jb2019
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terdisziplinär sowie sektorenübergreifend
austauschen und kooperieren.
In einem der ersten Schritte sollen die spezifischen
Bedarfe der Zielgruppe wie der beteiligten
Einrichtungen (Fortbildungen o.a.)
erhoben werden. Perspektivisch sollen auch
Peers aus den Zielgruppen gefunden, ausgebildet
und aktiv einbezogen werden und
natürlich soll dieses Netzwerk auch über den
Förderzeitraum von immerhin 30 Monaten hinaus
aktiv bleiben können. Für uns bedeutet
dieses Projekt natürlich mehr Arbeit, die allerdings
einen wichtigen Beitrag zu unserem
strukturellen Präventionsauftrag leistet und
auch vergütet wird und somit die Landesförderung
quasi dezent erhöht. Das ist ein wichtiges
Signal auch für die kommunalen Gremien.
Allerdings führt auch diese leichte Erhöhung
der Öffentlichen Förderung bei weitem noch
nicht zur Aufhebung unseres strukturellen Finanzierungsdefizits!
Unsere Haushaltslage und die Folgen
Die seit vielen Jahren gedeckelten Landes-
und kommunalen Fördermittel führen
auch bei unserer AIDS-Hilfe dazu, dass die
Schere zwischen öffentlicher Förderung und
Haushaltsbedarfen immer weiter auseinanderdriftet
und darüber allein schon die Aufrechterhaltung
unseres Angebotsspektrums
immer schwieriger wird. Zu betonen ist, dass
ein ganz überwiegender Teil dieser Angebote
kommunale Pflichtaufgaben abdeckt, deren
Umfang allerdings eben vom Gesetzgeber
nicht geregelt wurde.
Selbst bei stabiler öffentlicher Förderung
wächst der Eigenmittelanteil alleine durch
tarifrechtliche Steigerungen im Personalkostenetat
sowie stetig steigender Sachkostenausgaben
(Mehrwertsteuer, technische Ausstattung
durch z.B. online-taugliche Medien,
Fahrtkosten, vom Land geforderte, aber nicht
refinanzierte Qualitätssicherungsmaßnahmen,
Nebenkosten für den Gebäudeunterhalt,
Personalbeschaffungs- und Fortbildungskosten,
Mitgliedsbeiträge bei Dachverbänden
und vieles mehr).
Um einen einigermaßen ausgeglichenen
Haushalt hinzubekommen, benötigen wir
mittlerweile über 50.000 Euro per anno aus
nicht-öffentlichen Drittmitteln. Das macht
zwischen 15 und 20 % unseres Haushaltsvolumens
aus. Und dabei ist der „Gegenwert“
von ca. 2800 Stunden ehrenamtlicher (entgeltfreier,
aber nicht kostenfreier!) Arbeit per
anno (entspricht ca. 3 Vollzeitäquivalenten!)
noch nicht eingerechnet!
Allerdings mussten wir auch im Berichtsjahr
weitere Einbrüche bei den Drittmitteln (Spenden,
Sponsoring und sonstige Einnahmen)
verzeichnen. Da unsere Betriebsmittelrücklagen
inzwischen aufgebraucht werden mussten,
wären wir schon im ersten Quartal 2018
nicht mehr in der Lage gewesen, die Gehälter
und Sachkosten auszuzahlen, wenn uns nicht
eine unverhoffte Erbschaft zur rechten Zeit
über den Berg und letztlich auch knapp über
das Berichtsjahr 2019 gebracht hätte.
Wie im letzten Jahresbericht erwähnt, haben
bilaterale Kooperationsgespräche zwischen
den ÖGD-Strukturen der Stadt Duisburg und
des Kreises Wesel zu einem abgestimmten Ergebnis
für die Jahre 2019 bis 2021 geführt. Für
diesen Zeitraum ist nunmehr ein unterschiedlicher
Anteil der kommunalen Ergänzungsfinanzierung
ausgehandelt worden, wonach die Stadt Duisburg
fortan 58% und der Kreis Wesel 42% und zwar in
Form einer Festbetragsfinanzierung trägt.
Obwohl die Gesamtförderung nach wie vor
deutlich unterhalb einer Deckung unserer
Personalkosten und ohne Berücksichtigung
von Overhead- und anderen Sachkosten für
–wohlgemerkt- kommunale Pflichtaufgaben
bleibt, haben wir dieser Vereinbarung schweren
Herzens zugestimmt, weil wir ansonsten
das Gesamtkonstrukt gefährdet hätten. So
erhielten wir für das Jahr 2019 ff zumindest
eine gewisse Planungssicherheit auf eindeutig
zu niedrigem Niveau.
Die in dieser Vereinbarung prognostizierte
zehnprozentige Landesförderung ist mit Ausnahme
der Netzwerk-Projektmittel (ab Sep-
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