Frohe Weihnachten und Prosit 2012! - Österreich Journal
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Foto: BKA / Andy Wenzel<br />
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 114 / 21. 12. <strong>2012</strong><br />
Innenpolitik<br />
1,8% Pensionserhöhung<br />
Die B<strong>und</strong>esregierung <strong>und</strong> die Pensionistenvertreter haben sich am 3. Dezember<br />
auf eine Pensionserhöhung von 1,8 Prozent für das Jahr 2013 verständigt.<br />
Am 3. Dezember fanden im B<strong>und</strong>eskanzleramt Gespräche zwischen Vertretern der österreichischen B<strong>und</strong>esregierung (rechts)<br />
<strong>und</strong> des Seniorenrates zu den Pensionsanpassungen statt.<br />
Für jene r<strong>und</strong> 230.000 Menschen, die die<br />
Ausgleichszulage beziehen, weil sie besonders<br />
niedrige Pensionen erhalten, wird es<br />
den vollen Anpassungsfaktor von 2,8 Prozent<br />
geben“, sagte B<strong>und</strong>eskanzler Werner Faymann<br />
am 3. Dezember nach den Pensionsgesprächen<br />
im B<strong>und</strong>eskanzleramt. Diese fanden<br />
unter Beteiligung von Vizekanzler Michael<br />
Spindelegger, Sozialminister Rudolf<br />
H<strong>und</strong>storfer <strong>und</strong> den Vertretern des Präsidiums<br />
des Seniorenrates, Karl Blecha<br />
(Pensionistenverband) <strong>und</strong> Prof. Andreas<br />
Khol (Seniorenb<strong>und</strong>), statt.<br />
Damit bildet der Beschluß die im Frühjahr<br />
getroffenen Vereinbarungen im Konsolidierungspaket<br />
ab, wonach die Pensionen<br />
um ein Prozentpunkt unter dem errechneten<br />
Anpassungsfaktor liegen sollen.<br />
„Ich danke für die gute, konstruktive<br />
Zusammenarbeit. Die konstruktive Art der gemeinsamen<br />
Gespräche war vorbildlich, dafür<br />
möchte ich den Seniorenvertretern danken“,<br />
so der B<strong>und</strong>eskanzler.<br />
Tags darauf, am 4. Dezember, fand eine<br />
Sitzung des <strong>Österreich</strong>ischen Seniorenrates<br />
statt, bei der die Verhandlungen über die Anpassung<br />
der Pensionen im Jahre 2013 vom<br />
Vortag behandelt wurden, aber auch weitere<br />
aktuelle seniorenpolitische Themen waren<br />
auf der Tagesordnung gestanden.<br />
Pensionsverhandlungen<br />
Auf Gr<strong>und</strong>lage der geltenden gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen beträgt der Anpassungsprozentsatz<br />
für 2013 für alle Pensionen<br />
1,8 %.<br />
Auf Basis der durchschnittlichen Erhöhung<br />
der Verbraucherpreise (VPI) von August<br />
2011 bis zum Juli <strong>2012</strong> wurde zwar ein<br />
Wert von 2,8 % ermittelt (der Pensionisten<br />
Haushaltsindex beläuft sich für den gleichen<br />
Zeitraum auf 2,9 %), aufgr<strong>und</strong> der Beschlüsse<br />
zum letzten Sparpaket muß dieser<br />
errechnete Faktor für 2013 aber um einen<br />
Prozentpunkt vermindert werden.<br />
Diese Regelung wird aber nicht auf den<br />
Richtsatz der Ausgleichszulagen (AZ) angewandt,<br />
dieser wird im Sinne der Armutsbekämpfung<br />
um 2,8 % angehoben.<br />
Von einer Staffelung oder Deckelung bei<br />
der Anpassung wurde im Hinblick auf eine<br />
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes<br />
abgesehen, der in einem Gr<strong>und</strong>satzurteil<br />
vom 20. Oktober 2011 die Pensionsanpassung<br />
2008 in Teilen für gleichheitswidrig<br />
aufgehoben hatte, wegen einer „indirekten<br />
Diskriminierung der Frauen“: in dieser Pensionsanpassung<br />
wurden Pensionen unter<br />
dem AZ-Richtsatz weniger stark angehoben<br />
als Pensionen darüber. Aus dem Urteil des<br />
EuGH, das dann vom Obersten österreichi-<br />
»<strong>Österreich</strong> <strong>Journal</strong>« – http://www.oesterreichjournal.at<br />
schen Gerichtshof voll umgesetzt wurde,<br />
geht hervor, daß in Zukunft alle Pensionen<br />
mit demselben Prozentsatz angehoben werden<br />
müssen, ausgenommen ist davon die<br />
AZ, die ja nicht eine Pensionserhöhung im<br />
juristischen Sinn ist.<br />
Gegenstand der Pensionsverhandlungen<br />
bildeten weiters die Themen Einschleifregelung<br />
beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag,<br />
Pensionskassen, Pensionssicherungsbeitrag,<br />
künftige Pensionsanpassungen <strong>und</strong><br />
Aliquotierung bei Wartezeit auf die erste Pensionsanpassung.<br />
Alleinverdienerabsetzbetrag /<br />
Pensionistenabsetzbetrag<br />
Mit 1. Jänner 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag<br />
für Steuerpflichtige ohne<br />
Kinderbetreuungspflichten abgeschafft. Für<br />
Steuerpflichtige mit Pensionseinkünften bis<br />
höchstens 13.100 Euro jährlich wurde als<br />
Ausgleich der Pensionistenabsetzbetrag um<br />
364 Euro angehoben, wenn die Partnerin/der<br />
Partner nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr<br />
verdient. Seit dem Jahr <strong>2012</strong> steht dieser erhöhte<br />
Pensionistenabsetzbetrag bei Pensionseinkünften<br />
bis zu 19.930 Euro zu. Die Einkünfte<br />
der Partnerin/des Partners dürfen weiterhin<br />
nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr<br />
betragen. Da der Bezug des Alleinverdiener-<br />
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