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172. Jahresbericht der Stiftsschule Einsiedeln Schuljahr 2010/2011

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des Gesundheitszustandes eines Schülers unterrichtet zu werden, soweit sie eine beson<strong>der</strong>e<br />

Anfälligkeit für bestimmte Krankheiten darstellen o<strong>der</strong> von Seiten <strong>der</strong> Schule eine beson<strong>der</strong>e<br />

Verhaltensweise o<strong>der</strong> Rücksichtnahme erfor<strong>der</strong>n. Die Schule lehnt jede Verantwortung<br />

für Schäden ab, die aus dem Verschweigen solcher Tatsachen entstehen.<br />

1.7.3.4. Disziplinäre Probezeit: Schüler, die in die höheren Klassen (4.– 6. Klasse) eintreten<br />

wollen, haben neben <strong>der</strong> schulischen auch eine disziplinäre Probezeit von einem<br />

Schulhalbjahr zu bestehen.<br />

1.7.4. Aufnahmebedingungen:<br />

– Allgemeine Voraussetzungen: Die Schülerinnen und Schüler müssen die allgemeinen<br />

Bedingungen erfüllen, was Anerkennung <strong>der</strong> Haus­ und Schulordnung, religiöse<br />

Einstellung, Leumund, Charakter und Benehmen sowie die Gesundheit betrifft.<br />

– Religionsbekenntnis: Unter Wahrung <strong>der</strong> obigen Voraussetzungen werden auch<br />

Schülerinnen und Schüler nicht­katholischer Konfession aufgenommen.<br />

– Wohnsitz <strong>der</strong> Schüler: Alle Schülerinnen und Schüler werden in <strong>der</strong> Regel nur unter<br />

<strong>der</strong> Voraussetzung aufgenommen, dass sie tatsächlich im elterlichen Haushalt unter<br />

<strong>der</strong> unmittelbaren Verantwortung <strong>der</strong> Eltern leben und wohnen. Abweichungen<br />

von dieser Regel werden vom Rektor nur in wirklichen Notfällen nach Rücksprache<br />

mit <strong>der</strong> Schulleiterkonferenz und unter genau umschriebenen Bedingungen zugestanden.<br />

1.7.5. Zusätzliches Angebot:<br />

Den Schülern stehen eigene Aufenthaltsräume und Gar<strong>der</strong>obenschränke zur Verfügung,<br />

die sorgfältig behandelt werden sollen. Sie können in <strong>der</strong> Mensa essen und in verschiedenen<br />

Räumen vor und nach <strong>der</strong> offiziellen Schulzeit sowie in Freistunden arbeiten.<br />

1.8. Anmeldung – Austritt – Entlassung<br />

1.8.0. Vorbemerkung: Bei mündigen Schülerinnen und Schülern sind die entsprechenden<br />

gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Insbeson<strong>der</strong>e entfällt bei Disziplinarfällen<br />

<strong>der</strong> Einbezug <strong>der</strong> Eltern bzw. <strong>der</strong>en Benachrichtigung, sofern keine an<strong>der</strong>e Abmachung<br />

getroffen worden ist.<br />

1.8.1. Vorgehen bei <strong>der</strong> Anmeldung: Die Anmeldung eines Schülers ist zu richten an<br />

das Rektorat <strong>der</strong> <strong>Stiftsschule</strong> <strong>Einsiedeln</strong>, von dem auf Verlangen Interessenten weitere<br />

Unterlagen zugestellt werden. Die Adresse lautet:<br />

<strong>Stiftsschule</strong> <strong>Einsiedeln</strong>, Rektorat, 8840 <strong>Einsiedeln</strong>, Telefon 055/418 63 35. Wenn die Vorfragen<br />

abgeklärt sind, stellt das Rektorat Anmeldevertrag und Personalblatt zur Verfügung.<br />

1. ORGANISATION UND BILDUNGSZIEL DER SCHULE 19

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