03.01.2016 Views

das-deutsche-asylverfahren

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

Seite 16<br />

Anhörung<br />

Ladung<br />

Der Anhörungstermin sollte möglichst zeitnah zur Antragstellung erfolgen,<br />

kann sich aber wegen hoher Antragszahlen über mehrere Wochen<br />

hinziehen.<br />

An der Anhörung, die grundsätzlich nicht öffentlich ist, nehmen der Asylbewerber,<br />

evtl. sein Verfahrensbevollmächtigter, der Entscheider und ein<br />

Dolmetscher als Sprachmittler teil. Bei unbegleiteten Minderjährigen ist<br />

regelmäßig ein Vormund bzw. Ergänzungspfleger beteiligt.<br />

Es können aber Vertreter des Bundes, eines Landes oder des UN-Flüchtlingskommissariats<br />

(UNHCR) teilnehmen. Weitere Ausnahmen kann der<br />

Leiter des Bundesamtes gestatten (§ 25 Abs. 6 AsylVfG).<br />

Typische Inhalte einer Anhörung sind u.a.: Lebenslauf u. –umstände,<br />

Reiseweg und Verfolgungsschicksal, einschließlich der Frage, was der<br />

Asylbewerber bei Rückkehr in sein Heimat befürchtet. Der Entscheider<br />

hat die Aufgabe, die Fluchtgründe genau zu klären. Der Asylbewerber ist<br />

verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Beweismittel<br />

vorzulegen, sofern er welche hat bzw. beschaffen kann. Wie lange eine<br />

Anhörung dauert, hängt stark vom Verfolgungsschicksal und vom Asylbewerber<br />

selbst ab.<br />

Über die Anhörung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die die wesentlichen<br />

Angaben des Asylbewerbers enthält. Dem Asylbewerber ist eine<br />

Kopie der Niederschrift auszuhändigen oder mit der Entscheidung des<br />

Bundesamtes zuzustellen (§ 25 Abs. 7 AsylVfG).

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!