07.03.2013 Aufrufe

Februar 2013 - CDU Kreisverband Heinsberg

Februar 2013 - CDU Kreisverband Heinsberg

Februar 2013 - CDU Kreisverband Heinsberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• 25.000 EUR für Bergungs- und Kurkosten<br />

• 25.000 EUR für Kosten für kosmetische Operationen<br />

Stellt ein Arzt den dauernden Verlust der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit fest, so wird die gesamte<br />

Versicherungssumme ausbezahlt. Bei teilweiser Beeinträchtigung leistet der Versicherer entsprechende dem jeweiligen<br />

Invaliditätsgrad.<br />

Haftpflichtversicherung gemäß Rahmenverträge der <strong>CDU</strong> Bund und NRW<br />

• Die rheinischen Kreisverbände sowie deren Vereinigungen sind über die <strong>CDU</strong>-Bund haftpflichtversichert.<br />

• Versichert sind durch diese Verträge alle Aktivitäten zur Umsetzung der Aufgaben der Partei i.S.d. Parteigesetzes<br />

Was ist gemäß der Rahmenverträge der <strong>CDU</strong> Bund und NRW haftpflichtversichert?<br />

• Organisation und Durchführung von politischen Veranstaltungen<br />

• Unterhaltung von Büros, Lagern und Schautafeln<br />

• Durchführung von parteipolitisch motivierten Reiseaktivitäten<br />

• Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Kinderbetreuung anlässlich von Parteiveranstaltungen<br />

• Einsatz von gemietetem Veranstaltungsequipment<br />

Versicherungssummen:<br />

• 5.000.000 EUR für Mietsachschäden an Immobilien durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser<br />

• 5.000.000 EUR für Be- und Entladeschäden<br />

• 100.000 EUR für sonstige Mietsachschäden an Immobilien und beweglichen Sachen<br />

• 100.000 EUR für Bearbeitungsschäden u. das Abhandenkommen von Schlüsseln<br />

• 100.000 EUR für Kraftfahrzeuge einschl. Arbeitsmaschinen ( Non-Ownership-Deckung)<br />

• Insgesamt max. das Dreifache der jeweiligen Versicherungssummen p.a.<br />

Schadensmeldungen erfolgen bitte für die rheinischen Kreisverbände über:<br />

Frau Barbara Reisch, <strong>CDU</strong>-Bundesgeschäftsstelle, Klingelhöferstr. 6, 10785 Berlin<br />

Telefonnr.: 030/22070-210, Mail: barbara.reisch@cdu.de<br />

Reiseversicherung<br />

(neu ab 01.01.2012)<br />

Welche Versicherungen existieren?<br />

• Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter<br />

›F.d. Veranstaltung von Reisen mit normalen Risiken für Mitglieder der <strong>CDU</strong> einschl. der satzungsmäßigen Vereinigungen.<br />

›Alle während einer Reise oder im Zusammenhang damit stehenden Ereignisse, die den Tod, die Verletzung, Gesundheitsschädigung<br />

von Reiseteilnehmern (Personenschaden) oder die Beschädigung und Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer<br />

( Sachschaden) zur Folge haben.<br />

• Kautionsversicherung für Reiseveranstalter<br />

›Als Reiseveranstalter sind sie verpflichtet, den Reisenden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern.<br />

Als Nachweis müssen sie jedem Reisenden bereits bei der Anzahlung des Reisepreises einen Reisesicherungsschein<br />

aushändigen. Diese Formulare sind ebenfalls bei Frau Reisch in Berlin abrufbar.<br />

Über die Unfallversicherung gem. Rahmenversicherungsvertrag der <strong>CDU</strong> hinaus existiert ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz<br />

durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft für ehrenamtliche Helfer.<br />

Wann greift möglicherweise der gesetzliche Versicherungsschutz?<br />

• Es muss sich um eine „dienstliche“, der <strong>CDU</strong> dienende Tätigkeit handeln, die dem mutmaßlichen oder ausdrücklichen<br />

Willen der <strong>CDU</strong> entspricht. Die Tätigkeit muss dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugänglich sein und im konkreten Einzelfall<br />

arbeitnehmerähnlich ausgeübt werden, d.h. nicht auf Grund mitgliedschaftlicher Verpflichtung.<br />

• Arbeitsleistungen, die auf mitgliedschaftlicher Verpflichtung für die <strong>CDU</strong> beruhen (z.B. auf Grund der Satzung, auf Beschlüsse<br />

oder auf Grund allgemeiner Übung) sind wegen des Fehlens eines Abhängigkeitsverhältnisses nicht versichert.<br />

Beispiele für einen möglichen gesetzlichen Versicherungsschutz:<br />

• Personen, die Handzettel und sonstiges Werbematerial auf Straßen und Plätzen verteilen<br />

• Plakatklebekolonnen<br />

• Personen, die Schreib-, Kuvertierungs-, Versand- u. sonstige Büroarbeiten leisten<br />

• Personen, die Botengänge, Meldedienste usw. übernehmen<br />

• Ordner bei Wahlveranstaltungen<br />

Ein Ausschlussgrund beim gesetzlichen Versicherungsschutz ist somit z.B. die Teilnahme an Organsitzungen und Tagungen<br />

der Partei. Sollten Sie Fragen haben, die sich auf die o.g. Versicherungen beziehen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll<br />

an die <strong>CDU</strong>-Kreisgeschäftsstelle. Lothar Kauffels<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!