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IPTV - Ein Flop kurz vor - goetzpartners.com

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2 _ <strong>IPTV</strong><br />

Für die Zuweisung von Übertragungskapazitäten „für bundesweite Versor-<br />

gungsbedarfe“ privater Veranstalter, die Zulassung bundesweiter Veranstalter<br />

und die Aufsicht über Plattformen ist jetzt die neu gebildete Kommission<br />

für Zulassung und Aufsicht (ZAK) zuständig, in welche jede der<br />

Landesmedienanstalten jeweils einen Vertreter entsendet. Die bereits bestehende<br />

Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich<br />

(KEK) wurde um sechs nach Landesrecht bestimmte gesetzliche Vertreter<br />

der Landesmedienanstalten erweitert.<br />

Mit der Verabschiedung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch<br />

die Ministerpräsidenten der Länder am 23.10.2008 (die Unterzeichnung<br />

des Vertrages ist für Dezember dieses Jahres geplant) sehen sich auch die<br />

öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ARD und ZDF mit Neuerungen<br />

konfrontiert. Zukünftig müssen sie ihre Mediatheken stärker von privaten<br />

Anbietern abgrenzen.<br />

Zum einen fallen die finanziellen Obergrenzen von bisher 0,75% der Gebühreneinnahmen<br />

für die Internetangebote weg. Zum anderen wird die<br />

Verweildauer der öffentlich-rechtlichen Angebote im Internet auf 7 Tage<br />

nach der Ausstrahlung im TV beschränkt, bei Großereignissen und Bundesliga-Spielen<br />

sogar auf 24 Stunden. Zukünftig dürfen keine presseähnlichen<br />

Angebote von ARD und ZDF im Internet veröffentlicht werden, denen der<br />

Sendungsbezug fehlt. Folglich dürfen die Sender unter anderem Anzeigenportale,<br />

Spiele und Musikdownloads, Partner- und Tauschbörsen sowie Ratgeberportale<br />

ohne Sendungsbezug nicht mehr im Internet anbieten.<br />

Darüber hinaus müssen öffentlich-rechtliche Sender ihren Bestand sowie<br />

alle veränderten und neuen Onlineangebote durch einen Drei-Stufen-Test<br />

prüfen lassen. Dabei prüfen Gremien der Anstalten für jedes neue oder veränderte<br />

digitale Angebot, ob dieses vom öffentlichen Auftrag gedeckt ist<br />

und zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welche Folgen es für<br />

den Markt hat. Auch eine externe gutachterliche Beratung bei der Frage,<br />

wie sich das Angebot auf den Medienmarkt auswirkt, ist dabei zwingend<br />

<strong>vor</strong>geschrieben.<br />

Regulatorische Neuerungen, die in diesem Jahr mit dem 10. bzw. 12.<br />

Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht wurden,<br />

führen zu einer Neuregelung der Bereiche Inhalte, Plattformen und<br />

Übertragungswege sowie einer Neugestaltung der Abgrenzung von<br />

Onlineangeboten der öffentlich-rechtlichen Anbieter. Für private wie<br />

auch öffentlich-rechtliche Anbieter ist es nun entscheidend, ihre Angebote<br />

in dem neuen rechtlichen Rahmen zu positionieren.

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