deutsche s&k sachwerte - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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Die steuerlichen Grundlagen<br />
Nachfolgend soll den Investoren ein Überblick über die<br />
wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
der vorliegenden Vermögensanlage gegeben werden.<br />
Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />
und beinhalten insbesondere keine abschließende<br />
Darstellung der steuerlichen Implikationen für den einzelnen<br />
Investor unter Berücksichtigung seiner jeweiligen<br />
individuellen steuerlichen Situation, da diese naturgemäß<br />
nicht bekannt ist. Die Ausführungen ersetzen daher auch<br />
nicht die steuerliche Beratung des Investors im Einzelfall.<br />
Die Darstellung der steuerlichen Angaben beruht auf der<br />
Annahme, dass der Investor eine in Deutschland unbeschränkt<br />
steuerpflichtige natürliche Person ist und die<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft in seinem Privatvermögen<br />
gehalten wird. Für im Ausland ansässige Personen<br />
und/oder Investoren, die ihre Beteiligung in einem Betriebsvermögen<br />
halten, ergeben sich darüber hinaus abweichende<br />
steuerliche Folgen. Aus den genannten Gründen<br />
wird empfohlen, vor dem Zeichnen der Beteiligung den Rat<br />
des persönlichen steuerlichen Beraters einzuholen.<br />
Die steuerliche Konzeption und deren Darstellung beruht<br />
auf der aktuellen Rechtslage unter Berücksichtigung der<br />
derzeit geltenden Steuergesetze sowie der bekannten<br />
Auffassung der Finanzverwaltung und Rechtssprechung<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Änderungen der<br />
Gesetze, ihrer Auslegung durch Gerichte und Finanzverwaltung<br />
sowie Änderungen in der Verwaltungsauffassung<br />
können Auswirkungen auf die steuerliche Beurteilung<br />
entfalten; es wird insoweit auf die Darstellung der<br />
steuerlichen Risiken im Kapitel „Wesentliche Risiken der<br />
Vermögensanlage“ ab Seite 19 verwiesen.<br />
Besteuerung auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
• Einkunftsart und Ermittlung der Einkünfte<br />
Der Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft ist die<br />
Verwaltung eigenen Vermögens. Dieser Zweck wird<br />
durch die Vergabe eines Darlehens verwirklicht. Es handelt<br />
sich hierbei um eine vermögensverwaltende Tätigkeit<br />
im klassischen Sinne.<br />
Eine Qualifikation als gewerbliche Tätigkeit im Sinne des<br />
§ 15 Abs. 2 EStG käme nur in Betracht, wenn sich die<br />
Tätigkeit der Gesellschaft als eine Beteiligung am allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Verkehr darstellen und aufgrund<br />
ihres Umfangs den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung<br />
überschreiten würde. Anhaltspunkte hierfür sind<br />
nach Auffassung der Anbieterin nicht gegeben.<br />
Eine gewerbliche Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG<br />
liegt ebenso wie eine gewerbliche Prägung nach § 15<br />
Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht vor, so dass die Fondsgesellschaft<br />
auch insoweit keine gewerblichen Einkünfte erzielt.<br />
Da die Hingabe des Darlehens gegen die Gewähr von<br />
Zinsen erfolgt, erzielt die Fondsgesellschaft Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG. Da das<br />
Darlehen einerseits eine festverzinsliche Komponente,<br />
andererseits auch eine vom Gewinn der Darlehensnehmerin<br />
abhängige Bonusverzinsung beinhalten wird, ist<br />
von einem partiarischen Darlehen und Einkünften im<br />
Sinne des § 20 Abs.1 Nr. 4 EStG auszugehen. Aus der<br />
Anlage von freier Liquidität wird die Fondsgesellschaft<br />
voraussichtlich Zinsen erzielen, die Einkünfte im Sinne<br />
des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG darstellen.<br />
Die Einkünfte werden auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
grundsätzlich durch den Überschuss der Einnahmen<br />
über die Werbungskosten ermittelt, wobei es für die<br />
Zuordnung der Einnahmen und der Ausgaben zu den<br />
einzelnen Wirtschaftsjahren auf den Zeitpunkt des Zubzw.<br />
Abflusses ankommt.<br />
Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist auf<br />
Ebene der Fondsgesellschaft allerdings ausgeschlossen.<br />
Daher geht die Anbieterin davon aus, dass der Frage der<br />
Einkünfteerzielungsabsicht auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
keine Bedeutung mehr zukommt.<br />
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