03.01.2016 Views

das-deutsche-asylverfahren

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

Seite 14<br />

Antragstellung<br />

oder an der <strong>deutsche</strong>n Grenze um Asyl nachsuchen. Äußert er sein<br />

Asylgesuch nicht direkt bei einer Erstaufnahmeeinrichtung, wird er an die<br />

nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes<br />

verwiesen. Mit Hilfe des bundesweiten Verteilungssystems „EASY“, <strong>das</strong> die<br />

gesetzlich festgelegten Aufnahmequoten der Bundesländer berücksichtigt,<br />

wird dort die für die Unterbringung zuständige Aufnahmeeinrichtung<br />

ermittelt. Der Asylbewerber ist verpflichtet, sich innerhalb eines<br />

bestimmten Zeitraums dort zu melden. In einer dieser zuständigen<br />

Aufnahmeeinrichtung zugeordneten Außenstelle des Bundesamts erfolgt<br />

dann die persönliche Asylantragstellung.<br />

Eine schriftliche Antragstellung in der Zentrale des Bundesamts ist<br />

möglich, wenn der Ausländer<br />

• einen Aufenthaltstitel mit einer Gesamtgeltungsdauer von mehr als<br />

sechs Monaten besitzt,<br />

• sich in Haft oder sonstigem öffentlichem Gewahrsam, in einem<br />

Krankenhaus, einer Heil- oder Pflegeanstalt oder in einer<br />

Jugendhilfeeinrichtung befindet oder<br />

• noch nicht <strong>das</strong> 16. Lebensjahr vollendet hat und sein gesetzlicher<br />

Vertreter nicht verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu<br />

wohnen.<br />

Aktenanlage<br />

In Absprache mit der Erstaufnahmeeinrichtung wird ein Termin für<br />

die persönliche Antragstellung bestimmt, zu dem auch ein geeigneter<br />

Dolmetscher geladen wird. Bei der Aufnahme des Asylantrags wird durch<br />

einen Mitarbeiter des Asylverfahrenssekretariats im System MARiS eine<br />

elektronische Akte angelegt. Dabei wird überprüft, ob es sich um einen<br />

Erst-, Folge- oder Mehrfachantrag handelt. Es erfolgt ein Datenabgleich<br />

bzw. eine Erstmeldung im Ausländerzentralregister (AZR).<br />

Erkennungsdienstliche Behandlung<br />

Die Identität aller Asylbewerber, die <strong>das</strong> 14. Lebensjahr vollendet haben,<br />

ist durch erkennungsdienstliche Maßnahmen zu sichern. Dafür werden<br />

Lichtbilder gefertigt sowie Fingerabdrücke per Livescan abgenommen<br />

und dem Bundeskriminalamt übermittelt. Die Fingerabdrücke werden<br />

mit Datenbanken auf nationaler (AFIS) und europäischer (EURODAC)

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!