Frohe Weihnachten und Prosit 2012! - Österreich Journal
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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 114 / 21. 12. <strong>2012</strong><br />
Im Vergleich dazu wäre bei Umsetzung<br />
des – für die PKA-Leistungsberechtigten wesentlich<br />
attraktiveren – Vorweg-Steuermodells<br />
des Seniorenrates auch eine entsprechend höhere<br />
Steuereinnahme zu erwarten gewesen.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> entsprechender Reaktionen von<br />
PKA-Leistungsberechtigten ortet der Seniorenrat<br />
einen dringenden Verbesserungs- <strong>und</strong><br />
Handlungsbedarf <strong>und</strong> hat der B<strong>und</strong>esregierung<br />
folgende Änderungen vorgeschlagen.<br />
Ausweitung der zeitlichen Befristung für<br />
die einmalige Inanspruchnahme der Vorweg-Besteuerung<br />
von bisher 31. Dezember<br />
<strong>2012</strong> auf bis auf weiteres.<br />
Der begünstigte Vorweg-Besteuerungssatzes<br />
von 20 % (normal 25 %) soll auf<br />
PKA-Pensionen bis zu 500 Euro (bisher<br />
300 Euro angewandt werden.<br />
Steuerfreie Auszahlung aller PKA-Pensionen<br />
aus Arbeitnehmerbeiträgen (direkt<br />
oder umgewandelt = PKG § 48 a <strong>und</strong><br />
48 b / bisher nur 75 % steuerfrei).<br />
Weites schlägt der Seniorenrat einen Verzicht<br />
auf die jeweiligen zeitlichen Befristungen vor:<br />
Ausdehnung des Zeitraums zum einmaligen<br />
Umstieg innerhalb der Pensionskasse<br />
(VRG mit zulässigen RZ von dzt. 3 % bzw.<br />
in die neue Sicherheits-VRG – Garantiepension<br />
mit RZ 1,75 %) bzw. zur Betrieblichen<br />
Kollektivversicherung von dzt. 31.<br />
Dezember 2013 auf > bis auf weiteres.<br />
Ausdehnung des Zeitraums zum einmaligen<br />
Verzicht auf die Dotation der<br />
Schwankungsrückstellung von dzt. 31.<br />
Oktober 2014 auf : ab 31. Oktober 2013<br />
> bis auf weiteres.<br />
Nachträglich Versteuerung<br />
deutscher Renten<br />
Seit einigen Monaten werden PensionistInnen,<br />
die aus Deutschland eine Rente beziehen,<br />
auf Gr<strong>und</strong>lage der deutschen Gesetzgebung<br />
aufgefordert, für die letzten fünf Jahre<br />
rückwirkend dazu eine Steuererklärung in<br />
Deutschland abzugeben <strong>und</strong> sind dadurch mit<br />
teils massiven Nachzahlungen konfrontiert.<br />
Der <strong>Österreich</strong>ische Seniorenrat wird<br />
mittels Petition an den Deutschen B<strong>und</strong>estag<br />
herantreten <strong>und</strong> diesbezüglich ein Gesetzesänderung<br />
anregen. Rückwirkende Steuernachforderungen<br />
zu stellen, über die die<br />
Pensionsbezieher in keiner Weise informiert<br />
waren, stellen eine große <strong>und</strong> unzumutbare<br />
Härte für die PensionistInnen.<br />
Der Seniorenrat wird gleichzeitig auch<br />
den <strong>Österreich</strong>ischen Nationalrat mit einer<br />
Petition befassen mit der Forderung nach<br />
einer Aufnahme von völkerrechtlichen Verhandlungen<br />
über eine entsprechende Ände-<br />
Innenpolitik<br />
rung des Doppelbesteuerungsabkommens<br />
<strong>Österreich</strong>s mit Deutschland.<br />
http://www.seniorenrat.at<br />
Kurzinformation zur Besteuerung deutscher<br />
Sozialversicherungsrenten<br />
In letzter Zeit werden verstärkt Anfragen<br />
von Personen an das B<strong>und</strong>esministerium für<br />
Finanzen herangetragen, die in <strong>Österreich</strong> ansässig<br />
sind <strong>und</strong> eine Rente aus einer deutschen<br />
gesetzlichen Sozialversicherung beziehen.<br />
Diese Personen wurden vom deutschen<br />
Finanzamt Neubrandenburg aufgefordert,<br />
diese Renten rückwirkend ab 2005 in<br />
Deutschland zu versteuern. Dazu wird erläuternd<br />
folgendes bemerkt:<br />
Haben Rentner weder einen Wohnsitz<br />
noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in<br />
Deutschland, können sie nach deutschem<br />
Steuerrecht mit ihren aus deutschen Quellen<br />
stammenden Einkünften in Deutschland<br />
steuerpflichtig sein (beschränkte Steuerpflicht).<br />
Dies gilt auch für Renten aus der<br />
deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
Durch eine Neuordnung des deutschen<br />
Systems der Besteuerung von Alterseinkünften<br />
sind derartige Renten nach deutschem<br />
Recht ab 1. Jänner 2005 in Deutschland steuerpflichtig.<br />
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
unterliegen ab diesem Zeitpunkt<br />
der „nachgelagerten“ Besteuerung.<br />
Die Höhe des Besteuerungsanteils ist vom<br />
Jahr des Rentenbeginns abhängig. Dieser<br />
Besteuerungsanteil wird beginnend mit 50 %<br />
im Jahre 2005 jährlich um 2 % erhöht, bis er<br />
im Jahr 2040 für alle Neurentner 100 % beträgt.<br />
Die Rente eines Rentenempfängers,<br />
der 2005 bereits Rente bezogen hat oder in<br />
diesem Jahr erstmals Rente erhielt, unterliegt<br />
somit in Höhe von 50 % ihres Jahresbetrages<br />
der Besteuerung.<br />
Die deutsche Besteuerung erfolgt im wesentlichen<br />
auf der Basis der aus Deutschland<br />
bezogenen Rentenleistungen. Für die Besteuerung<br />
findet der normale Tarif, jedoch<br />
ohne Berücksichtigung eines Gr<strong>und</strong>freibetrages<br />
Anwendung. Personen- oder familienbezogene<br />
Steuervergünstigungen werden für<br />
im Ausland lebende Rentner nicht gewährt.<br />
Für die Berücksichtigung dieser personen<strong>und</strong><br />
familienbezogenen Vergünstigungen ist<br />
allein der Ansässigkeitsstaat – also <strong>Österreich</strong><br />
– verantwortlich.<br />
Die Berücksichtigung solcher Steuerabzugsbeträge<br />
kann im Rahmen der deutschen<br />
Besteuerung allerdings dennoch erreicht<br />
werden, wenn vom Steuerpflichtigen bei dem<br />
zuständigen deutschen Finanzamt ein Antrag<br />
auf unbeschränkte Einkommensteuerpflicht<br />
»<strong>Österreich</strong> <strong>Journal</strong>« – http://www.oesterreichjournal.at<br />
nach § 1 Absatz 3 deutsches Einkommensteuergesetz<br />
gestellt wird. Das setzt aber<br />
voraus, daß die Einkünfte des Steuerpflichtigen<br />
im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent<br />
der deutschen Einkommensteuer unterliegen<br />
oder die nicht der deutschen Einkommensteuer<br />
unterliegenden Einkünfte in den<br />
Jahren 2005-2007 den Betrag von 6.136<br />
Euro, in 2008 den Betrag von 7.664 Euro, in<br />
2009 den Betrag von 7.834 Euro <strong>und</strong> in 2010<br />
den Betrag von 8.004 Euro nicht übersteigen.<br />
Die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer<br />
unterliegenden Einkünfte ist<br />
dabei durch eine Bescheinigung der zuständigen<br />
ausländischen Steuerbehörde nachzuweisen.<br />
Das zwischen Deutschland <strong>und</strong> <strong>Österreich</strong><br />
abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen<br />
(DBA) weist Deutschland für<br />
Renten aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung<br />
das alleinige Besteuerungsrecht<br />
zu. In <strong>Österreich</strong> werden diese Renten<br />
auf Gr<strong>und</strong> des DBA von der Steuer befreit.<br />
<strong>Österreich</strong> hat jedoch das Recht, die deutschen<br />
Rentenbezüge bei der Festsetzung der<br />
Steuer für das übrige Einkommen in <strong>Österreich</strong><br />
zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt).<br />
Durch die Vornahme eines Progressionsvorbehalts<br />
wird die deutsche Rente<br />
nicht nochmals besteuert, sondern es werden<br />
lediglich allenfalls vorliegende steuerpflichtige<br />
inländische Einkünfte mit jenem Steuersatz<br />
erfaßt, der auch zum Tragen käme,<br />
wenn alle Einkünfte aus inländischen Quellen<br />
stammten. Dieser Progressionsvorbehalt<br />
ist bei Vorliegen entsprechender inländischer<br />
Einkünfte im Wege einer Steuerveranlagung<br />
durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt<br />
zwingend vorzunehmen <strong>und</strong> liegt nicht im<br />
Ermessen der österreichischen Finanzverwaltung.<br />
Für die Besteuerung der sog. „Auslandsrentner“<br />
in Deutschland ist das Finanzamt<br />
Neubrandenburg zentral zuständig, soweit<br />
keine weiteren Einkünfte neben der Sozialversicherungsrente<br />
bezogen werden. Weitere<br />
Informationen zur Besteuerung bzw. zur Erreichbarkeit<br />
des Finanzamtes Neubrandenburg<br />
sind unter http://www.steuerportal-mv.de<br />
zu entnehmen. Rückfragen zur Besteuerung<br />
der Renten in Deutschland wären ausschließlich<br />
an die deutschen Steuerbehörden<br />
zu richten. Hinsichtlich der Vornahme des<br />
Progressionsvorbehalts in <strong>Österreich</strong> steht<br />
Ihnen Ihr österreichisches Wohnsitzfinanzamt<br />
für nähere Auskünfte erforderlichenfalls<br />
zur Verfügung. <br />
http://www.bmf.gv.at<br />
Quelle: B<strong>und</strong>esministerium für Finanzen<br />
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