Umweltverträglichkeitsbericht UVB 1. Stufe - Tram Region Bern
Umweltverträglichkeitsbericht UVB 1. Stufe - Tram Region Bern
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PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
TRAM REGION BERN <strong>UVB</strong> <strong>1.</strong> STUFE 29<br />
Pflichtenheft für <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
• Die Zonennutzung und -charakteristik im Einflussgebiet inkl. speziell erschütterungssensitive<br />
Gebäuden werden aufegezeigt. Erfassung der relevanten Eigenschaften der<br />
Umgebung und der betroffenen Gebäude. Darstellen der Verkehrsdaten (Tag/Nacht)<br />
und der Eigenschaften der Strecke (neue/bestehende Teilstrecken, Weichenzone, offene<br />
Strecke, Tunnel etc.).<br />
• Die Überprüfung der Einhaltung der Anhalts-/Richtwerte wird mit dem Modell VIBRA<br />
2 für alle Gebäude durchgeführt.<br />
• Beurteilung der Erschütterungsimmissionen und der notwendigen Massnahmen (v. a.<br />
an der Quelle, aber auch auf dem Ausbreitungsweg oder beim Empfänger). Vorsorgliche<br />
emissionsreduzierende Massnahmen nach Kriterien von Art. 11 USG (betrieblich<br />
und technisch möglich sowie wirtschaftlich tragbar) werden aufgezeigt und beurteilt.<br />
5.4 Nichtionisierende Strahlung (NIS)<br />
5.4.1 Ist-Zustand<br />
Die heute auf der betrachteten Strecke verkehrenden Busse sind für den Themenbereich<br />
NIS nicht relevant, da von ihnen keine NIS-Emissionen ausgehen.<br />
5.4.2 Auswirkungen in der Betriebsphase und integrierte Massnahmen<br />
Der Antrieb des <strong>Tram</strong>s wird mit Gleichstrom betrieben. Charakteristisch für Gleichstromleitungen<br />
ist, dass keine Wechselfelder, sondern lediglich ein schwaches statisches Magnetfeld<br />
erzeugt wird. Die NIS-Verordnung enthält keine vorsorglichen Emissionsbegrenzungen für<br />
Anlagen, die mit Gleichstrom betrieben werden (siehe auch „Elektrosmog in der Umwelt,<br />
BUWAL, 2005, Seite 37).<br />
Der Betrieb der notwendigen relevanten Nebeneinrichtungen, wie Betriebsfunk, Transformatoren,<br />
Umspanner und Gleichrichter, sind NIS-relevant. Im momentanen Projektstand können<br />
die Auswirkungen noch nicht umschrieben werden, da im Vorprojekt diese Anlagen noch<br />
nicht projektiert werden. Dies wird erst im Bauprojekt, ev. sogar erst im Detailprojekt der Fall<br />
sein.<br />
5.4.3 Schlussfolgerung und Pflichtenheft <strong>UVB</strong> 2. <strong>Stufe</strong><br />
Von den mit Gleichstrom betriebenen Anlagen gehen keine relevanten Auswirkungen aus.<br />
Die Beurteilung der notwendigen Nebeneinrichtungen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.<br />
Die notwendigen Nebenanlagen sind durch „Energie Wasser <strong>Bern</strong>“ in einem Bericht dargestellt<br />
(Vorprojektbericht, Gleichrichterstationen <strong>Tram</strong> <strong>Region</strong> <strong>Bern</strong>, 22. Oktober 2010). Darin<br />
wird der Nachweis erbracht, dass die geforderten Stationen technisch in den vorgegebenen<br />
Perimetern realisierbar sind.<br />
Für die entsprechenden Anlagen ist ein Standortdatenblatt zu erstellen, das die Anlage, die<br />
nähere Umgebung und die von der Anlage erzeugte Strahlung beschreibt. Aufgrund der Be-<br />
BE_P10028_110725_UVP I.<strong>Stufe</strong> <strong>Tram</strong>-<strong>Region</strong>-<strong>Bern</strong>_version_4.doc / 25.7.2011 PRONA AG