02.03.2013 Aufrufe

Steuertipps für gemeinnützige Verein - Landes-Kanu-Verband Berlin

Steuertipps für gemeinnützige Verein - Landes-Kanu-Verband Berlin

Steuertipps für gemeinnützige Verein - Landes-Kanu-Verband Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1 Notizen<br />

1<br />

Herausgeber<br />

Druck<br />

Gestaltung<br />

Fotografien<br />

Hinweis<br />

Impressum<br />

Finanzministerium Baden-Württemberg,<br />

Neues Schloss, 70173 Stuttgart<br />

Henkel GmbH Druckerei, Stuttgart<br />

L2M3 Kommunikationsdesign GmbH, Stuttgart<br />

Staatsministerium Baden-Württemberg, Fotostudio Thoma, Waldkirch<br />

Das Justizministerium Baden-Württemberg,<br />

Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart,<br />

gibt die Broschüre »Rechtswegweiser zum <strong>Verein</strong>srecht« heraus.<br />

Diese Informationsschrift wird von der <strong>Landes</strong>regierung in Baden-Württemberg<br />

im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Unterrichtung<br />

der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren<br />

Kandidaten oder Helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der<br />

Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt <strong>für</strong> alle Wahlen. Missbräuchlich<br />

ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen<br />

der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer<br />

Information oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe<br />

an Dritte zur Verwendung bei Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug<br />

zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so<br />

verwendet werden, dass dies als Parteinahme der Herausgeberin zugunsten<br />

einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen<br />

gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, wann,<br />

auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem<br />

Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist es jedoch den Parteien, diese Informationsschrift<br />

zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.<br />

August 2008<br />

Diese aktualisierte Fassung entspricht der Gesetzeslage im Jahr 2008.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!