Steuertipps für gemeinnützige Verein - Landes-Kanu-Verband Berlin
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11 Spenden 11 Sponsoring<br />
Beachte Missbräuche im Zusammenhang mit der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen<br />
können zusätzlich zur Haftung auch zum Verlust der Gemeinnützigkeit<br />
des <strong>Verein</strong>s führen.<br />
Sponsoring<br />
Sonderproblem »Sponsoring«<br />
Beispiel 1<br />
Beispiel 2<br />
Unter Sponsoring wird ganz allgemein die Gewährung von Geld oder geldwerten<br />
Vorteilen verstanden, die dem Empfänger – beispielsweise einem<br />
Sportverein oder einer kulturellen Einrichtung – helfen soll, seine Aufgabe<br />
besser erfüllen zu können. Gleichzeitig verfolgt damit der Geber, also der<br />
Sponsor, eigene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit. In der Regel<br />
handelt es sich um finanzielle Unterstützungen, die der Empfängerkörperschaft<br />
gewährt werden, meist allgemein zur Förderung steuerbegünstigter<br />
Zwecke, häufig aber auch im Zusammenhang mit öffentlichkeitswirksamen<br />
Projekten oder Veranstaltungen, die sie im Rahmen ihrer steuerbegünstigten<br />
Satzungszwecke durchführt.<br />
Ein Unternehmer wendet einem Sportverein einen Betrag von jährlich 10 000 €<br />
zur Förderung des Jugendsports zu. Im Gegenzug verpflichtet sich der<br />
<strong>Verein</strong>, das Unternehmen auf Veranstaltungsplakaten deutlich sichtbar, unter<br />
besonderer Hervorhebung des Firmenlogos, zu nennen.<br />
Ein Betrieb erwirbt von der Kunststiftung »Junge Maler« gegen Zahlung eines<br />
einmaligen Betrags <strong>für</strong> einen Zeitraum von drei Jahren das Recht, sich als<br />
Förderer der Stiftung bezeichnen zu dürfen. Der Betrieb macht hiervon im Rahmen<br />
seiner Werbung / Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig Gebrauch.<br />
Zu der lange Zeit umstrittenen Frage, wie Zuwendungen im Rahmen des<br />
Sponsorings steuerlich zu behandeln sind, hat die Verwaltung bundeseinheitlich<br />
Stellung genommen. Vergleiche dazu das Schreiben des BMF vom<br />
18. Februar 1998, BStBl I Seite 212. Hiernach muss auch in den beiden oben<br />
genannten Fällen zwischen Geber und Empfänger unterschieden werden.