27.09.2012 Aufrufe

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung - admin.ch

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung - admin.ch

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung - admin.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

814.81<br />

Bestimmungen für bestimmte Stoffe<br />

Halogenierte organis<strong>ch</strong>e Verbindungen<br />

1 Verbote<br />

1.1 Stoffe und Zubereitungen<br />

10<br />

S<strong>ch</strong>utz des ökologis<strong>ch</strong>en Glei<strong>ch</strong>gewi<strong>ch</strong>ts<br />

Anhang 1<br />

Anhang 1.1 22<br />

(Art. 3)<br />

Verboten sind die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Einfuhr zu privaten Zwecken<br />

und die Verwendung von:<br />

a. halogenierten organis<strong>ch</strong>en Verbindungen na<strong>ch</strong> Ziffer 3;<br />

b. Stoffen und Zubereitungen, die halogenierte organis<strong>ch</strong>e Verbindungen na<strong>ch</strong><br />

Ziffer 3 ni<strong>ch</strong>t nur als unvermeidli<strong>ch</strong>e Verunreinigung enthalten.<br />

1.2 Gegenstände<br />

Textilien und Lederwaren, die halogenierte organis<strong>ch</strong>e Verbindungen na<strong>ch</strong> Ziffer 3<br />

enthalten, dürfen ni<strong>ch</strong>t zu berufli<strong>ch</strong>en oder gewerbli<strong>ch</strong>en Zwecken eingeführt werden.<br />

2 Ausnahmen<br />

1 Die Verbote na<strong>ch</strong> Ziffer 1.1 gelten ni<strong>ch</strong>t für:<br />

a. den Umgang zu Analyse- und Fors<strong>ch</strong>ungszwecken;<br />

b. mono- und dihalogenierte Biphenyle, Terphenyle und Naphthaline sowie für<br />

Zubereitungen, die sol<strong>ch</strong>e Verbindungen enthalten, sofern sie auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong><br />

als Zwis<strong>ch</strong>enprodukte für die vollständige <strong>ch</strong>emis<strong>ch</strong>e Umwandlung verwendet<br />

werden;<br />

c. aus Altölen hergestellte S<strong>ch</strong>mieröle und -fette mit hö<strong>ch</strong>stens 1 ppm halogenierten<br />

Biphenylen.<br />

22 Bereinigt gemäss Ziff. I 3 der V vom 15. Dez. 2006 (AS 2007 111) und Ziff. I 6 der V<br />

vom 10. Dez. 2010, in Kraft seit 1. Febr. 2011 und 1. Aug. 2011 (AS 2011 113).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!