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DIE (UN-) HEIMLICHE ARTEN-EROSION

Biodiversitaet_web_end

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GLYPHOSAT, NEONIKOTINOIDE <strong>UN</strong>D DAS SUPER-ASPRIRIN<br />

45<br />

Dies verlangt theoretisch auch die EU-Richtlinie 2009/128 EG über die nachhaltige<br />

Verwendung von Pestiziden 5 , die den Mitgliedstaaten die Auflage gemacht<br />

hat, bis Ende 2012 nationale Aktionspläne zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

(NAP) zu entwickeln. Bis 2015 haben allerdings einige Mitgliedstaaten<br />

immer noch keinen NAP vorgelegt. In Deutschland wurde 2013 ein<br />

„Nationaler Aktionsplan zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“<br />

verabschiedet. Umwelt-, Verbraucher und Imkerverbände beteiligten sich lange<br />

Zeit an dem Prozess zu dessen Ausarbeitung. Im November 2011 kündigten sie<br />

allerdings die Zusammenarbeit auf. Die Umweltorganisationen bezeichnen die<br />

nationalen Reduktionsziele im „NAP“ in Deutschland als nicht ausreichend. 6<br />

Trotz dieser Absichtsbekundungen und einer Verschärfung der Pestizidzulassungspolitik<br />

kommt es auf EU-Ebene immer wieder zu fatalen ganz und gar<br />

nicht pestizidkritischen Entscheidungen. Jüngstes Beispiel: Die EU-Kommission<br />

hat, nachdem sie zuvor vorübergehend drei Wirkstoffe aus der relativ neuen<br />

Klasse der Neonikotionoide wegen ihrer Bienenschädlichkeit mit relativ breiten<br />

Teilanwendungsverboten belegt hatte, ein anderes Mittel aus dieser Gruppe im<br />

routinemässigen Neuzulassungsverfahren wieder zugelassen. Dabei geht es um<br />

Sulfoxaflor, ein Insektizid, also ein Insektenvernichtungsmittel. Neonikotinoide<br />

sind synthetisch hergestellte Nikotinverbindungen, die auf das Nervensystem<br />

wirken. Der Wirkstoff wurde insbesondere für den Einsatz als Saatgutbehandlungsmittel<br />

entwickelt. Das Saatgut wird dabei mit einer sogennannten „Beize“<br />

überzogen, um so für Schädlinge „unantastbar“ zu werden. Ihr Verbrauch ist<br />

zwar wegen des teilweisen Verbots in 2013 deutlich gesunken, hat aber in 2014<br />

wieder leicht zugenommen.<br />

Noch hat offenbar (Stand: Mitte Dezember 2015) kein Mitgliedstaat in der Folge<br />

der EU-Entscheidung Sulfoxaflor für den eigenen Markt genehmigt. Laut Bundesamt<br />

für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt es derzeit<br />

keine Genehmigung für den Wirkstoff in Deutschland. Ob eine Zulassung beantragt<br />

ist, beantwortet das Bundesamt vielsagend so: „Über eventuell laufende<br />

Verfahren darf das BVL keine Auskunft geben.“<br />

In den USA jedoch ist Sulfoxaflor inzwischen wieder verboten, mit einer Begründung,<br />

die arge Zweifel an der EU-Entscheidung nährt. So hatte, kurz nach<br />

der Zulassung seitens der EU-Kommission, der US Court of Appeals for the<br />

Ninth Circuit in San Francisco die von der US Environmental Protection Agency<br />

(EPA) erteilte Genehmigung widerrufen. Der Grund: Die vom Hersteller Dow<br />

AgroSciences eingereichten Daten seien fehlerhaft und dürftig. Vor allem der<br />

Einfluss auf Bienen sei unklar. Dow hatte auch in Europa, und zwar in 2011, in<br />

Irland einen Antrag auf Genehmigung des Wirkstoffs gestellt.<br />

<strong>DIE</strong> GRÜNEN | EFA<br />

im europäischen Parlament

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