21.08.2015 Views

Wasser Boden Luft

Historische Notate Heft 5 Wasser, Boden, Luft ... - Volkswagen AG

Historische Notate Heft 5 Wasser, Boden, Luft ... - Volkswagen AG

SHOW MORE
SHOW LESS
  • No tags were found...

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

1.3Der lange Weg zur Genehmigungder <strong>Wasser</strong>rechteVertreter des Volkswagenwerks, der Stadt Wolfsburg und derzuständigen Behörden führten im Juni 1949 eine Bestandsaufnahmeder <strong>Wasser</strong>wirtschaft im Raum Wolfsburg durchund stellten zu ihrer Überraschung fest, dass für die <strong>Wasser</strong>wirtschaftdes Unternehmens "keine klaren Rechtsgrundlagen"bestanden. 59 Volkswagenwerk und Kommune übtenseit 1940 die mit dem Betrieb der wasserwirtschaftlichenAnlagen verknüpften Rechte aus, ohne dass diese Befugnissein dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren verliehen wordenwaren. Der im August 1943 eingereichte Antrag, RegenundGrundwasser für die Betriebswasserversorgung zu entnehmen,war während des Krieges im Planungswirrwarr derNS-Bürokratie steckengeblieben. 60Das am 8. Mai 1949 verabschiedete Grundgesetz der BundesrepublikDeutschland schuf den Rahmen für eine demokratischeVerwaltung und setzte auch die rechtliche Normalisierungder wasserwirtschaftlichen Verhältnisse auf die Tagesordnung.Am 20. Februar 1950 beantragte das Volkswagenwerkbeim Regierungspräsidenten in Lüneburg die Verleihungvon <strong>Wasser</strong>rechten nach den Paragrafen 203 und 46des Preußischen <strong>Wasser</strong>gesetzes (PWG). 61 Das Preußische<strong>Wasser</strong>recht, das in weiten Teilen des im November 1946gebildeten Landes Niedersachsen weiterhin Gültigkeit besaß,räumte Grundstückseigentümern grundsätzlich das Rechtzur <strong>Wasser</strong>entnahme ein, sofern andere <strong>Wasser</strong>berechtigtenicht beeinträchtigt wurden. Der Paragraf 200 beschränktediese <strong>Wasser</strong>entnahme jedoch auf den Umfang, der "für dieeigene Haushaltung und Wirtschaft" nötig war. Für eine darüberhinausgehende Menge konnte nach Paragraf 203 einelängerfristige Verleihung der <strong>Wasser</strong>nutzungsgenehmigungbeantragt werden. 62 Identisch konzipiert waren die Regelungenzum Gewässerschutz. Die Einleitung von Abwässern inoberirdische Gewässer war unter Maßgabe der Unbeeinträchtigunganderer gemäß Paragraf 40 generell möglichund konnte nach Paragraf 46 durch Verleihung eines Rechtstitelsabgesichert werden. 63Die meisten der im Antrag aufgelisteten <strong>Wasser</strong>rechte dientender Brauchwasserversorgung des Unternehmens undsahen im Einzelnen vor, das im Heßlinger Grenzgraben abfließende<strong>Wasser</strong> mittels eines Kanals auf das Werksgeländezu leiten, das im Hasselbach abfließende <strong>Wasser</strong> im Bedarfsfallumzuleiten, den Hasselbach im Bedarfsfall zu stauen,Oberflächen- und Regenwasser in einem Rückhaltebeckenzu speichern bzw. zu stauen und in Trockenperioden mit 30Flachbrunnen höchstens zwei Millionen Kubikmeter <strong>Wasser</strong>pro Jahr zu fördern. Um die Beseitigung von Abwasser aufeine Rechtsgrundlage zu stellen, hatte das Volkswagenwerkum Genehmigung nachgesucht, das Regenwasser der Werkskanalisationbeim Sammelbecken des Regenwasserhebewerksin den Heßlinger Grenzgraben sowie das <strong>Wasser</strong> ausdem Rückhaltebecken in den Wolfsburger Grenzgraben undin die Aller einzuleiten. 64 Die rechtliche Regelung des letztenPunktes sollte letztlich 20 Jahre dauern, weil in der AusgangsplanungWerk und Stadt als Einheit betrachtet und diewasserwirtschaftlichen Anlagen eng verzahnt worden waren.24 251.3 WASSER

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!