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Von e-Government zu e-Democracy - 6 -<br />

2.1 Begriffliche Einordnung von e-Government und e-Democracy<br />

In diesem Kapitel soll ein Überblick über die unterschiedlichen Definitionsversuche<br />

in der Literatur sowie über die hierarchische Einordnung der Begriffe e-Government<br />

und e-Democracy gegeben werden.<br />

Häufig vorkommende Definitionen für e-Government sind ähnlich wie:<br />

„e-Government bezieht sich auf die staatliche Verwaltung; durch den Einsatz elektronischer<br />

Medien soll die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden erleichtert und<br />

behördeninterne Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden“. (Heindl 2003, S.175)<br />

Es fälllt bei den bisherigen Begriffsbestimmungen auf, dass Gordon und Märker alle<br />

Bereiche der Informations- und Kommunikationstechnologie zu e-Government zählen<br />

(siehe Abb. 2.1), e-Democracy wird dann – nicht sehr sinnvoll – zu einen Unterbereich.<br />

Abbildung 2.1: eGovernment und ePartizipation (Gordon/Märker 2002, S.3)<br />

Eine ähnliche Gliederung stammt von Aichholzer/Schmutzer, die für das Österreichische<br />

Bundeskanzleramt eine Studie durchführten, welche dem e-Government<br />

folgende Anwendungsbereiche unterordnet (Aichholzer/Schmutzer 1999, S.13):<br />

• Alltag: elektronische Unterstützung der alltäglichen Lebensgestaltung<br />

• Behördenkontakte: elektronische Unterstützung der Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten

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