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Seite 10<br />

Identitätssicherung und -feststellung<br />

werden sowie sonstige, sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates<br />

aufhaltende Drittausländer. Durch den Abgleich der Fingerabdrücke wird<br />

die Anwendung der Dublin III-Verordnung wesentlich erleichtert. Sie<br />

enthält Kriterien, wann welcher europäische Staat für die Prüfung eines<br />

Asylantrags zuständig ist. Hat ein Asylbewerber oder ein Ausländer, der<br />

sich illegal in einem Hoheitsgebiet aufhält, bereits in einem anderen EU-<br />

Mitgliedstaat Asyl beantragt, wird dies im Regelfall einen Treffer in der<br />

Eurodac-Datenbank ergeben und die Person an diesen Mitgliedstaat zur<br />

Durchführung seines Asylverfahrens überstellt.<br />

Visa-Informationssystem<br />

Das Visa-Informationssystem (VIS) ist ein System für den Austausch von<br />

Visa-Daten zwischen den Schengen-Staaten, <strong>das</strong> am 11. Oktober 2011<br />

seinen Wirkbetrieb aufgenommen hat. Es besteht aus einem zentralen Informationssystem<br />

mit Schnittstellen in jedem Mitgliedstaat (in Deutschland<br />

<strong>das</strong> Bundesverwaltungsamt), die die Verbindung zu den nationalen<br />

Behörden der jeweiligen Mitgliedstaaten herstellt, und aus einer Kommunikationsinfrastruktur<br />

zwischen dem zentralen Visa-Informationssystem<br />

und den nationalen Schnittstellen.<br />

Hauptziele des VIS sind die Vereinfachung von Visaantragsverfahren, die<br />

Verhinderung der Umgehung der Kriterien zur Bestimmung des Mitgliedstaats,<br />

der für die Antragsprüfung zuständig ist sowie die Erleichterung<br />

der Betrugsbekämpfung. Vom Visumantragsteller werden zehn Fingerabdrücke<br />

und ein Foto erstellt und in VIS gespeichert. In der VIS-Datenbank<br />

sind Informationen über Anträge auf Erteilung eines Visums und die<br />

hierzu getroffenen Entscheidungen aller Schengen-Staaten enthalten. Die<br />

Daten können zur Überprüfung von Visumanträgen und diesbezüglichen<br />

Entscheidungen, zur Durchführung von Kontrollen an Außengrenzen<br />

zur Überprüfung der Identität des Visuminhabers und/oder der Echtheit<br />

des Visums, zur Identifikation und Rückführung von illegalen Einwanderern<br />

sowie zur Erleichterung der Entscheidung des für die Prüfung eines<br />

Asylantrags zuständigen Mitgliedstaates abgefragt werden. Seit März 2013<br />

führen die Außenstellen des BAMF eine Abfrage der VIS Daten durch.

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