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Städtebaulicher Denkmalschutz – - Ministerium für Infrastruktur und ...

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3.<br />

Bilanz zur „Halbzeit“: Ergebnisse <strong>und</strong> künftige Aufgaben<br />

des städtebaulichen <strong>Denkmalschutz</strong>es<br />

prozesses gesichert wurden, konnten bisher<br />

saniert werden. Bei einem Teil der Gebäude<br />

war es nötig, den Begriff „Sicherung“ dahingehend<br />

auszudehnen, dass nicht nur eine<br />

Notsicherung erfolgen konnte, sondern durch<br />

den Ersatz wichtiger Bauteile die Chancen <strong>für</strong><br />

den dauerhaften Erhalt des Gebäudes gewahrt<br />

wurden.<br />

Mit der Förderung der umfassenden Modernisierung<br />

<strong>und</strong> Instandsetzung von stadtbildprägenden<br />

Gebäuden (Fördergegenstand<br />

B.3.1) wurde die durchgreifende <strong>und</strong> denkmalgerechte<br />

Sanierung wertvoller Bausubstanz<br />

unterstützt. Die Ankopplung von Miet<strong>und</strong><br />

Belegungsbindungen an die B.3.1-Förderung<br />

hat der be<strong>für</strong>chteten Verdrängung der<br />

angestammten Bewohnerschaft entgegengewirkt.<br />

Die Möglichkeiten dieses Fördergegenstandes,<br />

wertvolle Bausubstanz zu sanieren<br />

<strong>und</strong> damit gleichzeitig attraktive Wohnungen<br />

zu Sozialmieten in den Innenstädten zu schaffen,<br />

wurden besonders in der Anfangsphase<br />

der Sanierung intensiv genutzt. Mit fortschreitendem<br />

Sanierungsprozess wurde die B.3.1-<br />

Foto 52: Brandenburg a.d.H., Baudenkmal<br />

Mühlentorstraße 44, realisiertes B.3.1-Vorhaben,<br />

Fördersumme ca. 300 T€<br />

40 STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ<br />

Förderung in den meisten Städten hingegen<br />

nur noch in Einzelfällen angewendet (in einigen<br />

Städten gibt es den Beschluss, keine<br />

B.3.1-Maßnahmen mehr durchzuführen).<br />

Dies liegt hauptsächlich an dem hohen Fördermittelanteil<br />

<strong>für</strong> die B.3.1-Förderung 18 , an<br />

den vielfältigen Sanierungshemmnissen bei<br />

in Frage kommenden Objekten <strong>und</strong> daran,<br />

dass der Bedarf an weiteren Mietwohnungen<br />

bzw. an sozialen Regulierungsinstrumenten<br />

durch die Entspannung der Wohnungsmärkte<br />

wesentlich geringer geworden ist. Insgesamt<br />

hat sich die B.3.1-Förderung als unverzichtbares<br />

Instrument <strong>für</strong> aufwändige <strong>und</strong> teure<br />

Gebäudesanierungen erwiesen, also <strong>für</strong> spezifische<br />

Erneuerungsaufgaben, die bisher<br />

keinesfalls bewältigt sind.<br />

Die sogenannte „Hüllenförderung“, die als<br />

Instrument der Stadtbildpflege <strong>für</strong> Bauten mit<br />

mittlerem Erneuerungsbedarf entwickelt worden<br />

war (Fördergegenstand B.3.2), unterstützt<br />

ausschließlich die Instandsetzung <strong>und</strong><br />

Modernisierung der Gebäudehülle (Dach,<br />

Fassade, Fenster <strong>und</strong> Türen) 19 . Es hat sich<br />

gezeigt, dass mit der Förderung der Sanierung<br />

der Gebäudehülle in den allermeisten<br />

Fällen eine privat finanzierte Modernisierung<br />

des Gebäudeinneren einhergeht.<br />

Die „Hüllenförderung“ wird heute von allen<br />

Städten als Standardförderung angewendet,<br />

weil sie im Vergleich zur umfassenden B.3.1-<br />

Förderung bei gleichem Mitteleinsatz eine<br />

wesentlich größere Breitenwirkung erzielt <strong>und</strong><br />

gut auf die prägende Struktur selbstnutzender<br />

Gebäudeeigentümer abgestellt ist.<br />

Als Unterstützungsinstrument <strong>für</strong> unaufwändige<br />

Einzelvorhaben der Stadtbildverbesserung<br />

wurde die Förderung von sogenannten<br />

„kleinteiligen Maßnahmen“ (Fördergegenstand<br />

B.9) eingeführt. Mit einer maximalen<br />

Fördersumme von bis zu 7.669 € pro<br />

Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> einem pauschalen Fördersatz<br />

von 40 % der förderfähigen Kosten 20 wer-<br />

Bilanz zur „Halbzeit“: Ergebnisse <strong>und</strong> künftige Aufgaben<br />

des städtebaulichen <strong>Denkmalschutz</strong>es<br />

Foto 53: Jüterbog, Baudenkmal Mittelstraße<br />

23, realisiertes B.3.2-Vorhaben, Fördersumme<br />

ca. 41 T€<br />

den Maßnahmen an der äußeren Hülle der<br />

Gebäude oder z. B. auch an der Gr<strong>und</strong>stückseinfriedung<br />

unterstützt. Da die Vergabe der<br />

Fördermittel nach kommunalen Richtlinien<br />

ohne Beteiligung der Bewilligungsbehörde im<br />

Einzelfall erfolgt, haben die Kommunen mit<br />

der B.9-Förderung ein flexibles Instrument <strong>für</strong><br />

die Unterstützung von ortsbildverschönernden<br />

Maßnahmen zur Verfügung. Die Förderung<br />

soll sich dabei auf die „städtebaulichen<br />

Mehraufwendungen“ beschränken <strong>und</strong> nicht<br />

der Unterstützung „normaler“ Reparatur- bzw.<br />

Instandsetzungsarbeiten dienen.<br />

Foto 54: Neuruppin, stadtbildprägendes Gebäude<br />

Poststraße 26, realisiertes B.9-Vorhaben,<br />

Fördersumme ca. 7,5 T€<br />

Für „schwierige“ Sanierungsfälle (Baudenkmale<br />

bzw. stadtbildprägende Gebäude in<br />

schlechtem Zustand, große Gebäude) reicht<br />

die Förderung von kleinteiligen Maßnahmen<br />

in der Regel nicht aus, um die Sanierung erfolgreich<br />

durchzuführen. In einzelnen Städten,<br />

wie z. B. in Brandenburg a.d.H., wurde<br />

die B.9-Förderung deshalb auch nur sehr<br />

eingeschränkt eingesetzt. Andere Städte<br />

mussten in nicht wenigen Fällen von einer<br />

begonnenen B.9- auf eine „Hüllenförderung“<br />

umsteuern.<br />

Bei etwa der Hälfte der B.9-Förderfälle wurde<br />

das gr<strong>und</strong>stücksbezogene Sanierungsziel<br />

noch nicht erreicht. Besonders in den ersten<br />

Jahren des Sanierungsprozesses wurden<br />

Einzelmaßnahmen nach B.9 gefördert, auch<br />

wenn keine gesicherte Perspektive <strong>für</strong> die Erreichung<br />

des Sanierungsziels erkennbar war.<br />

Immerhin gelang es so, auch <strong>für</strong> finanzschwache<br />

Eigentümer Sanierungsanreize zu<br />

setzen.<br />

Hinsichtlich des Gestaltungsniveaus der<br />

Maßnahmen gibt es große Unterschiede zwischen<br />

den einzelnen Kommunen. Nicht immer<br />

wird der Standard erreicht, der dem An-<br />

STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ<br />

3.<br />

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