04.03.2013 Aufrufe

Eine Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen, die ... - Schule.at

Eine Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen, die ... - Schule.at

Eine Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen, die ... - Schule.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Befreiungen vom Schulsport<br />

§11 Abs. 6 Schulunterrichtsgesetz normiert das Verfahren, das zur Befreiung<br />

von einzelnen Pflichtgegenständen <strong>und</strong> unverbindlichen Übungen führt.<br />

Über <strong>die</strong> Entscheidungsbefugnis in <strong>die</strong>sem Verfahren verfügt <strong>die</strong> Schulleiterin/<br />

der Schulleiter. Diese/r kann aufgr<strong>und</strong> mangelnder Sachkompetenz <strong>die</strong><br />

Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.<br />

Die Beiziehung von Sachverständigen h<strong>at</strong> dann zu erfolgen, wenn <strong>die</strong> Lösung<br />

von entscheidungsrelevanten Fragen ein besonderes Fachwissen erfordert,<br />

über das <strong>die</strong> Schulleiterin/der Schulleiter nicht selbst verfügt.<br />

154

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!