12.03.2013 Aufrufe

Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Landkreis Potsdam-Mittelmark

Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Landkreis Potsdam-Mittelmark

Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Landkreis Potsdam-Mittelmark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ordnungsbehördliche Verordnung – § 12 Ladenschlussgesetz<br />

Beschluss-Nummer: 2004/364<br />

Beschluss:<br />

Der Kreistag beschließt die „Ordnungsbehördliche Verordnung zum Verkauf<br />

bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonVerk VO)“.<br />

Ordnungsbehördliche Verordnung – § 14 Ladenschlussgesetz<br />

Beschluss-Nummer: 2004/365<br />

Beschluss:<br />

Der Kreistag beschließt die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe<br />

verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten, Messen<br />

oder ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2005“.<br />

Mitteilung des Landesrechnungshofes Brandenburg über die überörtliche<br />

Prüfung zum kommunalen Versicherungsschutz im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong><br />

Beschluss-Nummer: 2004/376<br />

Beschluss:<br />

Der Kreistag <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong> beschließt, der von der Verwaltung vorgelegten<br />

Stellungnahme zu den Bemerkungen und Prüffeststellungen des<br />

Landesrechnungshofes Brandenburg in der „Mitteilung des Landesrechnungshofes<br />

Brandenburg über die überörtliche Prüfung zum kommunalen<br />

Versicherungsschutz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong>“ seine Zustimmung<br />

zu geben.<br />

Änderungsantrag zur Drucksache 2004/388 – ARGE-<strong>Vertrag</strong><br />

Beschluss-Nummer: 2004/396<br />

Beschluss:<br />

Der Kreistag stimmt dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen <strong>Vertrag</strong>es über<br />

die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß<br />

§ 44 b des SGB II nur nach folgender Maßgabe zu:<br />

1. Die folgenden Richtlinien sind verbindliche Grundlage für die Entscheidungen<br />

der ARGE im Bereich der Wahrnehmung der Leistungen für<br />

Unterkunft und Heizung (§ 3 Abs. 3 ARGE-<strong>Vertrag</strong>sentwurf):<br />

a) Es gelten folgende Wohnungsgrößen als angemessen:<br />

– Alleinstehende bis zu 45 qm,<br />

– zwei Personen bis zu 59 qm,<br />

– drei Personen bis zu 70 qm,<br />

– vier Personen bis zu 80 qm.<br />

Für jede weitere Person 10 qm pro Person.<br />

b) Für die Nettokaltmieten/Betriebskosten/Heizkosten monatlich ist<br />

entsprechend dem Durchschnittswert in den neuen Bundesländern<br />

maximal ein Betrag von 5,51 EUR/qm als angemessen zu erachten.<br />

c) Danach werden folgende Maximalleistungen als angemessen für<br />

Miete und Heizung angesehen (monatlich):<br />

– Alleinstehende 248,00 EUR,<br />

– zwei Personen 325,00 EUR,<br />

– drei Personen 385,70 EUR,<br />

– vier Personen 441,00 EUR.<br />

Für weitere Personen ist pro Person ein weiterer Betrag von<br />

55,10 EUR demnach angemessen.<br />

d) Liegen die tatsächlichen Unterkunftskosten nebst Heizung des<br />

Leistungsberechtigten unter den vorgenannten Maximalgrenzen,<br />

sind die tatsächlichen Kosten zu leisten.<br />

e) Es steht dem Leistungsberechtigten frei, eine größere oder teurere<br />

Wohnung auf eigene Kosten (hinsichtlich des die Angemessenheit<br />

überschreitenden Betrages) in Anspruch zu nehmen.<br />

2. Der ARGE-<strong>Vertrag</strong>sentwurf ist wie folgt zu ändern:<br />

– § 6 Abs.3,4:<br />

„Die Amtszeit des Geschäftsführers und des stellvertretenden Geschäftsführers<br />

beträgt zwei Jahre.“<br />

– § 24 Abs. 2 lautet wie folgt neu:<br />

„Die Wahrnehmung der Aufgaben nach dieser Vereinbarung durch<br />

die ARGE beginnt am 01.01.2005 und ist zunächst auf die Dauer<br />

von zwei Jahren befristet. Die <strong>Vertrag</strong>spartner können den <strong>Vertrag</strong><br />

einvernehmlich um jeweils drei weitere Jahre verlängern.“<br />

ARGE-<strong>Vertrag</strong> – Endfassung<br />

Beschluss-Nummer: 2004/388<br />

Beschluss:<br />

Der Kreistag nimmt den zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der<br />

Kreisverwaltung abgestimmten „<strong>Öffentlich</strong>-rechtlichen <strong>Vertrag</strong> über die<br />

Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b des<br />

Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)“ zur Kenntnis.<br />

Besetzung der Trägerversammlung gemäß § 5 des AGRE-<strong>Vertrag</strong>es<br />

Beschluss-Nummer: 2004/406<br />

Beschluss:<br />

Der Kreistag beruft gemäß § 5 des ARGE-<strong>Vertrag</strong>es auf Vorschlag des<br />

Landrates<br />

– den Landrat<br />

– den Dezernenten des Dezernates III<br />

– die Leiterin des Amtes für Soziales und Wohnen<br />

und auf Vorschlag der Fraktionen folgende Abgeordnete<br />

– Herrn Christian Große<br />

– Frau Anke Pausemann<br />

– Herrn Dr. Herbert Franke<br />

als Mitglieder in die Trägerversammlung der MAIA.<br />

Geänderte Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über<br />

die Übertragung von Aufgaben im Bereich der Kfz-Zulassung vom<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong> auf die Stadt Brandenburg an der<br />

Havel<br />

Beschluss-Nummer: 2004/389<br />

Beschluss:<br />

Der Kreistag hebt den Beschluss der Drucksache 2004/317 vom<br />

21.10.2004 auf. Er beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über<br />

die Übertragung von Aufgaben im Bereich der Kfz-Zulassung vom <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong> auf die Stadt Brandenburg an der Havel in der<br />

vorliegenden Änderungsfassung.<br />

Wirtschaftsplan 2005 des Eigenbetriebes Kreisstraßenbetrieb<br />

Beschluss-Nummer: 2004/392<br />

Beschluss:<br />

Der Kreistag beschließt den anliegenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2005<br />

des Eigenbetriebes Kreisstraßenbetrieb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong>.<br />

Genehmigung der Eilentscheidung vom 29.10.2004 für eine überplanmäßige<br />

Ausgabe in Höhe von 122.783,64 € zur Finanzierung<br />

der Gerichtskosten des ARoV im Jahre 2004<br />

Beschluss-Nummer: 2004/380<br />

Beschluss:<br />

Der Kreistag genehmigt die Eilentscheidung vom 29.10.2004 für eine überplanmäßige<br />

Ausgabe zur Finanzierung der Gerichtskosten des ARoV in Höhe<br />

von 122.783,64 €.<br />

Zahlung an die Stadt Belzig<br />

Beschlussvorschlag-Nummer: 2004/325<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Kreistag genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von<br />

560.700 € für den Erwerb von Grundflächen und Gebäuden des Fläming-<br />

Gymnasiums Belzig.<br />

Der Kreistag lehnt vorgenannten Beschlussvorschlag ab.<br />

Amtsblatt <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong> 12/2004 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!