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Städtebaulicher Denkmalschutz – - Ministerium für Infrastruktur und ...

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1.<br />

Erhaltung historischer Stadtkerne - wichtige Gemeinschaftsaufgabe<br />

von B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong> Kommunen<br />

1.1 Bedeutung des Programms<br />

„<strong>Städtebaulicher</strong> <strong>Denkmalschutz</strong>“<br />

<strong>für</strong> die Erhaltung historischer<br />

Stadtkerne<br />

Ziel der Stadterneuerung ist es, die Innenstädte<br />

in ihren traditionellen Funktionen als<br />

Mittelpunkte städtischen Lebens zu stärken<br />

<strong>und</strong> dabei das spannungsvolle Miteinander<br />

verschiedener Nutzungen, wie Wohnen, Einkaufen,<br />

Dienstleistungen, Kultur, ... zu ermöglichen.<br />

Das B<strong>und</strong>/Land-Förderprogramm<br />

„<strong>Städtebaulicher</strong> <strong>Denkmalschutz</strong>“ bemüht<br />

sich, dieses Leitbild auch in historischen Mauern<br />

umzusetzen.<br />

Im Baugesetzbuch ist näher definiert, was<br />

„Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ leisten<br />

sollen: In einem klar abgegrenzten Gebiet<br />

sind vorhandene städtebauliche Missstände<br />

(Substanz- <strong>und</strong> Funktionsschwächen)<br />

zügig zu beseitigen. Da<strong>für</strong> sind öffentliche<br />

Foto 1: Templin<br />

Foto 3: Brandenburg an der Havel<br />

16 STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ<br />

Fördermittel konzentriert einzusetzen. Die<br />

vielfältigen Einzelaktivitäten der Eigentümer,<br />

Mieter, Pächter <strong>und</strong> der sonstigen Betroffenen<br />

sind in einen Gesamtprozess einzubündeln,<br />

der unter kommunaler Federführung steht.<br />

Wie gut dies gelingen kann, zeigen die Beispiele<br />

von 25 historischen Stadtkernen, deren<br />

Erneuerung im Programm „<strong>Städtebaulicher</strong><br />

<strong>Denkmalschutz</strong>“ gefördert wird. Schritt <strong>für</strong><br />

Schritt werden die historischen Kerne der<br />

Städte, ihre Strukturen <strong>und</strong> ihre Bausubstanz<br />

fit gemacht <strong>für</strong> die Gegenwart <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Zukunft.<br />

Angesichts der katastrophalen Ausgangslage<br />

in vielen Altstadtkernen der neuen B<strong>und</strong>esländer<br />

gab der B<strong>und</strong> bereits 1990 mit finanziellen<br />

„Soforthilfen“ ein erstes Signal <strong>für</strong> die Erhaltung<br />

<strong>und</strong> die Erneuerung der Innenstädte<br />

<strong>und</strong> führte 1991 mit dem Programm „Städtebauliche<br />

Sanierungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaß-<br />

Foto 2: Luckau<br />

Foto 4: Dahme/Mark<br />

Erhaltung historischer Stadtkerne - wichtige Gemeinschaftsaufgabe<br />

von B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong> Kommunen<br />

nahmen“ ohne Verzug die reguläre Städtebauförderung<br />

ein 2 , wie sie sich in den Städten<br />

der alten B<strong>und</strong>esländer als Instrument zur Unterstützung<br />

der Stadtsanierung bewährt hat.<br />

Auch im Land Brandenburg erzielt seitdem<br />

das „S“-Programm als Standardprogramm<br />

der Stadterneuerung mit mehr als 120 in Kontinuität<br />

geförderten Stadterneuerungsgesamtmaßnahmen<br />

eine große Breitenwirkung.<br />

3<br />

Um dem drohenden Verlust wertvoller historischer<br />

Baustrukturen in ausgewählten, besonders<br />

bedeutsamen historischen Stadtkernen<br />

der neuen Länder wirkungsvoll begegnen<br />

zu können, legte der B<strong>und</strong> ebenfalls<br />

schon 1991 das hier im Mittelpunkt stehende<br />

Programm „<strong>Städtebaulicher</strong> <strong>Denkmalschutz</strong>“<br />

auf. Es orientierte sich von Anfang an speziell<br />

an der erhaltenden Erneuerung der wertvollen<br />

historischen Stadtkerne, um sie als<br />

Mittelpunkte städtischen Lebens zu erhalten<br />

bzw. zu vitalisieren <strong>und</strong> reiht sich dabei in den<br />

Kanon von Städtebauförderprogrammen ein,<br />

die gezielt auf die immer virulenter werdenden<br />

Problemlagen in den neuen Ländern eingehen.<br />

Die Fördertatbestände <strong>für</strong> das „D“-Programm,<br />

die in den zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern jährlich<br />

abzuschließenden Verwaltungsvereinbarungen<br />

(VV) festgelegt werden, sind auf die<br />

Umsetzung dieses Zieles ausgerichtet. Im<br />

Wesentlichen kann gefördert werden:<br />

<strong>–</strong> die Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer<br />

Ensembles oder sonstiger baulicher<br />

Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer<br />

oder städtebaulicher Bedeutung,<br />

<strong>–</strong> die Modernisierung <strong>und</strong> Instandsetzung<br />

oder der Aus- <strong>und</strong> Umbau dieser Gebäude<br />

oder Ensembles,<br />

<strong>–</strong> die Erhaltung <strong>und</strong> Umgestaltung von<br />

Straßen- <strong>und</strong> Platzräumen von geschichtlicher,<br />

künstlerischer oder städtebaulicher<br />

Bedeutung,<br />

<strong>–</strong> die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen<br />

zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung<br />

des historischen Stadtbildes.<br />

Die Städtebauförderprogramme basieren<br />

darauf, dass B<strong>und</strong>, Länder <strong>und</strong> Kommunen<br />

die Ausstattung der Fördertöpfe gemeinsam<br />

leisten. Auf die Tatsache, dass die denkmalgerechte<br />

Sanierung in vielen Fällen sehr kostenintensiv<br />

ist, nimmt das „D“-Programm wie<br />

folgt Bezug:<br />

<strong>–</strong> Der B<strong>und</strong> stellt einen Fördermittelanteil<br />

von 40 % bereit <strong>und</strong> verpflichtet die Länder,<br />

sich in gleicher Höhe an der Förderung<br />

zu beteiligen, so dass der kommunale Mitleistungsanteil<br />

(KMA) mit 20 % deutlich geringer<br />

ausfällt als im „S“-Programm, wo er<br />

seit 1996 33 1/3 % beträgt.<br />

Fotos 5 u. 6: Angesichts des heutigen Zustandes kann man sich kaum noch an den Grad des<br />

Verfalls des Neuen Marktes in Potsdam erinnern. Die Fotos zeigen diesen Platz - wenn auch<br />

aus unterschiedlichen Blickwinkeln - im Juni 1990 <strong>und</strong> im April 2002.<br />

STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ<br />

1.<br />

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