172. Jahresbericht der Stiftsschule Einsiedeln Schuljahr 2010/2011
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1.7.2. Die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons regeln die Aufnahme von Schülern<br />
aus Schwyzer Abgeberschulen; die Aufnahme von Schülern aus ausserkantonalen Abgeber<br />
schulen liegt im Entscheidungsbereich <strong>der</strong> Schulleitung, ebenfalls jene für das<br />
Untergymnasium, wobei in <strong>der</strong> Regel eine Prüfung verlangt wird.<br />
1.7.2.1. Für Bewerber mit Wohnsitz im Kanton Schwyz, die nach <strong>der</strong> zweiten Klasse <strong>der</strong><br />
Sekundarschule in das Gymnasium übertreten wollen, gilt folgendes Aufnahmeverfahren<br />
(kantonale Regelung, SRSZ 624.111):<br />
– Beurteilung durch die Abgeberschule: die Leistungen in den Fächern Deutsch,<br />
Französisch/Englisch und Mathematik sowie eine Empfehlung des Klassenlehrers<br />
ergeben je eine Note; für die Zulassung sind mindestens 13.5 Punkte verlangt.<br />
Ausschlaggebend ist das neueste Zeugnis.<br />
– Aufnahmeprüfung an den Mittelschulen: je eine Note aus den schriftlichen Prüfungen<br />
in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch/Englisch (eine<br />
Fremdsprache wird schriftlich, die an<strong>der</strong>e mündlich geprüft).<br />
– Die definitive Aufnahme erfolgt beim Erreichen von mindestens 27 Punkten bei<br />
einem Maximum von 36 möglichen Punkten.<br />
Die Prüfung findet an allen Maturitätsschulen zum gleichen Zeitpunkt statt; die Prüfungsaufgaben<br />
werden von einem kantonalen Prüfungsausschuss zur Verfügung gestellt.<br />
1.7.2.2. Für den Eintritt ins Untergymnasium und für ausserkantonale Bewerber, die nicht<br />
von an<strong>der</strong>en Mittelschulen kommen, wird in <strong>der</strong> Regel eine schriftliche Aufnahmeprüfung<br />
verlangt. Dabei werden die Noten <strong>der</strong> Abgeberschule in den Prüfungsfächern sowie die<br />
Prüfungsnoten je zur Hälfte mitverrechnet. Die Prüfungsfächer und die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Durchschnitte sind:<br />
– Für die 1. Klasse: Deutsch und Rechnen, Durchschnitt 4,75.<br />
– Für die 3. Klasse: Deutsch, Mathematik, Französisch/Englisch), Durchschnitt: 4,5.<br />
Latein ist nicht mehr vorausgesetzt, da in <strong>der</strong> 3. Klasse ein spezieller Anfängerkurs<br />
geführt wird.<br />
Der Eintritt in die 2. Klasse ist nur in Ausnahmefällen möglich, wobei die Aufnahme individuell<br />
geregelt wird.<br />
1.7.2.3. Schüler, die aus an<strong>der</strong>n Mittelschulen übertreten, werden prüfungsfrei aufgenommen,<br />
wenn sie bei gleichen Voraussetzungen in <strong>der</strong> Abgeberschule definitiv promoviert<br />
wurden.<br />
1.7.2.4. Probezeit: Für Schüler, welche prüfungsfrei aufgenommen werden, gilt normalerweise<br />
eine Probezeit von einem Semester. Schüler, welche das Aufnahmeverfahren erfolgreich<br />
bestanden haben, werden definitiv in die Klasse aufgenommen, hingegen müs<br />
1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE 17