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THW-Handbuch Kraftfahrwesen im THW - THW OV Friedberg / Hessen

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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

2.2.14 Der Sicherheitsgurt - ein Lebensretter!<br />

Routinedenken, Gleichgültigkeit, Hektik <strong>im</strong> Einsatzgeschehen - das sind Ursachen dafür,<br />

dass wir so oft die notwendigen Maßnahmen zur Eigensicherung vernachlässigen.<br />

Einsatzfahrten entwickeln sich häufig völlig unerwartet zu turbulentem Geschehen, in<br />

dem wir erst recht nicht mehr an uns selbst denken. Die Folgen können uns schwer<br />

treffen. Der Sicherheitsgurt hat vielen das Leben gerettet - auch bei Unfällen, die bei geringer<br />

Aufprallgeschwindigkeit eintraten. „Mir wird schon nichts passieren!“ ist ein trügerischer<br />

Satz! Können wir unserer Familie und uns selbst die Folgen derartigen Leichtsinns<br />

zumuten?<br />

Deshalb - Sicherheitsgurt <strong>im</strong>mer anlegen, auch wenn das<br />

manchmal etwas unbequem erscheint!<br />

2.2.15 Vernünftige Vorsätze rechtzeitig fassen!<br />

Wir kennen die Notwendigkeit und die vielen Möglichkeiten zur Eigensicherung. Aber<br />

warum denken wir <strong>im</strong> Einsatz häufig nicht daran, warum nutzen wir sie nicht <strong>im</strong>mer?<br />

Kleine Unterlassungen sind allzu oft die Ursache unerwarteter und unbegreiflicher<br />

Schadensfälle - bis hin zum Tod von Einsatzkräften. Professionalität n<strong>im</strong>mt auch diesen<br />

Teil unserer Aufgaben ernst und setzt sie um.<br />

Das erfordert durchdachte Vorbereitung, die sich nicht nur auf das Fahrzeug, die Ausstattung,<br />

die Einholung von Informationen und die Durchführung des Einsatzes bezieht.<br />

Wir müssen beizeiten feste Vorsätze für die Eigensicherung fassen, sie bis ins Unterbewusste<br />

einprägen, damit wir sie <strong>im</strong> Einsatz fast automatisch anwenden. Ein elementarer<br />

Grundsatz für Einsatzfahrten sollte lauten:<br />

„Immer so fahren, dass keiner verletzt oder geschädigt<br />

wird!“<br />

2.3 Auszüge aus der StVO<br />

2.3.1 § 1 StVO Grundregeln<br />

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige<br />

Rücksicht.<br />

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt,<br />

gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt<br />

wird.<br />

2.3.2 Lenk- und Ruhezeiten<br />

Die Lenk- und Ruhezeiten sind in der VO-EWG geregelt. Die VO-EWG ist <strong>im</strong> Anhang<br />

Nr. 17.7 beiegfügt.<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 11

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