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172. Jahresbericht der Stiftsschule Einsiedeln Schuljahr 2010/2011

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– Bestimmen <strong>der</strong> Erziehungs­ und Bildungsziele <strong>der</strong> Schule;<br />

– Festlegung <strong>der</strong> Groborganisation <strong>der</strong> Schule (u.a. Internatsbetrieb);<br />

– Entscheidungen über die grundsätzlichen Zulassungskriterien zur Schule;<br />

– Allgemeines Vetorecht betr. Entscheide <strong>der</strong> Schulleitungskonferenz;<br />

– Zustimmung zur Anstellung von Lehrkräften (nicht klostereigene Lehrer; Kompetenz<br />

delegation an Personalkommission);<br />

– Finanzentscheide, die die <strong>der</strong> Schulleitung bzw. dem Rektorat übertragenen Kompe<br />

tenzen übersteigen;<br />

– Bestimmung des Rektors bzw. Prorektors (Abt).<br />

Die Entscheide <strong>der</strong> Trägerschaften werden entsprechend den klosterinternen Grundsätzen<br />

gefällt. Die Kompetenzen von Abt, Consilium und Kapitel sind in den jeweils geltenden<br />

Statuten enthalten.<br />

Der Abt o<strong>der</strong> eine von ihm bestimmte Person <strong>der</strong> Klostergemeinschaft vertritt die Trägerschaft<br />

gegenüber <strong>der</strong> Schule sowie nach aussen. Er zieht Consilium und Kapitel entsprechend<br />

den geltenden Statuten in die Entscheidungen mit ein.<br />

1.1.3.2. Die Schulleitungskonferenz ist – vorbehalten die Kompetenzen <strong>der</strong> Trägerschaft<br />

– die oberste Instanz <strong>der</strong> <strong>Stiftsschule</strong>. Sie besteht aus dem Rektor (z.Z. 2 Co­Rektoren),<br />

dem Prorektor z.Z. durch Co­Rektor besetzt), <strong>der</strong> für den Internatsbetrieb verantwortlichen<br />

Person sowie einer aus drei Personen bestehenden Lehrervertretung (=> paritätische<br />

Vertretung). Eine dieser delegierten Personen (Lehrervertretung) hat <strong>der</strong> Klostergemeinschaft<br />

anzugehören.<br />

Die Einberufung und Leitung <strong>der</strong> Schulleitungskonferenz obliegt dem Rektor. In <strong>der</strong> Zeit<br />

des Bestehens von zwei Co­Rektoren entscheiden sie gemeinsam über die Einberufung<br />

von Sitzungen und <strong>der</strong>en Leitung.<br />

Im Bedarfsfall kann die Schulleitungskonferenz eine Vertretung des Schülerrats beiziehen.<br />

Die Schulleitungskonferenz verfügt über folgende Aufgaben und Kompetenzen:<br />

– Allgemeine Schulleitung und ­verantwortung im Rahmen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Trägerschaft<br />

gegebenen Kompetenzen und Aufgaben;<br />

– Zuständigkeit für alle Fragen, soweit sie ihre Kompetenzen nicht durch Gewohnheit<br />

o<strong>der</strong> ausdrücklichen Beschluss an eine untere Instanz delegiert hat;<br />

– Festlegung von Reglementen, die die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompeten<br />

zen <strong>der</strong> verschiedenen an <strong>der</strong> <strong>Stiftsschule</strong> gegebenen Kommissionen und Konfe<br />

renzen festlegen;<br />

– Festlegung des Stundenplans;<br />

– Oberste Instanz in Disziplinarfragen (Rekursmöglichkeiten an Abt vorbehalten);<br />

– Festlegung von Son<strong>der</strong>anlässen sowie den zeitlichen Ablauf <strong>der</strong> verschiedenen<br />

ordent lichen Anlässe;<br />

– Bildung von Ad­hoc­Kommissionen;<br />

– Anträge an Trägerschaft.<br />

1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE 9

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