THW-Handbuch Kraftfahrwesen im THW - THW OV Friedberg / Hessen
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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />
2.2.14 Der Sicherheitsgurt - ein Lebensretter!<br />
Routinedenken, Gleichgültigkeit, Hektik <strong>im</strong> Einsatzgeschehen - das sind Ursachen dafür,<br />
dass wir so oft die notwendigen Maßnahmen zur Eigensicherung vernachlässigen.<br />
Einsatzfahrten entwickeln sich häufig völlig unerwartet zu turbulentem Geschehen, in<br />
dem wir erst recht nicht mehr an uns selbst denken. Die Folgen können uns schwer<br />
treffen. Der Sicherheitsgurt hat vielen das Leben gerettet - auch bei Unfällen, die bei geringer<br />
Aufprallgeschwindigkeit eintraten. „Mir wird schon nichts passieren!“ ist ein trügerischer<br />
Satz! Können wir unserer Familie und uns selbst die Folgen derartigen Leichtsinns<br />
zumuten?<br />
Deshalb - Sicherheitsgurt <strong>im</strong>mer anlegen, auch wenn das<br />
manchmal etwas unbequem erscheint!<br />
2.2.15 Vernünftige Vorsätze rechtzeitig fassen!<br />
Wir kennen die Notwendigkeit und die vielen Möglichkeiten zur Eigensicherung. Aber<br />
warum denken wir <strong>im</strong> Einsatz häufig nicht daran, warum nutzen wir sie nicht <strong>im</strong>mer?<br />
Kleine Unterlassungen sind allzu oft die Ursache unerwarteter und unbegreiflicher<br />
Schadensfälle - bis hin zum Tod von Einsatzkräften. Professionalität n<strong>im</strong>mt auch diesen<br />
Teil unserer Aufgaben ernst und setzt sie um.<br />
Das erfordert durchdachte Vorbereitung, die sich nicht nur auf das Fahrzeug, die Ausstattung,<br />
die Einholung von Informationen und die Durchführung des Einsatzes bezieht.<br />
Wir müssen beizeiten feste Vorsätze für die Eigensicherung fassen, sie bis ins Unterbewusste<br />
einprägen, damit wir sie <strong>im</strong> Einsatz fast automatisch anwenden. Ein elementarer<br />
Grundsatz für Einsatzfahrten sollte lauten:<br />
„Immer so fahren, dass keiner verletzt oder geschädigt<br />
wird!“<br />
2.3 Auszüge aus der StVO<br />
2.3.1 § 1 StVO Grundregeln<br />
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige<br />
Rücksicht.<br />
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt,<br />
gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt<br />
wird.<br />
2.3.2 Lenk- und Ruhezeiten<br />
Die Lenk- und Ruhezeiten sind in der VO-EWG geregelt. Die VO-EWG ist <strong>im</strong> Anhang<br />
Nr. 17.7 beiegfügt.<br />
© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 11