deutsche s&k sachwerte - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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1. Darlehen:<br />
Die Fondsgesellschaft wird den ausgewiesenen Betrag als<br />
Darlehen an die Deutsche S&K Sachwert AG ausgeben.<br />
Je nach Verlauf der Platzierung des Kapitals der Fondsgesellschaft<br />
erfolgt die Auszahlung des Darlehens an die<br />
Deutsche S&K Sachwert AG. Die Nettoeinnahmen aus<br />
dem Beteiligungsangebot werden zum Erreichen dieses<br />
Investitionszieles alleine ausreichen. Die Nettoeinnahmen<br />
werden darüber hinaus zum Begleichen der nachfolgend<br />
in den Positionen 2 bis 5 dargestellten Vergütungen und<br />
Nebenkosten sowie zur Bildung der Liquiditätsreserve,<br />
aber nicht für sonstige Zwecke verwendet. Eine Fremdkapitalaufnahme<br />
durch die Fondsgesellschaft ist weder<br />
erforderlich noch vorgesehen, auch nicht für Zwecke einer<br />
Zwischenfinanzierung der Kommanditeinlagen der Gesellschafter.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Deutsche S&K<br />
Sachwert AG insgesamt 14,50 Prozent des Darlehens,<br />
dies entspricht prognostizierten EUR 4,35 Mio., an<br />
die Vertriebsgesellschaft, die UNITED INVESTORS<br />
Fondsvertriebsgesellschaft mbH & Co. KG als Vergütung<br />
für die Vermittlung des Darlehens leisten wird. Die<br />
Vertriebs gesellschaft wird hiervon voraussichtlich bis zu<br />
13 Prozent des Darlehens, dies entspricht prognostiziert<br />
EUR 3,9 Mio., an dritte Personen oder Gesellschaften für<br />
die Vermittlung der Anteile an der Fondsgesellschaft an<br />
Investoren zahlen. Da die Höhe des Darlehens der Höhe<br />
des Kommanditkapitals entspricht, kann demnach im<br />
Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtung die Vergütung<br />
an die Vertriebsgesellschaft auch als Vergütung für<br />
den Vertrieb der Anteile an der Fondsgesellschaft und<br />
die Koordinierung des Vertriebes angesehen werden.<br />
2. Konzeption und Projektierung<br />
Die UNITED INVESTORS Emissionshaus GmbH als<br />
Anbieterin erhält für die Leistungen im Rahmen der<br />
Konzeption und Projektierung eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 2,75 Prozent der Summe des eingezahlten<br />
Gesellschaftskapitals zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
von der Fondsgesellschaft.<br />
3. Prospekterstellung und -druck<br />
Für die Übernahme der Prospekterstellung sowie der entsprechenden<br />
Druckkosten erhält die UNITED INVESTORS<br />
Emissionshaus GmbH als Anbieterin von der Fondsgesellschaft<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,50<br />
Prozent der Summe des eingezahlten Gesellschaftskapitals<br />
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
4. Treuhandvergütung<br />
Von der Fondsgesellschaft erhält die UNITED INVESTORS<br />
Treuhand GmbH für die Tätigkeiten als Treuhänderin in<br />
der Investitionsphase eine einmalige Vergütung in Höhe<br />
von 0,50 Prozent der Summe der Kommanditeinlagen<br />
der Investoren zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
5. Gründungs-, Rechts- und Beratungskosten<br />
Diese Position beinhaltet neben den Aufwendungen<br />
für den Gründungsvorgang der Fondsgesellschaft die<br />
vereinbarten bzw. erwarteten Aufwendungen der Fondsgesellschaft<br />
für eine rechtliche, wirtschaftliche und<br />
steuer liche Beratung in der Gründungsphase.<br />
6. Liquiditätsreserve<br />
Als Liquiditätsreserve verbleibt der Betrag, welcher nicht<br />
zur Investition und zur Deckung der vorstehend aufgeführten<br />
Aufwendungen verbraucht wird. Die Liquiditätsreserve<br />
wird einerseits für Mehrkosten der Investitionsphase,<br />
welche den prognostizierten Rahmen überschreiten, und<br />
andererseits zur Zahlung der im Liquiditätsplan vorgesehenen<br />
laufenden Vergütungen (siehe Seite 30 und 31),<br />
verwendet, wenn und soweit diese laufenden Vergütungen<br />
nicht aus Einnahmen der Fondsgesellschaft beglichen<br />
werden können.<br />
7. und 8. Eigenkapital<br />
Das prognostizierte Eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />
besteht aus den feststehenden Kommanditeinlagen der<br />
Gründungsgesellschafter, aus den geplanten treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditeinlagen der beitretenden<br />
Investoren und aus dem von den Investoren zu leistenden<br />
5 prozentigen Agio.<br />
Sowohl die Vergütungen als auch die Nebenkosten der<br />
Vermögensanlage (Positionen 2 bis 5) sind handelsrechtlich<br />
als sofort abzugsfähiger Aufwand zu behandeln,<br />
steuerrechtlich geht die Fondsgesellschaft von einer<br />
Aktivierung dieser Positionen aus.