IPTV - Ein Flop kurz vor - goetzpartners.com
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2 _ <strong>IPTV</strong><br />
Für die Zuweisung von Übertragungskapazitäten „für bundesweite Versor-<br />
gungsbedarfe“ privater Veranstalter, die Zulassung bundesweiter Veranstalter<br />
und die Aufsicht über Plattformen ist jetzt die neu gebildete Kommission<br />
für Zulassung und Aufsicht (ZAK) zuständig, in welche jede der<br />
Landesmedienanstalten jeweils einen Vertreter entsendet. Die bereits bestehende<br />
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich<br />
(KEK) wurde um sechs nach Landesrecht bestimmte gesetzliche Vertreter<br />
der Landesmedienanstalten erweitert.<br />
Mit der Verabschiedung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch<br />
die Ministerpräsidenten der Länder am 23.10.2008 (die Unterzeichnung<br />
des Vertrages ist für Dezember dieses Jahres geplant) sehen sich auch die<br />
öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ARD und ZDF mit Neuerungen<br />
konfrontiert. Zukünftig müssen sie ihre Mediatheken stärker von privaten<br />
Anbietern abgrenzen.<br />
Zum einen fallen die finanziellen Obergrenzen von bisher 0,75% der Gebühreneinnahmen<br />
für die Internetangebote weg. Zum anderen wird die<br />
Verweildauer der öffentlich-rechtlichen Angebote im Internet auf 7 Tage<br />
nach der Ausstrahlung im TV beschränkt, bei Großereignissen und Bundesliga-Spielen<br />
sogar auf 24 Stunden. Zukünftig dürfen keine presseähnlichen<br />
Angebote von ARD und ZDF im Internet veröffentlicht werden, denen der<br />
Sendungsbezug fehlt. Folglich dürfen die Sender unter anderem Anzeigenportale,<br />
Spiele und Musikdownloads, Partner- und Tauschbörsen sowie Ratgeberportale<br />
ohne Sendungsbezug nicht mehr im Internet anbieten.<br />
Darüber hinaus müssen öffentlich-rechtliche Sender ihren Bestand sowie<br />
alle veränderten und neuen Onlineangebote durch einen Drei-Stufen-Test<br />
prüfen lassen. Dabei prüfen Gremien der Anstalten für jedes neue oder veränderte<br />
digitale Angebot, ob dieses vom öffentlichen Auftrag gedeckt ist<br />
und zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welche Folgen es für<br />
den Markt hat. Auch eine externe gutachterliche Beratung bei der Frage,<br />
wie sich das Angebot auf den Medienmarkt auswirkt, ist dabei zwingend<br />
<strong>vor</strong>geschrieben.<br />
Regulatorische Neuerungen, die in diesem Jahr mit dem 10. bzw. 12.<br />
Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht wurden,<br />
führen zu einer Neuregelung der Bereiche Inhalte, Plattformen und<br />
Übertragungswege sowie einer Neugestaltung der Abgrenzung von<br />
Onlineangeboten der öffentlich-rechtlichen Anbieter. Für private wie<br />
auch öffentlich-rechtliche Anbieter ist es nun entscheidend, ihre Angebote<br />
in dem neuen rechtlichen Rahmen zu positionieren.