DIE (UN-) HEIMLICHE ARTEN-EROSION
Biodiversitaet_web_end
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GLYPHOSAT, NEONIKOTINOIDE <strong>UN</strong>D DAS SUPER-ASPRIRIN<br />
45<br />
Dies verlangt theoretisch auch die EU-Richtlinie 2009/128 EG über die nachhaltige<br />
Verwendung von Pestiziden 5 , die den Mitgliedstaaten die Auflage gemacht<br />
hat, bis Ende 2012 nationale Aktionspläne zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />
(NAP) zu entwickeln. Bis 2015 haben allerdings einige Mitgliedstaaten<br />
immer noch keinen NAP vorgelegt. In Deutschland wurde 2013 ein<br />
„Nationaler Aktionsplan zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“<br />
verabschiedet. Umwelt-, Verbraucher und Imkerverbände beteiligten sich lange<br />
Zeit an dem Prozess zu dessen Ausarbeitung. Im November 2011 kündigten sie<br />
allerdings die Zusammenarbeit auf. Die Umweltorganisationen bezeichnen die<br />
nationalen Reduktionsziele im „NAP“ in Deutschland als nicht ausreichend. 6<br />
Trotz dieser Absichtsbekundungen und einer Verschärfung der Pestizidzulassungspolitik<br />
kommt es auf EU-Ebene immer wieder zu fatalen ganz und gar<br />
nicht pestizidkritischen Entscheidungen. Jüngstes Beispiel: Die EU-Kommission<br />
hat, nachdem sie zuvor vorübergehend drei Wirkstoffe aus der relativ neuen<br />
Klasse der Neonikotionoide wegen ihrer Bienenschädlichkeit mit relativ breiten<br />
Teilanwendungsverboten belegt hatte, ein anderes Mittel aus dieser Gruppe im<br />
routinemässigen Neuzulassungsverfahren wieder zugelassen. Dabei geht es um<br />
Sulfoxaflor, ein Insektizid, also ein Insektenvernichtungsmittel. Neonikotinoide<br />
sind synthetisch hergestellte Nikotinverbindungen, die auf das Nervensystem<br />
wirken. Der Wirkstoff wurde insbesondere für den Einsatz als Saatgutbehandlungsmittel<br />
entwickelt. Das Saatgut wird dabei mit einer sogennannten „Beize“<br />
überzogen, um so für Schädlinge „unantastbar“ zu werden. Ihr Verbrauch ist<br />
zwar wegen des teilweisen Verbots in 2013 deutlich gesunken, hat aber in 2014<br />
wieder leicht zugenommen.<br />
Noch hat offenbar (Stand: Mitte Dezember 2015) kein Mitgliedstaat in der Folge<br />
der EU-Entscheidung Sulfoxaflor für den eigenen Markt genehmigt. Laut Bundesamt<br />
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt es derzeit<br />
keine Genehmigung für den Wirkstoff in Deutschland. Ob eine Zulassung beantragt<br />
ist, beantwortet das Bundesamt vielsagend so: „Über eventuell laufende<br />
Verfahren darf das BVL keine Auskunft geben.“<br />
In den USA jedoch ist Sulfoxaflor inzwischen wieder verboten, mit einer Begründung,<br />
die arge Zweifel an der EU-Entscheidung nährt. So hatte, kurz nach<br />
der Zulassung seitens der EU-Kommission, der US Court of Appeals for the<br />
Ninth Circuit in San Francisco die von der US Environmental Protection Agency<br />
(EPA) erteilte Genehmigung widerrufen. Der Grund: Die vom Hersteller Dow<br />
AgroSciences eingereichten Daten seien fehlerhaft und dürftig. Vor allem der<br />
Einfluss auf Bienen sei unklar. Dow hatte auch in Europa, und zwar in 2011, in<br />
Irland einen Antrag auf Genehmigung des Wirkstoffs gestellt.<br />
<strong>DIE</strong> GRÜNEN | EFA<br />
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