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Städtebaulicher Denkmalschutz – - Ministerium für Infrastruktur und ...

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5. Zukünftige Aufgaben <strong>und</strong> Handlungserfordernisse<br />

Luckau, Übersichtsplan der<br />

„Problemfälle“ der Sanierung“<br />

<strong>–</strong> modifizierte Förderung der umfassenden<br />

Modernisierung <strong>und</strong> Instandsetzung von<br />

Gebäuden (B 3.1-Förderung) unter Verzicht<br />

auf Miet- <strong>und</strong> Belegungsbindungen 57<br />

zur Unterstützung der Sanierung von Gebäuden<br />

mit zu erwartenden Sanierungskosten<br />

von mehr als 1.329 €/m 2 .<br />

<strong>–</strong> Nutzung der mit dem Programm Stadtumbau-Ost<br />

zusätzlich geschaffenen Eigenheimzulage<br />

<strong>für</strong> Bestandsobjekte in Sanierungsgebieten.<br />

<strong>–</strong> Bei städtebaulich wertvollen Vorhaben<br />

kann auch die Eigentumsförderung des<br />

Landes mit der Städtebauförderung im<br />

Rahmen der „Spitzenfinanzierung“ kombiniert<br />

werden, so dass sich auch aufwändigere<br />

Sanierungen finanzieren lassen.<br />

<strong>–</strong> Für Baulückenschließungen <strong>und</strong> quartierergänzende<br />

Bebauungen, aber auch <strong>für</strong><br />

die Sanierung größerer Gebäude bzw. Gebäudekomplexe<br />

ist die Anschubfinanzierung<br />

aus dem Wohneigentumsprogramm,<br />

die sich an Bauträger richtet, von Bedeutung,<br />

sofern die Wohnungen nach Abschluss<br />

der Maßnahme als selbstgenutztes<br />

Wohneigentum veräußert werden. 58<br />

72 STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ<br />

Stadtmarketing ist kein „Allheilmittel“ zur<br />

Funktionsstärkung, kann aber Qualität <strong>und</strong><br />

Entwicklungsmöglichkeiten des Stadtkerns<br />

sowohl innerhalb der Stadt als auch nach<br />

außen stärker verdeutlichen <strong>und</strong> damit den<br />

Prozess der Stadterneuerung weiter vorantreiben.<br />

Nachdem in den meisten der untersuchten<br />

Städte ein guter Diskussionsstand<br />

über die eigenen Stärken <strong>und</strong> Schwächen erreicht<br />

ist <strong>und</strong> auch die Ziele im Sinne von Profilausprägung<br />

formuliert sind, muss nun die<br />

schwierige Phase der Umsetzung der Zielvorstellungen<br />

anlaufen. Jede Stadt muss dabei<br />

Organisationsformen finden, die sowohl<br />

<strong>für</strong> das spezifische Aufgabenspektrum als<br />

auch <strong>für</strong> die konkrete Situation vor Ort das Optimum<br />

darstellen.<br />

Dort, wo unterschiedliche Marketingstränge<br />

(Tourismus, Erholung, Einzelhandel, ...) sektoral<br />

<strong>und</strong> zunächst unabgestimmt erarbeitet<br />

wurden, wird es notwendig sein, vor der Umsetzung<br />

von Maßnahmen diese Stränge miteinander<br />

zu verknüpfen 59 . Wenn die Potenziale<br />

einzelner Städte - z. B. mit Blick auf den<br />

Tourismus - nur beschränkt sind, sollte über<br />

Zukünftige Aufgaben <strong>und</strong> Handlungserfordernisse<br />

die Vernetzung von Marketingaktivitäten<br />

nachgedacht werden.<br />

Branchenkonzepte dienen dazu, Defizite in<br />

der Struktur des Einzelhandels offen zu legen<br />

<strong>und</strong> Empfehlungen <strong>für</strong> die weitere Entwicklung<br />

zu unterbreiten. Die in ihnen zusammengetragenen<br />

Fakten <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

können auch bei eventuell anstehenden Entscheidungen<br />

<strong>für</strong> oder gegen die Ansiedlung<br />

weiterer Einzelhandelseinrichtungen als Argumentation<br />

genutzt werden. Die Erfahrungen<br />

aus großen Einzelhandelszentren lassen<br />

sich <strong>für</strong> die Stärkung des innerstädtischen<br />

Einzelhandels nicht ohne weiteres nachnutzen.<br />

Trotzdem ist es künftig unumgänglich,<br />

verschiedenen Formen bewährter Management-<br />

<strong>und</strong> Marketinginstrumente professionell<br />

<strong>für</strong> Betrieb <strong>und</strong> Vermarktung des Einzelhandelsstandortes<br />

Innenstadt einsetzen. Dabei<br />

obliegt der Kommune nicht die<br />

Verantwortung, sie kann aber den erforderlichen<br />

Anschub leisten.<br />

STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ<br />

5.<br />

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