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Eine Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen, die ... - Schule.at

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Befreiungen vom Schulsport<br />

Selbstverständlich werden sich <strong>die</strong> Aussagen der Schulärztin/des Schul-<br />

arztes auf jene Umstände beschränken müssen, <strong>die</strong> sie/er als „Beauftragte/r<br />

in <strong>die</strong>sem Verfahren“ wahr zu nehmen h<strong>at</strong>. Der Schweigepflicht unterliegt<br />

jedenfalls alles über <strong>die</strong> Gutachtenerstellung hinaus Wahrgenommene<br />

(einschlägige Vorbef<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Unterlagen).<br />

Liegt <strong>die</strong> Zustimmung der Schülerin/des Schülers oder des gesetzlichen<br />

Vertreters zur Weitergabe der D<strong>at</strong>en vor, so besteht <strong>die</strong> oben genannte<br />

Verschwiegenheitspflicht nicht.<br />

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