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Download des Jahresberichtes 2008/2009 als PDF - Deutscher ...

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dieser durchaus fortschrittlichen und sinnvollen Entscheidung nun das Etablieren einer so<br />

genannten „zentralen Stelle“ passen soll, bleibt unklar.<br />

Die über Jahrzehnte bewährten Strukturen <strong>des</strong> Kinder- und Jugendgesundheitsdienst werden<br />

vollkommen außer Acht gelassen. Mit der Geburt eines Kin<strong>des</strong> werden die Daten vom<br />

Stan<strong>des</strong>amt an den KJGD weitergeleitet, so dass dieser Hausbesuche durchführen kann,<br />

um Kind und Familie zu begrüßen sowie über Hilfen zu informieren. Die Rückkehr zur<br />

bewährten, aber aus Kostengründen in den letzten Jahren nicht mehr durchgängig realisierten<br />

Praxis, dass die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste zumin<strong>des</strong>t zu allen Erstgebärenden<br />

nach der Geburt Kontakt aufnehmen, ist aus unserer Sicht ein elementarer Punkt im<br />

Netzwerk Kinderschutz, um präventiv zu wirken.<br />

Mit den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten sind Fachleute vor Ort, die die Kontakte zu<br />

den Familien aufbauen, ggf. schwierige Situationen ansprechen, das Wohnumfeld kennen,<br />

für die Familien in der Regel fußläufig und regelmäßig erreichbar sind und so ein wichtiges<br />

Unterstützungsangebot darstellen. Deshalb halten wir es für unnötig und familienunfreundlich,<br />

wenn Hausbesuche durch die zentrale Stelle durchgeführt werden. Es entbehrt<br />

jeglicher Logik in Bezug auf Sozialraumorientierung und widerspricht den grundlegenden<br />

Arbeitsansätzen in der Kinderschutzarbeit, solche Hausbesuche zentral durchführen.<br />

Kinderschutz und Aufgaben sowie Vernetzung in der Jugendhilfe<br />

Die Jugendhilfe musste in den vergangenen Jahren Einsparungen von 40% verkraften.<br />

Diese Einsparungen konnten aus Sicht <strong>des</strong> Kinderschutzbun<strong>des</strong> nicht ohne Folgen bleiben.<br />

Kinderschutz kann es nicht zum Nulltarif geben. Wir unterstützen die Untersuchungen, wie<br />

vorhandene Strukturen erfolgreich in das Netzwerk Kinderschutz eingearbeitet werden<br />

können bzw. durch Veränderungen einen stärkeren Kinderschutz gewährleisten.<br />

Im SGB VIII wird ausdrücklich die Kooperation zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe<br />

gefordert. Hierzu heißt es:<br />

„Die öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und<br />

ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten.“ Daneben fordert §8a SGBVIII Vereinbarungen<br />

zwischen den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, um die Gewährleistung<br />

<strong>des</strong> Kinderschutzes sicherzustellen.<br />

Diesen Grundsatz sehen wir in dem Referentenentwurf zu wenig beachtet. Insbesondere<br />

entsteht der Eindruck, dass §8a SGBVIII gerade in Zusammenarbeit mit den freien Trägern<br />

<strong>als</strong> „Meldeparagraf“ verstanden wird. Jedoch geht es im Kinderschutz nicht nur um Meldewesen,<br />

sondern um die Befähigung der Fachkräfte vor Ort, professionell mit Kinderschutzfragen<br />

umzugehen. Hierbei besteht ein erhöhter Bedarf an Fortbildungen, an Austausch,<br />

Kooperation und Vernetzung auf gleicher Augenhöhe. Dies findet aus unserer Sicht zu<br />

wenig Berücksichtigung in Berlin und führt dazu, dass wichtige Ressourcen im Bereich der

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