Städtebaulicher Denkmalschutz – - Ministerium für Infrastruktur und ...
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3.<br />
Bilanz zur „Halbzeit“: Ergebnisse <strong>und</strong> künftige Aufgaben<br />
des städtebaulichen <strong>Denkmalschutz</strong>es<br />
prozesses gesichert wurden, konnten bisher<br />
saniert werden. Bei einem Teil der Gebäude<br />
war es nötig, den Begriff „Sicherung“ dahingehend<br />
auszudehnen, dass nicht nur eine<br />
Notsicherung erfolgen konnte, sondern durch<br />
den Ersatz wichtiger Bauteile die Chancen <strong>für</strong><br />
den dauerhaften Erhalt des Gebäudes gewahrt<br />
wurden.<br />
Mit der Förderung der umfassenden Modernisierung<br />
<strong>und</strong> Instandsetzung von stadtbildprägenden<br />
Gebäuden (Fördergegenstand<br />
B.3.1) wurde die durchgreifende <strong>und</strong> denkmalgerechte<br />
Sanierung wertvoller Bausubstanz<br />
unterstützt. Die Ankopplung von Miet<strong>und</strong><br />
Belegungsbindungen an die B.3.1-Förderung<br />
hat der be<strong>für</strong>chteten Verdrängung der<br />
angestammten Bewohnerschaft entgegengewirkt.<br />
Die Möglichkeiten dieses Fördergegenstandes,<br />
wertvolle Bausubstanz zu sanieren<br />
<strong>und</strong> damit gleichzeitig attraktive Wohnungen<br />
zu Sozialmieten in den Innenstädten zu schaffen,<br />
wurden besonders in der Anfangsphase<br />
der Sanierung intensiv genutzt. Mit fortschreitendem<br />
Sanierungsprozess wurde die B.3.1-<br />
Foto 52: Brandenburg a.d.H., Baudenkmal<br />
Mühlentorstraße 44, realisiertes B.3.1-Vorhaben,<br />
Fördersumme ca. 300 T€<br />
40 STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ<br />
Förderung in den meisten Städten hingegen<br />
nur noch in Einzelfällen angewendet (in einigen<br />
Städten gibt es den Beschluss, keine<br />
B.3.1-Maßnahmen mehr durchzuführen).<br />
Dies liegt hauptsächlich an dem hohen Fördermittelanteil<br />
<strong>für</strong> die B.3.1-Förderung 18 , an<br />
den vielfältigen Sanierungshemmnissen bei<br />
in Frage kommenden Objekten <strong>und</strong> daran,<br />
dass der Bedarf an weiteren Mietwohnungen<br />
bzw. an sozialen Regulierungsinstrumenten<br />
durch die Entspannung der Wohnungsmärkte<br />
wesentlich geringer geworden ist. Insgesamt<br />
hat sich die B.3.1-Förderung als unverzichtbares<br />
Instrument <strong>für</strong> aufwändige <strong>und</strong> teure<br />
Gebäudesanierungen erwiesen, also <strong>für</strong> spezifische<br />
Erneuerungsaufgaben, die bisher<br />
keinesfalls bewältigt sind.<br />
Die sogenannte „Hüllenförderung“, die als<br />
Instrument der Stadtbildpflege <strong>für</strong> Bauten mit<br />
mittlerem Erneuerungsbedarf entwickelt worden<br />
war (Fördergegenstand B.3.2), unterstützt<br />
ausschließlich die Instandsetzung <strong>und</strong><br />
Modernisierung der Gebäudehülle (Dach,<br />
Fassade, Fenster <strong>und</strong> Türen) 19 . Es hat sich<br />
gezeigt, dass mit der Förderung der Sanierung<br />
der Gebäudehülle in den allermeisten<br />
Fällen eine privat finanzierte Modernisierung<br />
des Gebäudeinneren einhergeht.<br />
Die „Hüllenförderung“ wird heute von allen<br />
Städten als Standardförderung angewendet,<br />
weil sie im Vergleich zur umfassenden B.3.1-<br />
Förderung bei gleichem Mitteleinsatz eine<br />
wesentlich größere Breitenwirkung erzielt <strong>und</strong><br />
gut auf die prägende Struktur selbstnutzender<br />
Gebäudeeigentümer abgestellt ist.<br />
Als Unterstützungsinstrument <strong>für</strong> unaufwändige<br />
Einzelvorhaben der Stadtbildverbesserung<br />
wurde die Förderung von sogenannten<br />
„kleinteiligen Maßnahmen“ (Fördergegenstand<br />
B.9) eingeführt. Mit einer maximalen<br />
Fördersumme von bis zu 7.669 € pro<br />
Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> einem pauschalen Fördersatz<br />
von 40 % der förderfähigen Kosten 20 wer-<br />
Bilanz zur „Halbzeit“: Ergebnisse <strong>und</strong> künftige Aufgaben<br />
des städtebaulichen <strong>Denkmalschutz</strong>es<br />
Foto 53: Jüterbog, Baudenkmal Mittelstraße<br />
23, realisiertes B.3.2-Vorhaben, Fördersumme<br />
ca. 41 T€<br />
den Maßnahmen an der äußeren Hülle der<br />
Gebäude oder z. B. auch an der Gr<strong>und</strong>stückseinfriedung<br />
unterstützt. Da die Vergabe der<br />
Fördermittel nach kommunalen Richtlinien<br />
ohne Beteiligung der Bewilligungsbehörde im<br />
Einzelfall erfolgt, haben die Kommunen mit<br />
der B.9-Förderung ein flexibles Instrument <strong>für</strong><br />
die Unterstützung von ortsbildverschönernden<br />
Maßnahmen zur Verfügung. Die Förderung<br />
soll sich dabei auf die „städtebaulichen<br />
Mehraufwendungen“ beschränken <strong>und</strong> nicht<br />
der Unterstützung „normaler“ Reparatur- bzw.<br />
Instandsetzungsarbeiten dienen.<br />
Foto 54: Neuruppin, stadtbildprägendes Gebäude<br />
Poststraße 26, realisiertes B.9-Vorhaben,<br />
Fördersumme ca. 7,5 T€<br />
Für „schwierige“ Sanierungsfälle (Baudenkmale<br />
bzw. stadtbildprägende Gebäude in<br />
schlechtem Zustand, große Gebäude) reicht<br />
die Förderung von kleinteiligen Maßnahmen<br />
in der Regel nicht aus, um die Sanierung erfolgreich<br />
durchzuführen. In einzelnen Städten,<br />
wie z. B. in Brandenburg a.d.H., wurde<br />
die B.9-Förderung deshalb auch nur sehr<br />
eingeschränkt eingesetzt. Andere Städte<br />
mussten in nicht wenigen Fällen von einer<br />
begonnenen B.9- auf eine „Hüllenförderung“<br />
umsteuern.<br />
Bei etwa der Hälfte der B.9-Förderfälle wurde<br />
das gr<strong>und</strong>stücksbezogene Sanierungsziel<br />
noch nicht erreicht. Besonders in den ersten<br />
Jahren des Sanierungsprozesses wurden<br />
Einzelmaßnahmen nach B.9 gefördert, auch<br />
wenn keine gesicherte Perspektive <strong>für</strong> die Erreichung<br />
des Sanierungsziels erkennbar war.<br />
Immerhin gelang es so, auch <strong>für</strong> finanzschwache<br />
Eigentümer Sanierungsanreize zu<br />
setzen.<br />
Hinsichtlich des Gestaltungsniveaus der<br />
Maßnahmen gibt es große Unterschiede zwischen<br />
den einzelnen Kommunen. Nicht immer<br />
wird der Standard erreicht, der dem An-<br />
STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ<br />
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