das-deutsche-asylverfahren
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Identitätssicherung und -feststellung<br />
Seite 9<br />
Dokumentes befinden, zur Prüfung der Echtheit des Dokuments oder der<br />
Identität des Ausländers ausgelesen, die benötigten biometrischen Daten<br />
erhoben und miteinander verglichen werden.<br />
Die Urkundenprüfung erfolgt durch Urkundensachverständige, die<br />
im Rahmen einer speziellen Sachverständigenausbildung des Bundeskriminalamtes<br />
(BKA) ausgebildet werden. Der PTU steht hierfür ein<br />
Urkundenlabor, <strong>das</strong> unter anderem mit hochauflösenden Mikroskopen,<br />
Kaltlichtquellen und einem hochwertigen computerbasierenden<br />
Dokumentenprüfsystem ausgestattet ist, zur Verfügung. Die Ergebnisse<br />
der Urkundenuntersuchung werden in einem Untersuchungsbericht<br />
festgehalten und fließen in die Asylentscheidung ein. Gerichtswirksame<br />
Fälle (Strafverfahren wegen Urkundenfälschung) werden von den Urkundensachverständigen<br />
der PTU gutachtlich vor Gericht vertreten.<br />
Im Jahr 2013 wurde in rund 70 % der vorgelegten Fälle die Echtheit des<br />
Dokuments bestätigt. In rund 10 % der vorgelegten Fälle wurden Manipulationen<br />
festgestellt. Der Rest konnte mangels Vergleichsmaterials nicht<br />
abschließend bewertet werden.<br />
Die PTU besitzt eine umfangreiche Sammlung von Vergleichsdokumenten<br />
und verfügt über sehr spezifische Dokumente aus vielen verschiedenen<br />
Ländern. Erkenntnisse aus neuen „Urkundenversionen“ werden<br />
als Urkundeninformationen aufbereitet und an die Sicherheitsbehörden<br />
gegeben sowie für <strong>das</strong> Informationssystem Urkunden (ISU) des BKA<br />
bereit gestellt. Ausländerbehörden, Standes- und Einwohnermeldeämter<br />
werden bei der Echtheitsprüfung der Dokumente in <strong>asylverfahren</strong>s- und<br />
aufenthaltsrechtlichen Fragen unterstützt.<br />
Eurodac<br />
Eurodac besteht aus einer rechnergestützten zentralen Fingerabdruckdatenbank<br />
und einer jeweiligen nationalen Zugangsstelle für jeden Anwenderstaat.<br />
Die Zentraleinheit ist organisatorisch bei der EU-Kommission<br />
angesiedelt; der technische Standort ist in Luxemburg. In Deutschland ist<br />
die nationale Zugangsstelle beim Bundeskriminalamt. Gespeichert werden<br />
Fingerabdrücke von Asylbewerbern, Drittausländern, die bei der illegalen<br />
Überschreitung einer Außengrenze eines Mitgliedstaats angetroffen