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Städtebaulicher Denkmalschutz – - Ministerium für Infrastruktur und ...

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3.<br />

Bilanz zur „Halbzeit“: Ergebnisse <strong>und</strong> künftige Aufgaben<br />

des städtebaulichen <strong>Denkmalschutz</strong>es<br />

Foto 74: In Angermünde wird seit einigen<br />

Jahren daran gearbeitet, auf dem ehemaligen<br />

Gelände des Emaillierwerks einen<br />

Wohn- <strong>und</strong> Gewerbestandort zu entwickeln.<br />

nenstadtmarketing stärker zu nutzen.<br />

Ohne Alternative ist auch der Weg,<br />

durch Fortführung der Sanierung Substanz-<br />

<strong>und</strong> Funktionsschwächen weiter<br />

abzubauen <strong>und</strong> damit die städtebaulich-räumlichen<br />

Bedingungen <strong>für</strong> Zentrumsstärkung<br />

<strong>und</strong> Stärkung der<br />

Wohnfunktion zu verbessern.<br />

Der Beitrag, den die Städtebauförderung zur<br />

Zentrumsentwicklung leisten kann, wird sich<br />

auch künftig hauptsächlich auf die kontinuierliche<br />

Verbesserung der baulichen <strong>und</strong> städtebaulichen<br />

Rahmenbedingungen richten, ermöglicht<br />

aber darüber hinaus die Schaffung<br />

des nötigen konzeptionellen Vorlaufes (z. B.<br />

Rahmenplanung, Stadtmarketingkonzept,<br />

Branchenkonzept). In begrenztem Umfang<br />

können auch Managementleistungen bereitgestellt<br />

werden.<br />

Deutlich wachsen wird - als Beitrag zur Zentrenstärkung<br />

- die Bedeutung von Ordnungsmaßnahmen<br />

innerhalb der Städtebauförderung.<br />

Förderfähige Maßnahmen,<br />

wie Abbruch, Verlagerung <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>erwerb<br />

dienen dem Abbau von Investitionshemmnissen.<br />

52 STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ<br />

Obwohl die Städtebauförderung die Erarbeitung<br />

innerstädtischer Branchenkonzepte unterstützt<br />

<strong>und</strong> im Einzelfall - mit dem Ziel, günstigere<br />

Einstiegsmieten zu sichern - auch den<br />

Ausbau von Geschäftsräumen im Rahmen<br />

der Gebäudesanierung, wurden beide Möglichkeiten<br />

von den Städten bisher noch nicht<br />

ausreichend genutzt.<br />

Zum Abbau von Defiziten, die allein im Verantwortungsbereich<br />

der Einzelhändler selbst<br />

liegen (Angebotsbreite <strong>und</strong> -tiefe, Preis-Leistungs-Verhältnis,<br />

Servicebereitschaft, Fre<strong>und</strong>lichkeit,<br />

Warenpräsentation, Öffnungszeiten,<br />

Marketing), kann die Städtebauförderung keinen<br />

Beitrag leisten. Hier müssen die Händler<br />

selbst miteinander - gegebenenfalls unter Mitwirkung<br />

eines Moderators (z. B. des „City-Managers“)<br />

- die Auseinandersetzung <strong>für</strong> mehr<br />

Qualität führen. Neben der Eigenverantwortung<br />

der Einzelhändler ist eine aktive Rolle<br />

der Stadtverwaltungen zwingend erforderlich.<br />

3.5.2.2 Einrichtungen der öffentlichen<br />

Hand, Kultur- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />

Ziel ist es, die Innenstädte zu stabilen Standorten<br />

<strong>für</strong> Kultur, Freizeit <strong>und</strong> Verwaltung zu<br />

entwickeln <strong>und</strong> damit das vorhandene F<strong>und</strong>ament<br />

<strong>für</strong> die weitere Funktionsstärkung zu<br />

verbreitern. Auf dem Weg dahin können die<br />

Programmstädte im Hinblick auf Kultur- <strong>und</strong><br />

Freizeiteinrichtungen gute Teilergebnisse vorweisen:<br />

Nach wie vor haben solche Einrichtungen<br />

großes Gewicht in der Innenstadt. Besonders<br />

<strong>für</strong> zentrale Kultureinrichtungen, die<br />

sich nicht selten in bereits sanierten historischen<br />

Gebäuden befinden, hat sich die Innenstadt<br />

als konkurrenzfähig erwiesen.<br />

Diese positive Einschätzung gilt nicht uneingeschränkt<br />

mit Blick auf Verwaltungseinrichtungen<br />

<strong>und</strong> andere Einrichtungen der öffentlichen<br />

Hand. Es war erwartet worden, dass die<br />

öffentliche Hand durch das Beibehalten bzw.<br />

Ansiedeln von Verwaltungsfunktionen im<br />

Bilanz zur „Halbzeit“: Ergebnisse <strong>und</strong> künftige Aufgaben<br />

des städtebaulichen <strong>Denkmalschutz</strong>es<br />

Stadtkern einen sehr wichtigen <strong>und</strong> notwendigen<br />

Beitrag zur Stabilisierung der Zentrumsfunktionen<br />

leisten würde. Dies ist aus<br />

verschiedenen Gründen bisher nicht konsequent<br />

genug geschehen, obwohl die Städtebauförderung<br />

mit der Hüllenförderung sehr<br />

viel zur Sanierung öffentlicher Gebäude beigetragen<br />

hat.<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass der traditionelle<br />

„Verwaltungssitz“ Innenstadt in den 90er<br />

Jahren mit der Entwicklung neuer Standorte -<br />

etwa auf Konversionsflächen - massive Konkurrenz<br />

bekommen hat. 33 Damit fehlen nun<br />

Foto 75: Wie hier in Angermünde ist es auch<br />

in anderen Städten (z. B. Luckau <strong>und</strong> Jüterbog)<br />

mit Hilfe der Förderung hervorragend<br />

gelungen, im Zuge der Rathaussanierung<br />

den räumlichen Rahmen <strong>für</strong> eine moderne<br />

Verwaltung zu schaffen <strong>und</strong> damit das Rathaus<br />

als stabile öffentliche Einrichtung <strong>für</strong><br />

die Innenstadt zu sichern. Andere Städte befinden<br />

sich noch auf dem Weg dorthin.<br />

Nutzungen <strong>für</strong> vorhandene Verwaltungsbauten<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> sonstige geeignete Bestandspotenziale<br />

in den Innenstädten (z. B. leerstehende<br />

Fabriken).<br />

Die Städtebauförderung hat sich mit der „Hüllenförderung“<br />

nicht nur als unverzichtbar <strong>für</strong><br />

die Sanierung von Rathäusern, Schulen <strong>und</strong><br />

anderen öffentlichen Gebäuden herausgestellt,<br />

sie ist auch Kernpunkt der Unterstützung<br />

bei der Sanierung von „Kulturbauten“ -<br />

immer häufiger in Kombination mit anderen<br />

Förderangeboten <strong>für</strong> den Innenausbau.<br />

Fotos 76 u. 77: In Peitz sitzt die Amtsverwaltung in einem sanierten Fabrikgebäude am Rande<br />

des Sanierungsgebietes. Für die Gebäudesanierung wurden Städtebaufördermittel (B.3.2) <strong>und</strong><br />

GFG-Mittel eingesetzt. Da das eigentliche Rathaus nicht mehr Sitz der Verwaltung ist, wird es<br />

<strong>für</strong> die Repräsentation <strong>und</strong> andere Funktionen (z. B. Tourismus) genutzt.<br />

STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ<br />

3.<br />

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