172. Jahresbericht der Stiftsschule Einsiedeln Schuljahr 2010/2011
172. Jahresbericht der Stiftsschule Einsiedeln Schuljahr 2010/2011
172. Jahresbericht der Stiftsschule Einsiedeln Schuljahr 2010/2011
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– Bestimmen <strong>der</strong> Erziehungs und Bildungsziele <strong>der</strong> Schule;<br />
– Festlegung <strong>der</strong> Groborganisation <strong>der</strong> Schule (u.a. Internatsbetrieb);<br />
– Entscheidungen über die grundsätzlichen Zulassungskriterien zur Schule;<br />
– Allgemeines Vetorecht betr. Entscheide <strong>der</strong> Schulleitungskonferenz;<br />
– Zustimmung zur Anstellung von Lehrkräften (nicht klostereigene Lehrer; Kompetenz<br />
delegation an Personalkommission);<br />
– Finanzentscheide, die die <strong>der</strong> Schulleitung bzw. dem Rektorat übertragenen Kompe<br />
tenzen übersteigen;<br />
– Bestimmung des Rektors bzw. Prorektors (Abt).<br />
Die Entscheide <strong>der</strong> Trägerschaften werden entsprechend den klosterinternen Grundsätzen<br />
gefällt. Die Kompetenzen von Abt, Consilium und Kapitel sind in den jeweils geltenden<br />
Statuten enthalten.<br />
Der Abt o<strong>der</strong> eine von ihm bestimmte Person <strong>der</strong> Klostergemeinschaft vertritt die Trägerschaft<br />
gegenüber <strong>der</strong> Schule sowie nach aussen. Er zieht Consilium und Kapitel entsprechend<br />
den geltenden Statuten in die Entscheidungen mit ein.<br />
1.1.3.2. Die Schulleitungskonferenz ist – vorbehalten die Kompetenzen <strong>der</strong> Trägerschaft<br />
– die oberste Instanz <strong>der</strong> <strong>Stiftsschule</strong>. Sie besteht aus dem Rektor (z.Z. 2 CoRektoren),<br />
dem Prorektor z.Z. durch CoRektor besetzt), <strong>der</strong> für den Internatsbetrieb verantwortlichen<br />
Person sowie einer aus drei Personen bestehenden Lehrervertretung (=> paritätische<br />
Vertretung). Eine dieser delegierten Personen (Lehrervertretung) hat <strong>der</strong> Klostergemeinschaft<br />
anzugehören.<br />
Die Einberufung und Leitung <strong>der</strong> Schulleitungskonferenz obliegt dem Rektor. In <strong>der</strong> Zeit<br />
des Bestehens von zwei CoRektoren entscheiden sie gemeinsam über die Einberufung<br />
von Sitzungen und <strong>der</strong>en Leitung.<br />
Im Bedarfsfall kann die Schulleitungskonferenz eine Vertretung des Schülerrats beiziehen.<br />
Die Schulleitungskonferenz verfügt über folgende Aufgaben und Kompetenzen:<br />
– Allgemeine Schulleitung und verantwortung im Rahmen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Trägerschaft<br />
gegebenen Kompetenzen und Aufgaben;<br />
– Zuständigkeit für alle Fragen, soweit sie ihre Kompetenzen nicht durch Gewohnheit<br />
o<strong>der</strong> ausdrücklichen Beschluss an eine untere Instanz delegiert hat;<br />
– Festlegung von Reglementen, die die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompeten<br />
zen <strong>der</strong> verschiedenen an <strong>der</strong> <strong>Stiftsschule</strong> gegebenen Kommissionen und Konfe<br />
renzen festlegen;<br />
– Festlegung des Stundenplans;<br />
– Oberste Instanz in Disziplinarfragen (Rekursmöglichkeiten an Abt vorbehalten);<br />
– Festlegung von Son<strong>der</strong>anlässen sowie den zeitlichen Ablauf <strong>der</strong> verschiedenen<br />
ordent lichen Anlässe;<br />
– Bildung von AdhocKommissionen;<br />
– Anträge an Trägerschaft.<br />
1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE 9