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das-deutsche-asylverfahren

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Identitätssicherung und -feststellung<br />

Seite 9<br />

Dokumentes befinden, zur Prüfung der Echtheit des Dokuments oder der<br />

Identität des Ausländers ausgelesen, die benötigten biometrischen Daten<br />

erhoben und miteinander verglichen werden.<br />

Die Urkundenprüfung erfolgt durch Urkundensachverständige, die<br />

im Rahmen einer speziellen Sachverständigenausbildung des Bundeskriminalamtes<br />

(BKA) ausgebildet werden. Der PTU steht hierfür ein<br />

Urkundenlabor, <strong>das</strong> unter anderem mit hochauflösenden Mikroskopen,<br />

Kaltlichtquellen und einem hochwertigen computerbasierenden<br />

Dokumentenprüfsystem ausgestattet ist, zur Verfügung. Die Ergebnisse<br />

der Urkundenuntersuchung werden in einem Untersuchungsbericht<br />

festgehalten und fließen in die Asylentscheidung ein. Gerichtswirksame<br />

Fälle (Strafverfahren wegen Urkundenfälschung) werden von den Urkundensachverständigen<br />

der PTU gutachtlich vor Gericht vertreten.<br />

Im Jahr 2013 wurde in rund 70 % der vorgelegten Fälle die Echtheit des<br />

Dokuments bestätigt. In rund 10 % der vorgelegten Fälle wurden Manipulationen<br />

festgestellt. Der Rest konnte mangels Vergleichsmaterials nicht<br />

abschließend bewertet werden.<br />

Die PTU besitzt eine umfangreiche Sammlung von Vergleichsdokumenten<br />

und verfügt über sehr spezifische Dokumente aus vielen verschiedenen<br />

Ländern. Erkenntnisse aus neuen „Urkundenversionen“ werden<br />

als Urkundeninformationen aufbereitet und an die Sicherheitsbehörden<br />

gegeben sowie für <strong>das</strong> Informationssystem Urkunden (ISU) des BKA<br />

bereit gestellt. Ausländerbehörden, Standes- und Einwohnermeldeämter<br />

werden bei der Echtheitsprüfung der Dokumente in <strong>asylverfahren</strong>s- und<br />

aufenthaltsrechtlichen Fragen unterstützt.<br />

Eurodac<br />

Eurodac besteht aus einer rechnergestützten zentralen Fingerabdruckdatenbank<br />

und einer jeweiligen nationalen Zugangsstelle für jeden Anwenderstaat.<br />

Die Zentraleinheit ist organisatorisch bei der EU-Kommission<br />

angesiedelt; der technische Standort ist in Luxemburg. In Deutschland ist<br />

die nationale Zugangsstelle beim Bundeskriminalamt. Gespeichert werden<br />

Fingerabdrücke von Asylbewerbern, Drittausländern, die bei der illegalen<br />

Überschreitung einer Außengrenze eines Mitgliedstaats angetroffen

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