das-deutsche-asylverfahren
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Entwicklung der Schutzquote<br />
Seite 37<br />
• formelle Entscheidung 1<br />
Definition:<br />
Die Gesamtschutzquote berechnet sich aus der Anzahl der<br />
Asylanerkennungen, der Gewährungen von Flüchtlingsschutz und der<br />
Zuerkennung von subsidiärem Schutz sowie der Feststellungen eines<br />
Abschiebungsverbotes bezogen auf die Gesamtzahl der Entscheidungen<br />
im betreffenden Zeitraum.<br />
2. Entwicklung und beeinflussende Faktoren<br />
Die Gesamtschutzquote stellt sich für die Jahre 2009 bis 2013 wie folgt dar:<br />
Gesamtschutzquote<br />
2009 33,8 %<br />
2010 21,6 %<br />
2011 22,3 %<br />
2012 27,7 %<br />
2013 24,9 %<br />
(Quelle: MARiS)<br />
Die Entwicklung der Schutzquote wird hierbei von verschiedenen<br />
Faktoren beeinflusst:<br />
Ein wesentlicher Faktor ist zum einen <strong>das</strong> Herkunftsland des<br />
Antragstellers und zu anderen die Anzahl der getroffenen Entscheidungen<br />
über Anträge. Sind die Antragsteller aufgrund der Situation in ihrem<br />
Herkunftsland im Falle einer Rückkehr besonders gefährdet, erhalten sie<br />
vermehrt Schutz, <strong>das</strong> führt zu einer höheren Schutzquote.<br />
Werden dagegen viele Anträge von Personen aus einem Herkunftsland<br />
gestellt, bei denen wiederum aufgrund der Situation vor Ort keine<br />
Schutzgründe gewährt werden können, fällt die Quote entsprechend<br />
geringer aus.<br />
1<br />
Formelle Entscheidungen sind im wesentlichen Entscheidungen nach dem Dublinverfahren,<br />
weil ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist; Verfahrenseinstellungen<br />
wegen Antragsrücknahme durch den Asylbewerber oder auch Entscheidungen<br />
im Folgeantragsverfahren, <strong>das</strong>s kein weiteres Asylverfahren durchgeführt<br />
wird.