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Frohe Weihnachten und Prosit 2012! - Österreich Journal

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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 114 / 21. 12. <strong>2012</strong><br />

Im Vergleich dazu wäre bei Umsetzung<br />

des – für die PKA-Leistungsberechtigten wesentlich<br />

attraktiveren – Vorweg-Steuermodells<br />

des Seniorenrates auch eine entsprechend höhere<br />

Steuereinnahme zu erwarten gewesen.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> entsprechender Reaktionen von<br />

PKA-Leistungsberechtigten ortet der Seniorenrat<br />

einen dringenden Verbesserungs- <strong>und</strong><br />

Handlungsbedarf <strong>und</strong> hat der B<strong>und</strong>esregierung<br />

folgende Änderungen vorgeschlagen.<br />

Ausweitung der zeitlichen Befristung für<br />

die einmalige Inanspruchnahme der Vorweg-Besteuerung<br />

von bisher 31. Dezember<br />

<strong>2012</strong> auf bis auf weiteres.<br />

Der begünstigte Vorweg-Besteuerungssatzes<br />

von 20 % (normal 25 %) soll auf<br />

PKA-Pensionen bis zu 500 Euro (bisher<br />

300 Euro angewandt werden.<br />

Steuerfreie Auszahlung aller PKA-Pensionen<br />

aus Arbeitnehmerbeiträgen (direkt<br />

oder umgewandelt = PKG § 48 a <strong>und</strong><br />

48 b / bisher nur 75 % steuerfrei).<br />

Weites schlägt der Seniorenrat einen Verzicht<br />

auf die jeweiligen zeitlichen Befristungen vor:<br />

Ausdehnung des Zeitraums zum einmaligen<br />

Umstieg innerhalb der Pensionskasse<br />

(VRG mit zulässigen RZ von dzt. 3 % bzw.<br />

in die neue Sicherheits-VRG – Garantiepension<br />

mit RZ 1,75 %) bzw. zur Betrieblichen<br />

Kollektivversicherung von dzt. 31.<br />

Dezember 2013 auf > bis auf weiteres.<br />

Ausdehnung des Zeitraums zum einmaligen<br />

Verzicht auf die Dotation der<br />

Schwankungsrückstellung von dzt. 31.<br />

Oktober 2014 auf : ab 31. Oktober 2013<br />

> bis auf weiteres.<br />

Nachträglich Versteuerung<br />

deutscher Renten<br />

Seit einigen Monaten werden PensionistInnen,<br />

die aus Deutschland eine Rente beziehen,<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage der deutschen Gesetzgebung<br />

aufgefordert, für die letzten fünf Jahre<br />

rückwirkend dazu eine Steuererklärung in<br />

Deutschland abzugeben <strong>und</strong> sind dadurch mit<br />

teils massiven Nachzahlungen konfrontiert.<br />

Der <strong>Österreich</strong>ische Seniorenrat wird<br />

mittels Petition an den Deutschen B<strong>und</strong>estag<br />

herantreten <strong>und</strong> diesbezüglich ein Gesetzesänderung<br />

anregen. Rückwirkende Steuernachforderungen<br />

zu stellen, über die die<br />

Pensionsbezieher in keiner Weise informiert<br />

waren, stellen eine große <strong>und</strong> unzumutbare<br />

Härte für die PensionistInnen.<br />

Der Seniorenrat wird gleichzeitig auch<br />

den <strong>Österreich</strong>ischen Nationalrat mit einer<br />

Petition befassen mit der Forderung nach<br />

einer Aufnahme von völkerrechtlichen Verhandlungen<br />

über eine entsprechende Ände-<br />

Innenpolitik<br />

rung des Doppelbesteuerungsabkommens<br />

<strong>Österreich</strong>s mit Deutschland.<br />

http://www.seniorenrat.at<br />

Kurzinformation zur Besteuerung deutscher<br />

Sozialversicherungsrenten<br />

In letzter Zeit werden verstärkt Anfragen<br />

von Personen an das B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Finanzen herangetragen, die in <strong>Österreich</strong> ansässig<br />

sind <strong>und</strong> eine Rente aus einer deutschen<br />

gesetzlichen Sozialversicherung beziehen.<br />

Diese Personen wurden vom deutschen<br />

Finanzamt Neubrandenburg aufgefordert,<br />

diese Renten rückwirkend ab 2005 in<br />

Deutschland zu versteuern. Dazu wird erläuternd<br />

folgendes bemerkt:<br />

Haben Rentner weder einen Wohnsitz<br />

noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in<br />

Deutschland, können sie nach deutschem<br />

Steuerrecht mit ihren aus deutschen Quellen<br />

stammenden Einkünften in Deutschland<br />

steuerpflichtig sein (beschränkte Steuerpflicht).<br />

Dies gilt auch für Renten aus der<br />

deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Durch eine Neuordnung des deutschen<br />

Systems der Besteuerung von Alterseinkünften<br />

sind derartige Renten nach deutschem<br />

Recht ab 1. Jänner 2005 in Deutschland steuerpflichtig.<br />

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

unterliegen ab diesem Zeitpunkt<br />

der „nachgelagerten“ Besteuerung.<br />

Die Höhe des Besteuerungsanteils ist vom<br />

Jahr des Rentenbeginns abhängig. Dieser<br />

Besteuerungsanteil wird beginnend mit 50 %<br />

im Jahre 2005 jährlich um 2 % erhöht, bis er<br />

im Jahr 2040 für alle Neurentner 100 % beträgt.<br />

Die Rente eines Rentenempfängers,<br />

der 2005 bereits Rente bezogen hat oder in<br />

diesem Jahr erstmals Rente erhielt, unterliegt<br />

somit in Höhe von 50 % ihres Jahresbetrages<br />

der Besteuerung.<br />

Die deutsche Besteuerung erfolgt im wesentlichen<br />

auf der Basis der aus Deutschland<br />

bezogenen Rentenleistungen. Für die Besteuerung<br />

findet der normale Tarif, jedoch<br />

ohne Berücksichtigung eines Gr<strong>und</strong>freibetrages<br />

Anwendung. Personen- oder familienbezogene<br />

Steuervergünstigungen werden für<br />

im Ausland lebende Rentner nicht gewährt.<br />

Für die Berücksichtigung dieser personen<strong>und</strong><br />

familienbezogenen Vergünstigungen ist<br />

allein der Ansässigkeitsstaat – also <strong>Österreich</strong><br />

– verantwortlich.<br />

Die Berücksichtigung solcher Steuerabzugsbeträge<br />

kann im Rahmen der deutschen<br />

Besteuerung allerdings dennoch erreicht<br />

werden, wenn vom Steuerpflichtigen bei dem<br />

zuständigen deutschen Finanzamt ein Antrag<br />

auf unbeschränkte Einkommensteuerpflicht<br />

»<strong>Österreich</strong> <strong>Journal</strong>« – http://www.oesterreichjournal.at<br />

nach § 1 Absatz 3 deutsches Einkommensteuergesetz<br />

gestellt wird. Das setzt aber<br />

voraus, daß die Einkünfte des Steuerpflichtigen<br />

im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent<br />

der deutschen Einkommensteuer unterliegen<br />

oder die nicht der deutschen Einkommensteuer<br />

unterliegenden Einkünfte in den<br />

Jahren 2005-2007 den Betrag von 6.136<br />

Euro, in 2008 den Betrag von 7.664 Euro, in<br />

2009 den Betrag von 7.834 Euro <strong>und</strong> in 2010<br />

den Betrag von 8.004 Euro nicht übersteigen.<br />

Die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer<br />

unterliegenden Einkünfte ist<br />

dabei durch eine Bescheinigung der zuständigen<br />

ausländischen Steuerbehörde nachzuweisen.<br />

Das zwischen Deutschland <strong>und</strong> <strong>Österreich</strong><br />

abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(DBA) weist Deutschland für<br />

Renten aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung<br />

das alleinige Besteuerungsrecht<br />

zu. In <strong>Österreich</strong> werden diese Renten<br />

auf Gr<strong>und</strong> des DBA von der Steuer befreit.<br />

<strong>Österreich</strong> hat jedoch das Recht, die deutschen<br />

Rentenbezüge bei der Festsetzung der<br />

Steuer für das übrige Einkommen in <strong>Österreich</strong><br />

zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt).<br />

Durch die Vornahme eines Progressionsvorbehalts<br />

wird die deutsche Rente<br />

nicht nochmals besteuert, sondern es werden<br />

lediglich allenfalls vorliegende steuerpflichtige<br />

inländische Einkünfte mit jenem Steuersatz<br />

erfaßt, der auch zum Tragen käme,<br />

wenn alle Einkünfte aus inländischen Quellen<br />

stammten. Dieser Progressionsvorbehalt<br />

ist bei Vorliegen entsprechender inländischer<br />

Einkünfte im Wege einer Steuerveranlagung<br />

durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt<br />

zwingend vorzunehmen <strong>und</strong> liegt nicht im<br />

Ermessen der österreichischen Finanzverwaltung.<br />

Für die Besteuerung der sog. „Auslandsrentner“<br />

in Deutschland ist das Finanzamt<br />

Neubrandenburg zentral zuständig, soweit<br />

keine weiteren Einkünfte neben der Sozialversicherungsrente<br />

bezogen werden. Weitere<br />

Informationen zur Besteuerung bzw. zur Erreichbarkeit<br />

des Finanzamtes Neubrandenburg<br />

sind unter http://www.steuerportal-mv.de<br />

zu entnehmen. Rückfragen zur Besteuerung<br />

der Renten in Deutschland wären ausschließlich<br />

an die deutschen Steuerbehörden<br />

zu richten. Hinsichtlich der Vornahme des<br />

Progressionsvorbehalts in <strong>Österreich</strong> steht<br />

Ihnen Ihr österreichisches Wohnsitzfinanzamt<br />

für nähere Auskünfte erforderlichenfalls<br />

zur Verfügung. <br />

http://www.bmf.gv.at<br />

Quelle: B<strong>und</strong>esministerium für Finanzen<br />

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