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Umweltverträglichkeitsbericht UVB 1. Stufe - Tram Region Bern

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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 29<br />

Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

• Die Zonennutzung und -charakteristik im Einflussgebiet inkl. speziell erschütterungssensitive<br />

Gebäuden werden aufegezeigt. Erfassung der relevanten Eigenschaften der<br />

Umgebung und der betroffenen Gebäude. Darstellen der Verkehrsdaten (Tag/Nacht)<br />

und der Eigenschaften der Strecke (neue/bestehende Teilstrecken, Weichenzone, offene<br />

Strecke, Tunnel etc.).<br />

• Die Überprüfung der Einhaltung der Anhalts-/Richtwerte wird mit dem Modell VIBRA<br />

2 für alle Gebäude durchgeführt.<br />

• Beurteilung der Erschütterungsimmissionen und der notwendigen Massnahmen (v. a.<br />

an der Quelle, aber auch auf dem Ausbreitungsweg oder beim Empfänger). Vorsorgliche<br />

emissionsreduzierende Massnahmen nach Kriterien von Art. 11 USG (betrieblich<br />

und technisch möglich sowie wirtschaftlich tragbar) werden aufgezeigt und beurteilt.<br />

5.4 Nichtionisierende Strahlung (NIS)<br />

5.4.1 Ist-Zustand<br />

Die heute auf der betrachteten Strecke verkehrenden Busse sind für den Themenbereich<br />

NIS nicht relevant, da von ihnen keine NIS-Emissionen ausgehen.<br />

5.4.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />

Der Antrieb des <strong>Tram</strong>s wird mit Gleichstrom betrieben. Charakteristisch für Gleichstromleitungen<br />

ist, dass keine Wechselfelder, sondern lediglich ein schwaches statisches Magnetfeld<br />

erzeugt wird. Die NIS-Verordnung enthält keine vorsorglichen Emissionsbegrenzungen für<br />

Anlagen, die mit Gleichstrom betrieben werden (siehe auch „Elektrosmog in der Umwelt,<br />

BUWAL, 2005, Seite 37).<br />

Der Betrieb der notwendigen relevanten Nebeneinrichtungen, wie Betriebsfunk, Transformatoren,<br />

Umspanner und Gleichrichter, sind NIS-relevant. Im momentanen Projektstand können<br />

die Auswirkungen noch nicht umschrieben werden, da im Vorprojekt diese Anlagen noch<br />

nicht projektiert werden. Dies wird erst im Bauprojekt, ev. sogar erst im Detailprojekt der Fall<br />

sein.<br />

5.4.3 Schlussfolgerung und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />

Von den mit Gleichstrom betriebenen Anlagen gehen keine relevanten Auswirkungen aus.<br />

Die Beurteilung der notwendigen Nebeneinrichtungen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

Die notwendigen Nebenanlagen sind durch „Energie Wasser <strong>Bern</strong>“ in einem Bericht dargestellt<br />

(Vorprojektbericht, Gleichrichterstationen <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong>, 22. Oktober 2010). Darin<br />

wird der Nachweis erbracht, dass die geforderten Stationen technisch in den vorgegebenen<br />

Perimetern realisierbar sind.<br />

Für die entsprechenden Anlagen ist ein Standortdatenblatt zu erstellen, das die Anlage, die<br />

nähere Umgebung und die von der Anlage erzeugte Strahlung beschreibt. Aufgrund der Be-<br />

BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG

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