Städtebaulicher Denkmalschutz – - Ministerium für Infrastruktur und ...
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1.<br />
Erhaltung historischer Stadtkerne - wichtige Gemeinschaftsaufgabe<br />
von B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong> Kommunen<br />
1.1 Bedeutung des Programms<br />
„<strong>Städtebaulicher</strong> <strong>Denkmalschutz</strong>“<br />
<strong>für</strong> die Erhaltung historischer<br />
Stadtkerne<br />
Ziel der Stadterneuerung ist es, die Innenstädte<br />
in ihren traditionellen Funktionen als<br />
Mittelpunkte städtischen Lebens zu stärken<br />
<strong>und</strong> dabei das spannungsvolle Miteinander<br />
verschiedener Nutzungen, wie Wohnen, Einkaufen,<br />
Dienstleistungen, Kultur, ... zu ermöglichen.<br />
Das B<strong>und</strong>/Land-Förderprogramm<br />
„<strong>Städtebaulicher</strong> <strong>Denkmalschutz</strong>“ bemüht<br />
sich, dieses Leitbild auch in historischen Mauern<br />
umzusetzen.<br />
Im Baugesetzbuch ist näher definiert, was<br />
„Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ leisten<br />
sollen: In einem klar abgegrenzten Gebiet<br />
sind vorhandene städtebauliche Missstände<br />
(Substanz- <strong>und</strong> Funktionsschwächen)<br />
zügig zu beseitigen. Da<strong>für</strong> sind öffentliche<br />
Foto 1: Templin<br />
Foto 3: Brandenburg an der Havel<br />
16 STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ<br />
Fördermittel konzentriert einzusetzen. Die<br />
vielfältigen Einzelaktivitäten der Eigentümer,<br />
Mieter, Pächter <strong>und</strong> der sonstigen Betroffenen<br />
sind in einen Gesamtprozess einzubündeln,<br />
der unter kommunaler Federführung steht.<br />
Wie gut dies gelingen kann, zeigen die Beispiele<br />
von 25 historischen Stadtkernen, deren<br />
Erneuerung im Programm „<strong>Städtebaulicher</strong><br />
<strong>Denkmalschutz</strong>“ gefördert wird. Schritt <strong>für</strong><br />
Schritt werden die historischen Kerne der<br />
Städte, ihre Strukturen <strong>und</strong> ihre Bausubstanz<br />
fit gemacht <strong>für</strong> die Gegenwart <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Zukunft.<br />
Angesichts der katastrophalen Ausgangslage<br />
in vielen Altstadtkernen der neuen B<strong>und</strong>esländer<br />
gab der B<strong>und</strong> bereits 1990 mit finanziellen<br />
„Soforthilfen“ ein erstes Signal <strong>für</strong> die Erhaltung<br />
<strong>und</strong> die Erneuerung der Innenstädte<br />
<strong>und</strong> führte 1991 mit dem Programm „Städtebauliche<br />
Sanierungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaß-<br />
Foto 2: Luckau<br />
Foto 4: Dahme/Mark<br />
Erhaltung historischer Stadtkerne - wichtige Gemeinschaftsaufgabe<br />
von B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong> Kommunen<br />
nahmen“ ohne Verzug die reguläre Städtebauförderung<br />
ein 2 , wie sie sich in den Städten<br />
der alten B<strong>und</strong>esländer als Instrument zur Unterstützung<br />
der Stadtsanierung bewährt hat.<br />
Auch im Land Brandenburg erzielt seitdem<br />
das „S“-Programm als Standardprogramm<br />
der Stadterneuerung mit mehr als 120 in Kontinuität<br />
geförderten Stadterneuerungsgesamtmaßnahmen<br />
eine große Breitenwirkung.<br />
3<br />
Um dem drohenden Verlust wertvoller historischer<br />
Baustrukturen in ausgewählten, besonders<br />
bedeutsamen historischen Stadtkernen<br />
der neuen Länder wirkungsvoll begegnen<br />
zu können, legte der B<strong>und</strong> ebenfalls<br />
schon 1991 das hier im Mittelpunkt stehende<br />
Programm „<strong>Städtebaulicher</strong> <strong>Denkmalschutz</strong>“<br />
auf. Es orientierte sich von Anfang an speziell<br />
an der erhaltenden Erneuerung der wertvollen<br />
historischen Stadtkerne, um sie als<br />
Mittelpunkte städtischen Lebens zu erhalten<br />
bzw. zu vitalisieren <strong>und</strong> reiht sich dabei in den<br />
Kanon von Städtebauförderprogrammen ein,<br />
die gezielt auf die immer virulenter werdenden<br />
Problemlagen in den neuen Ländern eingehen.<br />
Die Fördertatbestände <strong>für</strong> das „D“-Programm,<br />
die in den zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern jährlich<br />
abzuschließenden Verwaltungsvereinbarungen<br />
(VV) festgelegt werden, sind auf die<br />
Umsetzung dieses Zieles ausgerichtet. Im<br />
Wesentlichen kann gefördert werden:<br />
<strong>–</strong> die Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer<br />
Ensembles oder sonstiger baulicher<br />
Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer<br />
oder städtebaulicher Bedeutung,<br />
<strong>–</strong> die Modernisierung <strong>und</strong> Instandsetzung<br />
oder der Aus- <strong>und</strong> Umbau dieser Gebäude<br />
oder Ensembles,<br />
<strong>–</strong> die Erhaltung <strong>und</strong> Umgestaltung von<br />
Straßen- <strong>und</strong> Platzräumen von geschichtlicher,<br />
künstlerischer oder städtebaulicher<br />
Bedeutung,<br />
<strong>–</strong> die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen<br />
zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung<br />
des historischen Stadtbildes.<br />
Die Städtebauförderprogramme basieren<br />
darauf, dass B<strong>und</strong>, Länder <strong>und</strong> Kommunen<br />
die Ausstattung der Fördertöpfe gemeinsam<br />
leisten. Auf die Tatsache, dass die denkmalgerechte<br />
Sanierung in vielen Fällen sehr kostenintensiv<br />
ist, nimmt das „D“-Programm wie<br />
folgt Bezug:<br />
<strong>–</strong> Der B<strong>und</strong> stellt einen Fördermittelanteil<br />
von 40 % bereit <strong>und</strong> verpflichtet die Länder,<br />
sich in gleicher Höhe an der Förderung<br />
zu beteiligen, so dass der kommunale Mitleistungsanteil<br />
(KMA) mit 20 % deutlich geringer<br />
ausfällt als im „S“-Programm, wo er<br />
seit 1996 33 1/3 % beträgt.<br />
Fotos 5 u. 6: Angesichts des heutigen Zustandes kann man sich kaum noch an den Grad des<br />
Verfalls des Neuen Marktes in Potsdam erinnern. Die Fotos zeigen diesen Platz - wenn auch<br />
aus unterschiedlichen Blickwinkeln - im Juni 1990 <strong>und</strong> im April 2002.<br />
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