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THW-Handbuch Kraftfahrwesen im THW - THW OV Friedberg / Hessen

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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

2 Rechtliche Grundlagen<br />

Folgende rechtliche Grundlagen gelten u.a. für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.<br />

1. Fahrzeug Dienstanweisung für die Fahrzeuge des <strong>THW</strong> (Fz-DA), Stand 08.Juli<br />

1997, <strong>THW</strong> Rundverfügung 16/97, Gz.: F 4-102-00-15<br />

2. Straßenverkehrsordnung<br />

3. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)<br />

4. Fahrerlaubnisverordnung<br />

5. Tierschutzgesetz<br />

6. Gefahrgutverordnung Straße<br />

7. Lenk- und Ruhezeiten VO-EWG<br />

Weitere wichtige Regelungen <strong>im</strong> Technischen Hilfswerk sind unter den nächsten Punkten<br />

aufgezählt.<br />

2.1 Fahrzeug-Dienstanweisung <strong>THW</strong> (Fz-DA)<br />

Im Anhang ist die aktuelle Fassung der Fahrzeug-Dienstanweisung für die Fahrzeuge<br />

des <strong>THW</strong>, Stand 08.Juli 1997, <strong>THW</strong>-Rundverfügung 16/97, Gz: F 4-102-00-15 abgedruckt.<br />

Einzelne wichtige Punkte aus der Fahrzeug-Dienstanweisung werden in diesem <strong>Handbuch</strong><br />

nochmals gezielt behandelt und erläutert.<br />

2.2 Sonder- und Wegerecht<br />

2.2.1 Sonderrecht und Wegerecht <strong>im</strong> Straßenverkehr<br />

Der Verordnungsgeber hat einer Reihe von Hoheitsträgern und Hilfsorganisationen, den<br />

Stationierungsstreitkräften, den <strong>im</strong> Straßenbau, der Straßenunterhaltung und -reinigung<br />

eingesetzten Kräften sowie der Deutschen Post AG unterschiedliche Vorrechte <strong>im</strong> Straßenverkehr<br />

zugebilligt, die es ihnen ermöglichen sollen, ihre Aufgaben zum Wohl der<br />

Allgemeinheit besser wahrzunehmen. Die Praxis, Kontroversen <strong>im</strong> Schrifttum und eine<br />

umfangreiche Rechtsprechung lassen erkennen, dass die rechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Inanspruchnahme dieser Rechte und vor allem die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten<br />

nicht allen Berechtigten genügend bekannt sind. Die Inanspruchnahme der<br />

Sonder- und Wegerechte sind <strong>im</strong> <strong>THW</strong> mit Rundverfügung Nr....<br />

2.2.2 Das System der Vorrechte<br />

Im Überblick ergibt sich folgendes System der Vorrechte:<br />

1. § 35 StVO befreit die dort genannten Hoheitsträger, Organisationen und Personen<br />

in unterschiedlicher Weise unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen von der Pflicht, die<br />

Vorschriften der StVO zu beachten.<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 6

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