das-deutsche-asylverfahren
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Verfahrensdauer und Gesamtverfahrensdauer<br />
Seite 43<br />
Im Jahr 2012 betrug die Gesamtverfahrensdauer 12,1 Monate und fiel<br />
damit geringer als in den Vorjahren aus (2011: 12,2 Monate, 2010: 12,9<br />
Monate).<br />
Die Mehrheit der Verfahren (46,2 %) wurde innerhalb von sechs Monaten<br />
beendet. Weniger als ein Jahr dauerte <strong>das</strong> Verfahren für 64,9 % der Asylbewerber.<br />
77,8 % aller Asylbewerber hatten eine Gesamtverfahrensdauer von<br />
unter zwei Jahren.<br />
4. Prägende Faktoren der Verfahrensdauer<br />
Die Verfahrensdauer wird von einer Vielzahl verschiedener Faktoren<br />
geprägt. Stellvertretend für eine Vielzahl weiterer Faktoren seien hier<br />
genannt:<br />
• Herkunftsland: Handelt es sich z.B. um Anträge, deren Aussichtlosigkeit<br />
offenkundig ist, so ist eine Entscheidung sehr viel zügiger<br />
möglich als in Fällen, in denen weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich<br />
ist wie z.B. durch Einholung von Auskünften.<br />
• Besondere Fallgestaltungen, Krankheitsfälle: Erfordern in der Regel<br />
weitere Sachverhaltsermittlungen bis hin zur Einholung umfangreicher<br />
ärztlicher Gutachten.<br />
• Hohe Zugangszahlen: Erhöhte Zugänge, wie z.B. in der zweiten Jahreshälfte<br />
2012 aus den Ländern des West-Balkan, erfordern vermehrte<br />
Anhörungen zu Lasten von Entscheidungen. Gleichzeitig kann dies<br />
dazu führen, <strong>das</strong>s Außenstellen je nach Verteilung der Antragsteller<br />
einer höheren Anhörungsbelastung ausgesetzt sind. Hierdurch können<br />
sich zwangsläufig längere Zeiten zwischen Antragstellung und<br />
Anhörung ergeben.