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deutsche s&k sachwerte - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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Die steuerlichen Grundlagen<br />

Nachfolgend soll den Investoren ein Überblick über die<br />

wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

der vorliegenden Vermögensanlage gegeben werden.<br />

Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />

und beinhalten insbesondere keine abschließende<br />

Darstellung der steuerlichen Implikationen für den einzelnen<br />

Investor unter Berücksichtigung seiner jeweiligen<br />

individuellen steuerlichen Situation, da diese naturgemäß<br />

nicht bekannt ist. Die Ausführungen ersetzen daher auch<br />

nicht die steuerliche Beratung des Investors im Einzelfall.<br />

Die Darstellung der steuerlichen Angaben beruht auf der<br />

Annahme, dass der Investor eine in Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpflichtige natürliche Person ist und die<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft in seinem Privatvermögen<br />

gehalten wird. Für im Ausland ansässige Personen<br />

und/oder Investoren, die ihre Beteiligung in einem Betriebsvermögen<br />

halten, ergeben sich darüber hinaus abweichende<br />

steuerliche Folgen. Aus den genannten Gründen<br />

wird empfohlen, vor dem Zeichnen der Beteiligung den Rat<br />

des persönlichen steuerlichen Beraters einzuholen.<br />

Die steuerliche Konzeption und deren Darstellung beruht<br />

auf der aktuellen Rechtslage unter Berücksichtigung der<br />

derzeit geltenden Steuergesetze sowie der bekannten<br />

Auffassung der Finanzverwaltung und Rechtssprechung<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Änderungen der<br />

Gesetze, ihrer Auslegung durch Gerichte und Finanzverwaltung<br />

sowie Änderungen in der Verwaltungsauffassung<br />

können Auswirkungen auf die steuerliche Beurteilung<br />

entfalten; es wird insoweit auf die Darstellung der<br />

steuerlichen Risiken im Kapitel „Wesentliche Risiken der<br />

Vermögensanlage“ ab Seite 19 verwiesen.<br />

Besteuerung auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

• Einkunftsart und Ermittlung der Einkünfte<br />

Der Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft ist die<br />

Verwaltung eigenen Vermögens. Dieser Zweck wird<br />

durch die Vergabe eines Darlehens verwirklicht. Es handelt<br />

sich hierbei um eine vermögensverwaltende Tätigkeit<br />

im klassischen Sinne.<br />

Eine Qualifikation als gewerbliche Tätigkeit im Sinne des<br />

§ 15 Abs. 2 EStG käme nur in Betracht, wenn sich die<br />

Tätigkeit der Gesellschaft als eine Beteiligung am allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Verkehr darstellen und aufgrund<br />

ihres Umfangs den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung<br />

überschreiten würde. Anhaltspunkte hierfür sind<br />

nach Auffassung der Anbieterin nicht gegeben.<br />

Eine gewerbliche Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG<br />

liegt ebenso wie eine gewerbliche Prägung nach § 15<br />

Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht vor, so dass die Fondsgesellschaft<br />

auch insoweit keine gewerblichen Einkünfte erzielt.<br />

Da die Hingabe des Darlehens gegen die Gewähr von<br />

Zinsen erfolgt, erzielt die Fondsgesellschaft Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG. Da das<br />

Darlehen einerseits eine festverzinsliche Komponente,<br />

andererseits auch eine vom Gewinn der Darlehensnehmerin<br />

abhängige Bonusverzinsung beinhalten wird, ist<br />

von einem partiarischen Darlehen und Einkünften im<br />

Sinne des § 20 Abs.1 Nr. 4 EStG auszugehen. Aus der<br />

Anlage von freier Liquidität wird die Fondsgesellschaft<br />

voraussichtlich Zinsen erzielen, die Einkünfte im Sinne<br />

des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG darstellen.<br />

Die Einkünfte werden auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

grundsätzlich durch den Überschuss der Einnahmen<br />

über die Werbungskosten ermittelt, wobei es für die<br />

Zuordnung der Einnahmen und der Ausgaben zu den<br />

einzelnen Wirtschaftsjahren auf den Zeitpunkt des Zubzw.<br />

Abflusses ankommt.<br />

Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist auf<br />

Ebene der Fondsgesellschaft allerdings ausgeschlossen.<br />

Daher geht die Anbieterin davon aus, dass der Frage der<br />

Einkünfteerzielungsabsicht auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

keine Bedeutung mehr zukommt.<br />

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