das-deutsche-asylverfahren
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Seite 10<br />
Identitätssicherung und -feststellung<br />
werden sowie sonstige, sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates<br />
aufhaltende Drittausländer. Durch den Abgleich der Fingerabdrücke wird<br />
die Anwendung der Dublin III-Verordnung wesentlich erleichtert. Sie<br />
enthält Kriterien, wann welcher europäische Staat für die Prüfung eines<br />
Asylantrags zuständig ist. Hat ein Asylbewerber oder ein Ausländer, der<br />
sich illegal in einem Hoheitsgebiet aufhält, bereits in einem anderen EU-<br />
Mitgliedstaat Asyl beantragt, wird dies im Regelfall einen Treffer in der<br />
Eurodac-Datenbank ergeben und die Person an diesen Mitgliedstaat zur<br />
Durchführung seines Asylverfahrens überstellt.<br />
Visa-Informationssystem<br />
Das Visa-Informationssystem (VIS) ist ein System für den Austausch von<br />
Visa-Daten zwischen den Schengen-Staaten, <strong>das</strong> am 11. Oktober 2011<br />
seinen Wirkbetrieb aufgenommen hat. Es besteht aus einem zentralen Informationssystem<br />
mit Schnittstellen in jedem Mitgliedstaat (in Deutschland<br />
<strong>das</strong> Bundesverwaltungsamt), die die Verbindung zu den nationalen<br />
Behörden der jeweiligen Mitgliedstaaten herstellt, und aus einer Kommunikationsinfrastruktur<br />
zwischen dem zentralen Visa-Informationssystem<br />
und den nationalen Schnittstellen.<br />
Hauptziele des VIS sind die Vereinfachung von Visaantragsverfahren, die<br />
Verhinderung der Umgehung der Kriterien zur Bestimmung des Mitgliedstaats,<br />
der für die Antragsprüfung zuständig ist sowie die Erleichterung<br />
der Betrugsbekämpfung. Vom Visumantragsteller werden zehn Fingerabdrücke<br />
und ein Foto erstellt und in VIS gespeichert. In der VIS-Datenbank<br />
sind Informationen über Anträge auf Erteilung eines Visums und die<br />
hierzu getroffenen Entscheidungen aller Schengen-Staaten enthalten. Die<br />
Daten können zur Überprüfung von Visumanträgen und diesbezüglichen<br />
Entscheidungen, zur Durchführung von Kontrollen an Außengrenzen<br />
zur Überprüfung der Identität des Visuminhabers und/oder der Echtheit<br />
des Visums, zur Identifikation und Rückführung von illegalen Einwanderern<br />
sowie zur Erleichterung der Entscheidung des für die Prüfung eines<br />
Asylantrags zuständigen Mitgliedstaates abgefragt werden. Seit März 2013<br />
führen die Außenstellen des BAMF eine Abfrage der VIS Daten durch.