es wird zwischen Ablagerungs- und Betriebsstandort unterschieden.<br />

Die Tabelle gibt weiterhin Auskunft über die Lage der Standorte, ob diese direkt im Perimeter<br />

oder in einer gewissen Entfernung liegen.<br />

Tabelle 10: Belastete Standorte<br />

Katasternummer<br />

des belasteten<br />

Probabilität vom TRB<br />

Projekt betroffen zu sein<br />

Standorts Direkt Nahbereich<br />

TP1<br />

Art des belasteten Standorts<br />

03550029 X Ablagerungsstandort, Bachtelengraben Eichmatt<br />

03550089 X Betriebsstandort, Kfz-Werkstatt<br />

03550088 X Betriebsstandort, Galvanik Schlierholz<br />

03550060 X Betriebsstandort, chem. Reinigung<br />

03550117 X Betriebsstandort, Shell-Tankstelle<br />

03550169 X Betriebsstandort, Forschungsanstalt Liebefeld<br />

03550087 X Betriebsstandort, Chem. Reinigung<br />

03550167 X Betriebsstandort, Tamoil Service Station<br />

03510441 X Betriebsstandort, Tankstelle (Diesel)<br />

TP4<br />

03510552 X Ablagerungsstandort, Viktoriaschulhaus<br />

03510504 X Betriebsstandort, ehem. Garage Willfratt<br />

03510030 X Ablagerungsstandort, Unteres Galgenfeld<br />

03510401 X Betriebsstandort, PTT Swisscom Tech. Zentrum<br />

03630042 X Betriebsstandort, Blaser Willy AG<br />

03630023 X Betriebsstandort, SAMAG<br />

03630041 X Betriebsstandort, Service-Station Bantiger<br />

03630029 X Ablagerungsstandort, Unterdorf/<strong>Bern</strong>str.<br />

03636028 X Ablagerungsstandort, Unterdorf/<strong>Bern</strong>str.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 38<br />

Katasternummer<br />

des belasteten<br />

Probabilität vom TRB<br />

Projekt betroffen zu sein<br />

Standorts Direkt Nahbereich<br />

Art des belasteten Standorts<br />

03630027 X Ablagerungsstandort, Sandsteinbruch C. <strong>Bern</strong>asconi<br />

03630003 X Ablagerungsstandort, Hättenberg/Küntigrube<br />

03630003 X Ablagerungsstandort, Hättenberg/Küntigrube<br />

TP5<br />

03630003 X Ablagerungsstandort, Hättenberg/Küntigrube<br />

TP6<br />

03550213 X Betriebsstandort, Migrol Servicestation<br />

03550212 X Betriebsstandort, ehem. Tankstelle<br />

03550054 X Betriebsstandort, Bundesamt für Landestopografie<br />

5.7.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />

Mit dem Projekt erfolgen Eingriffe in den Boden und den oberflächennahen Untergrund. Der<br />

natürliche geologische Schichtenaufbau wird durch Einschnitte, mögliche Anschüttungen<br />

(auch Kieskoffer) und tiefgründige Bauwerke (wie Fundamente und Pfählungen) verändert.<br />

Im Umfeld von belasteten Standorten sind projektspezifischen Abklärungen zu treffen. Das<br />

Vorgehen für die technischen Abklärungen ist vorgängig vom Amt für Wasser und Abfall<br />

(AWA) genehmigen zu lassen.<br />

Der Aushub ist im Hinblick auf eine sachgerechte Entsorgung zu untersuchen.<br />

5.7.3 Schlussfolgerung und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Der heutige Projektstand erlaubt noch keine genaue Beurteilung. Im Projektperimeter liegen<br />

einige belastete Standorte, die potentiell von den Bauarbeiten betroffen sein könnten. Dies<br />

ist in dem <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> genauer zu klären und das Vorgehen ist zu definieren.<br />

Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

� Identifizieren, welche belasteten Standorte vom Projekt TRB betroffen sein werden.<br />

Aufzeigen, ob Massnahmen notwendig sind, dass durch das Vorhaben die Standorte<br />

nicht sanierungsbedürftig werden oder ihre spätere Sanierung durch das Vorhaben<br />

nicht wesentlich erschwert wird (nach Art. 3 der AltlV).<br />

� Notwendigkeit, Umfang und Aufgaben einer fachgutachterlichen Begleitung aufzeigen.<br />

5.8 Abfälle, umweltgefährdende Stoffe<br />

Während der Betriebsphase wird das <strong>Tram</strong> keinen Abfall produzieren. Die Emissionen des<br />

<strong>Tram</strong>s beschränken sich auf Feinstaub, welcher in geringem Masse durch den Brems-, den<br />

Schienen- und den Radabrieb entstehen.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 39<br />

5.9 Umweltgefährdende Organismen<br />

Die Erzeugung respektive der Umgang mit genetisch veränderten oder pathogenen Organismen<br />

sind ausgeschlossen. Der Transport und die damit verbundene Gefahr der Freisetzung<br />

von umweltgefährdenden Gütern ist ebenfalls nicht vorgesehen.<br />

Die Problematik des Umgangs mit Neophyten stellt sich durch die vorgesehen Arbeiten im<br />

Bereich Boden während der Bauphase (siehe Tabelle in Kapitel 4.5 Beschreibung der Bauphase).<br />

In der Betriebsphase werden durch Unterhalts- und Pflegekonzepte die Ruderalflächen<br />

mit spontaner Sukzession und rekultivierte Flächen von Neophyten freigehalten.<br />

Pflichtenheft für UVP 2. <strong>Stufe</strong><br />

• Aufnahme des Artenvorkommens im Projektperimeter (insbesondere Neophyten).<br />

• Unterhalts- und Pflegekonzept für Ruderalflächen mit spontaner Sukzession und rekultivierte<br />

Flächen erarbeiten.<br />

5.10 Störfallvorsorge / Katastrophenschutz<br />

Das Projekt weist in der Betriebsphase keine Störfallrisiken im Sinne der Störfallverordnung<br />

Art. 1c auf (Transport / Lagerung von gefährlichen Gütern bei Eisenbahnanlagen).<br />

5.11 Wald<br />

5.1<strong>1.</strong>1 Ist- und Ausgangszustand<br />

Steihölzli<br />

Schosshaldenfriedhof Wald<br />

Rütiberg Wald<br />

Quelle:BAFU,Wald (www.ecogis.admin.ch)<br />

Im Projektperimeter sind<br />

drei Waldflächen im Nahbereich<br />

der geplanten<br />

TRB Linienführung vorhanden.<br />

Der nebenstehende Plan<br />

gibt die Orte dieser drei<br />

Waldflächen an.<br />

Auf den nachfolgenden<br />

Abbildungen sind die drei<br />

Waldflächen illustriert.<br />

Abbildung 26: TRB Linienführung mit 3 Waldflächen im Nahbereich des geplanten <strong>Tram</strong>trassees<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 40<br />

Abbildung 27: Waldrand Steihölzli, Ansicht von der Schwarzenburgstrasse<br />

Abbildung 28: Waldrand Schosshaldenfriedhof, Ansicht von der Ostermundigenstrasse<br />

Abbildung 29: Waldrand Rüti, Ansicht von der Rütistrasse<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 41<br />

Diese drei Waldflächen sind durch den Waldmeiser-Buchenwald charakterisiert. Gemäss<br />

dem „<strong>Region</strong>alen Waldplan 2003-2017“ der Waldabteilung 5, hat der Steihölzliwald eine<br />

„sehr wichtige Erholungsfunktion“ und der Rütiberg Wald eine „wichtige Erholungsfunktion“.<br />

Die Wälder werden aufgrund der nahen Wohngebiete häufig als Erholungsgebiet und für<br />

Freizeitaktivitäten genutzt.<br />

Die Wälder erfüllen andererseits eine wichtige landschaftliche und ökologische Funktion. Sie<br />

dienen als wichtige naturnahe Elemente und stellen Lebens- und Rückzugsräume in der intensiv<br />

besiedelten oder landwirtschaftlich genutzten Umgebung dar.<br />

Zwischen dem Ist-Zustand und dem Ausgangzustand sind keine Änderungen der Waldfläche<br />

zu erwarten.<br />

5.1<strong>1.</strong>2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />

Teilprojekt 1, 2, 3, 6<br />

In diesen Teilprojekten sind keine Waldflächen betroffen.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 42<br />

Teilprojekt 4<br />

Eine permanente Rodung von ca. 250 m 2 ist im Schosshaldenfriedhof Wald notwendig. Die<br />

Haltestelle Waldeck und der neue Kreisel machen eine Verbreiterung der Ostermundigenstrasse<br />

notwendig. Durch den strassenparallelen Weg im Waldesinnern ist bereits ein rückwärtiger<br />

Waldrand ausgebildet, der den voraussichtlich wegfallenden vorderen Waldrand optisch<br />

ersetzen kann.<br />

Die Rodungsfläche ist in der folgenden Karte dargestellt.<br />

Abbildung 30: Geplante Rodungsfläche im Schosshaldenfriedhof Wald<br />

Dieser Gehölzrand ist durch verschiedene Baum- oder Gebüscharten charakterisiert. Für<br />

diese Rodung ist ein Ersatz vorzusehen.<br />

Teilprojekt 5<br />

250 m 2<br />

Quelle: BAFU, Waldfläche (www.ecogis.admin.ch)<br />

Quelle: Gestaltungsplan, B+S AG, 30.07.10<br />

Im Vorfeld wurden für das Teilprojekt 5 verschiedene Varianten entwickelt und bewertet<br />

(Technischer Bericht TP5 [33]). Die schwierigen raumplanerischen (dicht bebautes Gebiet)<br />

und topographischen Gegebenheiten (steiles Gelände) machten dieses Vorgehen notwendig.<br />

Das Variantenstudium zeigte, dass die Variante mit dem Bau eines Tunnels durch den<br />

Rütiberg die beste Möglichkeit ist, die schwierige Problemstellung zu lösen. Diese Variante<br />

verursacht in der Bauphase die grössten Auswirkungen, bietet jedoch in der Betriebsphase<br />

grosse Vorteile (geringe Sichtbarkeit, kleiner Landbedarf, etc.).<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 43<br />

Aus geotechnischen Gründen müssen die ersten Meter des Tunnels im Tagbau erstellt werden,<br />

bis auf Fels gestossen wird. Der grösste Teil des Tunnels wird anschliessend im<br />

Sprengvortrieb erstellt.<br />

Der notwendige Tagbau am Tunnelportal macht eine Rodung notwendig. Die Waldabteilung<br />

5 <strong>Bern</strong>–Gantrisch wurde vorgängig informiert und in die Planung einbezogen. An einer Begehung<br />

vom 2<strong>1.</strong>10.2010 bestätigte die Waldabteilung, dass eine temporäre Rodung genehmigungsfähig<br />

ist. Es wird vorausgesetzt, dass die Waldfläche nach der Bauphase wieder im<br />

gleichen Umfang aufgeforstet wird. Das Tunnelportal soll im Vergleich zum Vorprojekt vom<br />

Stand 30.07.2010 so verlängert werden, dass die gesamte gerodete Fläche vor Ort wieder<br />

aufgeforstet werden kann. Eine entsprechende Optimierung zwischen der Lage des Tunnelportals<br />

und den Wiederaufforstungen ist im Rahmen des Bauprojektes durchzuführen. Die<br />

notwendigen Nebenanlagen sind ausserhalb des Waldes zu platzieren, sofern diese nicht<br />

standortgebunden sind. Der Zugang für den Forstdienst ist in der Betriebsphase sicherzustellen.<br />

Der nachfolgende Plan zeigt die<br />

betroffene Fläche:<br />

Abbildung 31:<br />

Durch provisorische Rodung<br />

betroffene Fläche<br />

5.1<strong>1.</strong>3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Quelle: BAFU, Waldfläche (www.ecogis.admin.ch)<br />

Provisorische Rodung<br />

von ca. 3000 m 2<br />

Insgesamt sind rund 550 m 2 Rodungen notwendig. Südlich der Haltestelle Waldeck im TP4<br />

wird eine definitive Rodung von ca. 250 m 2 erfolgen, um die bestehende Strasse zu verbreitern.<br />

Eine zweite Rodung ist temporäre Art, da für den Tunnelbau am Rütiberg im TP5 der<br />

erste Teil des Tunnels aus geologischen Gründen im Tagbau zu erstellen ist. Die Wiederaufforstung<br />

ist vor Ort geplant.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 44<br />

Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

• Für das TP5 sind die Eingriffe in die Waldfläche genauer festzulegen und nach Möglichkeit<br />

zu reduzieren. Eine genügende Überdeckung des Tunnels ist vorzusehen,<br />

damit die Wiederaufforstung durchgeführt werden kann. Der Zugang für den Forstdienst<br />

ist sicherzustellen.<br />

Für die notwendigen Rodungen ist eine Rodungsbewilligung im Plangenehmigungsdossier<br />

zu integrieren (nicht Teil des <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> sondern Teil des technischen Projektes).<br />

5.12 Flora, Fauna, Lebensräume<br />

5.12.1 Ist- und Ausgangszustand<br />

Der Projektperimeter ist grösstenteils durch ein städtisches Umfeld gekennzeichnet. Die<br />

wichtigsten naturnahen Elemente sind Einzelbäume, Obsthochstammgärten und Hecken. In<br />

den Bereichen der Projektendpunkte ergibt sich ein anderes Bild, da die Landschaft noch<br />

durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt ist. Diese Bereiche befinden sich in Schliern<br />

(TP1), Rüti (TP5) und Wabern (TP6). Hier finden sich naturnahe Landschaftselemente, die<br />

aber auch Druck durch den Wohnungsbau ausgesetzt sind. Die in diesen Bereichen vorhandenen<br />

Privatgärten und Sportplätze besitzen jedoch nur einen geringen ökologischen Wert.<br />

Das Projekt tangiert keine bedeutenden Flächen oder Naturobjekte von nationaler oder regionaler<br />

Bedeutung. Es bestehen keine Hinweise auf seltene oder geschützte Tier- und Pflanzenarten.<br />

In den Inventaren der Gemeinden sind allerdings mehrere ökologisch relevante Naturobjekte<br />

aufgeführt. Die Beschreibung der einzelnen Objekte erfolgt in den folgenden Abschnitten und<br />

ist im Anhang 3 auf dem Situationsplan dargestellt.<br />

Einzelbäume, Alleen<br />

Mehrere Einzelbäume und Alleen befinden sich im Projektperimeter. Teilweise sind sie in<br />

den Gemeindeinventaren aufgeführt und geschützt.<br />

Die Bäume sind mit Ausnahme der neugepflanzten hochwüchsig. Vor allem die Alleen mit<br />

vorherrschend Platane, Linde und Ahorn prägen das Landschaftsbild. Für Vögel, Insekten<br />

und Kleinsäuger schaffen diese Elemente, gleich ob als Solitärbäume oder Alleen, wichtige<br />

Lebensräume.<br />

Das Platzangebot dieser Bäume ist eingeschränkt und sie werden regelmässigen Pflegemassnahmen<br />

unterzogen (beispielsweise Rückschnitt von Zweigen und Ästen im Zuge von<br />

Verkehrssicherungsmassnahmen). Diese Bäume haben mehrheitlich zu wenig Platz um ungehindert<br />

wachsen zu können.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 45<br />

Abbildung 32: Beispiel eines neu gepflanzten Einzelbaums in Schliern und einer Baumallee in <strong>Bern</strong><br />

Hecken<br />

Hecken befinden sich überwiegend auf Privatparzellen und sind als Einfriedungen und Sichtschutz<br />

zu den Strassen und Nachbarparzellen gepflanzt. Sehr häufig bestehen die Hecken<br />

aus immergrünen, nicht heimischen Arten. Sie bieten ganzjährig Sichtschutz. Aus ökologischer<br />

Sicht sind sie dagegen weniger wertvoll als Hecken aus einheimischen Arten, wie beispielsweise<br />

Hecken aus Hagebuche (Carpinus betulus), Gemeine Hasel (Corylus avellana),<br />

Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Eibe (Taxus baccata), Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum<br />

vulgare), etc.. Diese Arten bieten Nahrung für Kleintiere und sind auch Lebensräume<br />

sowie Vernetzungsobjekte.<br />

Die Hecken sind verschieden ausgebildet und weisen unterschiedliche Strukturen auf. So<br />

finden sich kleine Hecken, zusammengesetzt aus einzelnen Büschen, und solche aus hohen<br />

Bäumen und Büschen. Sie bestehen aus einer oder mehreren Arten. Eine grössere Diversität<br />

(strukturell oder artbedingt) wird normalerweise mit einer höheren ökologische Vielfalt und<br />

damit besseren Qualität gleichgesetzt.<br />

Die wertvollste Hecke im Projektbereich ist die mit dem Trockenstandort kombinierte Feldhecke<br />

Sandwürfi in Schliern.<br />

Abbildung 33: Beispiel von zwei Hecken in Schliern (TP1) mit einer guten strukturellen Diversität<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 46<br />

Hochstamm-Obstgärten<br />

Im Projektperimeter befinden sich drei Hochstamm-Obstgärten, davon zwei in Schliern und<br />

einer in Wabern. Die Hochstamm-Obstgärten sind durch die bäuerliche Tätigkeit entstanden<br />

und galten früher als fester Bestandteil jedes Bauernhofes. Heute sind sie wichtige Lebensräume<br />

für eine Vielzahl von Arten. So leben 5- bis 10mal mehr Vogelarten in diesen Flächen<br />

als in den umliegenden Landwirtschaftsflächen. Obstgärten mit extensiv genutzten Mähwiesen<br />

oder Weiden bilden einen ganz besonderen Lebensraum für Tiere.<br />

Alle drei Obstgärten sind im Schutzplan Naturobjekte der Gemeinde Köniz aufgeführt. Es<br />

sind Objekte mit einer hohen ökologischen Qualität.<br />

Abbildung 34: Hochstamm-Obstgärten in Wabern (links) und in Schliern (rechts)<br />

Sonderstandorte<br />

Entlang der Muhlernstrasse im TP1 befindet sich auf der Westseite eine Felsböschung von<br />

ca. 300 m Länge und 3 m Höhe. Diese Fläche ist als Sonderstandort im Schutzplan Naturobjekte<br />

von Köniz aufgeführt. Er besteht aus einem lang gezogenen Sandsteinabbruch der<br />

Oberen Meeresmolasse. (Geologische Karte der Schweiz 1:500‘000 Schweiz. Geolog.<br />

Kommission 1980). Die durch den Strassenbau entstandene Felskante ist mittlerweile von<br />

Magerwiesenfragmenten (Mesobromion) und einer artenreichen Strauchhecke bewachsen.<br />

Dieses Naturobjekt ist durch eine reiche Strukturen- und Artendiversität mit Gehölzen und<br />

Stauden trockener Standorte gekennzeichnet.<br />

Abbildung 35: Muhlernstrasse mit den Böschung der ein Halbtrockenstandort beinhaltet<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 47<br />

Fauna<br />

Das Projekt tangiert keine national oder regional bedeutenden Inventare (Landschafts- und<br />

Naturschutzobjekte oder –gebiete). Es bestehen keine Hinweise auf seltene oder geschützte<br />

Tierarten, mit Ausnahme der Fledermäuse.<br />

Gemäss der telefonischen Auskunft der bernischen Informationsstelle für Fledermausschutz<br />

(BIF) könnten in hohlen Ästen und Stämmen von Allee-, Einzel und Hochstammobstbäumen<br />

baumbewohnende Fledermäuse anzutreffen sein.<br />

Mit dem Vorkommen anderer geschützter Tiere, im speziellen Reptilien, Amphibien und Insekten<br />

ist im Projektperimeter jedoch lokal an einzelnen Orten zu rechnen.<br />

5.12.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />

Teilprojekt 1<br />

Im TP1 hat das TRB Projekt folgende Auswirkungen auf die Naturobjekte:<br />

� Zwei Obstgärten müssen in der Wendeschlaufe neben dem Plattenweg und neben<br />

der Haltestelle Schliern verkleinert werden. Einige Obstbäume werden entfernt. Die<br />

genaue Anzahl der entfernten Obstbäume ist nicht bekannt. Die im heutigen Zustand<br />

lückigen Obstgärten bieten genügend Raum für Ersatzpflanzungen. Idealerweise wird<br />

der Obstgarten zur Integration der landschaftlich wuchtigen Wendeschleife im Hangbereich<br />

nach Osten ausgedehnt.<br />

� Die langgezogene Gelände- und Felskante an der Westseite der Muhlernstrasse besteht<br />

aus Sandsteinfelsen, welcher mit kleinflächigen Trockenstandorten und einer<br />

langen, artenreichen Feldhecke bewachsen ist. Dieser muss westwärts verschoben<br />

werden. Der durch die Bauarbeiten neu zutage tretende Sandsteinfels soll als interessanter<br />

geologischer Aufschluss und ökologisch besonders wertvoller, trockener<br />

Pionierlebensraum auf keinen Fall zugedeckt, humusiert oder angesät werden. Für<br />

den Ersatz und die Verbesserung der heute zu schmalen Feldhecke (auch als Ausgleichsmassnahme<br />

für betroffene Hecken innerhalb des Siedlungsgebietes) ist von<br />

der Geländeoberkante westwärts ein mindestens zehn Meter breiter Streifen der heutigen<br />

Landwirtschaftsfläche für die Neupflanzung von Heckenstreifen, unterbrochen<br />

von Einzelbäumen und Magerwiesen, zu beanspruchen. Diese Neugestaltung soll direkt<br />

mit der Umgebungsgestaltung der Wendeschleife gegenüber dem Friedhof verknüpft<br />

werden. Die landschaftlich sensible, heute völlig ausgeräumte Landwirtschaftsfläche<br />

in direktem Sichtbezug zu Schloss und Friedhof bietet auch ausreichend Raum<br />

für Ausgleichsmassnahmen welche aus Platzgründen nicht im Siedlungsgebiet realisiert<br />

werden können.<br />

� Mehrere Hecken sind zu roden. Es handelt sich in den meisten Fällen um private Hecken,<br />

die aus exotischen Arten bestehen.<br />

� Es müssen Einzelbäume gefällt werden. Integrierter Teil des Projektes TRB ist ein<br />

Landschaftskonzept zum Ersatz der betroffenen Bäume. Die quantitative Baum-<br />

Bilanz ist in nachstehender Tabelle ersichtlich (Quelle: INGE IMAD 2, Technischer<br />

Bericht Vorprojekt, Teilprojekt TP1 Köniz, Stand 29.10.10 [30]):<br />

Gemeinde Bäume gefällt Bäume gepflanzt Bäume gefährdet* Baum-Bilanz<br />

Köniz 64 96 10 + 32<br />

<strong>Bern</strong> 7 13 2 +6<br />

Gesamte TP1 71 109 12 +38<br />

*Bei gefährdeten Bäumen kann noch nicht abgeschätzt werden, ob diese erhalten werden können.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 48<br />

Die zwei Obstgärten und der Halbtrockenstandort sind wichtige Naturobjekte, für welche ein<br />

gleichwertiger Ersatz an Ort und Stelle geschaffen werden muss. Die projektbedingten Eingriffe<br />

können und müssen in den bestehenden Obstgärten durch Neupflanzungen kompensiert<br />

werden. Nach Möglichkeit sind die Obsthochstammgärten auf die entstehenden Wendeschlaufen<br />

Schliern auszudehnen.<br />

Ob in den durch das Projekt betroffenen Gebieten und Flächen oder Bäumen Kleinlebewesen<br />

oder Fledermäuse vorkommen, kann auf der vorliegenden Datenlage nicht abschliessend<br />

beurteilt werden. Entsprechende Feldaufnahmen sind als Basis für die Beurteilung in<br />

dem <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> durchzuführen, damit allfällige Schutz- oder Umsiedlungsmassnahmen<br />

vorgesehen werden können.<br />

In dem <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> müssen die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen qualitativ und quantitativ<br />

festgelegt werden. Die dazu notwendigen Flächen sind sicherzustellen.<br />

Teilprojekt 2<br />

Der Eigerplatz wird auf der gesamten Fläche umgestaltet. Baumfällungen sind unvermeidbar.<br />

Es werden Neuanpflanzungen vorgenommen, die die Zahl der Fällungen überproportional<br />

kompensiert. Die quantitative Bilanz fällt wie folgt aus (Quelle: Gestaltungsplan TP2, Hager<br />

Landschaftsarchitektur AG, Stand 3<strong>1.</strong>08.10):<br />

Gemeinde Bäume gefällt Bäume gepflanzt Bäume gefährdet* Baum-Bilanz<br />

<strong>Bern</strong> 10 55 0 +45<br />

Die vorwiegend exotischen Bepflanzungen in Trögen auf dem Eigerplatz werden entfernt.<br />

Dies stellt aus ökologischer Sicht kein Nachteil dar.<br />

Abbildung 36: Vegetationsstruktur in Trögen im Bereich des Eigerplatzes<br />

Teilprojekt 3<br />

Im Teilprojekt 3 sind keine Naturwerte durch das Bauprojekt betroffen.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 49<br />

Teilprojekt 4<br />

Im TP4 hat das TRB Projekt folgende Auswirkungen auf Naturobjekte:<br />

� Entlang der Ostermundigenstrasse muss die alte historische Allee entfernt werden.<br />

Die Ostermundigenstrasse ist zu eng, als dass ein den technischen Randbedingungen<br />

entsprechender <strong>Tram</strong>betrieb kombiniert mit dem motorisierten Individualverkehr<br />

sowie einem sicheren und attraktiven Langsamverkehr realisiert werden kann. Hinzu<br />

kommt, dass die notwendigen Arbeiten am Strassenkörper (neue Werkleitungen,<br />

Fundationen und neue Randabschlüsse) die Wurzelstruktur der bestehenden Bäume<br />

dermassen schädigen würden, dass der Weiterbestand stark in Frage gestellt ist.<br />

Dies auch unter Berücksichtigung, dass der Zustand einzelner Bäume bereits heute<br />

schlecht ist (weitergehende Details sind im technischen Bericht TP4 verfügbar [32]).<br />

Die Teilprojektleitung erarbeitete zusammen mit der <strong>Bern</strong>er Stadtgärtnerei ein Konzept<br />

für den Ersatz der gefällten Bäume. Wichtig ist, dass bei den insgesamt 284 neu<br />

gepflanzten Bäumen, 79 am bisherigen Standort gepflanzt und 205 an neuen Standorten<br />

gepflanzt werden (Quelle: B+S AG, Technischer Bericht Vorprojekt, Teilprojekt<br />

TP4 Ostermundigen, Stand 12.10.10 [32]). Die quantitative Baum-Bilanz sieht für das<br />

TP4 wie folgt aus:<br />

Gemeinde Bäume gefällt Bäume gepflanzt Bäume gefährdet* Baum-Bilanz<br />

<strong>Bern</strong> 270 284 0 +14<br />

� Ein Teil der Linienführung muss auf bestehendes Grünvorland gebaut und einige<br />

Bäume müssen an diesem Platz gerodet werden. Diese Fläche weist keine sehr hohe<br />

ökologische Qualität auf, da sie aus artenarmen und monotonen Rasenflächen besteht.<br />

� Ob in den durch das Projekt betroffenen Gebieten und Flächen oder Bäumen Kleinlebewesen<br />

oder Fledermäuse vorkommen, kann auf der vorliegenden Datenlage nicht<br />

abschliessend beurteilt werden. Entsprechende Feldaufnahmen sind als Basis für die<br />

Beurteilung in der UVP 2. <strong>Stufe</strong> durchzuführen, damit allfällige Schutz- oder Umsiedlungsmassnahmen<br />

vorgesehen werden können.<br />

Teilprojekt 5<br />

Im TP5 hat das TRB Projekt folgende Auswirkungen auf die Naturobjekte:<br />

� Auch im TP5 werden einige Bäume entfernt. Es handelt sich dabei grösstenteils um<br />

Bäume auf Privatbesitz. Die genaue (quantitative) Bilanz der Bäume liegt noch nicht<br />

vor. Es ist jedoch von einer leicht positiven quantitativen Bilanz auszugehen, da Ersatzmassnahmen<br />

vorgesehen werden.<br />

� Die TRB-Linienführung wird streckenweise auf unversiegelten Rasenflächen (Böschungen)<br />

gebaut.<br />

� Der Waldrand vom Rütibergwald ist als geschützter Waldrand im Schutzplan der<br />

Gemeinde Ostermundigen aufgeführt und hat einen gewissen ökologischen Wert.<br />

Bei der Wiederaufforstung ist in Absprache mit der Waldabteilung die Ausbildung eines<br />

ökologisch wertvollen und landschaftlich ansprechenden Waldrandes anzustreben.<br />

� Im Gemeindereglement von Ostermundigen steht, dass in der Umgebung der geplante<br />

Wendeschlaufe in Rüti ein Weiher- oder Feuchtbiotop mit einer minimalen Fläche<br />

von 100 m 2 zu realisieren ist. Diese Auflage ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.<br />

� Ob in den durch das Projekt betroffenen Gebieten und Flächen oder Bäumen Kleinlebewesen<br />

oder Fledermäuse vorkommen, kann auf der vorliegenden Datenlage nicht<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 50<br />

Teilprojekt 6<br />

abschliessend beurteilt werden. Entsprechende Feldaufnahmen sind als Basis für die<br />

Beurteilung in der UVP 2. <strong>Stufe</strong> durchzuführen, damit allfällige Schutz- oder Umsiedlungsmassnahmen<br />

vorgesehen werden können.<br />

Im TP6 hat das TRB-Projekt folgende Auswirkungen auf die Naturobjekte:<br />

� Das geplante <strong>Tram</strong>trassee führt bei der neu geplanten Wendeschlaufe Kleinwabern<br />

durch einen Obstgarten. Dies wird zur Fällung einiger Obstbäume führen. Die Anzahl<br />

der zu entfernenden Bäume ist noch nicht bestimmt. Der bestehende Obstgarten<br />

kann entsprechend den entstehenden Verlusten an Obstbäumen durch Neupflanzungen<br />

beidseits des neuen Trassees aufgewertet werden. Die projektbedingten Eingriffe<br />

in den Obstgarten können und müssen im bestehenden Obstgarten durch Neupflanzungen<br />

kompensiert werden. Nach Möglichkeit sind die Obsthochstammgärten auf<br />

die entstehenden Wendeschlaufen Kleinwabern auszudehnen.<br />

� Entlang der Seftigenstrasse muss die beidseitige Birken-Allee entfernt werden. Die<br />

Gemeinde Köniz setzte sich zuerst für deren Erhalt ein. Die Variantenstudie zeigte<br />

auf, dass ein Erhalt der Allee unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen Aspekte<br />

(Veloführung, Achsabstand Fahrleitung - Baumachse) nicht möglich ist. Ein anderer<br />

Aspekt sind die strassenbautechnischen Rahmenbedingungen. Die Lage (Kote)<br />

des Baumstreifens passte nicht in das erforderliche Strassenprofil. Ebenfalls waren<br />

die Übergänge zur Neubebauung Bächtelenacker und die bestehenden Werkleitungen<br />

zu berücksichtigen. Im Ergebnis der Diskussion wurde der Ersatz der Baumallee<br />

als einzige mögliche Variante bestätigt und so auch anlässlich der Partizipationsveranstaltung<br />

dargelegt und begründet. Parallel zum Bauprojekt soll für den Ersatz der<br />

Allee ein landschaftspflegerisches Begleitkonzept erstellt werden. (Technischer Bericht<br />

Vorprojekt, TP6, IG RGS, Stand 30.07.10). Die quantitative Baum-Bilanz im TP6<br />

sieht gemäss dem aktuellen Stand wie folgt aus:<br />

Gemeinde Bäume gefällt Bäume gepflanzt Bäume gefährdet* Baum-Bilanz<br />

Köniz 141 133 0 -14<br />

Die negative Bilanz der Baumfällungen Birkenallee Seftigenstrasse kann evtl. auch in<br />

einer zusätzlichen Pflanzung im Obstgartenbereich oder durch Alleen entlang der<br />

neuen Wendeschlaufe ausgeglichen werden.<br />

� Ob in den durch das Projekt betroffenen Gebieten und Flächen oder Bäumen Kleinlebewesen<br />

oder Fledermäuse vorkommen, kann auf der vorliegenden Datenlage nicht<br />

abschliessend beurteilt werden. Entsprechende Feldaufnahmen sind als Basis für die<br />

Beurteilung in der UVP 2. <strong>Stufe</strong> durchzuführen, damit allfällige Schutz- oder Umsiedlungsmassnahmen<br />

vorgesehen werden können.<br />

5.12.3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Aufgrund der Gestaltung des neuen Strassenraumes und der baulichen Eingriffe müssen<br />

Einzelbäume und Alleen entfernt werden. Diese Eingriffe in den Baumbestand erfolgen aufgrund<br />

des Platzbedarfes des <strong>Tram</strong>s und der baulichen und sicherheitstechnischen Randbedingungen.<br />

Als Ausgleich sind Neupflanzungen vorgesehen. Diese führen zu einer quantitativ<br />

positiven Bilanz. Bei der weiteren Bearbeitung ist zu beachten, dass die Rodungen zunächst<br />

zu einer Verschlechterung der ökologischen Situation führen; die Neuanpflanzungen<br />

erfolgen erst nach der Fertigstellung der Bauarbeiten. Zusätzlich müssen sich die neuen<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 51<br />

Bäume erst entwickeln, bis die vorherige ökologische Wirkung erreicht wird. Somit sind genügend<br />

zusätzliche Ausgleichsmassnahmen vorzusehen.<br />

Für die zu ersetzenden Hecken ist ein Ersatz mit einheimischen Arten anzustreben.<br />

Diese Betrachtungen sind in dem <strong>UVB</strong> 2 <strong>Stufe</strong> detaillierter zu beachten und die technische<br />

Umsetzung der Neupflanzungen sind genauer zu definieren. Es wird auch nötig sein, den<br />

Schutz der verbleibenden Bäume sicherzustellen.<br />

Für die Quantifizierung der Baumverluste und der resultierenden Neupflanzungen ist ein tabellarisches<br />

Verzeichnis aller betroffenen Gehölze zu erstellen, welches Baumart, Grösse,<br />

Zustand, Standort sowie Ersatzstandort erfasst. Generell ist darauf zu achten, dass ein<br />

möglichst hoher Anteil der Neupflanzungen mit standortgerechten, einheimischen Baumarten<br />

erfolgt.<br />

Die Felskante mit Trockenstandorten und Hecke im TP1 und die entfernten Hochstammbäume<br />

müssen kompensiert werden. In dem <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> werden für diese Lebensräume<br />

Ersatzmassnahmen vorzuschlagen zu sein.<br />

Im Rahmen des <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> ist eine Detailkartierung der kleinräumigen Naturwerte entlang<br />

der <strong>Tram</strong>linie zu erstellen, damit die Auswirkungen quantifiziert und die entsprechende Ersatz-<br />

und Ausgleichsmassnahmen definiert werden können. Dazu gehört auch die Aufnahme<br />

der Fauna in den vom Projekt betroffenen Gebieten, insbesondere der Fledermauspopulationen.<br />

Grundsätzlich sind Obstgärten wertvolle Naturobjekte. Sämtliche Eingriffe in die Obstgärten<br />

sind im Rahmen des <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> zu bewerten und die notwendigen Ersatzmassnahmen<br />

sind konkret vorzuschlagen.<br />

Für den Wegfall der Allee im TP6 wird im Bauprojekt ein Ersatz im Rahmen der Landschaftschutzplanung<br />

entwickelt. Dies hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Köniz zu geschehen.<br />

Durch das Projekt werden neue Lichtemissionen entstehen. Dies ist besonders im Bereich<br />

der Haltestellen der Fall. Diese Lichtemissionen können Auswirkungen auf Kleintiere (Insekten<br />

etc.) haben.<br />

Eine Umweltbaubegleitung ist einzusetzen. Die Begleitung der Baustellen und die Umsetzung<br />

der Ersatzmassnahmen erfordert das notwendige ökologische Fachwissen.<br />

Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

� Bewertung und Beurteilung der Eingriffe in die Einzelbäume und Alleen sowie Festlegung<br />

der Ersatz- und Ausgleichmassnahmen.<br />

� Begleitung der Projektierung der Bauprojekte und Sicherstellen, dass die Baumpflanzungen<br />

dem Stand der Technik entsprechen und dass die Bäume genug Platz haben,<br />

um sich artgemäss zu entwickeln.<br />

� Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen für den Eingriff des Trockenstandortes und in<br />

den Obstgarten mit Hochstammobstbäume im TP1 festlegen.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 52<br />

� Bilanz aller Eingriffe in die Naturwerte mit den entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen<br />

erstellen.<br />

� Feststellen, ob Fledermäuse vom Projekt gefährdet sein könnten. Wenn ja, Vorschriften<br />

erstellen, um die Fällung der Bäume in der richtige Periode durchzuführen oder<br />

Umsiedlungsaktionen planen.<br />

� Aufnahme betroffener Amphibien, Reptilien sowie Insekten und Erarbeitung allfälliger<br />

Schutz- und Ersatzkonzepte.<br />

� Gestaltungskonzepte für die Wendeschlaufen mit naturnaher Einbindung in die umgebende<br />

Landschaft entwickeln.<br />

� Die durch das Projekt neu entstehenden Lichtemissionen sind mit bereits bestehenden<br />

Emissionen und den notwendigen Erfordernissen bezüglich Sicherheit abzuwägen.<br />

5.13 Landschaft und Ortsbild<br />

5.13.1 Ist- und Ausgangszustand<br />

Die geplante <strong>Tram</strong>linie führt durch sehr unterschiedliche Stadträume und Ortsbilder. Vom urbanen<br />

Stadtquartier in der Stadt <strong>Bern</strong>, durch Vorortsquartiere in Köniz, Ostermundigen oder<br />

Wabern und vorbei an Stadtparks bis in landwirtschaftlich genutzte Landschaft in Schliern<br />

und Wabern. Die im Projektperimeter vorhandenen Landschaften sind folgend zusammengefasst:<br />

Stadtzentrum: Ist geprägt durch eine dichte Bebauung und ökonomische Aktivität. TP2 und<br />

TP3 sind ganz, TP1 und TP4 sind teilweise betroffen. Oft mit einem historischer Hintergrund<br />

(<strong>Bern</strong>er Altstadt, Schloss Köniz, etc.), der eine wertvolle Substanz darstellt.<br />

Stadtparks: Grüne Flächen innerhalb der Stadt, Orte für Entspannung oder andere Funktionen<br />

(Sport, Friedhof). Man findet sie im TP1 (Liebefeldpark), TP4 (Rosengarten, Schosshaldenfriedhof,<br />

etc.) und TP5 (Sportplätze).<br />

Vorortquartiere: Charakterisiert durch eine dichte Bebauung, aber wenig ökonomische Aktivität.<br />

Durchmischung von historischen und neuen Gebäuden. Solche Strukturen finden sich in<br />

allen TPs, ausser TP2 und TP3.<br />

Dörfer: Kleines Ballungsgebiet, das noch nicht räumlich mit der Stadt verbunden ist und noch<br />

eine dörfliche Organisation beinhaltet. Dies ist nur im TP1 (Schliern) zu finden.<br />

Landwirtschaftliche Landschaft: Bewirtschaftete Flächen, meistens als Kulturland aber auch<br />

als Wiese oder Weide. Obstgärten und Friedhöfe gehören auch zu dieser Landschaft. Man<br />

findet sie in TP1 und TP6.<br />

Wald: Waldfläche, in der Stadt (z.B. Steihölzli im TP1) oder ausserhalb (Rütiberg im TP5).<br />

Diese Orten prägen die Landschaft und werden durch die Bevölkerung zur Erholung oder für<br />

Freizeitaktivitäten genutzt.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 53<br />

Inventarisierte Landschaften (in den Bundes- und Kantonsinventaren) sind für den Projektperimeter<br />

keine vorhanden. Drei Ortsbilder sind im ISOS-Inventar registriert:<br />

� Die Altstadt <strong>Bern</strong> ist als Ortsbild von nationaler Bedeutung inventarisiert und Weltkulturerbe<br />

der UNESCO.<br />

� Das Dorfzentrum Köniz ist als Ortsbild von regionaler Bedeutung inventarisiert.<br />

� Das Dorfzentrum Ostermundigen ist als Ortsbild von lokaler Bedeutung inventarisiert.<br />

Als weitere wertvolle Landschaftsobjekte, die im Perimeter vorkommen, können folgende erwähnt<br />

werden:<br />

� Baumalleen: sind bedeutende Landschaftsobjekte, die in Köniz (TP1), Stadt <strong>Bern</strong><br />

(TP4) und Wabern (TP6) vorkommen. Die heute bestehende Baumallee vom Viktoriaplatz<br />

bis Schönburg (TP4) entspricht weitgehend dem historischen Bestand, der<br />

rund 100 Jahre alt ist.<br />

� Hochstamm-Obstgärten: sind historische Landschaftsobjekte, die an die ursprünglich<br />

ländliche Prägung der Landschaft erinnern. Weil es immer weniger von diesen<br />

gibt, haben die verbleibenden Objekte eine wichtige landschaftliche Rolle.<br />

5.13.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />

Generelle Auswirkungen<br />

Das TRB-Projekt bewirkt durch die Erstellung von Betriebseinrichtungen einen Eingriff in das<br />

Ortsbild. Notwendige Installationen sind die Fahrleitungen, die Fahrleitungsmasten, Gebäude<br />

der Haltestellen und Gleichrichterstationen. Diese Bauten sind notwendig für den Betrieb der<br />

<strong>Tram</strong>linie und auf der ganze Linienführung anzutreffen.<br />

Im Bereich der Haltestellen wurden Konzepte von den Projektteams erarbeitet, um die Betriebseinrichtungen<br />

möglichst optimal in den bestehenden Strassenraum einzufügen. Nachfolgend<br />

werden die landschaftlichen Auswirkungen pro Teilprojekt beschrieben.<br />

Teilprojekt 1<br />

Im Abschnitt Schliern-Eigerplatz sind folgende Auswirkungen festzustellen:<br />

� Die beiden Wendeschlaufen erzeugen eine landschaftliche Veränderung des natürlichen<br />

Geländes. Das Terrain wird an das neue Trassee angepasst.<br />

� Zwei Hochstamm-Obstgärten werden aufgrund der Wendeschlaufe und der Verbreiterung<br />

der Strasse verkleinert.<br />

� Mehrere Einzelbäume und Alleen werden wegen Strassenänderungen entfernt (siehe<br />

Baum-Bilanz im Kapitel 5.8).<br />

Auf dem Gebiet der Wendeschlaufe wird im Rahmen des <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> ein Landschaftsschutzkonzept<br />

zu erarbeiten sein, um die Eingriffe in die Obstgartenanlage zu ersetzen und<br />

die Integration des neu gestalteten Terrains in die Landschaft zu optimieren.<br />

Der Ersatz der entfernten Alleen und Bäume sind Gegenstand des technischen Projekts.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 54<br />

Teilprojekt 2<br />

Für den Eigerplatz wurde im Rahmen des Projektwettbewerbes durch das Projektteam ein<br />

Landschaftsschutzkonzept erarbeitet (Gestaltungswettbewerb 2009). Der technische Bericht<br />

beschreibt die Auswirkungen wie folgt (Kapitel 5.1, Gestaltung, Seite 25):<br />

„Der Eigerplatz als vom Verkehr stark geprägter Ort ist heute als Platzgefüge nicht mehr erfahrbar.<br />

Zersplittert in unzusammenhängende Restflächen stellt sich der städtische Raum<br />

eher als Platzfolge, denn als klar ablesbare Platzfigur dar.<br />

Mit Korrekturen in der Linienführung von baulichen Elementen wie Strassen und Platzfiguren,<br />

sowie der Bereinigung bestehender und Projektierung neuer Strukturen wie Plätzen,<br />

Parks, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen, wird eine Neuordnung innerhalb des Bearbeitungsgebietes<br />

angestrebt. Diese Neuordnung verweist einerseits zurück auf die Geschichte<br />

des Eigerplatzes als wichtigen Berührungs- und Angelpunkt von mehreren Quartieren. Andererseits<br />

wird auf die heutige Situation reagiert und der Blick in die Zukunft gerichtet. Eine Zukunft,<br />

in deren Fokus das <strong>Tram</strong>projekt, eine deutlich optimierte verkehrliche Situation und<br />

vielfältige qualitätsvolle Freiraumstrukturen stehen. (…)<br />

Im vorliegenden Projekt werden Raumkanten gestärkt und städtebauliche Bezüge hervorgehoben.<br />

Baumreihen werden zu räumlichen Begrenzungen und Leitfäden verknüpft; Baumgruppen<br />

setzen Schwerpunkte, definieren Aufenthaltsbereiche. Gehölze verhelfen Orten zu<br />

ihrem Charakter; vereinfachen die Orientierung und verknüpfen die Stadtstrukturen netz- und<br />

bandartig miteinander. Dabei wird behutsam mit wertvollen bestehenden Strukturen umgegangen.<br />

Die Charakteristika des Stadtteils werden respektvoll integriert und betont. Verunklärendes<br />

jedoch wird geklärt oder beseitigt.“ (B+S/Hager/Guliani, Technischer Bericht,<br />

Stand 3<strong>1.</strong>08.10 [31])<br />

Mit der Durchführung des Projektwettbewerbes und der Integration der landschafts- und<br />

ortsbildschützerischen Belange im Projektteam kann davon ausgegangen werden, dass es<br />

eine landschaftliche Verbesserung vom Eigerplatz geben wird.<br />

Teilprojekt 3<br />

In diesem Teilprojekt sind keine Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild zu erwarten,<br />

da keine Betriebsbauten erstellt oder verändert werden.<br />

Teilprojekt 4<br />

Im Abschnitt Viktoriaplatz - Waldeck müssen historische Alleen gerodet werden (siehe<br />

Baum-Bilanz im Kapitel 5.8). Die Auswirkungen werden im technischen Bericht wie folgend<br />

beschrieben:<br />

„Die Strassenabschnitte des TP 4 auf dem Gebiet der Stadt <strong>Bern</strong>, d.h. ab Viktoriaplatz bis in<br />

die Waldeck, sind geprägt durch historische Alleen. Im Zuge des <strong>Tram</strong>projekts müssen diese<br />

Alleen weitgehend ersetzt werden, wobei es zwei unterschiedliche Ursachen gibt:<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 55<br />

<strong>1.</strong> Der projektbedingte Ersatz. Hierzu gibt es wiederum 2 Gründe:<br />

a. Ein funktionierender <strong>Tram</strong>betrieb kombiniert mit einem funktionierenden MIV<br />

sowie einem sicheren und attraktiven Langsamverkehr führt auf der Laubeggstrasse<br />

und auf der Ostermundigenstrasse zu einem verbreiterten Strassenraumquerschnitt.<br />

Mehrere Baumreihen müssen hier an anderer Stelle neu gepflanzt<br />

werden.<br />

b. <strong>Tram</strong>bau und die Werkleitungsverlegungen führen zu einem totalen Umbau<br />

des Strassenkörpers. Dies betrifft insbesondere den Strassenkoffer und die<br />

Randabschlüsse im Bereich der Alleen. Wenn im Wurzelbereich der bestehenden<br />

Alleebäume Randabschlüsse erneuert, verlegt oder die Kofferungen<br />

verbessert werden müssen, werden die Bäume nachhaltige Schäden in Bezug<br />

auf die Standsicherheit erleiden. (…). Diese Problematik führt dazu, dass<br />

in der Viktoriastrasse die Alleen am alten Standort neu gepflanzt werden müssen,<br />

obwohl der <strong>Tram</strong>betrieb im bestehenden Strassenraum möglich ist.<br />

2. Der Ersatz aufgrund des schlechten Baumzustands: Bäume in schlechtem Zustand,<br />

die im Verlaufe der nächsten Jahre unabhängig vom <strong>Tram</strong>projekt zu ersetzen sind,<br />

werden im Zuge des <strong>Tram</strong>projekts erneuert. (…)<br />

Die Baumreihe an der Laubeggstrasse vis à vis Rosengarten ist gesund und vital, wenn auch<br />

unterschiedlich im Alter (vitalste Bäume im gesamten Planungsbereich). Verkehrlichbetriebliche<br />

Gründe bedingen eine Neupflanzung dieser Baumreihe näher an der Wohnsiedlung.<br />

Der weitgehende Ersatz der Alleen führt einerseits dazu, dass praktisch über eine Generation<br />

junge Bäume zu einer ausgewachsenen Alle heranreifen müssen, also bei der Neupflanzung<br />

über eine längere Zeit beträchtliche „Lücken“ entstehen. Andererseits besteht die<br />

Chance, ausgerichtet auf die neue Funktion des Strassraums eine einheitliche, klare strukturierte<br />

neue Allee mit neuen starken Bäumen aufzubauen.<br />

Das neue Alleenkonzept sieht wie folgt aus:<br />

� Viktoriaplatz: Neupflanzung der Alleen an der heutigen Lage und Verlängerung der<br />

Alleen bis zur Schönburg<br />

� Laubeggstrasse: Verschiebung und somit Neupflanzung der Baumreihe Richtung<br />

Wohnsiedlung<br />

� Ostermundigenstrasse, Abschnitt Laubeggstutz: Nach wie vor keine Alleen im Abschnitt<br />

vor der Siedlung Baumgarten<br />

� Ostermundigenstrasse, Abschnitt Baumgarten: Neugestaltung des Strassenraumes<br />

mit beidseitiger Neupflanzung der Baumreihen<br />

� Ostermundigenstrasse, Abschnitt Schosshaldenfriedhof: Neupflanzung beider Alleereihen,<br />

Seite Friedhof in ähnlicher Lage wie heute, Seite Gewerbegebiet näher an der<br />

Siedlung<br />

Daraus ergibt sich über die gesamte Strecke folgende Baumbilanz:<br />

� heute 305 bestehende Bäume<br />

� im Projekt insgesamt 319 Bäume, d.h. ein Gewinn von 14 Bäumen“<br />

(B+S AG, Technischer Bericht, Stand 12.10.10 [32])<br />

In diesem Abschnitt kann man davon ausgehen, dass die Auswirkungen durch den Baumersatz<br />

quantitativ kompensiert werden.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 56<br />

Teilprojekt 5<br />

Das ansteigende Gelände des Rütibergs macht eine Anpassung des Terrains an die Linienführung<br />

des <strong>Tram</strong>s notwendig. Ein kleiner Damm wird gebaut, um die Steigung für das <strong>Tram</strong><br />

gering zu halten. Vor dem Tunnel kommt das Trassee in einen Einschnitt zu liegen. Zwischen<br />

<strong>Tram</strong>trassee und Strasse muss der Höhenunterschied mit einer Stützmauerkonstruktion<br />

überwunden werden. Das Niveau des Tunnelportals liegt tiefer als die Strasse und ist<br />

dadurch zum Teil verdeckt.<br />

Nachdem die <strong>Tram</strong>linie entlang der Sportplätze und im Tunnel von der Strasse getrennt geführt<br />

wird, muss die Linienführung nach dem Verlassen des Tunnels wieder in einen dichten,<br />

von mehreren Nutzern gleichzeitig beanspruchten Raum, integriert werden.<br />

Der technische Bericht enthält folgende Beschreibung:<br />

„Der Bereich nach dem Tunnelportal, welcher topographisch sehr komplex ist und auf viele<br />

Anschlusspunkte Rücksicht nehmen muss, kann in drei Zonen gegliedert werden. Die erste<br />

Zone ist der bestehende Rütiweg, der aus Richtung Süd nach Nord führt. Dieser Abschnitt<br />

stellt die Haupterschliessung der Endhaltestelle dar, mit Ausnahme derjenigen ÖV-Benutzer,<br />

die aus der Siedlung der WohnTerrassen kommen. Die zweite Zone ist der eigentliche Haltestellenbereich<br />

mit den zwei Perrons. Das Gefälle der Haltestelle ist dem Rütiweg entgegengesetzt,<br />

so dass im Portalbereich eine Differenzmauer vorgesehen werden muss. Die<br />

dritte Zone umfasst den Übergangsbereich von der Haltestelle in Richtung Ostermundigen<br />

zur neuen Überbauung WohnTerrassen, inkl. der Zufahrt für Feuerwehr, Kehrichtabfuhr etc.<br />

Auch hier müssen die Niveauunterschiede mit einer gestalteten Differenzmauer ausgeglichen<br />

werden.“<br />

(INGE AKB, Technischer Bericht, Stand 28.10.10 [33])<br />

Die landschaftspflegerische Begleitung ist im Projektteam sichergestellt und wird im Rahmen<br />

des Bauprojektes die entsprechenden Optimierungen einbringen. Der Landschaftsgestaltungsplan<br />

muss für die Beurteilung im <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> vorliegen.<br />

Teilprojekt 6<br />

Auf die Landschaft hat das TRB im TP6 folgende Auswirkungen:<br />

� Entlang der Seftigenstrasse muss ein Teil der Birkenallee aufgrund des Raumbedarfes<br />

des neu gestalteten Strassenraumes entfernt werden (siehe Bäume-Bilanz im<br />

Kapitel 5.8). Mit dem Bauprojekt wird ein landschaftpflegerisches Begleitkonzept erarbeitet,<br />

in welchem der Umgang mit dem Raumbedarf unter Berücksichtigung der<br />

landschaftsgestalterischen Aspekte aufgezeigt wird.<br />

� Mehrere Hochstammobstbäume sind wegen der neue Linienführung durch einen<br />

Obstgarten zu entfernen.<br />

Massnahmen zum Ersatz der Obstbäume müssen in der UVP 2. <strong>Stufe</strong> entwickelt werden.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 57<br />

Die Birkenbäume der Allee sind im Schutzplan der Gemeinde Köniz in die Kategorie 1 (erste<br />

Priorität) eingeteilt. Die Vorschriften dieser Kategorie besagen, dass die entfernten Bäume<br />

am ursprünglicher Ort durch ein mindestens drei Meter hohes Exemplar der gleichen Art zu<br />

ersetzen sind. In der UVP 2. <strong>Stufe</strong> wird ein landschaftpflegerisches Begleitkonzept erarbeitet<br />

um sicherzustellen, dass diese Vorschriften eingehalten werden.<br />

5.13.3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Der Ersatz der Alleen und Einzelbäume sowie der Eingriff in die Obstgärten sind wesentliche<br />

Elemente der Landschaft. Diesen Aspekten wurde bereits in einem frühen Stadium des Projektes<br />

<strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong> Rechnung getragen. In allen Projektteams sind Landschaftsarchitekten<br />

integriert. Auf der <strong>Stufe</strong> Vorprojekt sind jedoch in den meisten Fällen noch keine abschliessenden<br />

Darstellungen möglich. In der UVP 2. <strong>Stufe</strong> werden diese noch zu erstellenden<br />

Landschaftsgestaltungskonzepte beurteilt.<br />

Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

� Auf dem Gebiet der Wendeschlaufen ist ein Landschaftsschutzkonzept zu erarbeiten<br />

um die Eingriffe zu minimieren und die Integration des neu gestalteten Terrains in die<br />

Landschaft zu optimieren.<br />

� Anhand der Landschaftsgestaltungskonzepte der Projektteams die Voraussetzungen<br />

für den Ersatz der Alleen und Bäume prüfen und beurteilen (Arten, Dimensionen,<br />

Ort).<br />

� Erstellen eines Baubegleitungspflichtenheftes für die korrekte und erfolgversprechende<br />

Baumpflanzung und Darstellen des Unterhaltskonzeptes.<br />

� Begleiten der Landschaftskonzepte der Wendeschlaufen im TP1/TP6 und beim Tunnel<br />

im TP5 und mit den ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen koordinieren.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 58<br />

5.14 Kulturdenkmäler, archäologische Stätten<br />

5.14.1 Ist- und Ausgangszustand<br />

Im Projektperimeter sind einige Kulturdenkmäler vorhanden. Besonders in der Stadt <strong>Bern</strong><br />

gibt es viele Gebäude, die im ISOS-Inventar (Bundesinventar der schützenwerten Ortsbilder<br />

der Schweiz) als Denkmäler von nationaler Bedeutung vorkommen. Ausserdem ist die Innenstadt<br />

von <strong>Bern</strong> Teil des UNESO Weltkulturerbes. In der Stadt Köniz ist die Baugruppe<br />

rund um das Schloss ein regionales Kulturgut und einige andere Gebäude sind lokal geschützt.<br />

In Ostermundigen sind einige Häuser als kommunale geschützte Bauobjekte im<br />

Schutzplan erwähnt.<br />

Weiter sind einige Strecken betroffen, welche im Bundesinventar der historischen Verkehrswege<br />

der Schweiz (IVS) vorkommen.<br />

Die TRB-Linienführung führt durch zwei archäologisch sensible Bereiche, Waldstück bei Rüti<br />

und den Bereich der Wendeschlaufe in Kleinwabern (gemäss Auskunft des archäologischen<br />

Dienstes des Kantons <strong>Bern</strong>, Email vom 08.1<strong>1.</strong>10).<br />

Die einzelnen Objekte werden in der folgenden Aufzählung nach Teilprojekten unterteilt beschrieben.<br />

Teilprojekt 1<br />

In der Gemeinde Köniz sind mehrere Gebäude als Denkmäler von lokaler Bedeutung aufgeführt:<br />

• Vier Gebäude im Dorfzentrum von Schliern<br />

• Die Gebäudegruppe rund um das Schloss<br />

• Einige Gebäude zwischen dem Liebefeld-Park und der Hessstrasse<br />

Diese Gebäude werden in der folgenden Abbildung dargestellt:<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 59<br />

Legende<br />

Linienführung TRB<br />

Schützenswerte Gebäude<br />

Erhaltenswerte Gebäude<br />

Schützenswerte Baugruppe<br />

Erhaltenswerte Baugruppe<br />

Mitte Dorf Schliern<br />

Quelle: www.koeniz.ch ,Geoportal Schutzplan Bauten Gemeinde Köniz<br />

Abbildung 37: Denkmäler von lokaler Bedeutung (Schutzzonenplan von Köniz)<br />

TP1 zwischen Liebefeldpark<br />

und Hessstrasse<br />

Schloss Köniz<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 60<br />

Teilprojekt 1 und 2<br />

In der Stadt <strong>Bern</strong> befinden sich viele Gebäude, die als Denkmal im ISOS Inventar als geschützt<br />

klassiert sind. Im Bereich Eigerplatz befinden sich folgende relevanten geschützten<br />

Gebäude von nationaler Bedeutung:<br />

Objekt 4<strong>1.</strong>03<br />

Beschreibung: Villa, 1894/95<br />

Erhaltungsziel: Erhaltung der Substanz<br />

Objekt 4<strong>1.</strong>08<br />

Beschreibung: Gasthaus Südbahnhof, 1899,<br />

Erhaltungsziel: Erhaltung der Substanz<br />

Abbildung 38: Gebäude von nationaler Bedeutung im Abschnitt Ende TP1, TP2 und Anfang TP3<br />

Teilprojekt 3<br />

Linienführung <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong><br />

Quelle: ISOS, Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, Kanton <strong>Bern</strong>,<br />

In diesem Teilprojekt sind keine baulichen Arbeiten geplant. Es wird deshalb auf eine Beschreibung<br />

verzichtet.<br />

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TP1<br />

TP3<br />

TP2


PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 61<br />

Teilprojekt 4<br />

In der Stadt <strong>Bern</strong> befinden sich bei der Viktoriastrasse folgende relevanten geschützten Gebäude<br />

von nationaler Bedeutung direkt an der <strong>Tram</strong>linie:<br />

Objekt 0.0.108<br />

Beschreibung: Schulhaus Viktoria, 1905-07<br />

Erhaltungsziel: Erhaltung der Substanz<br />

Objekt 0.0.109<br />

Beschreibung: Feuerwehrzentrale, 1936<br />

Erhaltungsziel: Erhaltung der Substanz<br />

Abbildung 39: Gebäude von nationaler Bedeutung im Abschnitt Ende TP3, Anfang TP4<br />

Entlang dem Trassee im Bereich des Schlosshaldenfriedhofs befinden sich zwei Gebäude im<br />

ISOS Inventar von nationaler Bedeutung:<br />

Objekt 0.0.108<br />

Beschreibung: Hochhaus Swisscom,<br />

1967-71<br />

Objekt 0.0.108<br />

Beschreibung: Altes Pförtnerhaus von<br />

1877<br />

Quelle: ISOS, Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, Kanton <strong>Bern</strong><br />

Abbildung 40: Gebäude von nationaler Bedeutung im Abschnitt TP4, Schosshaldenfriedhof<br />

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TP3<br />

TP<br />

TP4<br />

Linienführung <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong><br />

Linienführung <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong><br />

Quelle: ISOS, Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, Kanton <strong>Bern</strong>


PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 62<br />

Im Schutzplan der Gemeinde Ostermundigen sind im Projektperimeter ein Ortsbildschutzgebiet<br />

und sechs geschützte Gebäude von lokaler Bedeutung aufgeführt.<br />

Quelle: Schutzzonenplan Gemeinde Ostermundigen<br />

Abbildung 41: Geschützte Bauobjekte der Gemeinde Ostermundigen<br />

Legende<br />

TRB Linienführung<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 63<br />

Im Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) sind fünf Objekte erwähnenswert,<br />

die sich im Bereich der TRB Linienführung befinden. Diese sind im folgenden<br />

Plan dargestellt.<br />

Objekt 2412<br />

Quelle: http://ivs-gis.admin.ch/<br />

Objekt <strong>1.</strong>2<br />

Objekt <strong>1.</strong>1<br />

Objekt 4.3.1<br />

TP4<br />

Legende<br />

Objekt BE 2539<br />

Objekte von nationaler Bedeutung mit<br />

historischem Verlauf mit viel Substanz<br />

Objekte von nationaler Bedeutung mit<br />

historischem Verlauf mit Substanz<br />

Objekt von kantonaler Bedeutung, historischer<br />

Weg <strong>Bern</strong>-Worb<br />

TRB-Linienführung<br />

Potentieller Konflikt<br />

Abbildung 42: Historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) im Projektperimeter TP4<br />

Die vier Wege von nationaler Bedeutung (in rot) queren die TRB Linienführung. Hingegen<br />

befindet sich der Weg von kantonaler Bedeutung (in gelb) auf einem Teil des geplante <strong>Tram</strong>-<br />

Trassees zwischen der Laubeggstrasse bis zum Rütiweg.<br />

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TP5


PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 64<br />

Teilprojekt 5<br />

Im TP5 Perimeter sind keine Kulturdenkmäler inventarisiert. Die geplante Bohrung für den<br />

Rüti-Tunnel könnte aber gemäss Besprechung mit der archäologischen Fachstelle eine noch<br />

unbekannte archäologische Fundstelle berühren. Weitere Abklärungen sind nicht ausgeschlossen.<br />

Teilprojekt 6<br />

In diesem Abschnitt ist ein Bauernhof bei der Wendeschlaufe als Denkmal von lokaler Bedeutung<br />

in der Gemeinde Köniz inventarisiert.<br />

Quelle: www.koeniz.ch, Geoportal Schutzplan Bauten<br />

Abbildung 43: Denkmäler von lokaler Bedeutung (Schutzzonenplan von Köniz)<br />

Gemäss dem archäologischen Dienst des Kantons <strong>Bern</strong> liegt die projektierte Wendeschlaufe<br />

im archäologischen Schutzgebiet "Chlywabere". Es handelt sich um den Standort einer römischen<br />

Villa, frühmittelalterliche Gräber sind ebenfalls zu erwarten. Unweit sind neuerdings<br />

auch prähistorische Siedlungsreste gefunden worden.<br />

Quelle: Amt für Kultur des Kantons <strong>Bern</strong>, archäologischer Dienst<br />

Legende<br />

Abbildung 44: Archäologisches Schutzgebiet in Kleinwabern<br />

Linienführung TRB<br />

Schützenswerte Gebäude<br />

Legende<br />

Linienführung TRB<br />

Archäologisches Schutzgebiet<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 65<br />

5.14.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />

Das Projekt TRB hat folgende wesentliche Auswirkungen im Fachbereich Kulturgüterschutz<br />

und Archäologie:<br />

� Das Anbringen der Fahrleitungen für die Stromversorgung des <strong>Tram</strong>s erfolgt entweder<br />

durch das Anbringen von Verankerungen in den benachbarten Gebäuden oder<br />

an neu erstellten Masten. Diese beiden Varianten stehen teilweise in Konkurrenz zueinander.<br />

Will man eine wertvolle Fassade nicht durch Verankerungen beeinträchtigen,<br />

so muss vor derjenigen ein Mast erstellt werden. Welche der beiden Varianten<br />

bei geschützten oder sehr wertvollen Gebäuden geeigneter ist, muss im Einzelfall<br />

abgeklärt werden. Aus Sicht der <strong>Tram</strong>betreiber sind Verankerungen die vorzuziehende<br />

Lösung.<br />

� Im TP5 führt der geplante Tunnel durch ein möglicherweise archäologisch wertvolles<br />

Gebiet.<br />

� Im TP6 führt die geplante Wendeschlaufe in Kleinwabern durch ein archäologisches<br />

Schutzgebiet.<br />

Im Rahmen der Projektierung des Bauprojektes ist der Kontakt zu den entsprechenden<br />

Fachstellen zu suchen. Insbesondere das Anbringen der Fahrleitungsverankerungen an den<br />

Fassaden wertvoller Gebäude ist mit der kommunalen und kantonalen Fachstelle frühzeitig<br />

abzusprechen.<br />

Für den Rütiberg soll mit Hilfe von vorgängigen Sondierungen im Rahmen des Bauprojektes<br />

geklärt werden, ob es im Projektperimeter bislang noch unbekannte archäologische Fundstellen<br />

gibt. Die Art und der Umfang dieser Arbeiten ist abzusprechen. Dies gilt auch für die<br />

Wendeschlaufe im TP5. „Bei positiven Sondierungsergebnissen im Bereich der beiden Teilprojekte<br />

(TP5 und TP6) folgen archäologische Rettungsgrabungen. Die archäologische Ausgrabung<br />

einer Fundstelle kann durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen. Deswegen müssen<br />

die Sondierungen im Voraus erfolgen, damit allfälligen Grabungen noch genügend Zeit<br />

eingeräumt werden kann. Träger öffentlicher Aufgaben haben sich an den Archäologiekosten<br />

zu beteiligen. Das weitere Vorgehen ist frühzeitig mit dem Archäologischen Dienst des Kantons<br />

<strong>Bern</strong> (ADB) abzusprechen.“ (ADB, E-Mail von 08.1<strong>1.</strong>10)<br />

5.14.3 Schlussfolgerungen und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Die bisherigen Abklärungen haben aufgezeigt, dass es keine unlösbaren Konflikte in Sachen<br />

Kulturgüterschutz oder Archäologie gibt. Die wesentlichen sensiblen Bereiche konnten identifiziert<br />

werden, so dass die Arbeiten in der nächsten Projektphase gezielt weitergeführt werden<br />

können.<br />

Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

� Das Fahrleitungsprojekt ist mit den kommunalen und kantonalen Denkmalpflegebehörden<br />

zu besprechen und die geeigneten Lösungen sind zusammen zu definieren.<br />

� Der archäologischen Dienst des Kantons <strong>Bern</strong> (ADB) ist in der nächsten Projektphase<br />

frühzeitig über die baulichen Eingriffe zu informieren und die Notwendigkeit von<br />

Sondierungen oder Grabungen sind zu prüfen.<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 66<br />

5.15 Umweltrelevanzmatrix<br />

In der nachfolgenden Relevanzmatrix sind die Ergebnisse des <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> als Übersicht zusammengefasst.<br />

Das Ziel dieser Matrix ist, dem Leser in Kürze eine Übersicht über betroffenen<br />

Umweltbereiche und der Auswirkungen des Projektes zu verschaffen und auf die Schwerpunkte<br />

der Umweltbearbeitung hinzuweisen.<br />

Im Anhang 3 befindet sich der Umweltkonfliktplan, welcher die Auswirkungen im Projektperimeter<br />

graphisch darstellt.<br />

Tabelle 11: Umweltrelevanzmatrix<br />

Umweltbereiche Bauphase Betriebsphase<br />

Luftreinhaltung und Klimaschutz --<br />

Lärm �<br />

Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall �<br />

Nichtionisierende Strahlung (NIS) �<br />

Gewässer �<br />

Boden �<br />

Altlasten �<br />

Abfälle, umweltgefährdende Stoffe --<br />

Umweltgefährdende Organismen �<br />

Störfallvorsorge/Katastrophenschutz --<br />

Wald �<br />

Flora, Fauna, Lebensräume �<br />

Landschaft und Ortsbild �<br />

Kulturdenkmäler, archäologische Stätten �<br />

LEGENDE<br />

Bauphase:<br />

Keine Betrachtung in <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> aufgrund der nicht vorhandenen Datenlage; im Kapitel<br />

„4.5 Beschreibung der Bauphase“ sind einige qualitative Hinweise gegeben.<br />

Betriebsphase:<br />

-- nicht relevant, keine oder nur geringe Auswirkungen<br />

� Auswirkungen potentiell relevant, vorhandene Informationen noch nicht genügend,<br />

um den Umweltbereich definitiv zu beurteilen. Pflichtenheft für UVP 2. <strong>Stufe</strong><br />

gibt Hinweise für das weitere Vorgehen<br />

� Auswirkungen relevant, Pflichtenheft für UVP 2. <strong>Stufe</strong> gibt Hinweise für das weitere<br />

Vorgehen<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 67<br />

6. Zusammenfassung Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Untersuchungsprogramm<br />

nach Umweltbereich<br />

Lärm<br />

Abklärung der Nutzungen<br />

derjenigen Liegenschaften,<br />

die Überschreitungen und<br />

gleichzeitig eine wahrnehmbare<br />

Lärmzunahme infolge<br />

TRB aufweisen.<br />

Machbarkeit, Wirkung und<br />

Kosten-Nutzen von Lärmschutzmassnahmen<br />

sind im<br />

Detail zu prüfen.<br />

Erleichterungsanträge und<br />

Ersatzmassnahmen sind bei<br />

entsprechend betroffenen<br />

Liegenschaften zu prüfen.<br />

Emissionen der Klima- und<br />

Lüftungsanlagen der wartenden<br />

<strong>Tram</strong>s in den Wendeschlaufen<br />

sind als Industrie-<br />

und Gewerbelärm gemäss<br />

Lärmschutz-Verordnung zu<br />

beurteilen<br />

Erschütterungen<br />

Beschaffen und Aufarbeiten<br />

der Ausgangsdaten zur Quelle,<br />

zur Ausbreitung und Übertragung<br />

der Emissionen sowie<br />

der Verkehrsdaten.<br />

Die Überprüfung der<br />

Einhaltung der Anhalts-<br />

/Richtwerte mit dem Modell<br />

VIBRA 2.<br />

Beurteilung der Immissionen<br />

und der Massnahmen. Vorsorglicheemissionsreduzierende<br />

Mass-nahmen nach<br />

Kriterien von Art. 11 USG<br />

aufzeigen.<br />

Nichtionisierende Strahlung (NIS)<br />

Nachweis Einhaltung der<br />

Grenzwerte.<br />

Perimeter,<br />

Phase<br />

Teilprojekte Ist* Bau** Betrieb<br />

Alle TP X<br />

Alle TP X X<br />

Alle TP X<br />

Alle TP X<br />

Alle TP X X<br />

Alle TP X<br />

Alle TP X X<br />

Grundlagen,<br />

Methoden, Bemerkungen<br />

LSV Anhang 6<br />

DIN 4150-2<br />

Art. 11 USG<br />

Einzelanlagen X NISV Art. 11<br />

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 68<br />

Gewässer<br />

Beurteilung der Auswirkungen<br />

von einzelnen Kunstbauten<br />

auf das Grundwasser.<br />

Überprüfen der Auswirkungen<br />

auf eingedolte Bäche durch<br />

die Bauarbeiten des <strong>Tram</strong>s.<br />

Darstellung der Ableitung des<br />

Meteorwassers und Auswirkungen<br />

auf die Vorfluter.<br />

Beurteilung der Entwässerungskonzepte<br />

der Baustellen<br />

Boden<br />

Kartierung der betroffenen<br />

Bodenflächen nach Bodentypen<br />

und Beschreibung der<br />

Schichten.<br />

Erstellen einer Bodenbilanz<br />

(Aushub, Lagerung, Wiederverwendung).<br />

Erstellen Pflichtenheft der<br />

bodenschützerischen Baubegleitung.<br />

Altlasten<br />

Identifikation der betroffenen<br />

belasteten Standorte.<br />

Erfordernisse der Massnahmen<br />

definieren<br />

Aufgaben der fachgutachterlichen<br />

Baubegleitung festlegen<br />

Umweltgefährdende Organismen<br />

Aufnahme von Neophyten im<br />

Projektperimeter<br />

Massnahmen zur Verhinderung<br />

der Verbreitung von Neophyten<br />

auf Baustellen<br />

Unterhalts- und Pflegekonzept<br />

zur Verhinderung der<br />

Ausbreitung von Neophyten<br />

Wald<br />

Ersatzmassnahme für die<br />

Rodung.<br />

Detaillierung des Projekts im<br />

TP5, um die Wiederaufforstung<br />

zu ermöglichen.<br />

Alle TP X<br />

Alle TP X X<br />

Alle TP X X<br />

Alle TP X SIA 431<br />

TP1<br />

TP4<br />

TP5<br />

TP6<br />

TP1<br />

TP4<br />

TP5<br />

TP6<br />

Alle TP X<br />

X SN 640‘581a<br />

Wegleitung zur Umsetzung<br />

des Grundwasserschutzes<br />

bei Untertagebauten<br />

BUWAL, 1998<br />

Wegleitung Gewässerschutz<br />

bei der Entwässerung von<br />

Verkehrswegen,<br />

BUWAL, 2002<br />

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X<br />

X<br />

SN 640582<br />

SN 640583<br />

X AltlV Art.3<br />

X<br />

X<br />

Alle TP X<br />

Alle TP X<br />

TP4 X<br />

TP5 X<br />

Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(M-UVP-17),<br />

Invasive Neophyten in der<br />

UVP, AUE <strong>Bern</strong><br />

„Rodungen, Inhalt des Rodungsgesuches“,Kreisschreiben<br />

Nr. 1 vom 15. März<br />

2007, BAFU


PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 69<br />

Flora, Fauna, Lebensräume<br />

Bewertung und Beurteilung der Ersatzmassnahmen<br />

für entfernte Einzelbäume<br />

und Alleen.<br />

Sicherstellen der technischen Aspekte<br />

neuer Baumpflanzungen.<br />

Festlegen der Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen<br />

für Eingriffe in<br />

Trockenstandorte und Obstgarten<br />

mit Hochstammbäumen.<br />

Erstellen einer Bilanz für alle Eingriffe<br />

in die Naturwerte (auch kleinräumige)<br />

auf der Basis eines Inventars.<br />

Fledermausbestand feststellen und<br />

notwendige Massnahmen entwickeln.<br />

Aufnahme der betroffenen Fauna<br />

Auswirkungen der Lichtemissionen<br />

beurteilen<br />

Landschaft und Ortsbild<br />

Voraussetzungen für den Ersatz der<br />

Alleen und Bäume prüfen und beurteilen<br />

(Arten, Dimensionen, Ort).<br />

Erstellen eines Baubegleitungspflichtenheftes<br />

für die korrekte und<br />

erfolgversprechende Baumpflanzung<br />

und Darstellen des Unterhaltskonzeptes.<br />

Begleiten der Landschaftskonzepte<br />

der Wendeschlaufen im TP1 + 6<br />

und beim Tunnel im TP5 und mit<br />

den ökologische Ausgleichs- und<br />

Ersatzmassnahmen koordinieren.<br />

Kulturdenkmäler, Archäologie<br />

Das Fahrleitungsprojekt ist mit den<br />

kommunalen und kantonalen<br />

Denkmalpflegebehörden zu besprechen<br />

und die geeigneten Lösungen<br />

sind zusammen zu definieren.<br />

Der archäologischen Dienst des<br />

Kantons <strong>Bern</strong> (ADB) ist frühzeitig<br />

über die baulichen Eingriffe zu informieren<br />

und die Notwendigkeit<br />

von Sondierungen oder Grabungen<br />

sind zu prüfen.<br />

Legende:<br />

Alle TP<br />

TP1<br />

TP6<br />

Alle TP<br />

X<br />

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X<br />

X<br />

X<br />

X X<br />

X X<br />

Alle TP X<br />

Alle TP X<br />

TP1<br />

TP5<br />

TP6<br />

X<br />

Alle TP X X<br />

TP1<br />

TP5<br />

TP6<br />

X X<br />

Wiederherstellung und Ersatz<br />

im Natur- und Landschaftsschutz<br />

Leitfaden Umwelt Nr. 11,<br />

BUWAL, 2002<br />

* Ist- und Ausgangszustand sind gleichzusetzen<br />

** Keine detaillierte Betrachtung in <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> <strong>Stufe</strong> aufgrund der nicht vorhandenen Datenlage<br />

möglich<br />

X Aussage im <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong> verlangt


PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 70<br />

7. Anhänge<br />

Anhang 1: Lärm<br />

<strong>1.</strong>1 Verkehrszahlen-Bericht „Methodik und Vorgehen der Verkehrszahlen-Erstellung“,<br />

überarbeitete Version vom<br />

25.07.2011<br />

<strong>1.</strong>2 <strong>Tram</strong>geschwindigkeiten, Pläne von <strong>Bern</strong>mobil, 17.08. und<br />

27.12.2010<br />

<strong>1.</strong>3 Emissionstabellen: Emissionspegel der Strassen- und <strong>Tram</strong>abschnitte<br />

pro Teilprojekt<br />

<strong>1.</strong>4 Immissionstabellen (LBK): Immissionspegel an Berechnungspunkten<br />

pro Teilprojekt<br />

<strong>1.</strong>5 Übersichtskarte der Pläne (Anhang <strong>1.</strong>6)<br />

<strong>1.</strong>6 Pläne mit Ergebnissen im Betriebszustand 2017 (TP 1, 4-6)<br />

bzw. im Referenz- und Betriebszustand 2017 (TP 2)<br />

Anhang 2: Situationspläne Altlasten<br />

2.<strong>1.</strong> Situationsplan TP1 Süd<br />

2.2. Situationsplan TP1 Nord<br />

2.3. Situationsplan TP4 West<br />

2.4. Situationsplan TP4 Ost<br />

2.5. Situationsplan TP6 gesamt<br />

Anhang 3: Umweltkonfliktplan<br />

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