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172. Jahresbericht der Stiftsschule Einsiedeln Schuljahr 2010/2011

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1.6.2.1. Alle promotionswirksamen Fächer werden einfach gezählt. Minuspunkte (Noten<br />

unter 4) müssen durch Pluspunkte (Noten über 4) doppelt kompensiert werden. Es dürfen<br />

nicht mehr als drei Noten unter 4 vorhanden sein.<br />

1.6.2.2. Im Untergymnasium muss zusätzlich <strong>der</strong> Durchschnitt <strong>der</strong> Kernfächer (Deutsch,<br />

Mathematik, Französisch und Latein) mindestens 4,0 betragen.<br />

1.6.2.3. Nicht promotionswirksam sind Religion, Sport, Hauswirtschaft, Informatik,<br />

Tastaturschreiben sowie die Freifächer.<br />

1.6.3. Die Promotionsverfügungen <strong>der</strong> Halbjahreszeugnisse sind:<br />

1.6.3.1. «Definitiv promoviert», wenn ein Schüler die obigen Bedingungen am Ende eines<br />

Halbjahres bzw. einer Zeugnisperiode o<strong>der</strong> eines Semesters erfüllt.<br />

1.6.3.2. «Provisorisch promoviert», wenn ein Schüler am Ende einer Zeugnisperiode<br />

die obigen Bedingungen nicht erfüllt, aber noch für eine Zeugnisperiode ohne<br />

Rückversetzung provisorisch weiterfahren kann.<br />

1.6.3.3. «Nicht promoviert». Dieser Schüler wird um eine Klasse zurückversetzt, wenn dies<br />

noch möglich ist, sonst muss er die Schule verlassen. Diese Promotionsverfügung erfolgt:<br />

– Wenn ein Schüler am Ende einer Zeugnisperiode, in die er provisorisch eingetreten<br />

ist, die Bedingungen für die definitive Promotion wie<strong>der</strong> nicht erfüllt.<br />

– Wenn ein Schüler nach einem Unterbruch im Untergymnasium zum zweiten Mal<br />

o<strong>der</strong> im Obergymnasium zum dritten Mal die definitive Promotion nicht erfüllt<br />

(1.6.4).<br />

– Wenn ein Schüler am Ende <strong>der</strong> 5. Klasse, vor dem Eintritt in die Maturaklasse o<strong>der</strong><br />

nach dem ersten Halbjahr <strong>der</strong>selben nicht definitiv promoviert werden kann.<br />

– Wenn ein Schüler am Ende <strong>der</strong> 1. Klasse nicht definitiv promoviert werden kann.<br />

– Wenn ein Schüler im 1. Semester nach <strong>der</strong> Rückversetzung nicht definitiv promoviert<br />

werden kann.<br />

1.6.3.4. «Probezeit nicht bestanden», wenn ein Schüler am Ende einer Probezeit (1.7.2.4.)<br />

die Bedingungen <strong>der</strong> definitiven Promotion nicht erfüllt. Dieser Schüler muss die Schule<br />

verlassen.<br />

1.6.4. Provisorium und Repetition: Das Provisorium, d.h. das provisorische Weiterfahren<br />

ohne Rückversetzung für eine Zeugnisperiode, darf in <strong>der</strong> 1. und 2. Klasse nur einmal, in<br />

<strong>der</strong> 3.–6. Klasse höchstens zweimal erfolgen. Wer diese Zahl überschreitet, wird nicht<br />

promoviert. Die Rückversetzung in die nächstuntere Klasse darf während <strong>der</strong> ganzen<br />

1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE 15

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