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deutsche s&k sachwerte - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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74<br />

Anlage 2<br />

zum Gesellschaftsvertrag der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & co. KG<br />

HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />

in Angelegenheiten der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt)<br />

Hiermit bevollmächtige ich, die/der Unterzeichnende,<br />

Herr/Frau<br />

geboren am<br />

wohnhaft<br />

Beruf<br />

die Verwaltung S&K Fonds GmbH, Hamburg, eingetragen im Handelsregister bei dem Amtsgericht Hamburg unter<br />

HRB 103512, als Komplementärin der Gesellschaft, und<br />

die UNITED INVESTORS Real-Estate GmbH, Hamburg , eingetragen in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Hamburg<br />

unter HRB 102721, als geschäftsführende Kommanditistin der Gesellschaft,<br />

jeweils einzeln, mich bei allen Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister hinsichtlich der Gesellschaft zu vertreten.<br />

Die Vollmacht berechtigt zu allen Anmeldungen, insbesondere betreffend<br />

• meinen Eintritt als Kommanditist zur Gesellschaft und mein Ausscheiden aus der Gesellschaft,<br />

• den Eintritt und das Ausscheiden von anderen Kommanditisten sowie von persönlich haftenden Gesellschaftern bei<br />

der Gesellschaft,<br />

• die Änderung der Beteiligungsverhältnisse, des Kapitals und der Ergebnisverteilung der Gesellschaft,<br />

• die Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft,<br />

• alle Umwandlungsvorgänge bei der Gesellschaft (einschließlich Verschmelzungen, Formwechsel, Spaltung, Ausgliederung),<br />

• Auflösung der Gesellschaft einschließlich der Anmeldung der Liquidatoren,<br />

• Löschung der Gesellschaft.<br />

Die Bevollmächtigten sind von den Beschränkungen von §181 BGB befreit und – jeweils einzeln – berechtigt, Untervollmacht<br />

zu erteilen und den Unterbevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien. Die Vollmacht<br />

ist unwiderruflich und gilt über meinen Tod hinaus; sie kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden.<br />

, den<br />

Unterschrift der/des Treugeberin/Treugebers (notarieller Beglaubigungsvermerk)

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