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Wasser Boden Luft

Historische Notate Heft 5 Wasser, Boden, Luft ... - Volkswagen AG

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Die Erfahrung mit dem Sommerhochwasser des Jahres 1956,das besonders große Schäden im Allergebiet unterhalbWolfsburgs anrichtete, veranlasste das Kreisbauamt Gifhornzu einer detaillierten Untersuchung über die Effektivität derfür den <strong>Wasser</strong>ausgleich gebauten Einrichtungen. Ein Teilergebnisfiel keineswegs schmeichelhaft für Werk und Kommuneaus. Den angestellten Berechnungen zufolge hatten siedie <strong>Wasser</strong>rückhalteeinrichtungen nicht planmäßig betrieben,sonst wäre die Belastung der Aller weit geringer ausgefallen.Beispielsweise wurde der Schillerteich mit Rücksichtauf die Bootsanlegestelle und die fischereilichen Interessennicht im vorgesehenen Maße als Rückhaltebecken eingesetzt.Dazu notierte der Untersuchungsbericht, dass dieFunktion des Schillerteichs als <strong>Wasser</strong>speicher Vorrang vorallen anderen Nutzungen haben müsste.Als zweites, eher entlastendes Ergebnis wurde festgehalten,dass "auch bei einem planmäßigen Einsatz die vorhandenenAusgleichsanlagen nicht ausgereicht hätten, um die geballtenNiederschlagsmengen im Juni 1956 ohne Überlastungder Aller abzuleiten". Zusätzliche Einrichtungen waren alsonotwendig, um Überschwemmungen des Hauptfluters undder Vorfluter zu vermeiden. Zum laufenden Genehmigungsverfahrenhielt der Untersuchungsbericht fest, dass sich "eineOrdnung der <strong>Wasser</strong>wirtschaft nur im Rahmen eines einheitlichen<strong>Wasser</strong>wirtschaftsplanes für Werk und Stadt, in denauch ein Betriebsplan für die Ausgleichsanlage einzubauenist, erreichen (lässt), was bei Verleihung der <strong>Wasser</strong>rechteunbedingt berücksichtigt werden muß". 69Über den Stand des Genehmigungsverfahrens fand am25. Juni 1957 eine Unterredung mit allen Beteiligten bei derStadt Wolfsburg statt. Seit Antragstellung hatten sich diewasserwirtschaftlichen Anlagen ebenso wie das Werksgeländedes Volkswagenwerks gravierend verändert. Dem Unternehmenwurde deshalb zur Auflage gemacht, seinen Antrag"den derzeitigen Verhältnissen entsprechend" zu ergänzen. 70Die Zeit drängte. Die Rechtsabteilung hatte Bernhard Heinyauf das neue <strong>Wasser</strong>haushaltsgesetz aufmerksam gemacht,das gerade vom Bundestag verabschiedet worden war und"teilweise eine wesentliche Verschärfung der gesetzlichenBestimmungen" enthielt. Im Unterschied zum Preußischen<strong>Wasser</strong>gesetz bestand kein Rechtsanspruch auf Verleihungvon <strong>Wasser</strong>rechten mehr; außerdem musste sich bezüglichder Anzahl der Brunnen oder der entnommenen <strong>Wasser</strong>menge"der tatsächliche Zustand mit den beantragten undverliehenen Rechten decken". 71Am 28. Oktober 1958 legte das Volkswagenwerk dem Regierungspräsidentenin Lüneburg die Ergänzungen zum Antragvon 1950 vor. Darin waren die relevanten Änderungen in der<strong>Wasser</strong>wirtschaft aufgeführt: Die stürmische Entwicklungdes Volkswagenwerks in den 1950er Jahren hatte den stündlichenBetriebswasserbedarf auf 2.500 Kubikmeter ansteigenlassen, die aus dem Betriebwasserrückhaltebecken entnommenwurden. Die Förderleistung der Pumpen und der nachgeschaltetenDruckfilteranlage war dementsprechend imLaufe der Zeit von 1.800 auf 2.800 Kubikmeter pro Stunde28 291.3 WASSER

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