SEMINAR TAGUNGSBAND Instandsetzung massiver ... - VSVI Hessen
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Wolf-Dieter Friebel Prüfung und <strong>Instandsetzung</strong> von Brücken<br />
Die TL wenden sich im wesentlichen an die Materialhersteller, aber auch an die Verarbeiter<br />
auf der Baustelle. In den TP sind Prüfverfahren für die Materialien angegeben. Die TP sind<br />
daher hauptsächlich für die Prüfinstitute von Bedeutung, da alle kunststoffhaltigen Stoffe<br />
nach Teil 3, Abschnitt 4 eine sogenannte Grundprüfung (grundsätzliche Eignung der<br />
Baustoffe für den vorgesehenen Verwendungszweck) bestanden haben müssen, bevor sie<br />
angewendet werden dürfen.<br />
4.2 Aufnahme der Produkte in die Zusammenstellung<br />
Das DIBt erkennt Prüfstellen auf Antrag für den bauaufsichtlichen Bereich als P-, Ü-, Z-<br />
Stellen (Prüfen, Überwachen, Zertifizieren) an. Auf dieser Grundlage können sie<br />
anschließend von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für den bauaufsichtlichen<br />
Bereich der Bundesfernstraßen anerkannt werden. Die P-, Ü-, Z-Stellen führen die<br />
Grundprüfung und Überwachung der Stoffherstellung durch. Sie erstellen das allgemeine<br />
bauaufsichtliche (baurechtliche) Prüfzeugnis (abP) auf der Grundlage des Grundprüfberichtes<br />
und bestätigen die Übereinstimmung der Werte aus dem Grundprüfbericht mit<br />
denen des abP. Darin sind die wesentlichen Werte des Grundprüfberichtes enthalten.<br />
Darüber hinaus enthält das abP die von einer von der BASt anerkannten Zertifizierungsstelle<br />
überprüften Angaben zur Ausführung. Das abP ist der Nachweis für die Verwendbarkeit für<br />
nicht geregelte Bauprodukte der Bauregelliste A, Teil 2. Es wird für höchstens 5 Jahre erteilt.<br />
Mit dem Übereinstimmungs-Zertifikat (Z) wird die Übereinstimmung der Eigenschaften eines<br />
Stoffes mit den Anforderungen der zugehörigen TL/TP bestätigt. Das Zertifikat wird von einer<br />
von der BASt anerkannten Zertifizierungsstelle (Z-Stelle) als Übereinstimmungsnachweis<br />
erteilt. Das Übereinstimmungs-Zertifikat berechtigt den Hersteller, die zertifizierten Stoffe mit<br />
einem Ü-Zeichen gemäß den TL zu kennzeichnen.<br />
Der Stoffhersteller kann die Aufnahme seiner Produkte in die Zusammenstellung der<br />
zertifizierten Stoffe und Stoffsysteme bei der BASt beantragen. Wenn die vorgelegten abP<br />
und Z ohne Beanstandung sind, werden die Produkte in die Zusammenstellung der<br />
zertifizierten Stoffe und Stoffsysteme aufgenommen.<br />
Teil 3, Abschnitt 4 fordert, dass nur solche kunststoffhaltigen Baustoffe verwendet werden,<br />
die in die Zusammenstellungen der zertifizierten Stoffe und Stoffsysteme aufgenommen<br />
worden sind. Die dort geführten Systeme sind untereinander als gleichwertig anzusehen,<br />
was für die ausschreibende Stelle erhebliche Vorteile bietet.<br />
Die Zusammenstellungen werden von der BASt geführt und ständig aktualisiert. Sie können<br />
im Internet (www.bast.de) und per Fax on Demand (02204-43 144) abgerufen werden.<br />
Wir werden künftig – so die derzeitige Planung - keine TL/TP, kein abP und auch keine<br />
Angaben zur Ausführung mehr haben. Es wird dann nur noch mit CE-Zeichen<br />
gekennzeichnete Produkte geben (Bilder 1, 2, 3). Seitens der BASt wird allerdings<br />
angestrebt, auch weiterhin Zusammenstellungen zu führen.<br />
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