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172. Jahresbericht der Stiftsschule Einsiedeln Schuljahr 2010/2011

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1.7.2. Die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons regeln die Aufnahme von Schülern<br />

aus Schwyzer Abgeberschulen; die Aufnahme von Schülern aus ausserkantonalen Abgeber<br />

schulen liegt im Entscheidungsbereich <strong>der</strong> Schulleitung, ebenfalls jene für das<br />

Untergymnasium, wobei in <strong>der</strong> Regel eine Prüfung verlangt wird.<br />

1.7.2.1. Für Bewerber mit Wohnsitz im Kanton Schwyz, die nach <strong>der</strong> zweiten Klasse <strong>der</strong><br />

Sekundarschule in das Gymnasium übertreten wollen, gilt folgendes Aufnahmeverfahren<br />

(kantonale Regelung, SRSZ 624.111):<br />

– Beurteilung durch die Abgeberschule: die Leistungen in den Fächern Deutsch,<br />

Französisch/Englisch und Mathematik sowie eine Empfehlung des Klassenlehrers<br />

ergeben je eine Note; für die Zulassung sind mindestens 13.5 Punkte verlangt.<br />

Ausschlaggebend ist das neueste Zeugnis.<br />

– Aufnahmeprüfung an den Mittelschulen: je eine Note aus den schriftlichen Prüfungen<br />

in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch/Englisch (eine<br />

Fremdsprache wird schriftlich, die an<strong>der</strong>e mündlich geprüft).<br />

– Die definitive Aufnahme erfolgt beim Erreichen von mindestens 27 Punkten bei<br />

einem Maximum von 36 möglichen Punkten.<br />

Die Prüfung findet an allen Maturitätsschulen zum gleichen Zeitpunkt statt; die Prüfungsaufgaben<br />

werden von einem kantonalen Prüfungsausschuss zur Verfügung gestellt.<br />

1.7.2.2. Für den Eintritt ins Untergymnasium und für ausserkantonale Bewerber, die nicht<br />

von an<strong>der</strong>en Mittelschulen kommen, wird in <strong>der</strong> Regel eine schriftliche Aufnahmeprüfung<br />

verlangt. Dabei werden die Noten <strong>der</strong> Abgeberschule in den Prüfungsfächern sowie die<br />

Prüfungsnoten je zur Hälfte mitverrechnet. Die Prüfungsfächer und die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Durchschnitte sind:<br />

– Für die 1. Klasse: Deutsch und Rechnen, Durchschnitt 4,75.<br />

– Für die 3. Klasse: Deutsch, Mathematik, Französisch/Englisch), Durchschnitt: 4,5.<br />

Latein ist nicht mehr vorausgesetzt, da in <strong>der</strong> 3. Klasse ein spezieller Anfängerkurs<br />

geführt wird.<br />

Der Eintritt in die 2. Klasse ist nur in Ausnahmefällen möglich, wobei die Aufnahme individuell<br />

geregelt wird.<br />

1.7.2.3. Schüler, die aus an<strong>der</strong>n Mittelschulen übertreten, werden prüfungsfrei aufgenommen,<br />

wenn sie bei gleichen Voraussetzungen in <strong>der</strong> Abgeberschule definitiv promoviert<br />

wurden.<br />

1.7.2.4. Probezeit: Für Schüler, welche prüfungsfrei aufgenommen werden, gilt normalerweise<br />

eine Probezeit von einem Semester. Schüler, welche das Aufnahmeverfahren erfolgreich<br />

bestanden haben, werden definitiv in die Klasse aufgenommen, hingegen müs­<br />

1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE 17

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