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172. Jahresbericht der Stiftsschule Einsiedeln Schuljahr 2010/2011

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1. ORgANISATION UND<br />

BILDUNgSzIEL DER SCHULE<br />

1.0. Vorbemerkung<br />

Da sich die Verhältnisse heute in verschiedener Hinsicht rasch än<strong>der</strong>n, erfüllt <strong>der</strong> <strong>Jahresbericht</strong><br />

auch die Rolle eines Prospektes. Infolgedessen ist <strong>der</strong> Abschnitt über die Organisation<br />

und das Bildungsziel etwas ausführlicher gehalten, so dass sich Interessenten ein möglichst<br />

umfassendes Bild machen können. Jede Anmeldung eines Schülers setzt die Einsicht<br />

in die folgenden Ausführungen voraus.<br />

Der Einfachheit halber wird auf die Verwendung <strong>der</strong> weiblichen Begriffsbezeichnungen<br />

weitgehend verzichtet; selbstverständlich sind die Schülerinnen immer auch mitgemeint.<br />

1.1. Grundsätzliches<br />

1.1.1. Schultyp: Die <strong>Stiftsschule</strong> <strong>Einsiedeln</strong> ist eine kantonal und eidgenössisch anerkannte<br />

Maturitätsschule (Lang­ und Kurzzeitgymnasium) privaten Charakters. Eingebunden in<br />

das Mittelschulwesen des Kantons Schwyz bietet sie die Matura gemäss dem neuen<br />

Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) an. Durch das Angebot <strong>der</strong> Schwerpunktfächer<br />

Griechisch, Englisch, Italienisch, Biologie und Chemie, Physik und Anwendungen <strong>der</strong><br />

Mathematik sowie durch Latein als obligatorisches Grundlagenfach behält sie das bisherige<br />

klassisch­humanistische Profil mit naturwissenschaftlichen Erweiterungen bei.<br />

1.1.2. Rechtslage: Die Rechtslage ist unter ausdrücklicher Wahrung des privaten Charakters<br />

festgelegt durch die Mittelschulgesetzgebung des Kantons Schwyz. Dabei müssen die öffentlich­rechtlichen<br />

Aufgaben und <strong>der</strong> private Charakter genau auseinan<strong>der</strong>gehalten werden.<br />

1.1.2.1. Öffentliches Recht: Soweit die <strong>Stiftsschule</strong> öffentlich­rechtliche Aufgaben erfüllt,<br />

untersteht sie dem kantonalen Recht und den diesbezüglichen Verfügungen <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsbarkeit.<br />

Es sind dies:<br />

– Schuldauer,<br />

– Lehrpläne, die nicht unterschritten werden dürfen,<br />

– Prüfungsreglemente (Maturitätsprüfungen),<br />

– Aufnahmeprüfungen und leistungsbedingte Zulassung,<br />

– Promotionsordnung (Notengebung, leistungsbedingte Entlassung).<br />

1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE 7

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