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Verfahrensdauer und Gesamtverfahrensdauer<br />

Seite 43<br />

Im Jahr 2012 betrug die Gesamtverfahrensdauer 12,1 Monate und fiel<br />

damit geringer als in den Vorjahren aus (2011: 12,2 Monate, 2010: 12,9<br />

Monate).<br />

Die Mehrheit der Verfahren (46,2 %) wurde innerhalb von sechs Monaten<br />

beendet. Weniger als ein Jahr dauerte <strong>das</strong> Verfahren für 64,9 % der Asylbewerber.<br />

77,8 % aller Asylbewerber hatten eine Gesamtverfahrensdauer von<br />

unter zwei Jahren.<br />

4. Prägende Faktoren der Verfahrensdauer<br />

Die Verfahrensdauer wird von einer Vielzahl verschiedener Faktoren<br />

geprägt. Stellvertretend für eine Vielzahl weiterer Faktoren seien hier<br />

genannt:<br />

• Herkunftsland: Handelt es sich z.B. um Anträge, deren Aussichtlosigkeit<br />

offenkundig ist, so ist eine Entscheidung sehr viel zügiger<br />

möglich als in Fällen, in denen weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich<br />

ist wie z.B. durch Einholung von Auskünften.<br />

• Besondere Fallgestaltungen, Krankheitsfälle: Erfordern in der Regel<br />

weitere Sachverhaltsermittlungen bis hin zur Einholung umfangreicher<br />

ärztlicher Gutachten.<br />

• Hohe Zugangszahlen: Erhöhte Zugänge, wie z.B. in der zweiten Jahreshälfte<br />

2012 aus den Ländern des West-Balkan, erfordern vermehrte<br />

Anhörungen zu Lasten von Entscheidungen. Gleichzeitig kann dies<br />

dazu führen, <strong>das</strong>s Außenstellen je nach Verteilung der Antragsteller<br />

einer höheren Anhörungsbelastung ausgesetzt sind. Hierdurch können<br />

sich zwangsläufig längere Zeiten zwischen Antragstellung und<br />

Anhörung ergeben.

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