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Eine Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen, die ... - Schule.at

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Befreiungen vom Schulsport<br />

Ein vom Schularzt ausgestelltes ärztliches Zeugnis unterliegt der freien<br />

Beweiswürdigung durch den Entscheidungsträger (Schulleiterin/Schulleiter).<br />

Für allenfalls getroffene Fehlentscheidungen mangels entsprechenden Fach-<br />

wissens durch <strong>die</strong> Schulleiterin/den Schulleiter <strong>und</strong> daraus resultierenden<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden haften Letztere bzw. <strong>die</strong> Schulbehörden.<br />

Beantragt eine Schülerin/ein Schüler eine Turnbefreiung, so muss<br />

sie/er auch damit rechnen, dass gewisse verfahrensrelevante T<strong>at</strong>sachen in<br />

dem da<strong>für</strong> notwendigen Rahmen dem Entscheidungsträger (Schulleiterin/<br />

Schulleiter) zur Kenntnis gelangen.<br />

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