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deutsche s&k sachwerte - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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aten an den Investor auszuzahlen, wobei die erste Rate<br />

sechs Monate nach der verbindlichen Feststellung des<br />

Auseinandersetzungsguthabens fällig wird. Für den Fall,<br />

dass die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft eine<br />

Auszahlung zu den vorgenannten Fälligkeitszeitpunkten<br />

nicht erlauben sollte, kann die Fondsgesellschaft die<br />

Auszahlungsfrist unter Berücksichtigung der Liquiditätssituation<br />

angemessen verlängern und das Auseinandersetzungsguthaben<br />

entsprechend später auszahlen. Die<br />

noch nicht ausgezahlten Beträge des Auseinandersetzungsguthabens<br />

sind ab dem Tag des Ausscheidens des<br />

Investors mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz<br />

zu verzinsen. Die Zinsen sind zusammen mit den Raten<br />

auszuzahlen. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, das<br />

Auseinandersetzungsguthaben ganz oder teilweise<br />

vorzeitig auszuzahlen. Der Investor kann keine Sicherheit<br />

für die noch nicht an ihn ausgezahlten Beträge des<br />

Auseinandersetzungsguthabens verlangen. Der Investor<br />

hat auch keinen Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

oder auf Sicherheitsleistung<br />

wegen einer künftigen Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger.<br />

Scheiden innerhalb von drei Monaten auf Grund außer-<br />

ordentlicher Kündigungen Gesellschafter, die mindestens<br />

10 Prozent des Kommanditkapitals auf sich vereinigen,<br />

aus der Gesellschaft aus und beschließen die verbleibenden<br />

Gesellschafter innerhalb von drei weiteren Monaten<br />

die Auflösung der Gesellschaft, so nehmen auch die kündigenden<br />

Gesellschafter nur am Liquidationserlös teil.<br />

Scheidet ein Investor auf Grund einer Sonderkündigung<br />

nach § 16 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages aus<br />

der Fondsgesellschaft aus, so steht ihm – vorbehaltlich<br />

der nachfolgenden Einschränkung – eine Abfindung in<br />

Höhe seiner geleisteten Kommanditeinlage ohne Agio<br />

zu. Wenn und insoweit der kündigende Investor bis zum<br />

Ende des Geschäftsjahres, zu dem die Sonderkündigung<br />

wirksam wird, von der Gesellschaft Auszahlungen (insbesondere<br />

Gewinnentnahmen und Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen)<br />

erhalten hat, die in den Jahren bis<br />

zum Ausscheiden den jährlichen Betrag von 10 Prozent<br />

seiner Kommanditeinlage – wobei keine kumulierte, sondern<br />

eine jährliche Betrachtung vorzunehmen ist – überschritten<br />

haben (Mehrauszahlungen), so reduziert sich<br />

die Abfindung des Investors um 75 Prozent der kumulierten<br />

Mehrauszahlungen. Bei einer anteiligen Herabsetzung<br />

der Kommanditeinlage auf Grund einer Sonderkündigung<br />

nach § 16 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages,<br />

steht dem kündigenden Investor eine der Herabsetzung<br />

der Kommanditeinlage entsprechende anteilige Abfindung<br />

gemäß den vorstehenden Regelungen zu.<br />

• Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

Die Auflösung der Fondsgesellschaft bedarf eines<br />

Beschlusses der Gesellschafter.<br />

• Mitteilungspflichten<br />

Die Investoren sind verpflichtet, der Fondsgesellschaft<br />

und der Treuhandkommanditistin bei ihrem Beitritt ihren<br />

vollständigen Namen, ihr Geburtsdatum, ihre Anschrift,<br />

ihre Bankverbindung, das für sie zuständige Finanzamt,<br />

ihre Steuernummer und ihr Identifikationsmerkmal im<br />

Sinne des § 139a AO mitzuteilen und Änderungen unverzüglich<br />

der Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditistin<br />

mitzuteilen. Des Weiteren sind die Investoren<br />

verpflichtet, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten<br />

zu benennen für den Fall, dass sie ihren Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben bzw. ins<br />

Ausland verlegen. Ladungen, Zustellungen und schriftliche<br />

Mitteilungen an einen Investor erfolgen an die zuletzt<br />

vom Investor der Fondsgesellschaft mitgeteilte Anschrift<br />

und gelten spätestens drei Werktage nach Absendung<br />

als ordnungsgemäß bewirkt und zugegangen.<br />

Die Gründungsgesellschafter der Emittentin<br />

• Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin ist die<br />

Verwaltung S&K Fonds GmbH (vormals firmierend unter:<br />

Verwaltung S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft<br />

mbH), mit Sitz in Hamburg. Die Geschäftsanschrift<br />

der Komplementärin ist Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg.<br />

Sie wurde am 10. Juli 2007 mit Sitz in Oststeinbek<br />

gegründet und am 17. Juli 2007 in das Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 6867 eingetragen.<br />

Nach einer am 7. November 2007 beschlossenen Sitzverlegung<br />

nach Hamburg wurde sie am 11. Dezember<br />

2007 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg<br />

unter HRB 103512 eingetragen. Die Komplementärin<br />

wird von ihren Geschäftsführern Herrn Hauke Bruhn<br />

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