SEMINAR TAGUNGSBAND Instandsetzung massiver ... - VSVI Hessen
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Seminar der <strong>VSVI</strong> <strong>Hessen</strong> am 25. April 2007 in Friedberg/<strong>Hessen</strong><br />
Zu dem Zeitpunkt, an dem D = 1 erreicht wird, endet die Nutzungsdauer des Bauwerks. Liegt<br />
dieser Zeitpunkt jenseits des aktuellen Bauwerksalters, ist noch eine Restnutzungsdauer<br />
gegeben. Andernfalls ist keine ausreichende Ermüdungssicherheit mehr vorhanden.<br />
Geht man z.B. bei einer 15 Jahre alten Brücke von einem über die Jahre konstanten<br />
Verkehrsaufkommen aus, wobei die Schädigungssumme pro Jahr D = 0,05 beträgt, so ist die<br />
Gesamtnutzungsdauer n = 1/D = 20 Jahre. Die Restnutzungsdauer ergibt sich damit zu 5<br />
Jahren.<br />
Literatur<br />
[1] Handlungsanweisung zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit vorgespannter Bewehrung<br />
an älteren Spannbetonüberbauten, 1998, Bundesanstalt für Straßenwesen<br />
[2] Zilch K., Zehetmaier G., Gläser C.: Ermüdungsnachweis bei Massivbrücken,<br />
Betonkalender 2004, Teil 1, S. 309-406, Ernst & Sohn-Verlag, Berlin, 2004<br />
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