deutsche s&k sachwerte - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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Weitere Angaben gemäß der<br />
Vermögens anlagen-Ver kaufs prospektverordnung<br />
Das folgende Kapitel beinhaltet die in diesem Verkaufsprospekt<br />
bislang noch nicht aufgeführten Angaben in<br />
Bezug auf die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(VermVerkProspV) vom 16.12.2004.<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 8<br />
Die vorliegende Vermögensanlage wird in Deutschland<br />
und in Österreich angeboten, wobei die einzelnen Teilbeträge<br />
nicht feststehen.<br />
§ 6 Satz 1 Nr. 2<br />
Die Emittentin hat bisher keine Vermögensanlagen oder<br />
Wertpapiere im Sinne von § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />
ausgegeben.<br />
§ 6 Satz 2 und 3<br />
Bei der Emittentin handelt es sich um keine Aktiengesellschaft<br />
oder Kommanditgesellschaft auf Aktien.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 1<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder mittel- noch<br />
unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem<br />
Vertrieb des Beteiligungsangebotes beauftragt sind. Die<br />
UNITED INVESTORS Emissionshaus GmbH als Anbieterin<br />
ist unmittelbar zu 100 % beteiligt an der mit dem Vertrieb<br />
des Angebotes beauftragten UNITED INVESTORS<br />
Fondsvertriebs GmbH & Co. KG.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 2<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder mittel- noch<br />
unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen. Der Emittentin wird<br />
konzeptionsgemäß kein Fremdkapital zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 3<br />
Mittel- oder unmittelbare Beteiligungen an Unternehmen,<br />
die im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. Gründung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Liefe-<br />
rungen oder Leistungen erbringen, bestehen seitens der<br />
Gründungsgesellschafter nicht.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 2<br />
Die Emittentin wird ihre Erträge ausschließlich aus dem<br />
vorgesehenen Darlehensvertrag mit der Deutsche S&K<br />
Sachwert AG erzielen. Darüber hinaus besteht keine<br />
Abhängigkeit der Emittentin von Verträgen, Patenten,<br />
Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren, die von<br />
wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder<br />
Ertragslage der Emittentin sind.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 3<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen<br />
Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben<br />
können, sind nicht bekannt.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 4<br />
Die Emittentin tätigt keine laufenden Investitionen. Das<br />
zu gewährende Darlehen ist eine Finanzanlage.<br />
§ 8 Abs. 2<br />
Es gibt keine außergewöhnlichen Ereignisse, die die<br />
Tätigkeit der Emittentin beeinflusst haben.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 2<br />
Die Gründungsgesellschafter der Emittentin werden<br />
mit Abschluss des Darlehensvertrag mittelbar über die<br />
Emittentin an dem Darlehen als Anlageobjekt beteiligt<br />
sein und werden nach Durchführung der Kapitalerhöhung<br />
in Höhe ihrer Kommanditbeteiligung und im Verhältnis<br />
zu den gesamten Kommanditkapital weiterhin mittelbar<br />
Anteile an dem Darlehen als Anlageobjekt halten.<br />
Darüber hinaus stand bzw. steht den Gründungsgesellschaftern<br />
der Emittentin, der Komplementärin, der<br />
Treuhänderin, der Anbieterin als Prospektverantwortliche,<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin oder deren<br />
jeweiligen Geschäftsführern weder Eigentum noch eine<br />
dingliche Berechtigung am Anlageobjekt oder wesentlichen<br />
Teilen desselben zu.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 3<br />
Nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen an dem<br />
Darlehen als Anlageobjekt bestehen nicht und werden<br />
auch zukünftig nicht bestehen.<br />
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