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Eine Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen, die ... - Schule.at

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Behandlung durch Laien<br />

BGBl. I Nr. 169/1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/2003<br />

Art. 1 §50a, ÄrzteG 1998<br />

Übertragung einzelner ärztlicher Tätigkeiten im Einzelfall an Laien<br />

§50a.<br />

(1) Der Arzt kann im Einzelfall einzelne ärztliche Tätigkeiten an<br />

1. Angehörige des P<strong>at</strong>ienten,<br />

2. Personen, in deren Obhut der P<strong>at</strong>ient steht, oder an<br />

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