das-deutsche-asylverfahren
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Seite 44<br />
Rechtsfolgen der Entscheidung<br />
Rechtsfolgen der<br />
Entscheidung<br />
1. Anerkennung als Asylberechtigter bzw. Zuerkennung<br />
der Flüchtlingseigenschaft gemäss der Genfer<br />
Flüchtlingskonvention<br />
Einem Antragsteller, der als Asylberechtigter anerkannt worden ist, wird<br />
von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis mit dreijähriger<br />
Gültigkeit ausgestellt; gleiches gilt, wenn ihm die Flüchtlingseigenschaft<br />
zuerkannt worden ist. Nach den drei Jahren wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis<br />
erteilt, wenn <strong>das</strong> Bundesamt für Migration und Flüchtlinge<br />
der Ausländerbehörde mitgeteilt hat, <strong>das</strong>s die Asylberechtigung bzw.<br />
die Flüchtlingsfeststellung nicht zu widerrufen oder zurückzunehmen<br />
ist. Ein Widerruf oder eine Rücknahme der positiven Entscheidung kann<br />
auch später noch erfolgen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen;<br />
die Entscheidung darüber liegt (sofern keine schwerwiegenden strafrechtlich<br />
relevanten Gründe vorliegen) im Ermessen des Bundesamts.<br />
Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte stehen grundsätzlich die<br />
gleichen Sozialleistungen zu wie <strong>deutsche</strong>n Staatsangehörigen. Es besteht<br />
unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt, die Beantragung einer<br />
Erlaubnis ist daher nicht erforderlich. Familienangehörige (Ehegatte oder<br />
Kinder) können unter erleichterten Bedingungen aus dem Ausland nach<br />
Deutschland geholt werden. Zudem besteht ein Anspruch auf Teilnahme<br />
am Integrationskurs.<br />
2. Gewährung von subsidiärem Schutz<br />
Wer als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wird, erhält von der<br />
Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis mit einjähriger Gültigkeit,<br />
die für jeweils zwei Jahre verlängert wird. Nach sieben Jahren kann eine<br />
unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden, sofern weitere Voraussetzungen<br />
(wie z. B. die Sicherung des Lebensunterhalts und ausreichende<br />
Kenntnisse der <strong>deutsche</strong>n Sprache) erfüllt sind. Zur Sicherung des<br />
Lebensunterhalts erhalten subsidiär Geschützte die gleichen Leistungen