Städtebaulicher Denkmalschutz – - Ministerium für Infrastruktur und ...
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4.<br />
Programm „<strong>Städtebaulicher</strong> <strong>Denkmalschutz</strong>“ <strong>–</strong> Wirkungen<br />
auf Investitionstätigkeit <strong>und</strong> Arbeitsmarkt in der Region<br />
4.2 Wirkungen <strong>für</strong> die kommunale<br />
Investitionstätigkeit <strong>und</strong> den<br />
regionalen Arbeitsmarkt<br />
Die über die Jahre kontinuierlichen <strong>und</strong> in der<br />
Höhe beträchtlichen Zuwendungen der Städtebauförderung<br />
haben sich in den Städten<br />
des Programms „<strong>Städtebaulicher</strong> <strong>Denkmalschutz</strong>“<br />
als eine zentrale Voraussetzung <strong>für</strong><br />
die notwendige kommunale Investitionstätigkeit<br />
insgesamt erwiesen. Im Durchschnitt<br />
stammte bisher jede dritte Mark der Investitionshaushalte<br />
der untersuchten Städte aus<br />
der Städtebauförderung. Ohne Berücksichtigung<br />
der großen kreditfinanzierten Vorhaben,<br />
wie Erschließung von Gewerbe- bzw. Wohngebieten,<br />
oder Investitionen, die durch die<br />
kommunalen Haushalte vorfinanziert <strong>und</strong><br />
später auf Zweckverbände übertragen wurden,<br />
rühren sogar mehr als 50 % der kommunalen<br />
Investitionen aus der Städtebauförderung<br />
her.<br />
Angesichts der auch absehbar schwierigen<br />
Situation der kommunalen Haushalte 36 <strong>und</strong><br />
trotz der nicht zu leugnenden Investitionsbedarfe<br />
in kommunalen Aufgabenbereichen neben<br />
der Stadtsanierung ist damit zu rechnen,<br />
dass die Städtebauförderung als fast einzige<br />
sichere Investitions“bank“ <strong>für</strong> die Investitionsfähigkeit<br />
der Städte so bedeutsam bleiben,<br />
wenn nicht sogar noch wichtiger werden wird.<br />
Die von der Städtebauförderung ausgehenden<br />
Effekte <strong>für</strong> den regionalen Arbeitsmarkt<br />
sind <strong>für</strong> die Wirtschaftsstruktur gerade in den<br />
dünner besiedelten Landesteilen unverzichtbar.<br />
Direkt profitieren das Bauhaupt- <strong>und</strong> das<br />
Baunebengewerbe von der in aller Regel sehr<br />
kleinteiligen Auftragsstruktur in der Stadtsanierung.<br />
Dem gemäß haben sich im Prozess<br />
der Stadterneuerung in den Städten bzw.<br />
ihrem regionalen Umfeld Firmen <strong>für</strong> das Aufgabenspektrum<br />
Sanierung / <strong>Denkmalschutz</strong><br />
spezialisiert. Von der Architektenleistung über<br />
das bauausführende Gewerbe bis hin zu sanierungsrelevantem<br />
Handwerk finden sich<br />
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heute meist geeignete Leistungsanbieter in<br />
der Region. Insofern trägt die Städtebauförderung<br />
direkt zum Erhalt bzw. zur Schaffung<br />
von Arbeitsplätzen in der jeweiligen Region<br />
<strong>und</strong> zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit<br />
37 bei. Die positiven Effekte betreffen sowohl<br />
die öffentlichen Haushalte (Gewerbe<br />
<strong>und</strong> Einkommenssteuer) als auch die privaten<br />
Haushalte, deren Einkommen anteilig aus der<br />
Sanierung gespeist wird. Indirekte Arbeitsmarkteffekte,<br />
etwa im Bereich des zentrenbezogenen<br />
kleinteiligen Einzelhandels oder des<br />
Fremdenverkehrsgewerbes, konnten im Rahmen<br />
der Evaluierung nicht quantifiziert werden,<br />
sind aber <strong>für</strong> alle Programmstädte anzunehmen.<br />
4.3 Anstoßwirkungen <strong>und</strong><br />
Bündelungseffekte der Städtebauförderung<br />
Als Anstoßwirkung der Städtebauförderung<br />
werden üblicherweise die privaten Investitionen<br />
in Relation zu den eingesetzten Städtebaufördermitteln<br />
(B<strong>und</strong>/Land/Kommune) gewertet.<br />
Da in den untersuchten Städten keine<br />
Daten zu den privaten Investitionen verfügbar<br />
waren, wurden bei der Berechnung des Anstoßeffektes<br />
nur ausgewählte <strong>und</strong> einigermaßen<br />
überschaubare Investitionsbereiche<br />
berücksichtigt. Zusätzlich wurden Annahmen<br />
zur Höhe der privaten Investitionen getrof-<br />
Programm „<strong>Städtebaulicher</strong> <strong>Denkmalschutz</strong>“ <strong>–</strong> Wirkungen<br />
auf Investitionstätigkeit <strong>und</strong> Arbeitsmarkt in der Region<br />
fen 38 . Der auf dieser Basis ermittelte Wert von<br />
1:2,6 (auf jeden <strong>für</strong> die Gebäudesanierung<br />
eingesetzten Fördermittel-Euro kommen ca.<br />
2,60 € aus privaten Mitteln) ordnet sich in Ergebnisse<br />
anderer Untersuchungen plausibel<br />
ein 39 <strong>und</strong> setzt sich in den 29 Gebieten wie im<br />
Diagramm dargestellt zusammen.<br />
Der gebündelte Einsatz verschiedener Förderprogramme<br />
ist nicht nur ein Gr<strong>und</strong>anliegen<br />
der Stadtsanierung nach dem BauGB,<br />
sondern in den allermeisten Städten auch<br />
tatsächlich unverzichtbar, um die wichtigsten<br />
Sanierungsaufgaben in einem angemessenen<br />
Zeitraum bewältigen zu können. Da die<br />
<strong>für</strong> die Ermittlung des Bündelungseffektes 40<br />
notwendigen Daten in der vorliegenden Untersuchung<br />
nicht systematisch erfasst werden<br />
konnten, gibt es im Folgenden an Stelle einer<br />
konkreten Zahl nur die Benennung weiterer<br />
wichtiger Programme, aus denen anteilig Mittel<br />
in den 29 untersuchten Erneuerungsgebieten<br />
eingesetzt wurden.<br />
Die vom MSWV parallel zur B<strong>und</strong>-Land-<br />
Städtebauförderung eingesetzten Landesprogramme<br />
haben <strong>für</strong> das Programm „<strong>Städtebaulicher</strong><br />
<strong>Denkmalschutz</strong>“ bei weitgehend<br />
gleichen Förderbedingungen teilweise eine<br />
flankierende Bedeutung gehabt; insbesondere<br />
in den Städten, die in der Anfangsphase<br />
der Sanierung eine Gr<strong>und</strong>förderung nur aus<br />
dem Programm „Städtebauliche Sanierungs-<br />
<strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen“ erhalten<br />
konnten 41 . Unter diesen begleitenden<br />
Programmen ist an erster Stelle das Landesbauprogramm<br />
<strong>für</strong> städtebauliche Erneuerung<br />
(LBS) zu nennen, das seit 1996 die<br />
Landesprogramme zur Leerstandsbeseitigung<br />
(LBL) <strong>und</strong> des <strong>Denkmalschutz</strong>es (LBD)<br />
integriert <strong>und</strong> ab dem Jahr 2000 um weitere<br />
Aufgabenstellungen (u.a. Reaktivierung von<br />
Brachflächen) erweitert wurde. Die mit diesen<br />
Programmen in den historischen Stadtkernen<br />
erreichten Erfolge spiegeln sich in<br />
den Daten zum erreichten Sanierungsstand<br />
der Hochbauten <strong>und</strong> der öffentlichen Räume<br />
wieder.<br />
Im Aufgabenspektrum des MSWV ist eine<br />
weitreichende Verkoppelung von Förderaktivitäten<br />
zugunsten der Erneuerung der historischen<br />
Innenstädte vorstrukturiert, denn auch<br />
die Abteilungen Wohnungsbau <strong>und</strong> Wohnungswesen<br />
sowie Straßenwesen <strong>und</strong><br />
Straßenverkehr unterstützen mit ihren Programmen<br />
Vorhaben in den Stadterneuerungsgebieten.<br />
Dies betrifft besonders die<br />
Förderung der Modernisierung <strong>und</strong> Instandsetzung<br />
<strong>und</strong> den Neubau von Mietwohnungen<br />
sowie - mit der Neuausrichtung der Wohnungsbaupolitik<br />
- auch den verstärkten Bau<br />
von Eigenheimen in Innenstädten 42 .<br />
Der Bau <strong>und</strong> Ausbau kommunaler Straßen<br />
<strong>und</strong> Brücken nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />
(GVFG) hat in Einzelfällen<br />
Bedeutung <strong>für</strong> die Maßnahmen im Programm<br />
„<strong>Städtebaulicher</strong> <strong>Denkmalschutz</strong>“.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der vielfältigen anderen Aufgaben<br />
dieses Programms gerade außerhalb der geförderten<br />
Stadterneuerungsgebiete <strong>und</strong> der<br />
Beschränkung der Förderfähigkeit auf verkehrswichtige<br />
kommunale Straßen ist die<br />
quantitative Bedeutung der Bündelungseffekte<br />
hier allerdings begrenzt.<br />
STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ<br />
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